Antrag: Schutz der Privatsphäre in Leipziger Schwimmhallen, Freibädern und Saunen – Smart Glasses klar regeln
Antrag vom 18. Juni 2026
Link zum Antrag im Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zusammen mit der Sportbäder Leipzig GmbH sicherzustellen, dass der Einsatz von Smart Glasses, Datenbrillen, Kamerabrillen und ähnlichen Wearables mit Kamera-, Video- oder Mikrofonfunktion in den Leipziger Schwimmhallen, Freibädern sowie in Umkleide-, Dusch- und Saunabereichen klar geregelt ist.
Dazu wird die Sportbäder Leipzig GmbH gebeten,
- Die bestehende Haus- und Badeordnung zu prüfen und bei Bedarf dahingehend zu ergänzen, dass Smart Glasses, Datenbrillen, Kamerabrillen und vergleichbare Wearables mit Aufnahmefunktion ausdrücklich untersagt werden.
- Das bestehende Foto- und Filmverbot um einen klaren Hinweis auf Smartphones, Smart Glasses, Datenbrillen, Kamerabrillen und vergleichbare technische Geräte zu erweitern.
- Das Personal für die Erkennung entsprechender Geräte sowie für den angemessenen Umgang mit Verdachtsfällen zu sensibilisieren und zu schulen.
- Ausnahmen für medizinisch notwendige oder barrierebezogene Hilfsmittel datenschutzkonform und ohne Diskriminierung zu regeln und dem Stadtrat bis zum 31.12.2026 über die Umsetzung zu berichten.
Begründung:
Die technische Leistungsfähigkeit von Smart Glasses, Datenbrillen und ähnlichen Wearables wächst kontinuierlich. Viele Modelle sind mittlerweile mit Kamera-, Video-, Mikrofon- oder KI-Funktionen ausgestattet und sehen oft herkömmlichen Brillen zum Verwechseln ähnlich. Dies führt dazu, dass in sensiblen öffentlichen Bereichen wie Schwimmhallen, Freibädern, Umkleideräumen, Duschen und Saunen das Risiko steigt, dass Foto-, Video- oder Tonaufnahmen unbemerkt erfolgen. Badegäste verbringen ihre Zeit in Schwimmbädern regelmäßig in Badekleidung oder ohne Bekleidung. Dies betrifft vor allem Umkleide-, Dusch- und Saunabereiche. Hier haben Kinder, Jugendliche, Frauen und andere Personen, die besonders schutzbedürftig sind, ein legitimes Interesse an einem geschützten und unbeobachteten Aufenthalt. Foto- und Filmverbote gelten grundsätzlich auch für moderne technische Geräte. In der Praxis ist jedoch nicht immer eindeutig erkennbar, ob Smart Glasses, Datenbrillen und vergleichbare Wearables ausdrücklich darunterfallen. Gleichzeitig muss es vor Ort praktisch umsetzbar sein. Weil Smart Glasses optisch oft kaum von gewöhnlichen Brillen zu unterscheiden sind, ist es sinnvoll, das Personal für die Identifizierung solcher Geräte und den richtigen Umgang mit Verdachtsfällen zu sensibilisieren und auszubilden. Gut sichtbare Hinweise können auch dazu beitragen, Badegäste frühzeitig über die geltenden Regeln zu informieren. Smart Glasses mit Kamera- und Mikrofonfunktion sind in den Potsdamer Schwimmbädern und Saunen bereits per Haus- und Badeordnung ausdrücklich verboten worden. Außerdem ist eine Sensibilisierung und Schulung des Personals an dieser Stelle vorgesehen. Leipzig sollte diese Entwicklung nutzen, um präventiv eindeutige Regeln aufzustellen.
Quelle:
Brandenburg: Potsdam verbietet smarte Brillen mit Kameras in Bädern | tagesschau.de
Verwaltungsstandpunkt vom 25. August 2026
Der Antragsgegenstand ist bereits berücksichtigt.
Begründung:
Um formal aus Sicht der Stadt Leipzig ausgehend von einem Ratsbeschluss auf die Sportbäder Leipzig GmbH einzuwirken, ist die gesellschaftsrechtliche Weisungskette über die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH und Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (inklusive Mitgesellschafter) einzuhalten sowie gegebenenfalls der Aufsichtsrat der Sportbäder Leipzig GmbH einzubeziehen.
Dies ist in diesem Fall nicht notwendig, da es im Eigeninteresse des Unternehmens liegt rechtlich gegenüber Ansprüchen abgesichert zu sein.
Die Zuständigkeit der regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der Haus- und Badeordnung (HBO) sowie der Saunaordnung obliegt der Geschäftsführung der Sportbäder Leipzig GmbH.
Daher erfolgt hier ein Sachstandsbericht über den bereits berücksichtigten Antragsgegenstand.
Sachstandsbericht
Smart Glasses bieten für deren Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit Film- und Fotoaufnahmen sowie Tonaufnahmen zu tätigen. Besonders dabei ist, dass dies für außenstehende Personen recht unauffällig passiert. Das kann in das Persönlichkeitsrecht eingreifen. Besonders sensibel sind dabei Bäder zu betrachten – insbesondere Sauna-, Dusch- und Umkleidebereiche.
Nachfolgend wird unter Zuarbeit der Sportbäder Leipzig GmbH auf die einzelnen Punkte aus dem Beschlussvorschlag des Antrages eingegangen:
1. Die bestehende Haus- und Badeordnung zu prüfen und bei Bedarf dahingehend zu ergänzen, dass Smart Glasses, Datenbrillen, Kamerabrillen und vergleichbare Wearables mit Aufnahmefunktion ausdrücklich untersagt werden.
Mit der bestehenden Haus- und Badeordnung (HBO) gibt es bereits ausreichende Möglichkeiten auf Smart Glasses zu reagieren. Zwar werden diese nicht explizit benannt, so ist jedoch das Filmen und Fotografieren im Allgemeinen aufgenommen. Folgend die jeweiligen Formulierungen aus der HBO sowie der Saunaordnung:
• Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf es der vorherigen Genehmigung der Geschäftsführung der Leipziger Sportbäder.
• Im Saunabereich sind Telefonieren, Fotografieren und Filmen verboten. Elektronische Geräte, mit denen fotografiert oder gefilmt werden kann (z. B. Smartphones, Tablets, E-Book Reader), dürfen nicht mitgeführt oder benutzt werden.
Somit gelten für Smart Glasses usw. die gleichen Verbote wie für alle anderen aufnahmefähigen Geräte. Eine Regelungserweiterung der HBO mit der zusätzlichen Benennung von Smart Glasses usw. erfolgt nicht.
2. Das bestehende Foto- und Filmverbot um einen klaren Hinweis auf Smartphones, Smart Glasses, Datenbrillen, Kamerabrillen und vergleichbare technische Geräte zu erweitern.
Dies ist mit Smartphones, wie oben in den Beispielen der HBO zu lesen, bereits erfolgt. Smart Glasses usw. sind nicht aufgeführt – zählen jedoch sinngemäß in diese Gruppe von aufnahmefähigen Geräten.
3. Das Personal für die Erkennung entsprechender Geräte sowie für den angemessenen Umgang mit Verdachtsfällen zu sensibilisieren und zu schulen.
Das Thema ist in diesem Jahr bereits mehrfach in der Presse zu lesen gewesen. Somit war dies auch bei der Sportbäder Leipzig GmbH regelmäßig Thema. Am 15.06.2026 gab es eine offizielle Mitarbeiterinformation zum Umgang mit Smart Glasses. Hierbei ist insbesondere auf die bestehenden Regeln, die Funktionen solcher Brillen sowie der Umgang mit Gästen eingegangen worden.
Eine Mitarbeiterschulung im konzernweiten Bildungsportal ist aktuell im Aufbau.
4. Ausnahmen für medizinisch notwendige oder barrierebezogene Hilfsmittel datenschutzkonform und ohne Diskriminierung
Dies wird ebenfalls Thema im Bildungsportal.
Im Ergebnis werden im Rahmen der üblichen Überarbeitungsrhythmen der HBO und der Saunaordnung durch die Geschäftsführung der Sportbäder Leipzig GmbH nunmehr Smart Glasses namentlich aufgenommen.
Beschluss in der Ratsversammlung vom 30. September 2026
Der Antrag wurde im Sinne des Verwaltungsstandpunktes als bereits berücksichtigt angenommen.