Antrag: Regionale Bioprodukte kommunal fördern (Neufassung)

Antrag vom 29. November 2016 (Neufassung)

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat beschließt die Beauftragung einer Konzeption „Stärkung des regionalen und biologischen Lebensmittelmarktes und gesunder Ernährung in Leipzig“ im Jahr 2017.
    Es werden in der Konzeption als Aufgaben- und Zielstellungen berücksichtigt:
    • Analyse des Ist-Zustandes und der Potenziale im Bio- und Regionalmarkt in Leipzig
    • Aussagen und Empfehlungen zur Stärkung des vorhandenen regionalen und biologischen Lebensmittelmarktes, ggf. zum Aufbau einer Steuerungsgruppe und zur Durchführung eines jährlichen Branchentreffen,
    • Aussagen und Empfehlungen zur Stärkung gesunder Ernährung in Leipzig
    • Prüfung und Empfehlungen zu einem Beitritt der Stadt Leipzig zum Netzwerk Bio-Städte
  2. Der Stadtrat beschließt die Beförderung biologischer Landwirtschaft auf stadteigenen Flächen nach den Vorgaben der EU-Öko-VO bei Neuverpachtung.
  3. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung mit der Bereitstellung eines prozentualen Mindestangebotes bei allen etablierten Leipziger Marktereignissen für Erzeuger und Verkäufer von Speisen und Getränken nachhaltiger Herkunft (Bio und regional und Fair-Trade). Dazu ist eine Anpassung der Marktsatzung vorzunehmen.
  4. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung mit dem zukünftigen Betreiber der Markthalle zum geeigneten Zeitpunkt ein Konzept zu entwickeln für ein nachhaltiges Angebot (Bio und regional und Fair-Trade) in der geplanten Markthalle am Wilhelm-Leuschner-Platz.
  5. Der Stadtrat empfiehlt der Stadt Leipzig und den Eigenbetrieben eine Selbstverpflichtung bei der Lebensmittelverwendung und -verwertung aus regionaler Herkunft zu mindestens 50 % und mindestens
    20 % in Bio-Qualität

Begründung:

Bio-Produkte gewinnen gegenüber konventionell hergestellten Produkten immer stärker an Bedeutung, da sie die Gesundheit der Menschen, der Tiere und der Umwelt stärken und nicht gefährden.

Herstellung und Handel von regionalen Bio-Produkten sind ein stark wachsender Markt. Wenn diese Produkte da verkauft werden können, wo sie produziert werden, können lange Transportwege vermieden werden und wird die wirtschaftliche Entwicklung der Region gestärkt. Neben Bio-Bauern in Leipzig und in der Region, gibt es in Leipzig eine Vielzahl von privaten Initiativen, Kooperativen, solidarischer Landwirtschafts-, Garten- und Ernteprojekten oder Regionalmärkten (z. B. die foodassembly) die ihre Produkte zu einem Teil in Leipzig anbieten.
Es gibt dafür zur Orientierung der Verbraucher und Verbraucherinnen einen Fairtrade-Einkaufsführer (mit Ausweisung regionaler Angebote).
Es gibt schon ein Angebot von frischen Erzeugnissen von Bio-Bauernhöfen (z. B. Das Herbarium), es gibt verschiedene Bildungsprojekte (z. B. den Wettbewerb Grüne Schule, den Stadtgarten Connewitz), den Wettbewerb Naturnaher Kleingarten, den Gemeinschaftsgarten Annalinde, Ernte-mich, die Pflege und Saftproduktion von heimischen Streuobstwiesen (z. B. durch den NABU und den Ökolöwen). Der Grüne Ring Leipzig und die Initiative LeipzigGrün leisten dafür wertvolle unterstützende Lobbyarbeit.

Für eine weitere Aufwertung und Stärkung des im besonderen Wachstum begriffenen Wirtschaftszweiges (Nachfrage nach biologischen und gesunden, teilweise un- oder gering verarbeiteter Lebensmittel mit regionaler Herkunft) mit kurzen Lieferwegen und geringer Lagerzeit sind in Leipzig Kooperationen nötig, z. B. indem die Vermarktungsstrukturen unterstützt werden.

Alle Akteure brauchen eine Kommunikationsebene, die analog der Steuerungsgruppe Fair-Trade-Town aufgebaut werden könnte. Für die erfolgreiche Zusammenarbeit und die direkte Verwaltungsanbindung wie in der Steuerungsgruppe Fair-Trade-Town ist aus Erfahrung ein Ansprechpartner in der Stadtverwaltung notwendig. Eine Mitgliedschaft der Stadt Leipzig im Netzwerk Bio-Städte wäre dann ggf. in der Zukunft möglich.

Leipzig besitzt ca. 2.000 ha landwirtschaftliche Eigentumsflächen. Der Anteil an ökologischer Bewirtschaftung liegt bei 10 % - dieser Wert hat sich seit 2001 nicht verändert. Der Anteil ist weiter sehr gering, obwohl die Stadt Leipzig den Bio-Landbau und den Umbau weiterer Flächen auf ihren Flächen bei Neuverpachtung per Stadtratswillen seit Jahren fördert. Hier braucht es auch noch weitere deutliche Zeichen der Kommune als Flächeneigentümerin.

Für die Erzeuger, die kommunale Flächen pachten und bearbeiten und auf biologische Produktion umsteigen wollen, wäre eine Willensbekundung des Stadtrats ein wichtiges Signal. Aber nicht alleine Beschlüsse oder Vorgaben sind die nötige Unterstützung, sondern auch ein Unterstützungsnetzwerk und Hilfestellungen bei der Vor-Ort-Vermarktung der Produkte. Hier bieten sich die Marktereignisse in Leipzig an. Insbesondere nach Bio-Standards hergestelltes Getreide (und deren Produkte) Gemüse, Streuobst, Eier, Milch, Fleisch und Getränke werden regional in großer geschmacklicher Vielfalt sorgfältig hergestellt. Die Erzeuger und Erzeugerinnen und die Verbraucher und Verbraucherinnen werden von einer gezielten Unterstützung der Kommune durch das Marktamt profitieren. Insofern sollte die Leipziger und regionale Landwirtschaft auf allen Märkten in Leipzig ein Angebot bereithalten. Damit werden regionale Vielfalt und Spezialitäten wieder präsenter werden.

Leipzig sieht sich als Fair-Trade-Kommune auch in der Verantwortung für die Förderung und die Verwertung von Lebensmittel und anderen Produkten aus fairem Handel. Dabei kommt dem Angebot auf saisonalen Märkten und Frischmärkten eine zentrale Rolle zu.

So wie sich in den Kantinen das Angebot vegetarischer Gerichte durchgesetzt hat, sollte nun auch der wachsenden Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher nach einer Essensversorgung durch regionale und biologisch produzierte Lebensmittel entsprochen werden. Hierzu sollten die Küchen in den Eigenbetrieben der Stadt und die Rathaus-Kantine mit regionalen Produzenten ins Gespräch gehen.

Verwaltungsstandpunkt vom 16. Oktober 2017

Alternativvorschlag der Verwaltung
Beschlussvorschlag:

1. Der OBM wird beauftragt, eine Konzeption zur „Stärkung des regionalen und biologischen Lebensmittelmarktes und gesunder Ernährung in Leipzig“ zu erarbeiten. In dieser sind folgende Aufgaben- und Zielstellungen zu berücksichtigen:

  • Analyse des Ist-Zustands und der Potenziale im Leipziger Bio- und Regionalmarkt sowie der Nachfragestruktur in der Leipziger Bevölkerung
  • Aussagen und Empfehlungen für Maßnahmen zur Stärkung des vorhandenen regionalen und biologischen Lebensmittelmarktes in Leipzig und Umgebung
  • Empfehlungen zur Stärkung gesunder Ernährung in Leipzig sowie Ausarbeitung eines geeigneten Maßnahmenpaketes für die kommunale Förderung regionaler Bioprodukte

 

2. Der OBM wird beauftragt, die beiliegende Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen und damit dem „Netzwerk der Bio-Städte und Gemeinden“ beizutreten.  

3. Der OBM wirkt im Rahmen seiner Möglichkeiten auf ein Mindestangebot an nachhaltigen Speisen und Getränken (bio, regional, fair) bei allen etablierten Leipziger Marktereignissen hin.

4. Der OBM wird bei sich bietender Gelegenheit gegenüber dem künftigen Betreiber der Markthalle am Wilhelm-Leuschner-Platz für ein nachhaltiges Angebotssortiment (bio, regional, fair) an diesem Standort werben.

5. Der OBM ist angehalten, in den langfristigen Zielen der Stadtverwaltung sowie der Eigenbetriebe eine freiwillige Selbstverpflichtung bei der Lebensmittelverwendung und -verwertung zu mindestens 20 % in Bio-Qualität und möglichst aus regionaler Herkunft zu verankern.

Anlage:

Kooperationsvereinbarung des Netzwerkes Bio-Städte, -Gemeinden und -Landkreise

Sachverhalt:

Die Verwaltung der Stadt Leipzig begrüßt den Beschlussvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und nimmt zum überarbeiteten Antrag „Regionale Bioprodukte kommunal fördern“ wie folgt Stellung:

Die kommunale Förderung ökologischer Landwirtschaft mit produzierenden und verarbeitenden Betrieben in der näheren Umgebung steht für real praktizierte Nachhaltigkeit, insbesondere wenn zusätzlich auf kurze Transportwege, die Saisonalität der angebotenen Produkte sowie faire Geschäfts- und Handelsbeziehungen geachtet wird.

Zudem bildet der regelmäßige Konsum biologisch erzeugter Lebensmittel heute ein wichtiges Element gesundheitsbewusster Lebensweisen, wobei Kriterien der Herkunft, der Produktionsbedingungen sowie der vorgelagerten Wertschöpfungsketten ausschlaggebend für individuelle Konsum- und Produktentscheidungen sind.

Die Stadt Leipzig trägt bezüglich der Einhaltung fairer und nachhaltiger Handelskriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie der Produktbeschaffung eine maßgebliche Verantwortung als Großnachfrager. Auch die strategischen Handlungsziele der Stadtverwaltung sind auf ein nachhaltiges Wachstum unter Wahrung einer hohen Lebensqualität und -zufriedenheit ausgerichtet, wobei ökologischer Landbau und regionale Vermarktungsstrukturen getreu dem Leitsatz „Leipzig wächst nachhaltig!“ zu unterstützen sind.  

Unter Umwelt- sowie Klimaschutzaspekten bildet die regional-ökologische Nahrungsmittelproduktion ein wichtiges Handlungsfeld, da der Vertrieb regionaler Lebensmittel  lange Transportwege erspart und den Kühlbedarf für die erzeugten Produkte senkt. Beide Faktoren wirken sich positiv auf die CO2-Bilanz der Wertschöpfungskette aus.

Es ist zu empfehlen, neben der Regionalität auch die saisongerechte Bereitstellung regionaler und biologisch erzeugter Landwirtschaftsprodukte zu berücksichtigen, da nur die Kombination beider Faktoren einen wirksamen Umwelt- und Klimaschutzeffekt entfaltet.

Auch der Energie- und Ressourceneinsatz in der biologischen Landwirtschaft ist im Vergleich zur konventionellen Erzeugung wesentlicher geringer, da auf den intensiven Einsatz chemisch-synthetischer Dünger und Pflanzenschutzmittel verzichtet wird.

Nachhaltig bewirtschaftete Böden reichern  zudem vermehrt Humus an und werden nur oberflächlich bearbeitet, was zu einer geringeren Freisetzung und gleichsam höheren Bindung von Treibhausgasen im Boden führt. Im landwirtschaftlichen Produktionsprozess wird somit wesentlich weniger des äußerst klimawirksamen Lachgases (N2O) freigesetzt.

Beschlusspunkt 1

Der OBM wird beauftragt, eine Konzeption zur „Stärkung des regionalen und biologischen Lebensmittelmarktes und gesunder Ernährung in Leipzig“ zu erarbeiten. In der Konzeption sind folgende Aufgaben- und Zielstellungen zu berücksichtigen:

  • Analyse des Ist-Zustands und der Potenziale im Leipziger Bio- und Regionalmarkt sowie der Nachfragestruktur in der Leipziger Bevölkerung
  • Aussagen und Empfehlungen für Maßnahmen zur Stärkung des vorhandenen regionalen und biologischen Lebensmittelmarktes in Leipzig und Umgebung
  • Empfehlungen zur Stärkung gesunder Ernährung in Leipzig sowie Ausarbeitung eines geeigneten Maßnahmenpaketes für die kommunale Förderung regionaler Bioprodukte

Dem Beschlusspunkt wird zugestimmt, da sich über eine umfassende Analyse des Ist-Zustandes sowie der Potentiale in der Stadt Leipzig und ihres Umlandes belastbare Daten über verfügbare Produktionsressourcen, wie etwa landwirtschaftliche Flächen und Anzahl der betrieblichen Produktionskapazitäten im Bio-Segment erheben und Rückschlüsse auf potentielle Marktanteile für biologisch erzeugte Lebensmittel in der Region ableiten lassen. Erst auf dieser Basis können valide Aussagen und Entscheidungen für weitere Verfahrensschritte getroffen werden.

Die Erarbeitung eines entsprechenden Maßnahmenpaketes kann kostenneutral im Rahmen einer agrarwissenschaftlichen Abschlussarbeit der Fachbereiche Ernährungs- und Agrarwissenschaften bzw. Geographie erfolgen. Die aufbereiteten Arbeitsergebnisse würden in Folge dem Stadtrat als Beschlussvorschlag übergeben.

Die Verwaltung steht der Erarbeitung einer Studie zur Verbesserung der Absatz- und Vermarktungschancen für regionale Bioprodukte sehr aufgeschlossen gegenüber, verweist aber auf die Konkretisierung der Aufgaben- und Zielstellung, um verwertbare Ergebnisse erzielen zu können.


Beschlusspunkt 2

Der OBM wird beauftragt, die beiliegende Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen und damit dem „Netzwerk der Bio-Städte und Gemeinden“ beizutreten.

Die Stadt Leipzig kann durch den Beitritt zum „Netzwerk der Bio-Städte“ von den Erfahrungen anderer Kommunen profitieren, um den bewussten Konsum biologisch produzierter Lebensmittel zu fördern, der sich nicht nur aus Umwelt- und Klimagesichtspunkten positiv darstellt, sondern für jeden einzelnen zu einem gesünderen Lebensstil beitragen kann. Der Beitritt erfolgt durch Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung, welche einen Handlungsrahmen skizziert.

Der freiwillige Beitritt zum Netzwerk der „Bio-Städte“ ist aktions- bzw. projektbezogen, wobei die Kooperationsfelder aus Projekten, Aktionen und Maßnahmen bestehen, die sich aus selbst gesteckten Zielstellungen  ableiten. Somit soll dem biologischen Landbau ein höheres politisches Gewicht in der Region verliehen werden. Weiterhin sollen Biobetriebe bei der Neuverpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen in kommunalem Eigentum bevorzugt werden, sofern keine sachlichen und rechtlichen Gründe für eine anderweitige Vergabe sprechen.

Die bisherigen Mitglieder des Bio-Städte-Netzwerks sind Vorbilder in der kommunalen Förderung der ökologischen Lebensmittelwirtschaft und verfügen über langjährige Erfahrungen in der Bewältigung vielfältiger Herausforderungen auf diesem Gebiet.

Die Erfahrungen und Handlungsempfehlungen für andere Kommunen wurden in einem praktischen Leitfaden festgehalten. Ein Beitritt sollte deshalb mit einer konsequenten Zielstellung erfolgen und seitens der Stadtverwaltung ein hohes Maß an Umsetzungsbereitschaft voraussetzen.

Als Mitglied des Netzwerks der „Bio-Städte“ ist eine städtische Ansprechperson zu benennen, die halbjährlich an den Netzwerktreffen teilnimmt, um über kommunale Aktivitäten zu berichten und sich mit Mitgliedern zu vernetzen. Mit einem Netzwerkbeitritt entfallen bis auf Personal- und Reisekosten keine spezifischen Mitgliedsbeiträge.

Die beabsichtigte Bildung bzw. der Aufbau einer Steuerungsgruppe sowie die Durchführung jährlicher Branchentreffens ist zu befürworten. Hierfür gibt es in der kommunalen Verwaltung bereits  Arbeitsgruppen im Bereich der „Nachhaltigkeit“ sowie die neu eingerichtete „Klimaschutzleitstelle“ mit kompetenten Ansprechpartnern, sodass eine enge Verwaltungsanbindung und Kommunikation gewährleistet ist.

Es wird empfohlen, diesem Personenkreis auch den Aufgabenbereich “Stärkung des regionalen und biologischen Lebensmittelmarktes und gesunder Erzeugung in Leipzig“ zu übertragen. Weiterhin können die bestehenden Arbeitsgruppen Flächenmanagement (Amt für Stadtgrün und Gewässer) und Landwirtschaft (Grüner Ring) ebenfalls für den Informationsaustausch und die Berichterstattung genutzt werden.


Beschlusspunkt 3

Der OBM wirkt im Rahmen  seiner Möglichkeiten auf ein Mindestangebot an nachhaltigen Speisen und Getränken (bio, regional, fair) bei allen etablierten Leipziger Marktereignissen hin.

Das Marktamt bietet aktuell jedem Bio-Produzenten, der sich als Händler auf einem Leipziger Wochenmarkt bewirbt, sofort eine Tages- bzw. Jahreszulassung an. Hierbei wird kein Bewerber abgelehnt.

Es ist jedoch nicht gesichert, dass ein Mindestangebot durch die bestehenden Bio-Produzenten in der Region Leipzig bereitgestellt werden kann, da die Anzahl der Bio-Produzenten verglichen mit Baden-Württemberg oder Bayern eher gering ist. Für eine belastbare Aussage bedarf es zunächst einer Analyse des Ist-Zustandes wie bereits im ersten Beschlusspunkt festgehalten.

Gerade für die Wochenmärkte wird ein Mindestangebot seitens der Stadtverwaltung abgelehnt, da es derzeit nicht genügend Produzenten und Händler im Leipziger Umland gibt. Zudem wäre zu prüfen, ob eine Quotenregelung wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich zöge. Die Kennzeichnung von Bio-Produkten als ein Auswahlkriterium für die Zulassung zu Spezialmärkten (Markttage, Weihnachtsmarkt) wird bereits praktiziert. Eine statische Quotenregelung wird hierbei jedoch nicht als zielführend erachtet.


Beschlusspunkt 4

Der OBM wird bei sich bietender Gelegenheit gegenüber dem künftigen Betreiber der Markthalle am Wilhelm-Leuschner-Platz für ein nachhaltiges Angebotssortiment (bio, regional, fair) an diesem Standort werben.

Die Verwaltung wird die Entwicklung eines nachhaltigen Angebotskonzepts (bio, regional, fair) in der geplanten Markthalle am Wilhelm-Leuschner-Platz begleitend unterstützen. Es ist jedoch zu beachten, dass seitens der Stadt nur begrenzte Einflussmöglichkeiten auf die Nutzung von Gewerbeflächen bestehen.

Grundlage des Verwaltungshandelns ist das Arbeitsprogramm des Oberbürgermeisters 2020, worin bezüglich der regionalen Landwirtschaft festgehalten ist, dass regionale Produkte die Abhängigkeit von globalen Märkten verringern. Zudem ist die regionale Nahrungsmittelproduktion mit kurzen Lieferwegen auch aus beschäftigungspolitischen Gründen zu erhalten. Eine Schlüsselrolle spielt hierbei der unternehmerische Landwirt, welcher Angebotssortiment und Produktionsverfahren an der regionalen Nachfrage ausrichtet.

Die Stadt ist bestrebt, im Rahmen ihrer Gestaltungsspielräume Anstöße für eine nachhaltige Landwirtschaft und eine gesunde Ernährung insbesondere in der Umsetzung bestehender Beschlüsse zu setzen. Zudem wird sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine gesunde Ernährung ihrer Beschäftigten und Bürger hinwirken.   


Beschlusspunkt 5

Der OBM ist angehalten, in den langfristigen Zielen der Stadtverwaltung sowie der Eigenbetriebe eine freiwillige Selbstverpflichtung bei der Lebensmittelverwendung und -verwertung zu mindestens 20 % in Bio-Qualität und möglichst aus regionaler Herkunft zu verankern.

Die Stadt Leipzig nimmt die Empfehlung des Stadtrates wohlwollend entgegen und prüft deren Umsetzbarkeit in vergaberechtlicher Hinsicht. Bei den Vergabeverfahren der Speisenversorgung in Kindertageseinrichtungen und Schulen handelt es sich aufgrund des hohen Auftragsvolumens um europaweite Vergaben, bei denen alle Bieter gleichberechtigt zu behandeln sind.

In Anbetracht der EU-weiten Vergabe der Speisenversorgung haben auch Bieter außerhalb Mitteldeutschlands die Möglichkeit, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Die Forderung der regionalen Herkunft von Lebensmitteln könnte daher eine Diskriminierung geographisch entfernter Produzenten darstellen.

Vor einer freiwilligen Selbstverpflichtung, den kommunalen Lebensmittelbedarf und den ihrer Eigenbetriebe zu mindestens 20 % in Bio-Qualität zu decken ist zu analysieren, welcher sortimentsbezogene Gesamtbedarf in kommunalen Versorgungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser sowie Pflegeheimen vorliegt und welches Angebot an Bio-Produkten in der avisierten Größenordnung regional verfügbar ist. Erst auf dieser Datengrundlage kann über die geforderten Zielstellungen entschieden werden.

Privatrechtliche Beteiligungsunternehmen sind von dieser Regelung ausgenommen, sollen aber auf freiwilliger Basis zur Stärkung des Angebots an regionalen Bioprodukten in ihren Versorgungseinrichtungen motiviert werden.


Beschluss der Ratsversammlung am 15. November 2017

Der Antrag wurde vom Stadtrat mit breiter Mehrheit in der Fassung des Verwaltungsstandpunktes beschlossen.

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