Antrag: Schaffung von Wohnraum vorantreiben – Wohnungsbaukoordinator*in einsetzen

Antrag vom 4. Mai 2023

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Schaffung von Wohnraum durch eine beschleunigte ämter- und dezernatsübergreifende Zusammenarbeit bei der Planung und Genehmigung von Wohnungsbauvorhaben zu unterstützen. Hierzu ist ein*e Wohnungsbaukoordinator*in einzusetzen und mit den notwendigen Befugnissen zur zügigen Klärung ämter- und dezernatsübergreifender Konflikte auszustatten. Begleitende Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen sind zu prüfen.

Begründung:

Bedingt durch deutlich anziehende Bauzinsen und -kosten drohen auch in Leipzig deutlich weniger Vorhaben für Sanierung und Neubau von Wohnraum geplant und umgesetzt zu werden. Bei gleichzeitig unvermindertem Bevölkerungszuzug droht sich dadurch die ohnehin angespannte Lage des Wohnungsmarkts weiter zu verschärfen. Wesentliche Stellschrauben zur Lösung, insbesondere zur finanziellen Stärkung des sozialen und kommunalen Wohnungsbaus sowie zur Vereinfachung von Vorgaben, liegen bei Bund und Freistaat. Unabhängig davon sollten bestehende Hemmnisse auf kommunaler Ebene soweit wie möglich abgebaut werden.

Auf der Grundlage des Wohnungspolitischen Konzepts hat die Stadt Leipzig in den letzten Jahren bereits umfangreich vorhandene Spielräume genutzt, um in erheblichem Umfang zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Dies wurde maßgeblich unterstützt durch die Verwaltung, die einen entsprechend deutlichen Zuwachs an Genehmigungsverfahren gemeistert hat.

Gleichwohl treten in Planungs- und Genehmigungsprozessen bei der Klärung dezernatsübergreifender Konflikte immer wieder Verzögerungen auf, deren zügige Klärung durch den hierfür zuständigen Oberbürgermeister nur unzureichend wahrgenommen wird. Auf dieser Ebene gibt es deutliches Optimierungspotential für eine zügigere Planung und Genehmigung von Wohnungsbauvorhaben.

Ein*e Wohnungsbaukoordinator*in, wie z.B. in Hamburg, Stuttgart oder Berlin vorhanden, kann bei Verfahrenshemmnissen als Ansprechperson für Investierende dienen und aktiv Abstimmungsprozesse zwischen den Ämtern und Dezernaten befördern. Diese Person ist mit notwendigen Befugnissen auszustatten, um ämter- und dezernatsübergreifende Konflikte im Sinne der Wohnraumschaffung klären zu können. Dazu zählen umfangreiche Informations- und Beteiligungsrechte sowie die Möglichkeit, Dienstwege abzukürzen und auf Basis von Kompromissvorschlägen zügig Entscheidungen auf höherer Ebene herbeiführen zu können.

Die Einrichtung und konkrete Umsetzung einer solchen Stelle ist im Bündnis für Wohnen zu diskutieren. Dabei ist auch die personelle Unterstützung, ggf. die Einrichtung eines zuarbeitenden Stabs, zu erörtern. Begleitend sind neben der digitalen Bauakte auch Optimierungen in den Prozessen wie z.B. Normzeiten und Richtlinien innerhalb der Genehmigungsverfahren zu prüfen. Ebenso ist in den Blick zu nehmen, ob weitere Zuständigkeiten, wie z.B. die Minderung des Überhangs von bereits genehmigten, aber nicht umgesetzten Bauvorhaben oder die Schaffung von Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen (Housing First, Geflüchtete und Migration, u.a.) sinnvoll sind.

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