Antrag: Regionale Landwirtschaft stärken und nachhaltige Lebensmittel sozial gerecht anbieten
Antrag vom 16. Mai 2024
Link zum Antrag VII-A-10365-NF-03 im Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zur Gründung einer Verbrauchergemeinschaft in Kooperation mit dem Lebensmitteleinzelhandel, regionalen Landwirt*innen und Umweltverbänden zu erstellen mit dem Ziel landwirtschaftliche Produkte aus der Region Leipzig zu fördern und sozial gerecht anzubieten. Das Konzept wird in die Beschlussvorlage zur Förderung regionaler landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten eingebunden.
- Der OB Oberbürgermeister erarbeitet Vorschläge zur Unterstützung der logistischen Herausforderungen regionaler Landwirt*innen ihre Produkte dezentral im Stadtgebiet anbieten zu können. Hierzu zählen unter anderem Lagermöglichkeiten und Verteilung. Die Vorschläge werden in die Beschlussvorlage zur Förderung regionaler landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten eingebunden.
Begründung:
Zu BP1)
In Gesprächen mit Landwirt*innen beim Runden Tisch zur Erarbeitung der Pachtkriterien der Stadt Leipzig als auch beim Landwirtschaftsdialog der Stadt vom Januar 2024 wurde deutlich, dass Absatzmöglichkeiten für regionale Landwirtschaftsprodukte gestärkt werden müssen. Die Stärkung der regionalen landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten soll in einer weiteren Beschlussvorlage zum Gesamtkonzept Landwirtschaft vorgelegt werden, welches derzeit in Arbeit ist.
Eine Idee, die darin einfließen soll, ist ein Konzept zur Gründung einer Verbrauchergemeinschaft in Kooperation mit dem Lebensmitteleinzelhandel (z.B. einem Träger wie der Konsum Leipzig eG, welche sowohl den Genossenschaftsgedanken historisch verankert hat als auch bereits viele regionale Produkte anbietet und über ein großes Filialnetz verfügt), Mitgliederläden, Foodcoops, Unverpackt- und genossenschaftlichen Läden, welche bereits viele regionale und ökologische Produkte anbieten.
Kerngedanke einer Verbrauchergemeinschaft ist über einen einmaligen Eintrittsbeitrag Mitglied in der Verbrauchergemeinschaft zu werden, und dann über einen monatlichen Beitrag die Produkte der teilnehmenden regionalen Betriebe vergünstigt zu erhalten – eine Win-Win-Situation: Landwirt*innen aus der Region haben so die Gelegenheit zur Direktvermarktung; Leipziger*innen können regionale Produkte günstig erwerben und der Handel bindet die Konsument*innen an sich.
Damit möglichst viele Menschen in die Verbrauchergemeinschaft eintreten und entsprechende Skaleneffekte nutzbar werden, könnten Mitglieder von Sportvereinen, Genossenschaften, Gewerkschaften und Umweltverbänden sowie Leipzig-Pass-Inhaber*innen nur einen symbolischen (oder keinen) Eintrittsbetrag zahlen.
Um die Vorteile der Verbrauchergemeinschaft sozial gerecht für alle Menschen in Leipzig nutzbar zu machen, ist es wünschenswert den monatlichen Beitrag bspw. für Leipzig-Pass-Inhaber*innen reduziert bzw. einen erhöhten Rabatt für einkommensschwache Menschen anzubieten.
Sollte die Stadt eine solche Verbrauchergemeinschaft nicht selbst gründen wollen oder können, soll das Konzept in eine Ausschreibung für Dritte überführt werden, um eine Unterstützung des Angebots sicherzustellen und eine (Anschub-)Finanzierung seitens der Stadt zu ermöglichen.
Zu BP2)
Auf dem Landwirtschaftsdialog 2024 wurden mehrfach von regionalen Landwirt*innen Herausforderungen bei der Verteilung ihrer Produkte im Stadtgebiet angesprochen. Viele Standorte mit einer überschaubaren Menge an Produkten anzufahren, verursacht hohe Personal- und Fahrtkosten. Deswegen soll die Stadt Vorschläge erarbeiten, wie die Landwirt*innen dabei unterstützt werden und Synergien nutzbar gemacht werden können, ggf. in Form eines gemeinsamen Lieferangebots oder innerstädtischer Verteilstationen.
Verwaltungsstandpunkt vom 14. August 2024
Alternativvorschlag:
Der Oberbürgermeister möge im Rahmen der Erarbeitung der Leipziger Ernährungsstrategie unter Einbindung relevanter Fachämter prüfen, ob und wie die Stadt Leipzig Vertriebssysteme für regionale Landwirte unterstützen und fördern kann.
Begründung:
Das Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz hat eine Studie zur Analyse des aktuellen Zustands des Leipziger Ernährungssystems in Auftrag gegeben. Neben der Untersuchung der Auswirkungen des Klimawandels liegt ein besonderes Augenmerk darauf, wie die Stadtregion sozial und wirtschaftlich sinnvoll durch regionale und ökologische Landwirtschaft besser versorgt werden kann.
Auf Grundlage der Studienergebnisse ist geplant, ab Herbst dieses Jahres gemeinsam mit dem Ernährungsrat eine Ernährungsstrategie für Leipzig zu entwickeln. Dabei werden verschiedene Akteure entlang der Lebensmittelwertschöpfungsketten eingebunden, ebenso wie die entsprechenden Fachämter zu ihren jeweiligen Themen. Die federführende Steuerung soll weiterhin durch das Referat für Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz erfolgen.
Es soll bewusst kein Ergebnis der Studie vorweggenommen werden. Die Studie zum Leipziger Ernährungssystem soll geeignete Maßnahmen identifizieren. Erste Ergebnisse werden laut dem Referat für Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz im Herbst 2024 erwartet.
Sachstand:
Unabhängig davon lässt sich sagen:
Regionale Produkte zu bündeln und im Einzelhandel oder direkt zu vermarkten, ist vor allem für kleinere Betriebe wünschenswert. Größtenteils betrifft dies Betriebe der solidarischen Landwirtschaft oder ähnliche Betriebsformen, welche allerdings häufig über ein eigenes Netzwerk für die Direktvermarktung ihrer Produkte verfügen.
In der Besprechung des Antrags VII-A-09611 (Hofladen) wurde bereits herausgearbeitet, dass die Verwaltung nicht selbst landwirtschaftliche Produkte handeln und vertreiben kann. Vertriebsstrukturen sind erfolgreich, wenn Landwirte und deren Marktpartner sich eigenständig entsprechend ihrer Angebote und Bedürfnisse zusammenfinden.
Die Verwaltung kann ggf. im geltenden Beihilferechtsrahmen unterstützen.
- Hierfür hat die Kommune bereits ein Landwirtschaftskonzept aufgesetzt und strukturiert die Vergabe und Gestaltung von Pachtverträgen städtischer Flächen.
- Wochenmärkte bieten einen etablierten und kostengünstigen Vertriebsweg, an 14 Standorten ganzjährig. Beantragung, Nutzung und Abrechnung von Marktflächen können jederzeit, absolut niederschwellig, kurzfristig und auch ohne sonstige Auflagen erfolgen. Jeder regionale Erzeuger bekommt sofort einen Platz auf dem Wochenmarkt, auch in der Innenstadt. Die laut Marktsatzung kostendeckend zu kalkulierenden Gebühren für die Marktteilnahme liegen für einen 6 m²-Stand bei ca. 20,00 € pro Tag.
Weitere Förderungen von Projekten und Initiativen sind über Fachförderrichtlinien möglich. Hierzu sind die Projekte zu beantragen. Die Verwaltung berät gern.
Arbeiten aus dem Projekt WERTvoll (WERTvolles Aktionsgericht) sowie des Sofortmaßnahmenprogramms zum Klimanotstand „Erhöhung des Anteils biologischer Lebensmittel in der Kita und Schulspeisung“ (Nr. 20), tragen ebenso bereits zu dem Ansinnen des Antrages bei und werden weiterentwickelt.
Durch das deutschlandweite Netzwerk der Biostädte, in welchem die Stadt Leipzig vertreten ist, sowie die im BMBF-Verbundprojekt WERTvoll (2019-2023) gesammelten Erfahrungen aus der Region, ergibt sich für die Vermarktung (bio-)regionaler Produkte ein klarer Trend:
- Außer-Haus-Verpflegung, vor allem die Gemeinschaftsverpflegung kommunal (Schulen, Kitas, Verwaltungskantinen, etc.) und
- privat (z. B. Betriebskantinen)
Diese stellen die stärksten und wichtigsten Hebel dar, um regional produzierte sowie landwirtschaftliche Produkte durch konstante Vermarktungskanäle wirtschaftlich zu vertreiben. Bestenfalls ermöglicht dies den produzierenden Betrieben Planungssicherheit und gewährleistet den Absatz von großen Mengen, welche in der meist großflächigen Landwirtschaft in der Region um Leipzig produziert werden.
Gemeinsame Neufassung mit der SPD-Fraktion vom 13. November 2024
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt neu gefasst:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Eigenvermarktung regional und nachhaltig erzeugter Landwirtschaftsprodukte zu bezahlbaren Preisen durch folgende Maßnahmen gezielt zu unterstützen:
- Verbesserung von Vertrieb und Vermarktung, insbesondere durch eine sich selbst tragende interkommunale Genossenschaft zwischen der Stadt Leipzig und den beiden angrenzenden Landkreisen, mit dem Ziel, durch die Bereitstellung von Lagermöglichkeiten, Verteilstrukturen, die Einrichtung einer Verbrauchergemeinschaft und anderen geeigneten Maßnahmen die Eigenvermarktung zu unterstützen und zu koordinieren. Hierzu wird der Oberbürgermeister beauftragt, Gespräche mit regionalen Landwirt*innen, den anliegenden Landkreisen, dem Lebensmitteleinzelhandel und dem Ernährungsrat Leipzig zu führen, dem Stadtrat bis zum 30.4.2025 einen Umsetzungsvorschlag vorzulegen.
- Erhöhung des Anteils von regional und biologisch erzeugten Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung. Hierzu werden nächsten Ausschreibungen der Vergabe für Gemeinschaftsverpflegung in Schule, Kita und Verwaltung im Sinne unseres Landwirtschaftskonzeptes so gestaltet, dass ein Mindestanteil von Essen mit ökologisch und regional produzierten Lebensmitteln in hoher Qualität zu bezahlbaren Preisen (z.B. ein tägliches Bio-Regio-Aktionsgericht) gewährleistet wird. Dem Stadtrat wird hierzu rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Ausschreibungen ein Konzept vorgelegt.
Die Punkte sind neben weiteren geeigneten Maßnahmen in der Beschlussvorlage zur Förderung regionaler landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten zu berücksichtigen.
Begründung:
Die Neufassung greift das Anliegen des SPD-Änderungsantrags auf.
Eine interkommunale Landwirtschaftsgenossenschaft kann der Stärkung lokaler Landwirtschaftsstrukturen und Absatzmöglichkeiten in vielerlei Hinsicht Rechnung tragen und zum Gelingen des Leipziger Landwirtschaftskonzepts beitragen. Sowohl eine Verbrauchergemeinschaft, die lokal und nachhaltig erzeugte Lebensmittel sozial gerecht anbietet, als auch Lager- und Verteilstrukturen für regionale, kleinere Erzeuger können von so einer Genossenschaft getragen werden.
In die Gemeinschaftsverpflegung der Stadt Leipzig sollen ökologische und regionale erzeugte Lebensmittel einen festen Platz auf den Tellern der Leipziger Kitas und Schulen erhalten. Dies trägt zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten bei und stellt den größten Hebel für eine konstante Vermarktung regional produzierter Landwirtschaftsprodukte dar. Diese Neuausrichtung der Gemeinschaftsverpflegung soll bezahlbar sein und zum Beispiel ein tägliches Bio-Regio-Aktionsgericht umfassen.
Siehe auch die Begründungen des Ursprungs- und des Änderungsantrags.
Beschluss der Ratsversammlung vom 21. November 2024
Der Antrag wurde mit Änderungen durch die BSW-Fraktion an der gemeinsamen Neufassung wie folgt beschlossen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Eigenvermarktung regional und nachhaltig erzeugter Landwirtschaftsprodukte zu bezahlbaren Preisen durch folgende Maßnahmen gezielt zu unterstützen:
- Zur Verbesserung von Vertrieb und Vermarktung, insbesondere durch eine sich selbst tragende interkommunale Genossenschaft zwischen der Stadt Leipzig und den beiden angrenzenden Landkreisen, mit dem Ziel, durch die Bereitstellung von Lagermöglichkeiten, Verteilstrukturen, die Einrichtung einer Verbrauchergemeinschaft und anderen geeigneten Maßnahmen die Eigenvermarktung zu unterstützen und zu koordinieren. Hierzu wird der Oberbürgermeister beauftragt, Gespräche mit regionalen Landwirt*innen, den anliegenden Landkreisen, dem Lebensmitteleinzelhandel und dem Ernährungsrat Leipzig zu führen, dem Stadtrat bis zum 30.4.2025 einen Umsetzungsvorschlag vorzulegen.
- Erhöhung des Anteils von regional und biologisch erzeugten Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung. Hierzu werden nächsten Ausschreibungen der Vergabe für Gemeinschaftsverpflegung in Schule, Kita und Verwaltung im Sinne unseres Landwirtschaftskonzeptes so gestaltet, dass ein Mindestanteil von Essen mit ökologisch und regional produzierten Lebensmitteln in hoher Qualität zu bezahlbaren Preisen (z.B. ein tägliches Bio-Regio-Aktionsgericht) gewährleistet wird. Dem Stadtrat wird hierzu rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Ausschreibungen ein Konzept vorgelegt.
Die Punkte sind neben weiteren geeigneten Maßnahmen in der Beschlussvorlage zur Förderung regionaler landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten zu berücksichtigen.
- Es wird garantiert, dass durch die Bereitstellung der Bioprodukte im Schul- und Kita-Essen keine zusätzliche Preissteigerung in den Einrichtungen entsteht.
Abstimmungsergebnis:
Beschlusspunkt 1 :38/17/9
Beschlusspunkt 2: 39/23/1
Beschlusspunkt 3: 37/22/2
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 23. Juni 2025
x in Arbeit
x Umsetzung nicht realisierbar, siehe nachfolgende Begründung (einschl. Prüfergebnis des Fachamtes, ob Aufhebung des Beschlusses erforderlich)
Sachstand:
Beschlusspunkt 1: Zur Verbesserung von Vertrieb und Vermarktung wird der Oberbürgermeister beauftragt, Gespräche mit regionalen Landwirt*innen, den anliegenden Landkreisen, dem Lebensmitteleinzelhandel und dem Ernährungsrat Leipzig zu führen, dem Stadtrat bis zum 30.4.2025 einen Umsetzungsvorschlag vorzulegen.
in Arbeit
Im Rahmen von Netzwerkveranstaltungen und Projekten, welche durch das Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz (nf. RNK) umgesetzt werden (z. B. Gartenbaunetzwerk, Aktionsgericht, Radtour Kraut und Rüben) sowie durch die Kooperation der Stadt in Drittmittelprojekten (z. B. Neue Wege, Bio-Regio-Modellregion Leipzig Westsachsen) findet ein regelmäßiger Austausch zwischen dem RNK und Praxisakteuren entlang der Wertschöpfungskette statt.
Darüber hinaus finden entsprechende Gespräche gezielt auch im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Erarbeitung der Ernährungsstrategie für die Stadt Leipzig unter Federführung des RNK bereits statt. Eine Studie zum Status quo des Leipziger Ernährungssystems wurde im Jahr 2024 durch das RNK beauftragt und durchgeführt. Dabei wurden auch Akteure aus dem Lebensmitteleinzelhandel, der Landwirtschaft, der Logistik sowie dem Ernährungsrat befragt. Die Studie wurde auf der Auftaktveranstaltung zur Ernährungsstrategie vorgestellt. Ebenso wurde im Rahmen eines Vortrags beim Landwirtschaftsdialog 2025 auf die Inhalte eingegangen. Die Studie ist auf der Webseite der Stadt Leipzig abrufbar. Die Ziel- und Maßnahmenvorschläge, welche die Studie formuliert, sind im Beteiligungsprozess zur Ernährungsstrategie mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Fachpraxis des Ernährungssystems konsultiert worden. Deren Vorschläge wurden am 02.06.2025 in einer finalen Veranstaltung zum Beteiligungsprozess zusammengefasst und durch die Akteure selber bewertet. Im Rahmen dieser Beteiligung wurden durch Fachakteure aus der Landwirtschaft bereits Vorschläge für kollektive Vermarktungsgesellschaften vorgetragen. Auch ein kommunales Unternehmen, das regionale Produkte und Dienstleistungen für die Gemeinschaftsverpflegung bündelt und bereitstellt, wurde diskutiert.
Auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse aus der Studie sowie des Beteiligungsprozesses und in Abgleich mit bestehenden Verwaltungsprozessen wird das RNK die Leipziger Ernährungsstrategie erstellen, die im 2. Halbjahr 2025 der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Beschlusspunkt 2: Erhöhung des Anteils von regional und biologisch erzeugten Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung. Hierzu werden nächsten Ausschreibungen der Vergabe für Gemeinschaftsverpflegung in Schule, Kita und Verwaltung im Sinne unseres Landwirtschaftskonzeptes so gestaltet, dass ein Mindestanteil von Essen mit ökologisch und regional produzierten Lebensmitteln in hoher Qualität zu bezahlbaren Preisen (z.B. ein tägliches Bio-Regio-Aktionsgericht) gewährleistet wird. Dem Stadtrat wird hierzu rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Ausschreibungen ein Konzept vorgelegt. Die Punkte sind neben weiteren geeigneten Maßnahmen in der Beschlussvorlage zur Förderung regionaler landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten zu berücksichtigen.
nicht umsetzbar
Dem Stadtrat wird kein Konzept vor entsprechenden Ausschreibungen vorgelegt. Die Beschlussvorlage „Förderung regionaler landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten“ (VII-A-09950) wurde in der Ratsversammlung vom 22.05.2024 abgelehnt.
In Ausschreibungen für die Gemeinschaftsverpflegung ist das Kriterium „Regionalität“ als reine Herkunftsbezeichnung aufgrund des EU-Rechts (Gleichbehandlungsgrundsatz) nicht zulässig. Der Fokus der Stadt besteht darin, eine rechtssichere Vergabe durchzuführen, welche die Belange aller Beteiligten am Markt würdigt und gleichzeitig dem Ziel einer verstärkten Implementierung von bio-regionalen Produkten Rechnung trägt.
Die Erhöhung des Bio-Anteils ist über die Vergabeverfahren möglich, ignoriert jedoch den bereits jetzt schon bestehenden Preisdruck der Speisenanbieter sowie die tatsächliche regionale/bundesweite Verfügbarkeit von Bioprodukten im benötigten Umfang. Um eine Erhöhung des Bio-Anteils kostenneutral gestalten zu können, sind Fachwissen und eine betriebliche Umstellung (z. B. im Warensystem, bei Lagerung, Kennzeichnung und Menüplanung) seitens der Speisenanbieter erforderlich.
Das Projekt „Stadt-Land-Küche“ zur Entwicklung nachhaltiger und regional verankerter Speiseangebote des Freistaates Sachsen bietet aktuell eine entsprechende Umstellungsberatung in Form eines kostenfreien Coachings an. Erfolgt eine solche Umstellung bei den Unternehmen nicht und werden lediglich Produktgruppen von konventionell auf Bio ausgetauscht, führt dies zwangsläufig zu höheren Preisen, die direkt an die Kunden weitergegeben werden müssen. In die Ausschreibung der Stadt für die Schul- und Kitaverpflegung wurde die Absolvierung eines Küchencoachings durch die Versorgungsunternehmen verpflichtend integriert. Eine behutsame stufenweise Anhebung des Bio-Anteils ist damit in der Schul- und Kitaverpflegung perspektivisch denkbar.
Es wurden bereits im Projekt WERTvoll Lösungsvorschläge erarbeitet, welche eine Einführung von regionalen, nachhaltigen Produkten in die Gemeinschaftsverpflegung rechtssicher und wirtschaftlich ermöglichen sollen (Wertvolles Aktionsgericht, Konzeptarbeiten zu gemeinsamen kommunalen Unternehmungen im Bereich Gemeinschaftsverpflegung). Diese Ansätze werden in der Arbeit des RNK konsequent weitergeführt, durch die Ernährungsstrategie adressiert und in Kooperation mit Forschungsprojekten und der Landesverwaltung bereits praktisch erörtert.
Beschlusspunkt 3: Es wird garantiert, dass durch die Bereitstellung der Bioprodukte im Schul- und Kita-Essen keine zusätzliche Preissteigerung in den Einrichtungen entsteht.
nicht umsetzbar
Wie bereits in den Stellungnahmen zur Vorlage dargelegt, kann der Beschlusspunkt 3 nicht umgesetzt werden.
Dies begründet sich vor allem darin, dass die Forderung nach einem kostenneutralen Einsatz von Bioprodukten in der Speisenversorgung an Schulen und Kindertageseinrichtungen die vorherrschenden Bedingungen des Marktes ignoriert und eine rechtskonforme Umsetzung dieser Forderung nicht möglich ist. Der Fokus der Stadt Leipzig besteht weiterhin darin eine rechtssichere Vergabe durchzuführen, welche die Belange aller Beteiligten am Markt würdigt und gleichzeitig das Ziel einer verstärkten Implementierung von bio-regionalen Produkten Rechnung trägt. Ziel ist es, anhand der vorliegenden Erkenntnisse zur Thematik „Bio-Regio“ sowie den rechtlichen Erkenntnissen in Bezug auf Vergabemodalitäten praktikable Lösungsansätze zu erarbeiten.
Die Stadt Leipzig verfügt derzeit über kein System zur Förderung oder finanziellen Unterstützung dieser Verpflegungsdienstleistungen – und auch über keine dafür bereitgestellten Mittel. Daher kann keine Garantie gegeben werden, dass Preissteigerungen vermieden werden können. Die Aufnahme eines Küchencoachings in die aktuellen Ausschreibungen der Stadt für die Schul- und Kitaverpflegung ist ein Versuch einer Preissteigerung entgegen zu wirken – stellt aber keine Garantie dar.
Nächster Termin Beschlusskontrolle: Juni 2026