Antrag: Reparaturbonus weiterführen – Handwerk stärken
Antrag vom 04. April 2025
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Freistaat Sachsen für die Weiterführung des Reparaturbonus mit dem kommenden Sächsischen Doppelhaushalt einzusetzen.
Begründung:
Dem im November 2023 eingeführten sächsischen Reparaturbonus droht das Aus. Derzeit können keine geförderten Reparaturen mehr durchgeführt werden, eine Fortführung des Programms ist ungewiss.
Eine Kleine Anfrage an die Statsregierung hat gezeigt, dass mit dem Reparaturbonus in Sachsen 256 Tonnen Elektroschrott eingespart und rund 2.200 Tonnen CO2-Emissionen vermieden werden konnten. In Leipzig wurden seit Beginn des Projektes insgesamt 5.380 Geräte repariert: allen voran Kommunikationstechnik und sogenannte „Weiße Ware“. Das hat dem lokalen Handwerk zusätzliche Aufträge von rund 1,2 Millionen Euro beschert. Der Reparaturbonus funktioniert und ist ein wichtiger Baustein bei der Müllvermeidung.
Dieses Erfolgsprojekt sollte unbedingt fortgesetzt werden – sowohl im Sinne der Kreislaufwirtschaft und der Leipziger Zero-Waste-Strategie, als auch um das lokale Handwerk zu stärken!
Links:
https://www.sab.sachsen.de/reparaturbonus
Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Thema: Sächsischer Reparaturbonus https://edas.landtag.sachsen.de/redas/download?datei_id=39953
Verwaltungsstandpunkt vom 11. Juni 2025
Dem Antrag wird zugestimmt.
Begründung:
Die Förderung einer Reparaturkultur durch eine damit einhergehende finanzielle Programmatik, wie der Sächsische Reparaturbonus, ist zu begrüßen. So zahlen Reparaturen unmittelbar darauf ein, den Lebenszyklus, also die Lebensdauer von Produkten oder Produktteilen zu erhöhen, was im Sinne der Kreislaufwirtschaft eine Ressourcenschonung fördert und zur Abfallvermeidung beiträgt.
Sachstandsbericht
Der Sächsische Reparaturbonus, der bereits Ende 2024 eingestellt wurde, begleitet mit seinen Förderungen ein Ziel, welches die Leipziger Zero-Waste-Strategie "Mein Leipzig schon' ich mir" verfolgt. Reparaturen tragen dazu bei, Ressourcen zu schonen, welche der anhaltend gesellschaftliche Konsum übermäßig und nicht nachhaltig verbraucht.
Mit dem Bonus wird das Bewusstsein gestärkt, dass bereits kleine Reparaturen möglich sind, um die Funktionsfähigkeit und Nutzung des Produktes wiederherzustellen und ein Neuerwerb "gespart" werden kann. Vergleichsweise noch hohe Reparaturkosten werden durch den Bonus reduziert, wodurch der Anreiz für Reparaturen gefördert und diese dadurch öfter in Auftrag gegeben werden können. Dies führt wiederum dazu, dass die Kosten durch eine steigende Nachfrage attraktiver gestaltet werden können.
Über die finanziellen Anreize hinaus basierte der Erfolg des Förderprogrammes auch auf einer sehr guten, niedrigschwelligen und digitalen Umsetzung des erforderlichen Antrags- und Abrechnungsverfahrens, wobei die zeitnahe Auszahlung der Boni für die Nutzer neben der Reparatur essentiell war. Diese beispielhaften, technischen Lösungen blieben insoweit ungenutzt.
Zudem erfüllt die Förderung bundes- und europapolitische Ziele zu einer echten Kreislaufwirtschaft, wie sie im Green Deal bspw. durch die Ökodesign-Verordnung (2024/1781) oder im Abfallvermeidungsprogramm des Bundes enthalten sind.
Der Einsatz zur Fortführung des Bonusprogramms wird daher befürwortet. Ergänzend dazu wird empfohlen, bei einer Fortführung die Förderung auf weitere Produkte auszubauen (Textilien, Freizeitgeräte etc.). Es ist aber darauf hinzuweisen, dass es aktuell noch keinen beschlossenen sächsischen Haushalt für die kommenden Jahre gibt.