Antrag: Schulsachbearbeiterinnen an allgemein- und berufsbildenden Schulen der Stadt Leipzig

Antrag vom 26. November 2021

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

    a. die Eingruppierung der Schulsachbearbeiterinnen und Schulsachbearbeiter an allgemein- und berufsbildenden Schulen der Stadt Leipzig auf den Prüfstand zu stellen und aufgrund der sich in den vergangenen Jahren veränderten und komplexer werdenden Tätigkeiten eine künftige Eingruppierung in die Entgeltgruppe E7 bzw. E8 TVÖD zu prüfen,

    b. eine Erweiterung des Springerpools von 6 auf 12 VZÄ vorzunehmen,

    c. eine Erweiterung der Dienst- und Fachaufsicht auf insgesamt 2 VZÄ vorzunehmen,

    d. die Bemessung der Gesamtschülerzahl dergestalt zu ändern, dass

          i. bei beruflichen Schulzentren der nicht statthafte Teilzeitfaktor (0,75) für Schüler, die nicht täglich zur Schule kommen, gestrichen wird und
          ii. Schulen mit Außenstellen künftig ein angemessener Außenstellenzuschlag gewährt wird.

  2. Das Prüfergebnis zu a) und ein konkreter Zeit- und Maßnahmenplan zu b, c, d werden dem Stadtrat bis zum Ende 2. Quartal 2022 vorgelegt und beginnend zum Schuljahresstart 2022/2023 umgesetzt.


Begründung:

Die Schüler*innenzahl ist in den vergangenen Jahren in Leipzig stark angestiegen und mit ihr auch die Anzahl der Schulen. Die gewachsene Anzahl an Schulen und Schüler*innen hat auch zu einem Aufwuchs des in den Schulen tätigen städtischen Personals in den Schulsekretariaten geführt. Mittlerweile beschäftigt die Stadt fast 200 Schulsachbearbeiterinnen und Schulsachbearbeiter gemäß des Bemessungsmodells für Schulsachbearbeiter/-innen. Um kurze und mittelfristige Ausfälle durch Krankheit, Kur, Beschäftigungsverbot oder durch Fluktuation vakante Stellen, kompensieren zu können, stehen der Dienst- und Fachaufsicht immer noch nur 6 Springer/-innen-Stellen zur Verfügung, was bei rund 150 Schulen völlig unzureichend ist. Hier schlagen wir eine Verdopplung vor, was einem Aufwuchs um 6 Springerstellen entspräche.

Auch die dafür notwendige Dienst- und Fachaufsicht ist seit Jahren mit lediglich 0,5 VZÄ auf dem gleichen niedrigen Niveau, während sich diese in anderen Bereichen im Verhältnis der zur Anzahl der zu betreuenden Personen deutlich höher bewegt. Eine Erhöhung auf insgesamt 2 VZÄ erscheint hier angeraten und sollte unbedingt Teil der kritischen Prüfung sein.

Neben den quantitativen Aufwüchsen haben sich auch die qualitativen Anforderungen an die Schulsachbearbeiterinnen und Schulsachbearbeiter in Leipzig stark verändert.

Ein Schulleiter hat dies wie folgt sehr treffend formuliert:

„Die Schulsachbearbeiterinnen und Schulsachbearbeiter an den vorbezeichneten Schulen sind regelmäßig im verwaltungstechnischen Bereich ausgebildete Arbeitnehmer, die nach mehrjähriger Erfahrung zunehmend selbstständig und in hoher Verantwortung die Verwaltung einer Schule meistern. An vielen Schulen - und hier insbesondere an fast allen Grundschulen der Stadt Leipzig - ist nur eine Stelle vorgesehen und besetzt, so dass von den Schulsachbearbeiterinnen ein hohes Maß an Allgemeinbildung, an Flexibilität, aber auch an Entscheidungsfreudigkeit vorausgesetzt wird.
Die Tätigkeitsbeschreibung umfasst neben allgemeinen Verwaltungsaufgaben wie Aktenverwaltung,
Annahme von Telefonaten und Beantworten von Emails auch hochkomplexe Aufgaben wie die Bedienung und Pflege des Schülerdatenbestandes unter SAXSVS, einer Software, die in Teilen sehr maschinennah programmiert wurde und schon deshalb eine vergleichsweise hohe Kompetenz im Umgang mit dieser Datenbank erfordert. Neben dem Haushalts- Kassen- und Rechnungswesen administrieren die Schulsachbearbeiter zahlreiche andere Bereiche wie die Beschaffung von Lehr- und Unterrichtsmitteln, Möbel und Büromaterial. Nicht unwesentlich und an dieser Stelle deutlich herauszuheben, ist die maßgebliche Unterstützung der Schulleitung in allen Bereichen der Steuerung des schulischen Alltags. Stellenweise sind die Schulsachbearbeiterinnen ohne weiteres in der Lage, bei krankheitsbedingter Abwesenheit der Schulleitung einfache schulorganisatorische Arbeiten vollumfänglich und selbstständig zu steuern.
Schlussendlich benötigt es für die Arbeit als Schulsachbearbeiterin pädagogische Kompetenz für den Umgang mit den Schülern der jeweiligen Schulart, insbesondere an den Grund- und Förderschulen. Eine höhere Eingruppierung begründet sich in der mit den Jahren gewachsenen Kompetenz und der immer größer gewordenen Tätigkeitsbereiche. Des Weiteren sinkt mit der derzeitigen Eingruppierung die Motivation für insbesondere Berufsanfänger bzw. junge Arbeitnehmer, eine solche von hoher Selbstständigkeit geprägten Tätigkeit aufzunehmen.
Für eine qualitätsbehaftete Arbeit als Schulsachbearbeiter bzw. Schulsachbearbeiterin wird ein stabiler Personalbestand erforderlich, da eine vergleichsweise hohe Einarbeitungszeit erforderlich ist.Zur Schaffung bzw. Erhaltung dieser Stabilität spricht eine Höhergruppierung auf dem Wege der Beförderung in die Aufstiegsgruppen E7 und E8.“

Dieser Einschätzung schließen wir uns nach Gesprächen mit anderen Schulleiter*innen ausdrücklich an. Schulsachbearbeiter/-innen sind den Schulleitungen eine wesentliche Unterstützung in der zunehmenden Verwaltungsarbeit, die neben ihrer eigentlichen pädagogischen Arbeit eine sehr große Rolle spielt.

Neben dieser Thematik fühlen sich diverse Schulen aber auch anderweitig benachteiligt. So wird bei berufsbildenden Schulen in Leipzig bislang der sogenannte Teilzeitfaktor angewandt, welcher besagt, dass Schüler*innen, die nicht täglich zur Schule kommen, mit einem Faktor 0,75 multipliziert werden, womit in der Folge unberechtigterweise die Gesamtschülerzahl sinkt. Laut KGSt ist diese Praxis nicht statthaft, da für diese Schülerinnen und Schüler nicht weniger Aufgaben anfallen und die Anwendung des Teilzeitfaktors dem nicht gerecht wird.

Ebenso sehen wir die Bewertung der schulischen Außenstellen kritisch. Meist betrifft dies Berufliche Schulzentren, sodass diese gleich mehrfach benachteiligt sind, aber auch große, aufwachsende Schulen anderer Schularten kann dies betreffen. Im Falle der Karl-Heine-Schule beispielsweise verfügt diese über zwei Außenstellen, die selbst 600 bzw. 800 Schüler*innen beherbergen. Ein Außenstellenzuschlag wäre notwendig, um dieser Schulkonstellation zu entsprechen und eine optimale Betreuung der drei Standorte zu gewährleisten. Lediglich das Stammhaus verfügt über zwei Schulsachbearbeiter.

Unsere Fraktion geht davon aus, dass die aufgeworfenen Probleme nicht nur den Schulleiter*innen, sondern bereits auch innerhalb der Verwaltung bekannt sein dürften. Eine Prüfung der Sachverhalte und Darlegung des Sachstandes, des Prüfergebnisses und der Abwägungen für künftige Maßnahmen, sollte daher nicht lange Zeit in Anspruch nehmen, sodass möglichst zum nächsten Schuljahr entsprechende Veränderungen in die Wege geleitet werden können.

Verwaltungsstandpunkt von 25. Januar 2022

Alternativvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die gegenwärtig laufende Evaluation des aktuell geltenden Stellenbemessungsmodells für Schulsachbearbeiter/-innen an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig, einschließlich der Prüfung der Erweiterung des Springerpools, abzuschließen und dem Stadtrat konkrete Anpassungen vorzulegen.
  2. Der Oberbürgermeister wird darüber hinaus beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit Aufgabenausweitungen der Schulsachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter durch den Freistaat Sachsen begründet sind und welche finanziellen Kompensationsmöglichkeiten hierfür bestehen.
  3. Die Ergebnisse sowie ein konkreter Umsetzungsplan werden den Fachausschüssen Allgemeine Verwaltung und Jugend, Schule und Demokratie bis zum Ende 2. Quartal 2022 vorgelegt und korrelierend mit den Phasen der Haushalts- und Stellenplanung ab dem Schuljahr 2023/2024 umgesetzt


Beschreibung des Abwägungsprozesses:

Naturgemäß bestehen zwischen Fach- und Querschnittsebene der Verwaltung in der Evaluierung und Weiterentwicklung eines Stellenbemessungsmodells Zielkonflikte. Um diese auszutarieren, fanden Workshops zwischen den betreffenden Ämtern statt. Deren Befunde werden gemeinsam weiterverfolgt.

Da sich die Intention des Antrags im Kern auf die Weiterentwicklung des Stellenbemessungsmodell für die Schulsachbearbeiter/-innen bezieht, entspricht der Alternativvorschlag der Verwaltung in der Quintessenz der Bitte um Zeit zum Abschluss der aktuell laufenden Evaluation.

Die im Antrag benannten Themen befinden sich bereits in der verwaltungsinternen Prüfung und Adressierung. Allerdings handelt es sich insbesondere mit Blick auf das Stellenbemessungsmodell um ein komplexes Gefüge, dessen Anpassungen sorgfältig anhand objektivierbarer Kriterien bewertet werden müssen. Zu diesem Zweck wurden im Dezember 2021 Workshops unter Beteiligung des Amtes für Schule und des Hauptamtes durchgeführt, um Untersetzungs- und Anpassungsbedarfe abzustimmen und Ansätze zur Austarierung zwischen fachlichen und u.a. tarifrechtlichen sowie organisatorischen Anforderungen zu suchen.

Zum gegenwärtigen Stand haben sich daraus im Wesentlichen die folgenden Ansätze ergeben, welche nun noch weiter eruiert und mit belastbaren Daten untersetzt werden müssen:

Prüfung eines gesonderten Bemessungsschlüssels für Oberschulen, bislang werden diese wie Grundschulen betrachtet,
Überprüfung des Teilzeitfaktors in Berufsschulzentren,
Überprüfung des Springerpools hinsichtlich Stellenumfang sowie alternativer Kompensationsmodelle und
Überprüfung der Zuschläge für besondere Faktoren, dabei auch Abwägung zwischen Außenstellenzuschlag und eigener Bemessung für Außenstellen.

Zur Erhebung entsprechender Daten wird ein qualifizierter Städtevergleich durchgeführt, dessen Ergebnisse bis Ende Februar zur Auswertung durch die Verwaltung vorliegen. Im Ergebnis werden konkrete Anpassungsvorschläge für das Stellenbemessungsmodell entwickelt.

Die Stellenbewertung und Eingruppierung der Schulsachbearbeiter/-innen der Stadt Leipzig erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Grundlage ist die für die Stelle gültige Arbeitsplatzbeschreibung mit den darin ausgewiesenen einzelnen Arbeitsvorgängen. Jeder Arbeitsvorgang wird als solcher einzeln bewertet, d.h. für jeden Arbeitsvorgang erfolgt die Prüfung, welche der in den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung festgelegten Anforderungen erfüllt werden. Die Anforderungsmerkmale nach der Entgeltordnung sind unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Auslegung jedoch durch zahlreiche Urteile der Arbeitsgerichte näher bestimmt ist. Da die Anforderungsmerkmale aufeinander aufbauen, ist zunächst zu prüfen, ob das Tätigkeitsmerkmal der niedrigeren Ausgangsfallgruppe erfüllt wird. Wenn ja, sind anschließend die Voraussetzungen der darauf aufbauenden höheren Entgeltgruppe zu prüfen. Die aktuelle Arbeitsplatzbeschreibung der Schulsachbearbeiter/-innen ist mit Entgeltgruppe 6 bewertet.

Sofern den Schulsachbearbeiter/-innen gegenüber der bisherigen Arbeitsplatzbeschreibung andere oder zusätzliche Aufgaben in bewertungsrelevanter Qualität und/oder Quantität übertragen werden, wird die Arbeitsplatzbeschreibung einer Bewertungsüberprüfung unterzogen und es kann ggfs. eine andere Eingruppierung erfolgen.

Die Frage nach dem Stellenumfang für die Dienst- und Fachaufsicht über die Schulsachbearbeiter/-innen ist im Rahmen der Stellenplanung 2023/24 innerhalb des regulären Verfahrens zu beantworten. Der Umfang richtet sich dabei u.a. nach der entsprechenden Priorisierung durch das Fachdezernat im Kontext anderer Stellenbedarfe.

2. Realisierungs- / Zeithorizont (entfällt bei Ablehnung des Antrags)

Bis Ende des 2. Quartals 2022 werden den Fachausschüssen Allgemeine Verwaltung und Jugend, Schule und Demokratie die konkreten Ergebnisse und Anpassungen aus der Evaluation des Stellenbemessungsmodells vorgelegt. Diese fließen zudem in die Planungen für den Doppelhaushalt 2023/24 mit ein.

Gemeinsame Neufassung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke:

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

a. die Eingruppierung der Schulsachbearbeiterinnen und Schulsachbearbeiter an allgemein- und berufsbildenden Schulen der Stadt Leipzig auf den Prüfstand zu stellen und aufgrund der sich in den vergangenen Jahren veränderten und komplexer werdenden Tätigkeiten eine künftige Eingruppierung in die Entgeltgruppe E7 bzw. E8 TVÖD zu prüfen,

b. die Stellenbeschreibungen für Schulsachbearbeiterinnen und Schulsachbearbeiter hinsichtlich Zeitgemäßheit und Belastungsbegrenzungen auf mögliche zu verbessernde Anpassungen und Konkretisierungen mit den Zielen zu prüfen, mehr Konzentration auf notwendige organisatorische Aufgaben zu ermöglichen, verzichtbare Bürokratie zu mindern und Arbeitsbelastungen klarer einzugrenzen,

c. eine Erweiterung des Springerpools von 6 auf 12 VZÄ vorzunehmen,

d. eine Erweiterung der Dienst- und Fachaufsicht auf insgesamt 2 VZÄ vorzunehmen,

e. die Bemessung der Gesamtschüler*innenzahl dergestalt zu ändern, dass

i. bei beruflichen Schulzentren der nicht statthafte Teilzeitfaktor (0,75) für Schüler*innen, die nicht täglich zur Schule kommen, gestrichen wird und

ii. Schulen mit Außenstellen künftig ein angemessener Außenstellenzuschlag gewährt wird.

2. Das Prüfergebnis zu a) und ein konkreter Zeit- und Maßnahmenplan zu b, c, d werden dem Stadtrat bis zum Ende 2. Quartal 2022 vorgelegt und beginnend zum Schuljahresstart 2022/2023 umgesetzt.

3. Dem Ergebnis vorgreifend werden umgehend aus dem für diesen Bereich bereits bestätigten Stellenplan 5 bislang nicht abgerufene VZÄ für die benannten Bedarfe zur Besetzung freigegeben.

Begründung der Neufassung

Die Neufassung ist aufgrund der Übernahme des Änderungsantrages VII-A-06574-ÄA-01 unter 1b und der Ergänzung unter Punkte 3 notwendig.

Mindestens ein wesentlicher Teil der im Antrag benannten Bedarfe können bereits jetzt schon unproblematisch aus dem für 2021/22 bestätigten Stellenplan gedeckt werden, da sich die Schüler*innenzahl nicht so stark entwickelt hat, wie dies zum Zeitpunkt der Stellenanmeldung prognostiziert war. Im Stellenplan sind deshalb einige Stellen bereits freigegeben, allerdings nie einer tatsächlichen Besetzung zugeflossen. Aus diesem Grund wird unter Punkt 3 vorgeschlagen, 5 VZÄ aus diesem bestätigten Stellenplan für eine umgehende Besetzung und Deckung der benannten Bedarfe freizugeben. Darüber hinaus soll die laufende Untersuchung abgewartet werden, entsprechende Ergebnisse sollen jedoch bereits zum kommenden Schuljahr 2022/23 umgesetzt werden, statt diese unter den Vorbehalt des nächsten Stellenplanes zu stellen. Dann nämlich würde entsprechend der abzuwartenden Genehmigung der Landesdirektion eine Besetzung neuer Stellen frühestens zum Schuljahresbeginn 2023/24 erfolgen können.

Im Städtevergleich mag es sich zeigen, dass Leipzig mit seiner Zahl an Schulsachbearbeiter*innen durchaus gut aufgestellt ist. Dieser Vergleich sagt jedoch nichts über die tatsächliche Bedarfsdeckung aus, da offen bleibt, auf welchem Bedarfsdeckungsniveau sich die Vergleichsstätte bewegen. Abgesehen davon sind die Vergleichswerte bereits einige Jahre alt. Fakt ist jedoch, dass aus den Schulen zahlreiche Bedarfe gemeldet werden, die bestehenden Stellen den anfallenden Arbeitsaufwand nicht decken können und auch die Dienst- und Fachaufsicht im Vergleich zu anderen Bereichen der Verwaltung deutlich schlechter aufgestellt ist. So stehen beispielsweise im Bereich der 250 Hallenwarte 3 VZÄ an Dienst- und Fachaufsicht zur Verfügung, für 200 Schulsachbearbeiter*innen jedoch nur 0,5 VZÄ. Auf der anderen Seite ist der Koordinierungs- und Abstimmungsaufwand für die Dienst- und Fachaufsicht im Bereich der Schulsachbearbeiter*innen aufgrund der vergleichsweise hohen Teilzeit-Quote deutlich größer als bei den Hallenwarten.

Ansonsten verweisen wir auf die Begründung des Ursprungsantrages und des Änderungsantrages.

Die Neufassung wurde am 18.05.2022 ungeändert beschlossen.

Sachstand: 20.03.2023

Die Beschlusspunkte des Antrages wurden umgesetzt bzw. befinden sich in Umsetzung. Konkret stellt sich der Sachstand wie folgt dar:

Die Arbeitsplatzbeschreibung für Schulsachbearbeiter/-innen wurde in eingehender Abstimmung zwischen Amt für Schule und Hauptamt umfassend überarbeitet. Momentan wird das Bewertungsverfahren abgeschlossen. Ziel ist es, die Anforderungen des Antrages an die künftige Bewertung zu erfüllen. Der Springerpool wurde auf 12 VzÄ und die Dienst- und Fachaufsicht auf 2 VzÄ erweitert. Das Bemessungsmodell für Schulsachbearbeiter/-innen wird momentan noch endabgestimmt. Das Thema Außenstellenzuschlag wird angemessen berücksichtigt. Der Teilzeitfaktor wurde bereits zum Schuljahr 2022/2023 gestrichen. Für die Umsetzung im laufenden Jahr 2022 wurden im Stellenplan enthaltene, jedoch nicht abgerufene VzÄ verwendet.

Endbericht zum Stand der Umsetzung 29.06.2023

Der Beschluss wurde umgesetzt.

Die Arbeitsplatzbeschreibung der Schulsachbearbeiter/-innen wurde durch das Amt für Schule überarbeitet. Das dazugehörige Bewertungsverfahren ergab eine EG 7  EGO zum TVöD.

Der Springerpool wurde 2022 aus den zur Verfügung stehenden gesperrten Stellen erhöht. In den Stellenplan 2023/2024 wurden 6 zusätzliche Stellen aufgenommen.

Die Aufstockung für die Dienst- und Fachaufsicht erfolgte 2022 aus den zur Verfügung stehenden gesperrten Stellen für Schulsachbearbeitung. In den Stellenplan 2023/2024 wurden 1,5 zusätzliche Stellen aufgenommen.

Der Teilzeitfaktor bei beruflichen Schulzentren wurde gestrichen sowie der Außenstellenzuschlag angepasst.

Damit wurden alle Beschlusspunkte des Antrages VII-A-06574-NF-02 umgesetzt.

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