Antrag: Rettet den Fuxbau – grüner Bauspielplatz statt grauer Parkplatz!

Antrag vom 24. September 2025

Beschlussvorschlag:

Die aktuelle Nutzung des Flurstücks 1407 in Mockau durch den KiWest e.V. als Bauspielplatz wird bestätigt, eine Kündigung des Pachtverhältnisses durch Umnutzung der Fläche für einen Parkplatz wird ausgeschlossen.

Der Stadtrat beschließt die Aufhebung von BP 9 und 10 des Ratsbeschlusses VIII-DS-00336 zur Ersatzschaffung von 100 Pkw-Stellplätzen, die mit der Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgabe zur Schaffung eines Schulstandortes in der Katzmannstraße im März 2025 beauftragt wurde.

Der Oberbürgermeister prüft die Notwendigkeit und kostenneutrale Zwischennutzung des Flurstücks 339/28 in Eutritzsch bis zu 72 Stellplätze unter Verzicht auf Eingriffe in die auf dem Flurstück befindlichen Baumstrukturen.

Begründung:

Die Stadtverwaltung ist zur Schaffung ausreichender Schulplätze in Leipzig gesetzlich verpflichtet. Hierzu zählen ebenso Schulplätze, die als Auslagerung während der Sanierung von alten und mittlerweile nutzungseingeschränkten Schulgebäuden notwendig sind. Bereits in den DDR-Altverträgen zur Nutzung städtischer Grundstücke für Garagenhöfe war geregelt, dass eine stadtseitige Kündigung der Verträge sowie ein durch die Nutzerinnen und Nutzer zu zahlender Rückbau im Falle der kommunalen Selbstnutzung zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben möglich sei. Dieses seit Jahrzehnten übliche Grundprinzip wurde in den vergangenen Jahren durch mehrere Ratsbeschlüsse aufgeweicht, zunächst durch die beschlossene Rückbaukostenübernahme durch die Stadt und zuletzt durch die beschlossene Ersatzbeschaffung von 100 Pkw-Abstellflächen in der Katzmannstraße. Das Abstellen von Pkw scheint wichtiger zu sein, als die Zurverfügungstellung von Schulplätzen. Anders ist auch die Prioritätensetzung des Ratsbeschlusses, wonach zunächst die Parkplätze geschaffen werden müssen, bevor eine Baufeldfreimachung für den Schulbau erfolgt, nicht zu verstehen.  

Die Errichtung eines befestigten und mit Beleuchtung ausgestatteten Parkplatzes dauert inkl. Planungs- und Genehmigungsverfahren mindestens 19 Monate, unabhängig weiterer Verzögerungen durch Brutzeiten etc. Für ein nicht-priorisiertes Vorhaben wird vom Bau- und Finanzierungsbeschluss über Planung, Genehmigung, Ausschreibung bis zur Fertigstellung der Ersatzstellflächen ein Zeitraum von etwa 25–31 Monaten einkalkuliert. Eine Verzögerung des so wichtigen Schulbaus ist damit logisch und wird aufgrund völlig falscher Prioritätensetzung billigend in Kauf genommen.

Die einzige in direkter Nähe zur Verfügung stehende kommunale Fläche ist die, für die genau 2,5 Monate vor dem Ratsbeschluss ein Nutzungsvertrag mit dem Bauspielplatz Fuxbau geschlossen wurde. Dieser musste zuvor die bislang genutzte Fläche der LWB in der Essener Straße verlassen. Eine umfangreiche Flächensuche durch das Liegenschaftsamt ergab letztlich den Nutzungsvertrag für ebendieses Flurstück in Nachbarschaft zu einem Garagenhof. Eine erneute Verlagerung des Bauspielplatzes wäre unverantwortlich, zumal dann vermutlich ein Umzug in einem anderen Stadtteil nötig wäre, was auch den jugendhilfeplanerischen Zielstellungen widersprechen würde, gerade im Schwerpunktgebiet Mockau ein diesbezügliches Angebot zu schaffen und zu halten.  

Ergänzend könnten laut Antwort auf unsere Anfrage VIII-F-01744-AW-01 "Sachstand und mögliche Konsequenzen aus dem Ratsbeschluss zur Parkplatzschaffung in der Katzmannstraße" auf dem Flurstück 339/28 in Eutritzsch bis zu 72 Stellplätze geschaffen werden (Entfernung ca. 1 km).

Eine erste Interessenabfrage unter den 199 betroffenen Garagenbesitzern ergab schon nur eine Rücklaufquote von 101 Nutzer*innen. Daraus ergab sich ein Bedarf von maximal 73 Stellplätze. Wiederum 55 Befragte wohnen im Umkreis bis 2 km. Die Interessenbekundung war freiwillig und unverbindlich. Eine Verpflichtung zur Anmietung eines Ersatzstellplatzes entsteht daraus nicht. Es ist zu bezweifeln, dass sich für die Anmietung eines etwa 100,-€ teuren Stellplatzes in frühestens 1,5 Jahren tatsächlich eine so hohe Anzahl an Vertragspartner*innen finden lassen, um die Kosten für die Stadt letztlich auch zu refinanzieren. Im Falle des Leerstandes fallen entsprechend Kosten für die Vermieterin – Stadt Leipzig – an.

Dies zeigt auch, dass der Parkdruck weniger stark ausgeprägt ist, als suggeriert wurde und sich zahlreiche Nutzerinnen bereits eine neue kostenneutrale Abstellfläche gesucht haben. Die Schaffung des Parkplatzes unter Inkaufnahme des Verlustes des Bauspielplatzes ist somit absolut unverhältnismäßig und erst Recht in Zeiten eines völlig überschuldeten kommunalen Haushaltes unvernünftig.

Das seitens der Verwaltung alternativ genannte Flurstück 339/28 in Eutritzsch kann als zumindest in Teilen als mglw. geeignete Zwischenlösung für die Nutzung als Stellplatzfläche für private Pkw geprüft werden. Dies sollte aber nur unter der Voraussetzung geringfügiger finanzieller Aufwendungen und ohne Eingriffe in die auf dem Flurstück befindlichen Baumstrukturen in Betracht gezogen werden.

Verwaltungsstandpunkt vom 10.12.2025

Alternativvorschlag:

  1. Dem KiWest e.V. wird ein alternatives Grundstück für den Bauspielplatz Fuxbau zur Verfügung gestellt.
  2. Bis zum Wegriss der Garagenhöfe werden bis zu 55 Stellplätze geschaffen.

 

Begründung des Vorschlags

Durch den Stadtratsbeschluss VIII-DS-00336 ist die Stadtverwaltung verpflichtet, als Ausgleich zu den wegfallenden Garagen Kfz-Stellplätze für die Nutzerinnen und Nutzer des Garagenhofes im Umfeld der Katzmannstraße bereitzustellen. Dafür ist das Flurstück 1407 in Mockau besonders geeignet. Es liegt in unmittelbarer, fußläufiger Nähe zum Wohnort einer Vielzahl der bisherigen Garagennutzer. Bis zu 55 Stellplätze könnten dort errichtet werden. Das Flurstück ist städtisches Eigentum. Kosten für Ankauf oder Anmietung entfallen somit. Diese Stellplätze wären vorrangig für die Garagennutzer vorgesehen, die in maximal zwei Kilometern Entfernung zum Garagenhof wohnen. Vergleichbare Grundstücke hat die Stadt Leipzig nicht im eigenen Bestand.

Um die konkurrierenden Flächenbedarfe von Bauspielplatz und Stellplätzen direkt im Stadtteil Mockau bedienen zu können, wird parallel dazu ein neuer Standort für den Bauspielplatz gesucht. Die zuständigen Fachämter wurden mit der Prüfung verschiedener Flächen betraut. Sollten diese für die Nutzung als Bauspielplatz geeignet sein, wird die Verwaltung die Optionen mit den Betreiberinnen und Betreibern des Bauspielplatzes besprechen. Eine Option ist das Flurstück 1417 in Mockau mit einer Größe von rund 1.415 m². Es wurde schon einmal als Spielplatz genutzt.

Diese Fläche wurde dem Träger des Bauspielplatzes bereits im Zuge der ursprünglichen Standortsuche angeboten und ist geeignet. Zum damaligen Zeitpunkt entschied sich der KiWest e. V. für das von ihm präferierte Flurstück 1407, welches als Vorhaltefläche für den Schulbau vorgesehen war.

Als eine zweite Option wird das Flurstück 144 in Mockau geprüft. Die Ergebnisse der Regelanfrage mit den Rückmeldungen der Ämter und Versorger werden derzeit ausgewertet.

Der Beschluss für zusätzliche Stellplätze war von zentraler Bedeutung für die Zustimmung im Stadtrat zur Vorlage VIII-DS-00336 zum Neubau der Auslagerungsschule Katzmannstraße. Daher wird eine Anpassung auf der Grundlage der Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens vorgeschlagen.

Entsprechend diesem Ergebnis und abhängig vom Wohnort der Interessierten könnten anstelle der ursprünglich vorgesehenen 100 Stellplätze nunmehr noch 55 Stellplätze eingerichtet werden. Bevorzugt werden Garagennutzer, deren Wohnsitz maximal zwei Kilometern vom Garagenhof entfernt liegt. Die Realisierung der Stellplätze muss im Sinne der Wirtschaftlichkeit erfolgen. Die Herstellungskosten sollen sich in einem sinnvollen Zeitraum amortisieren und Planungssicherheit für alle Beteiligten schaffen. Deshalb werden noch vor der Einrichtung der Ersatzstellflächen allen 55 Interessenten die Vorverträge als verbindliche Absichtserklärung zur Anmietung der vorgesehenen Ersatzstellplätze übermittelt. Diese Verträge enthalten folgende Konditionen:

  • Monatliche Bruttomiete in Höhe von 99,00 Euro
  • Vierjährige Vertragsbindung – Für beide Vertragsparteien gilt ein gegenseitiger Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts für einen Zeitraum von vier Jahren ab Beginn des Mietverhältnisses.
  • Der Beginn des Mietverhältnisses wird unter der aufschiebenden Bedingung der Fertigstellung der Stellplätze festgelegt.

Die Realisierung der Stellplätze erfolgt in dem Umfang, der durch die Anzahl der rechtsverbindlich unterzeichneten Verträge bestätigt ist.

Die Errichtung von Stellplätzen auf dem Flurstück 339/28 in Eutritzsch ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend, da:

  1. Eine ungünstige Lage gut einen Kilometer vom derzeitigen Garagenhof entfernt. Dies wirkt sich nachteilig auf die Wohnortnähe aus. Fußläufig ist es nur über die stark frequentierte Essener Straße sowie unter der S-Bahntrasse hindurch erreichbar. Es ist daher mit einem geringeren Mietinteresse zu rechnen, was wiederum der Wirtschaftlichkeit zuwiderliefe.
  2. Es handelt sich um ein Gewerbegrundstück, das einer gewerblichen Nutzung dann nicht mehr zur Verfügung stünde.
  3. Das Grundstück wurde ursprünglich nur als ergänzende Option in die Standortprüfung einbezogen, um die im Stadtratsbeschluss VIII-DS-00336 geforderte Gesamtzahl von 100 Stellplätzen realisieren zu können. Der ermittelte Bedarf von 55 wohnortnahen Stellplätzen kann vollständig auf dem Flurstück 1407 in Mockau untergebracht werden. Die Einrichtung zusätzlicher Stellplätze auf dem Flurstück 339/28 erscheint damit unnötig.

 

Neufassung vom 22. Januar 2026 (gemeinsam mit der Fraktion Die Linke)

Beschlussvorschlag

Der Antrag wird wie folgt neu gefasst:

  1. Die aktuelle Nutzung des Flurstücks 1407 in Mockau durch den KiWest e.V. als Bauspielplatz wird bestätigt, eine Kündigung des Pachtverhältnisses durch Umnutzung der Fläche für einen Parkplatz wird ausgeschlossen.
  2. Die Stadtverwaltung prüft die Schaffung von 55-100 Ersatzstellplätzen entsprechend der Bedarfsabfrage auf weiteren städtischen Flächen im unmittelbaren Umfeld, zuerst auf dem Flurstück 339/28 in Eutritzsch (unter Verzicht auf Eingriffe in die auf dem Flurstück befindlichen Baumstrukturen). Die Prüfung erfolgt bis Ende des ersten Quartals 2026. Die Ersatzstellplätze werden nur geschaffen, wenn es zu ausreichend verbindlichen Vertragsunterzeichnungen (mindestens 55) kommt.

Begründung:

wie bisher

 

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