Antrag: "Regional, saisonal, gesund für Kind und Klima: Quartiersküchen"

Antrag vom 16. Januar 2020

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig richtet als Leuchtturmprojekte bis Ende 2020 vier Quartiersküchen ein und verpachtet diese für ihren Betrieb. Die Quartiersküchen versorgen Schulen, Kitas und Altenheime im Quartier mit frischer gesunder regionaler Küche und stehen für weitere Küchennutzungen auch der Öffentlichkeit und Firmen zur Untermiete zur Verfügung.

  • Die Stadt Leipzig erhebt bis Ende Juni 2020 den Bestand von Küchen für Gemeinschaftsverpflegung und prüft bzw. eruiert, ob diese als Quartiersküchen geeignet sind.
  • Die Stadt Leipzig erarbeitet ein Konzept für Quartierküchen (Anforderungen/Ausstattung/Vertragsgrundlagen) in Abstimmung mit dem Ernährungsrat und beteiligt weitere Quartiers- und Schul-/Heimakteure aller Altersgruppen bei Standortplanung und Umsetzung.
  • Bei Neubauten oder der Sanierung von Bestandsbauten wird die Einrichtung einer Quartiersküche geprüft.

Begründung:

Welchen Wert haben unser Essen und die Gestaltung der Essenspausen?

Die Speisenversorgung von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Alten in den Einrichtungen ist häufig unbefriedigend. Die Teilnehmerzahlen, gerade an weiterführenden Schulen, sind abnehmend, woran die Qualität der Speisen, die Organisation der Pausen und die Gestaltung der Mensen ihren Anteil haben.

Unsere Ernährung hat einen entscheidenden Einfluss auf unsere Gesundheit und zugleich nehmen die Produktion, die Lagerung und der Lieferweg einen eindeutigen Einfluss auf die Qualität der Nahrungsmittel. Je kürzer Zeit und Weg von der Erzeugung zur Verarbeitung und Zubereitung oder Ausgabe der Nahrungsmittel sind, desto höher ist die Qualität der natürlichen Bestandteile. In diesem Sinne ist eine saisonale, regionale Versorgung mit Nahrungsmitteln anderen Versorgungen vorzuziehen. Deren Verfügbarkeit in den Gemeinschaftsverpflegungen muss gefördert werden, damit möglichst viele Leipziger*innen -jeden Alters- von den positiven Effekten der natürlichen Lebensmittelvielfalt profitieren können.

Quartiersküchen können dem Anspruch nach kurzen Wegen, regionaler Wertschöpfung, gesunden Zutaten und schonender Zubereitung in Verbindung mit lokalen Beschäftigungen gerecht werden. Beispiele aus Bielefeld oder Bad Kreuznach, wo sich Kommunen bereits auf den Weg gemacht haben, können für Leipzig Vorbild gebend sein. Quartiersküchen bieten viele Möglichkeiten des kreativen Umgangs mit der Speisenversorgung an. Sie könnten Einrichtungen vor Ort versorgen, Kurse, Catering-Unternehmen in der Gründung eine Projektphase unterstützen, private oder Firmen-Feiern ermöglichen und auch Laufpublikum im Quartier bedienen.

Explizit ist dieser Antrag als Maßnahme des beschlossenen Klimanotstandes zu sehen, denn Ernährung macht den größten Teil des persönlichen ökologischen Fußabdruckes aus.

Verwaltungsstandpunkt vom Juli 2020

Alternativvorschlag:

 

Die Regionale Küche soll bei den Ausschreibungen der Speiseversorgung für das Schulzentrum Grünau und die Quartiersschule Ihmelsstraße berücksichtigt werden. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung erarbeitet gemeinsam mit dem Amt für Wirtschaftsförderung eine Ausschreibung, die den Bedürfnissen regionaler, kleiner Unternehmen mit Fokus auf regionale Produkte entgegenkommt.

Begründung

Der Antrag stellt darauf ab, regional erzeugte, qualitativ hochwertige Lebensmittel mit kurzen Transportwegen zu verarbeiten und die so erzeugten Speisen verschiedenen Nutzergruppen zu verkaufen. Der Ansatz soll insbesondere nachhaltige, ökologische Speiseversorgung fördern und gleichzeitig durch kurze Wertschöpfungsketten regionaler, kleiner und mittelständischer Unternehmen dem Klimaschutz dienen. Durch die Anordnung in den einzelnen Quartieren sollen die Lieferwege möglichst kurzgehalten werden. Es sollen jeweils Einrichtungen des gleichen Quartiers versorgt werden. Im Zusammenhang mit kurzen Lieferwegen erscheint es dem Antragsteller sinnvoll, die Quartiersküche in einer Schule unterzubringen und von diesem Standort aus weitere Objekte zu beliefern. Weiterhin würde damit ein Hauptabnehmer festgelegt, welcher als sichere Umsatzquelle und damit als feste Größe geplant werden kann. Die jeweilige Quartiersküche soll entsprechend den Wünschen des Antragstellers von einem kleinen Unternehmen betrieben werden. Eine Nutzung der Küchenausstattung durch Dritte wird nicht gewünscht.

 

In den Schulen und Kitas in Trägerschaft der Stadt Leipzig sind ausschließlich Ausgabeküchen vorhanden. In diesen ist lediglich die Ausgabe von fertig angelieferten Speisen bzw. die Regenerierung einzelner Komponenten möglich. Eine Zubereitung von Speisen, im Sinne eines vollständigen Kochprozesses, ist in dieser Art von „Küchen“ aus lebensmittelrechtlichen Gründen nicht umsetzbar, insbesondere aufgrund der fehlenden räumlichen und baulichen Voraussetzungen in den Objekten.

 

Eine Quartiersküche erfordert die Einrichtung/Errichtung einer sogenannten „Produktions-/Kochküche“, welche den räumlichen, baulichen und technischen Voraussetzungen für die Herstellung von Speisen gemäß den geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entspricht, um eine Vielzahl an Personen im Gemeinschaftsbereich zu versorgen.

 

Die Öffnung von Küchen für Dritte bzw. die Öffentlichkeit zur Untermiete ist aus lebensmittelrechtlicher Sicht höchst bedenklich, da die lebensmittelrechtliche Verantwortung einem konkreten Unternehmen (Pächter/Mieter) zugeordnet werden muss. Der Antragsteller hat klargestellt, dass er nur einen Betreiber für die Küche gewinnen möchte und eine Nutzung durch Dritte ausschließt. Selbstverständlich ist das Öffnen eines Gastraumes denkbar und zu begrüßen. Es sei der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass für die Versorgung sozialer Einrichtungen auch Aspekte wie die Vorhaltung einer Interimsversorgung für unvorhersehbare Ereignisse wie Havarien o. ä. durch die Stadt Leipzig zu berücksichtigen sind.

 

Aktuell läuft das Vergabeverfahren zur Speisenversorgung an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig. Dieses beinhaltet die Leistungsvergabe für die kommenden sechs Schuljahre. Dieses Verfahren ist für die Stadt Leipzig bindend. Änderungen in der Versorgung einzelner Einrichtungen sind nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.

 

Im Verlauf des Verfahrens wurden zahlreiche ausführliche Gespräche mit Schulleitungen, dem Stadtelternrat, Stadtschülerrat, Stadträten und weiteren Interessierten durch die Verwaltung geführt. Eine wesentliche Erkenntnis ist, dass die Schulen in ihren jeweiligen Schulkonferenzen frei entscheiden wollen, welche Aspekte der Speiseversorgung wichtig und damit ausschlaggebend für die Versorgung sind. Hier werden regelmäßig Preis und Qualität neben anderen Aspekten gegeneinander abgewogen. Auch wird häufig der Wunsch geäußert, bei Unzufriedenheit mit der Versorgung den Caterer wechseln zu können.

 

Das angestrebte Modell der Quartiersküche ist darauf ausgerichtet einen Unternehmensstandort zu errichten. Ein solcher Standort sollte nach Auffassung der Verwaltung auf Dauer angelegt sein. Die Einordnung in einer Schule stellt sich vor dem Hintergrund der oben geschilderten Interessen von Schulen als schwierig dar. Den Betreiber in einer externen Küche im Quartier unterzubringen, scheint daher sinnvoll. Vor dem Hintergrund der Schulinteressen kann auch keine Abnahme von Essen für einzelne Einrichtungen garantiert werden. Vielmehr müssen durch die Verwaltung Möglichkeiten geschaffen werden, den Wettbewerb zu fördern und den Schulkonferenzen, ggf. unter Einbeziehung der Fördervereine oder ähnlicher Institutionen, transparente Entscheidungen für den am besten geeigneten Versorger zu ermöglichen.

 

Recherchen zum Umgang mit „Quartiersküchen“ in anderen Städten haben ergeben, dass es sich im Wesentlichen um „Produktions-/Kochküchen“ handelt, welche durch einen Caterer in einer Einrichtung zur Versorgung der jeweiligen Einrichtung betrieben werden. Eine Versorgung von benachbarten Einrichtungen ist zwar angedacht, wird jedoch nicht umgesetzt. Eine Belieferung benachbarter Einrichtungen ist aus Sicht der Verwaltung der Belieferung mit Warmkost sehr ähnlich und steht damit dem Ziel der frischen Zubereitung mindestens teilweise entgegen.

 

Eine Versorgung mit frisch an der Schule zubereiteten Speisen ist in Einzelfällen jeweils zu prüfen und wird mittelfristig auch in Leipzig erfolgen. So schätzt die Verwaltung „Produktions-/Kochküchen“ gegenüber Ausgabeküchen für sehr große Objekte und die damit verbundene Versorgung sehr vieler Schüler als vorteilhaft ein. Im Rahmen der Errichtung des Campus Grünau wurde eine „Produktions-/Kochküche“ konzipiert, jedoch nur mit dem erforderlichen Ausstattungsstandard für die Anzahl der zu versorgenden SchülerInnen. Grund für die von den Baustandards der Stadt Leipzig abweichende Planung ist die Vielzahl der zu versorgenden SchülerInnen an diesem Standort. Die Küche wird perspektivisch jedoch ausschließlich den Campus versorgen und keine Versorgung von Dritten vornehmen. Für eine Versorgung anderer Einrichtungen notwendige Bedingungen des Lieferverkehrs sind nicht eingeplant. Auch an der Quartiersschule Ihmelsstraße wird eine Zubereitungsküche eingerichtet. Dort ist angedacht, über die Versorgung der Schulen hinaus in bestimmten Zeiten die Mensa auch für die Öffentlichkeit zu öffnen. Die Planungs- und Baukosten für diese Schulen liegen um eine Vielfaches höher als bei anderen Sanierungs-/Neubaumaßnahmen.

 

Eine Sonderrolle wird ab dem Schuljahr 2021/2022 das Gymnasium an der Karl-Heine-Straße einnehmen. An dieser Schule wird das Thema Ernährung fest im pädagogischen Konzept verankert. Dazu gehört auch, dass eine Zubereitung frischer Speisen durch einen Caterer in Zusammenarbeit mit den Schülern erfolgen soll. Die Küche der Schule wird entsprechend vorgerichtet.

 

Aus den Erfahrungen dieser drei Projekte können weitere Ideen entstehen, welche die Versorgungslandschaft in Leipzig bereichern. Aus Sicht der Verwaltung sind die Projekte Schritte, welche die Ziele des Antragstellers unterstützen. In allen drei Fällen wird die Einrichtung wahrscheinlich nicht der Hauptsitz des Unternehmens werden.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Schulen ein hohes Maß an Selbstbestimmung haben wollen. Aufgrund der jeweiligen Anforderungen an die Speiseversorgung, welche je Einrichtung verschieden sind und Änderungen unterliegen, ist eine Einordnung eines Unternehmens in der Einrichtung aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll. Es liegt im Interesse der Verwaltung, in Einzelfällen ein auf die Schule abgestimmtes Konzept zur individuellen Situation zu finden. Räume, hier Kochküchen, für Unternehmen zur Verfügung zu stellen, ist nicht Aufgabe der Stadtverwaltung. Die Verwaltung setzt sich weiterhin mit dem Thema Speiseversorgung auseinander und wird auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens „Speisenversorgung an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig“ die Wünsche/Visionen von Schulen aufnehmen und an der Realisierung einer dazu passenden Lösung mitwirken.

2. Realisierungs- / Zeithorizont

Circa ein Jahr vor Fertigstellung des Schulzentrums Grünau (Schuljahr 2022/23) und der Quartiersschule Ihmelsstraße (Oberschule zum Schuljahr 2021/22, Gymnasium zum Schuljahr 2023/24) wird mit der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen für die Speiseversorgung begonnen, sodass rechtzeitig vor Inbetriebnahme der Einrichtungen der Speiseversorger feststeht.

Neufassung des Antrages vom 14. Januar 2021

Beschlussvorschlag:

  1. Der Antrag wird unter Berücksichtigung des Alternativvorschlages der Verwaltung wie folgt neu gefasst:
  2. Die Verwaltung prüft im Zuge der Ausschreibungen für die Speiseversorgung im Schulzentrum Grünau und in der Quartiersschule Ihmelsstraße, wie im Rahmen der vergaberechtlichen Möglichkeiten die Kriterien Nachhaltigkeit und Regionalität besondere Berücksichtigung finden können.
  3. Die Stadt Leipzig erarbeitet ein Konzept für Quartierküchen (Anforderungen/Ausstattung/Vertragsgrundlagen) in Abstimmung mit dem Ernährungsrat und beteiligt weitere Quartiers- und Schul-/Heimakteure aller Altersgruppen bei Standortplanung und Umsetzung. Die Quartiersküchen sollen Schulen, Kitas und Altenheime im Quartier mit frischer gesunder regionaler Küche versorgen und idealer Weise als Mietküchen für weitere Küchennutzungen auch der Öffentlichkeit und Firmen zur Untermiete zur Verfügung stehen.
  4. Bei Neubauten oder der Sanierung von Bestandsbauten wird die Einrichtung einer Quartiersküche geprüft.

Begründung:

Erfolgt mündlich

Beschluss der Ratsversammlung am 20. Januar 2021

Der Antrag wurde im Sinne der Neufassung mit 38/27/1 vom Stadtrat beschlossen.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 21.07.2021:

x in Arbeit

Gemäß Beschlusspunkt 1 wurde geprüft, inwieweit in den Ausschreibungsverfahren zur Speisenversorgung an den Objekten Campus Grünau und Campus Ihmelsstraße die Aspekte Regionalität und Nachhaltigkeit berücksichtigt werden können.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass am Campus Ihmelsstraße das unter Federführung des Dezernat III avisierte Projekt zu Umsetzung des Handlungsfeldes 20 aus dem Sofortmaßnahmenprogramm zum Klimaschutz, in die Ausschreibung integriert wird. Ziel soll es sein, eine BIO-Menülinie am Standort zu etablieren, welche seitens des Versorgungsunternehmens zum Menüpreis einer konventionellen Menülinie angeboten werden kann. Hierzu wird aktuell der Konzeptentwurf seitens des Dezernat III überarbeitet.

Am Campus Grünau wird der Grundgedanke einer „Quartiersküche“ verfolgt. Hierzu ist geplant dem zukünftigen Versorgungsunternehmen am Standort auch die Belieferung von Dritten, d. h., die Versorgung von Personen außerhalb des Campus, zu ermöglichen. Dazu werden aktuell die Voraussetzungen wie bspw. die Produktionskapazität der Küche, Anlieferzonen usw. geprüft. Weiterhin wird an einem Konzept zur Umlegung von Nebenkosten sowie ggf. Mietkosten gearbeitet. Eine Öffnung der Mensa zur Versorgung von Dritten innerhalb des Campus ist aufgrund der hohen Frequentierung des Versorgungsbereiches organisatorisch nicht möglich.

Eine Belieferung von Dritten aus der Küche am Standort Ihmelsstraße ist hingegen nicht möglich, da die Gegebenheiten vor Ort, insbesondere die Anliefersituation, dies nicht zulässt. Eine Versorgung von Dritten innerhalb des Campus ist bereits durch die Versorgung der Nutzer des Quartierscubus vorgesehen.

Es ist vorgesehen im IV. Quartal 2021 mittels einer Informationsvorlage über den aktuellen Sachstand zu den o. g. Sachverhalten an den beiden Schulstandorten zu berichten.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 25.11.2021:

x in Arbeit

Gemäß Beschlusspunkt 1 wurde geprüft, inwieweit in den Ausschreibungsverfahren zur Speisenversorgung an den Objekten Campus Grünau und Campus Ihmelsstraße die Aspekte Regionalität und Nachhaltigkeit berücksichtigt werden können.

Für den Campus Ihmelsstraße war geplant, das unter Federführung des Dezernat III avisierte Projekt zu Umsetzung des Handlungsfeldes 20 aus dem Sofortmaßnahmenprogramm zum Klimaschutz, in die Ausschreibung zu integrieren. Ziel sollte es sein den Anteil an BIO-Produkten in der Speisenversorgung zu erhöhen. Das Vergabeverfahren sowie das Projektkonzept wurden entsprechend erarbeitet.

Da das Vergabeverfahren zwingend die Fertigstellung des Standortes Ihmelsstraße zum SJ 2022/2023 voraussetzt und aufgrund der angespannten Situation im Bausektor der geplante Fertigstellungstermin nicht ausreichend sicher ist, erfolgt zunächst keine separate Ausschreibung der Speisenversorgung. Mit der Schule wird das weitere Vorgehen abgestimmt. Das Projekt zur Umsetzung des Handlungsfeldes 20 aus dem Sofortmaßnahmenprogramm zum Klimaschutz muss in diesem Zusammenhang überarbeitet werden. Der Projektgedanke wird in einer anderen Form im Schuljahr 2022/2023 umgesetzt.

Am Campus Grünau wird der Grundgedanke einer „Quartiersküche“ verfolgt. Derzeit erarbeiten die drei an dem Schulstandort ansässigen Schulen ein Schulkonzept in welchem auch der Aspekt Inklusion integriert werden soll. Dieser Aspekt soll in einem für diesen Standort vorgesehen  Vergabeverfahren zur Speisenversorgung einfließen.

Ende des I. Quartals 2022 wird erneut über den aktuellen Sachstand zu den o. g. Sachverhalten an den beiden Schulstandorten berichtet.

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