Antrag: Schrittweise Übernahme von Beschäftigten aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

Neufassung des Antrages vom 17. Oktober 2019

Der Antrag wird auf Grundlage des Verwaltungsstandpunktes wie folgt neu gefasst:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Personalentwicklungskonzept zur Qualifizierung von Beschäftigten in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen der Übernahme in eine Festanstellung bei der Stadtverwaltung Leipzig im Konkreten und auf dem ersten Arbeitsmarkt im Allgemeinen zu erarbeiten und dem Stadtrat bis Ende 1. Quartal 2020 vorzulegen. Dabei werden die rechtlichen Vorgaben hinsichtlich Stellenplanung und grundgesetzlich normierter Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG) beachtet.
  2. Anschließend Ab dem Jahr 2019 ist eine jährliche Berichterstattung zum Stand der Umsetzung zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzustellen.


Begründung:
Punkt 1 des Alternativvorschlages der Verwaltung ist unbestrittene Beschlusslage und bedarf keines Beschlusses.
Darüber hinaus verweisen wir auf die Sachverhaltsdarstellungen in Antrag und Verwaltungsstandpunkt.

Ursprungsantrag vom 12. September 2018

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig ermöglicht eine schrittweise Übernahme geförderten Personals aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in eine Festanstellung bei der Stadt, wenn die fachliche und persönliche Eignung während des Maßnahmezeitraums nachgewiesen werden konnte.
  2. Hierzu ist für die gesamte Stadtverwaltung eine jährliche Berichterstattung mit Darstellung der entsprechenden Entwicklungen auch aus den Vorjahren zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzustellen.

Begründung:

Geförderte Beschäftigungsverhältnisse sind bislang stets ein wichtiges Instrument für die Stadt Leipzig gewesen, um grundlegend wichtige Dienstleistungen absichern zu können. So erbringen u. a. Integrationshelfer*in, Hallenwart, schulbibliothekarisches Personal, Mitarbeiter*innen des Hausdiensts der Stadtbibliothek, Schülerlotsen unverzichtbare Arbeit.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist davon überzeugt, dass eine Kürzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen unweigerlich zu einer Einschränkungen solcher Dienstleistungen führen wird. Außerdem ist es bereits heute enorm erschwert, geeignetes Personal für die unterschiedlichen Maßnahmen und vielfältigen Einsatzgebiete zu finden. Abgesehen davon wurden und werden die Frauen und Männer mit den Maßnahmen betraut, um deren Chancen auf Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern. Dem entsprechend muss mit Ablauf jeder Maßnahme auch eine Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Leipzig geprüft werden.
Eine entsprechende Berichterstattung ist dem Stadtrat jährlich zu erstatten und eine daraus folgende Stellenplanung vorzunehmen.

Verwaltungsstandpunkt vom 19. September 2019

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung unterbreitet folgenden Alternativvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig begrüßt die Bereitstellung langfristiger arbeitsmarktpolitischer Instrumente und Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung durch den Bundesgesetzgeber (§ 16i SGB II) und bestätigt ihre Verantwortung für die Inklusion am Arbeitsmarkt und die Anwendung der dafür geschaffenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Personalentwicklungskonzept zur Qualifizierung von Beschäftigten in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen der Übernahme in eine Festanstellung bei der Stadtverwaltung Leipzig im Konkreten und auf dem ersten Arbeitsmarkt im Allgemeinen zu erarbeiten. Dabei werden die rechtlichen Vorgaben hinsichtlich Stellenplanung und grundgesetzlich normierter Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG) beachtet.
  3. Ab dem Jahr 2019 ist eine jährliche Berichterstattung zum Stand der Umsetzung zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzustellen.



Begründung:

zu Beschlussvorschlag 1:

Voraussetzung für die Einstellung von Beschäftigten ist eine im Stellenplan ausgewiesene und zur Besetzung freie Stelle. Sofern eine solche Stelle zur Verfügung steht, ist sie nach dem Prinzip der Bestenauslese (Art. 33 GG) unter Berücksichtigung der jeweiligen Stellenanforderungen zu besetzen. Neben den fachlichen und persönlichen Voraussetzungen müssen geeignete Bewerber auch die für die Besetzung der Stelle erforderlichen Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen.

Die Bestenauslese erfolgt grundsätzlich in einem Auswahlverfahren, dem sich auch die in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Beschäftigten stellen müssen. Eine direkte Übernahme in eine Festanstellung allein aufgrund einer während der Maßnahme gezeigten Eignung scheidet daher aus.

Um die Chancen für eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt (insbesondere für die Stadtverwaltung Leipzig) zu verbessern, ist vorgesehen, die Teilnehmer/-innen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen im Rahmen des neuen Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16 i SGB II) zu qualifizieren. Die gesetzlichen Regelungen ermöglichen erstmalig eine berufsbegleitende Weiterbildung während der Beschäftigungslaufzeit. Über dieses Instrument wurden im Jahr 2019 im Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) 174 sozialversicherungspflichtige tariflich entlohnte Stellen eingerichtet. Die Laufzeiten betragen überwiegend fünf Jahre. Die Qualifizierung soll sich an individuellen Voraussetzungen und Potentialen sowie an künftigen Personalbedarfen insbesondere der Stadtverwaltung ausrichten. Zur Umsetzung dieses Vorhabens wird derzeit gemeinsam mit dem KEE ein Personalentwicklungskonzept erarbeitet.

Es ist dafür beabsichtigt, potentiell geeignete Stellen in der Stadtverwaltung zu sichten (Vorbereitungen hierzu laufen bereits), die Anforderungen an die Qualifikation künftiger Bewerber/-innen zu erheben und die Beschäftigten in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen entsprechend zielgerichtet zu qualifizieren. Damit werden deren Chancen für eine Anschlussbeschäftigung deutlich verbessert. Es kann sich dabei um abschlussorientierte Weiterbildungen, Umschulungen, Ausbildungen oder flankierende fachspezifische Zertifikate handeln. Alle Qualifizierungsarten und Formen der Weiterbildung werden vom Jobcenter auf Antrag bis zu einer Maximalsumme gefördert.

Handlungsgrundlage soll ein mit den Teilnehmerinnen/Teilnehmern erarbeiteter individueller Qualifizierungs- und Personalentwicklungsplan sein, dessen erfolgreiche Umsetzung natürlich immer auch die Bereitschaft der Beschäftigten zur aktiven Mitwirkung voraussetzt.

Mit einzelnen Eigenbetrieben (Stadtreinigung und SEB, perspektivisch auch VKKJ) ist der KEE ebenfalls zu diesem Vorhaben im Gespräch, so dass sich ein noch breiteres Aufgabenspektrum für die Erarbeitung und Umsetzung von Qualifizierungskonzepten bietet.

Sofern grundlegende formale Qualifikationen der Teilnehmer/-innen für eine Beschäftigung in der Stadtverwaltung (bzw. einem Eigenbetrieb) nicht vorliegen, soll ein individuelles Förderkonzept für die Teilnehmer/-innen erarbeitet und umgesetzt werden, dass auf eine Integration in der freien Wirtschaft gerichtet ist.

Exkurs: Das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in der Leipziger Praxis

Mit dem Instrument nach § 16i SGB II wurde eine neue Möglichkeit der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit geschaffen. Die Regelung wurde mit der Verabschiedung des Teilhabechancengesetzes implementiert und trat am 01.01.2019 in Kraft. Gegenstand des Instrumentes ist die öffentliche Förderung der Anstellung von erwerbsfähigen Beziehenden von Leistungen nach dem SGB II für eine Dauer von höchstens fünf Jahren.

Arbeitgeber erhalten neben Lohnkostenzuschüssen auch bis zu 3.000 € pro Person als Zuschuss für Weiterbildungskosten. Ein neben einem initialen Coaching zentraler Ansatzpunkt des Instrumentes ist die Qualifizierung der angestellten Personen zur späteren Anstellung außerhalb geförderter Stellen. Hierzu führt der KEE Qualifizierungsgespräche mit den Arbeitnehmenden. Dabei wird die vorhandene Qualifizierung ebenso betrachtet wie etwa auch weitere beschäftigungsrelevante Sachverhalte (z. B. Besitz eines Führerscheins).

Im Rahmen des Instrumentes wurden im KEE 174 förderbare Stellen eingerichtet (vgl.  VI-DS-06265). Gegenwärtig sind hiervon 130 Stellen besetzt. Nachfolgend sollen zwei Beispiele die Nutzung des Instrumentes in der Stadtverwaltung darstellen.

Beispiel 1. Zwei Beschäftigte sind seit 25.03.2019 im Standesamt der Stadt Leipzig über den KEE im Rahmen des Förderinstrumentes § 16 i SGB II beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis mit dem KEE endet am 31.12.2023 (Förderhöchstdauer von fünf Jahren ist dann ausgeschöpft). Mit der Sachgebietsleiterin des Standesamtes wurde die Möglichkeit besprochen, die Beschäftigten so weiterzubilden, dass sie die geforderte Qualifikation für eine Einstellung in ein Arbeitsverhältnis erfüllen.

Als geeignetes Mittel zur Umsetzung dieses Ziels wurde der Angestelltenlehrgang 1 sowie die betriebliche Erprobung in der Stadtverwaltung erörtert. In den weiteren persönlichen Gesprächen mit den Arbeitnehmende wurden die Voraussetzungen, die Bereitschaft und Motivation sowie die Notwendigkeit für den Angestelltenlehrgang 1 der zwei Arbeitnehmenden geprüft sowie die weiteren Schritte in Abstimmung mit der Sachgebietsleiterin Standesamt und den zwei Arbeitnehmenden geplant:

1.) Angestelltenlehrgang von 08/2019 bis 10/2021;

2.) betriebliche Erprobung in der Stadtverwaltung während und/oder nach dem Lehrgang;

3.) Einstellung unmittelbar nach dem abgeschlossenen Lehrgang bei erfolgreichem Auswahlverfahren (vorfristiger Ausstieg aus § 16i);

4.) Bewerbung auf andere Stelle in Stadt (oder Privatwirtschaft) nach absolviertem Lehrgang;

5.) Absolventenmanagement durch den KEE spätestens ein Jahr vor Förderenden
 
Beispiel 2. Eine arbeitnehmende Person ist seit dem 01.04.2019 im Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe (SEB) als „Assistent/-in in Wohnstätten“ im Rahmen des Förderinstrumentes § 16 i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ über den KEE beschäftigt. Das Ende der Beschäftigung ist am 31.12.2020.

Das Ziel des Projektes ist es, die arbeitnehmende Person auf den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Dafür stehen verschiedene Mittel, wie die Übernahme von notwendigen Qualifizierungskosten in Höhe von 3000 € durch das Jobcenter Leipzig und praktische Erprobungen bis zu acht Wochen (auch mehrfach) zur Verfügung. Die Arbeitserprobung kann in verschiedenen sozialen Einrichtung erfolgen.

In den ersten Gesprächen mit der arbeitnehmenden Person wurden mögliche Berufsziele besprochen. Gern würde sie ihre aktuelle Arbeit in der SEB im Anschluss an die Förderung als feste Mitarbeitende fortsetzen.

Dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Zum einen muss natürlich der Bedarf einer Arbeitskraft im SEB bestehen. Und zum anderen muss die arbeitnehmende Person die dafür notwendigen Qualifikationen mitbringen. Diese möchte sie sich während der Beschäftigung durch eine Arbeitserprobung in einer der Einrichtung des SEB und eine entsprechende Qualifikation als Alltagsbegleiter/-in aneignen.

zu Beschlussvorschlag 2:

Eine Berichterstattung, inwieweit Beschäftigte in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in der Vergangenheit in reguläre Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadtverwaltung übernommen wurden, ist für zurückliegende Zeiträume nicht möglich, da entsprechende Daten nicht erhoben wurden. Für 2019 und die Folgejahre kann dem Stadtrat jährlich über den Stand der Umsetzung des Konzepts und die realisierten Stellenbesetzungen berichtet werden.


2. Realisierungs- / Zeithorizont

Es ist beabsichtigt, das Personalentwicklungskonzept im Jahr 2019 zu erarbeiten. Die Umsetzung erfolgt im Verlauf der jeweiligen arbeitsmarktpolitischen Maßnahme und ist von deren Dauer und den im Einzelfall durchzuführenden Qualifizierungen abhängig. Die Laufzeiten der Beschäftigungsmaßnahmen „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ betragen überwiegend fünf Jahre; Start für die Nutzung dieses Förderinstruments war Anfang 2019.

 

Beschluss der Ratsversammlung vom 30. Oktober 2019

Der Antrag wurde um den Punkt 1 des Verwaltungsvorschlages ergänzt und mehrheitlich bei 11 Gegenstimmen wie folgt beschlossen:

  1. Die Stadt Leipzig begrüßt die Bereitstellung langfristiger arbeitsmarktpolitischer Instrumente und Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung durch den Bundesgesetzgeber (§ 16i SGB II) und bestätigt ihre Verantwortung für die Inklusion am Arbeitsmarkt und die Anwendung der dafür geschaffenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Personalentwicklungskonzept zur Qualifizierung von Beschäftigten in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen der Übernahme in eine Festanstellung bei der Stadtverwaltung Leipzig im Konkreten und auf dem ersten Arbeitsmarkt im Allgemeinen zu erarbeiten und dem Stadtrat bis Ende 1. Quartal 2020 vorzulegen. Dabei werden die rechtlichen Vorgaben hinsichtlich Stellenplanung und grundgesetzlich normierter Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG) beachtet.
  3. Anschließend ist eine jährliche Berichterstattung zum Stand der Umsetzung zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzustellen.

 

Umsetzung des Beschlusses vom 23. Juli 2021

Hierzu wird verwiesen auf die Informationsvorlage "Personalentwicklungskonzept zur Qualifizierung von Beschäftigten aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen"

Vermerk:

Im Hinblick auf die Verbesserung von Chancen der in geförderten Maßnahmen Beschäftigten wurden folgende Ziele verfolgt:

Beschäftigungsfähigkeit stabilisieren

Im ersten Jahr der Beschäftigung wurden/werden die Mitarbeitenden durch eine angemessene ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung durch das Jobcenter Leipzig bzw. beauftragte Dritte unterstützt. Ziel ist die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses im Förderverlauf.

Bis zum ersten Quartal 2020 erfolgte das Coaching vorrangig durch externe Dritte und wurde dann vollumfänglich durch das Jobcenter übernommen. Die Auflösung des zuständigen Teams im Zuge der Corona-Pandemie hatte qualitative und quantitative sowie nachteilige Auswirkungen auf die beschäftigungsbegleitende Betreuung und die Beschäftigungs- sowie Arbeitsfähigkeit. Die Mitarbeitenden des KEE haben im Rahmen der Möglichkeiten und der Arbeitgeberfunktion versucht einen Ausgleich vorzunehmen und intensive Betreuungsaktivitäten eingeleitet. Der Umfang des Coachings und des direkten Austausches ist nachweislich deutlich zurückgegangen, da Mitarbeiter/-innen sich im Bedarfsfall eigenständig an das Jobcenter Leipzig wenden sollen. Der KEE versuchte diese nachvollziehbare Situation im Rahmen der integrativen Betreuung mit aufzufangen, stellte es ihn doch vor enorme Herausforderungen, da diese Ressourcen nicht planbar und personalwirtschaftlich nicht abbildbar waren.

Mit Jahresbeginn 2021 wurden neueingestellte Mitarbeiter/-innen durch das Jobcenter Leipzig zur ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung an einen externen Träger verwiesen. Jedoch bleibt der zu erwartende Betreuungsumfang hinter den Bedarfen zurück, da die Dauer der Arbeitslosigkeit deutliche Unterstützungsbedarfe trotz einer hohen Motivation der Kolleg/-innen mit sich bringen.

Erarbeitung von Qualifizierungs- und Personalentwicklungsplänen

Mit den Beschäftigten wird ein Qualifizierungs- und Personalentwicklungsplan erarbeitet und übergreifend mit den Anforderungen der Ämter und Eigenbetriebe abgeglichen. Im Einvernehmen mit dem Jobcenter Leipzig werden durch den KEE Anbieter von fachspezifischen Weiterbildungen für eine Umsetzung beauftragt.

Auf Grund der anhaltenden Corona-Pandemie seit März 2020, den damit verbundenen Einschränkungen in den Zugängen zu den persönlichen Beratungen sowie der personellen Bindung zu den Organisationen im Rahmen von systemrelevanten Umsetzungen innerhalb der Stadtverwaltung ist die Anzahl der Weiterbildungen quantitativ hinter den selbstgefassten Zielen geblieben. Auch wenn formal weniger konkrete Qualifizierungs- und Personalentwicklungspläne schriftlich fixiert wurden, so konnten dennoch eine hohe Anzahl an eignungsdiagnostischen Indikatoren durch die praktische Tätigkeit ermittelt und dokumentiert werden. Diese finden bei der weiteren Berufswegeplanung Eingang in die weitere Personalplanung.

Für das aktuelle Haushaltsjahr 2021 liegt der Fokus in der intensiven Betreuung der Mitarbeiter/

-innen deren Beschäftigungsverhältnis in sechs Monaten endet. Die integrative Betreuung wird weiterhin bedarfsorientiert und engmaschig erfolgen. Sofern die Möglichkeit im Rahmen der pandemischen Situation besteht, werden dieser Zielgruppe Qualifizierungsangebote unterbreitet. Viele Weiterbildungsinstitute haben ihren Lehrbetrieb unterbrochen. Digitale Hürden verhindern derzeit noch, dass die Mitarbeitenden freiwillig e-Learning-Angebote in Anspruch nehmen. Weiterhin werden den Kolleginnen und Kollegen über das Instrument der Mitarbeiter-App kontinuierlich aktuelle Stellenangebote offeriert, für die sich mit Unterstützung beworben werden kann. Dies betrifft sowohl interne als auch externe Stellenausschreibungen.

Die Qualifizierungs- und Personalentwicklungsplanung wird im Jahr 2021 stärker an Bedeutung gewinnen auf Grund der Neubesetzung von mindestens 50 Stellen und der Verstetigung der bestehenden Beschäftigungsverhältnisse bis Dezember 2023.

Vermittlung in die freie Wirtschaft

Sofern kein Zielarbeitsplatz innerhalb der Kernverwaltung oder den Eigenbetrieben identifiziert werden kann, richten sich die weiteren Bemühungen auf die Kommunalen Beteiligungsunternehmen oder die freie Wirtschaft. Eine eng abgestimmte Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Leipzig spielt dabei eine wichtige Rolle.

Auch in diesem Bereich wird auf Grund der Corona-Lagen hinter den selbstgesteckten Zielen zurückgeblieben. Nicht stattgefundene Messen und Jobbörsen, zeitweise Betriebsschließungen und teilweise Zugangsverbote für Betriebsfremde erschwerten den Kontakt zu Unternehmen der Wirtschaft. Die steigende Arbeitslosenquote und die konstant hohe Anzahl an Firmen mit Kurzarbeit erschweren die Situation, da die teilweise weniger berufserfahrenen Mitarbeitenden mit sehr gut ausgebildeten Fachkräften am Arbeitsmarkt konkurrieren und die Aufnahmebereitschaft in Firmen der freien Wirtschaft derzeit als „gering“ eingestuft werden darf. Unabhängig der erschwerten Zugänge fanden Unternehmenskontakte statt, welche mit zunehmender Konjunktur am Leipziger Arbeitsmarkt wieder intensiviert werden und uns Unternehmen als Praktikumsbetriebe und als potentielle Arbeitgeber zur Verfügung stehen.

Gleichzeitig hat der KEE das Absolventenmanagement mit dem Jobcenter im Vergleich zum Vorjahr deutlich professionalisiert. Der Eigenbetrieb konnte erreichen, dass originär ein Vermittler aus dem gemeinsamen Arbeitgeberservice (gAGS) aus dem Jobcenter das Absolventenmanagement übernimmt und in einem engen fachlichen Austausch zu dem Mitarbeitenden und zum KEE steht. Bedauerlicherweise verfügt das Jobcenter erst ab Mai 2021 über die Möglichkeit der Durchführung von Videokonferenzen, so dass das Angebot einer gemeinsamen digitalen Fallkonferenz, hier hat der KEE hervorragende Erfahrungen gesammelt, nicht zum Einsatz kommt. Aber insbesondere die integrative Fallkonferenz ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration. Wir verweisen an dieser Stelle nochmals auf den Gesetzeswortlaut, wonach die Integrationsverantwortung primär im Jobcenter verbleibt. Zudem ist an dieser Stelle der Hinweis gestattet, dass der KEE lediglich Angebote für Stellen in und außerhalb der Verwaltung unterbreitet und die Mitarbeitenden ohne Zwang trotz Vorteilsübersetzung frei entscheiden, ob sie sich bewerben möchten (können/wollen).

Übergänge von älteren Mitarbeitenden bis zum Eintritt in die Regelaltersrente aktiv gestalten

Für Mitarbeitende über 60 Jahre erfolgt neben den Bewerbungsbemühungen in den letzten Monaten der Beschäftigung tendenziell eine Heranführung an die Rente und die Installation eines Überbrückungssystems. Strategische Ziele hierbei sind das Ausschöpfen der maximalen Förderdauer sowie die Unterbreitung diverser „Übergangsangebote“ (Freiwilligendienste, ehrenamtliche Tätigkeiten, AGH) bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters.

Auch wenn die Integrationsverantwortung ausschließlich beim Jobcenter Leipzig liegt, so ist sich die Stadt Leipzig ihrer beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitischen Verantwortung bewusst und prüft über die Aktivitäten des Jobcenters hinaus nachfolgende Maßnahmen bzw. setzt diese um:

 

1) Die Stellen, die aufgrund ihrer Anforderungen als „Zielarbeitsplatz“ in Verbindung mit der Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme geeignet sind, werden gesichtet. Es handelt sich hierbei insbesondere um Stellen im einfachen und mittleren Dienst (i. d. R. bis EG 5, da sich die möglichen Qualifizierungen in diesem Rahmen bewegen), welche in den kommenden 5 Jahren durch Altersabgänge vakant werden bzw. bei denen erfahrungsgemäß fortlaufend Bedarf für Nachbesetzungen besteht. Nach derzeitigen Erkenntnissen kommen insbesondere folgende Berufsgruppen bzw. Tätigkeiten in Betracht: Hallen- und Platzwarte, Schreib- und Verwaltungskräfte, Betriebshandwerker, Hausmeister, Arbeiter Bauhof, Gartenarbeiter.

Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung zwischen KEE sowie den Abteilungen Personalbetreuung (11.2) und Personalgewinnung (11.1) des Personalamtes durch priorisierte Zurverfügungstellung der Ausschreibungen.

 

2) Das Gesetz bietet verschiedene Möglichkeiten, die je nach Stellenprofil und persönlicher Eignung zur Anwendung kommen, um die Beschäftigten zielgerichtet zu qualifizieren. Erforderliche Weiterbildungen oder betriebliche Erprobungen können in angemessenem zeitlichem Umfang ohne Unterbrechung der Förderung während der Arbeitszeit erfolgen (maximal acht Wochen je betrieblicher Erprobung). Während der Durchführung von Weiterbildungen und Erprobungen wird der Lohnkostenzuschuss weiterhin gezahlt, wenn die Beschäftigten vom Arbeitgeber unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts hierfür freigestellt werden.

Es werden alle Arten von Qualifizierungen gefördert. Damit können auch betriebsinterne Qualifizierungen für einen konkreten Arbeitsplatz gefördert werden. Der Arbeitgeber, hier der KEE, erhält für die entstehenden Weiterbildungskosten insgesamt bis zu 3.000 Euro je Teilnehmenden bezuschusst. Die Zuständigkeit für die Weiterbildungsförderung liegt auch bei entfallender Hilfebedürftigkeit beim Jobcenter.

Die geförderten Beschäftigten können auch aus dem § 16i-geförderten Arbeitsverhältnis abberufen werden, um an einer dauerhaften beruflichen Weiterbildung zum Erwerb eines Berufsabschlusses teilzunehmen.

Im Rahmen der integrativen Betreuung der Mitarbeiter/-innen wurden bisher 26 Weiterbildungsanträge beim Jobcenter Leipzig gestellt und 25 bewilligt. Die Gesamtkosten der bewilligten Weiterbildungen liegen bei 63.700 €. Neun Mitarbeiter/-innen besuchen den Angestelltenlehrgang I. An einer Fortbildung zur Erlangung und Festigung kaufmännischer Grundlagen nehmen derzeit zwölf Kolleginnen und Kollegen teil. Bei 13 Mitarbeiter/-innen, die sich in Weiterbildung befinden bzw. diese abgeschlossen haben, endet das öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnis im Kalenderjahr 2021. Hier haben die Integrationsfachkräfte des KEE gezielte Weiterbildungsangebote mit Bildungseinrichtungen in und außerhalb der Stadt Leipzig entwickelt. Auch hier gilt, dass nicht jeder Beschäftigte dieses Angebot in Anspruch nehmen möchte. Zeitgleich wird dies weiterhin fokussiert.

 

3) Für Stellen, die gemäß Punkt 1) identifiziert sind und zur Besetzung mit Beschäftigten in geförderten Maßnahmen in Betracht kommen, wird ein zweistufiges Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Zunächst erfolgt nur eine interne Ausschreibung, die sich auch an die geförderten Beschäftigten richtet. Erst wenn die Stelle in diesem ersten Schritt nicht besetzt werden kann, wird sie extern ausgeschrieben.

Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung zwischen KEE sowie den Abteilungen Personalbetreuung (11.2) und Personalgewinnung (11.1) des Personalamtes durch priorisierte Zurverfügungstellung der Ausschreibungen.

 

4) Bei Anträgen auf Neueinrichtung von Stellen (entweder unterjährig oder auch im Rahmen der Stellenplanung 2021/2022) wird geprüft, inwieweit die Aufgaben bisher mit öffentlich geförderter Beschäftigung erfüllt wurden. In diesem Fall werden mit dem betreffenden Fachamt Möglichkeiten zu Einsatz und Qualifizierung von Mitarbeitern in beschäftigungspolitischen Maßnahmen geprüft.

Nach aktueller Abstimmung zwischen dem Personalamt sowie dem KEE erfolgt durch die Personalbetreuung ein Hinweis im Auftrag zur Stellenbesetzung an die Personalgewinnung, dass bzgl. der betreffenden Stelle die interne Besetzung mit Beschäftigten aus öffentlich geförderten Maßnahmen zu prüfen ist. Dieser Prozess ist in 03/2021 aktualisiert aufgesetzt worden und geht fortan in Bearbeitung.

 

5) Künftig ist vorgesehen, bei der Erarbeitung bzw. auch Überarbeitung von Stellenanforderungen im einfachen und mittleren Dienst solche Qualifizierungen, die geförderte Beschäftigte in Umsetzung des vorliegenden Konzeptes erwerben, bezüglich der Befähigung für die betreffende Stelle mit abzuprüfen. Es geht darum, überhöhte Qualifikationsanforderungen, die sich nicht aus den Stelleninhalten ergeben, zu vermeiden. Hier ist die Balance zu finden zwischen den legitimen Anforderungen der Fachämter nach gut qualifizierten Mitarbeitern und dem öffentlichen Interesse, Beschäftigte in geförderten Maßnahmen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.

Die Gestaltung des Anforderungsprofils einer Stelle übernimmt der/die für das Verfahren zuständige Recruiter/-in in Abstimmung mit dem jeweiligen Fachamt. Hierbei wird sich an der Entgeltordnung orientiert, wobei die letztliche Entscheidung über die Fachrichtung und Spezialisierung einer Qualifikation individueller Abstimmung obliegt. Häufig wird in Stellenausschreibungen bereits neben den konkret benannten Abschlüssen auch auf "vergleichbare Qualifikationen oder Fachrichtungen" verwiesen. Selbstverständlich ist das Anforderungsprofil auf die zu erledigenden Aufgaben zuzuschneiden. Überhöhte Qualifikationsanforderungen, wie beispielsweise langjährige Berufserfahrung bei einer Stelle in der Entgeltgruppe 5, sind dabei zu vermeiden. Eine Berücksichtigung der o. g. Qualifizierungen wird im Einzelfall geprüft.

 

6) Im Zusammenhang mit den anstehenden zentralen Vorhaben der Verwaltungsdigitalisierung in der Stadtverwaltung besteht die Überlegung, künftig anfallende einfache Tätigkeiten in Stellen zu bündeln. Damit könnte einerseits eine Entlastung der Fachkräfte von Hilfstätigkeiten erreicht und die Effektivität von Arbeitsabläufen erhöht. Zum anderen entstehen Tätigkeitsfelder für geringer qualifizierte Mitarbeiter/-innen, zu denen die Beschäftigten in geförderten Maßnahmen bei entsprechender Eignung Zugang haben. Als Beispiel wären Registratur- und Datenerfassungsaufgaben zu nennen.

Zu diesem Zweck wird die Einrichtung eines Stellenpools von 15 Stellen „Digitalisierungshelfer“ zur Flankierung von Digitalisierungsvorhaben der Ämter und Entlastung von standardmäßig anfallenden Hilfstätigkeiten in den Haushaltsplanungsprozess 2021/2022 eingebracht werden.

Angesichts des Stellenmoratoriums 2021/22 infolge der Corona-Pandemie wurde die Einrichtung eines Pools für Digitalisierungshelfer nicht priorisiert. Vielmehr wurde vereinbart, nach der Abstimmung des Aufgabenprofils und der Erhebung der Bedarfe die entsprechenden Stellen unterjährig einzurichten. Diesbezüglich befinden sich das Referat für Beschäftigungspolitik, das Hauptamt und der KEE gegenwärtig im Austausch.

 

7) Mit dem Ratsbeschluss VI-P-05931-DS-03 hat der Stadtrat beschlossen, eine schrittweise Übernahme schulbibliothekarischen Personals aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in eine Festanstellung bei der Stadt zu ermöglichen, wenn die fachliche und persönliche Eignung während des Maßnahmezeitraums nachgewiesen werden konnte. Für die dort eingesetzten geförderten Beschäftigten kommt insofern ebenfalls die Einbindung in vorliegendes Personalentwicklungskonzept in Betracht, um sie auch für mögliche andere Aufgabenbereiche zu qualifizieren.

Laut Entwicklungskonzept Schulbibliotheken und Leseräume für die Jahre 2021 und 2022 ist für die drei vorgesehenen Stellen eine Stellenbeschreibung zu erstellen. Durch den KEE wird ein passgenaues Fortbildungs- bzw. Qualifizierungskonzept entwickelt. Die Stellen sollen zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 besetzt werden.

Neben diesen Maßnahmen, die insbesondere die Stadtverwaltung betreffen, laufen Gespräche mit den Eigenbetrieben, um dortige Möglichkeiten zur Verbesserung der Integrationschancen auf dem 1. Arbeitsmarkt für die Beschäftigten in den 16i-Maßnahmen zu prüfen. Beispielhaft ist hier die Selbstverpflichtung des Eigenbetriebes Stadtreinigung zu erwähnen, wonach ebenfalls die Erarbeitung eines Personal- und Qualifizierungskonzeptes für die bei der Stadtreinigung eingesetzten Teilnehmenden in der ersten Hälfte des Jahres 2020 erfolgen soll.

In Unterstützung dieser Selbstverpflichtung wurde in der Integrationsberatung beim KEE die Beschäftigungsmöglichkeiten beim Eigenbetrieb Stadtreinigung und deren Anforderungen vorgestellt. Zur Verbesserung der Übernahmemöglichkeiten sind vorrangig Qualifizierungen zum Erwerb bzw. zur Erweiterung des Führerscheines geplant. Diese Qualifizierungen verschieben sich auf Grund der pandemischen Situation mindestens in die zweite Jahreshälfte 2021.

Eine Übernahme aus der Förderung § 16i in Anstellung beim Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig erfolgte zum 15.02.2021. Dies ist die vierte Beschäftigungsaufnahme in einem Eigenbetrieb bzw. innerhalb der Stadtverwaltung im Rahmen §16 i SGB II.

Im Übrigen ist das Beteiligungsverfahren mit der zuständigen Personalvertretung noch nicht abgeschlossen und befindet sich noch im Beteiligungsprozess.

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