Antrag: Schutz der Privatsphäre in Leipziger Schwimmhallen, Freibädern und Saunen – Smart Glasses klar regeln
Antrag vom 18. Juni 2026
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zusammen mit der Sportbäder Leipzig GmbH sicherzustellen, dass der Einsatz von Smart Glasses, Datenbrillen, Kamerabrillen und ähnlichen Wearables mit Kamera-, Video- oder Mikrofonfunktion in den Leipziger Schwimmhallen, Freibädern sowie in Umkleide-, Dusch- und Saunabereichen klar geregelt ist.
Dazu wird die Sportbäder Leipzig GmbH gebeten,
- Die bestehende Haus- und Badeordnung zu prüfen und bei Bedarf dahingehend zu ergänzen, dass Smart Glasses, Datenbrillen, Kamerabrillen und vergleichbare Wearables mit Aufnahmefunktion ausdrücklich untersagt werden.
- Das bestehende Foto- und Filmverbot um einen klaren Hinweis auf Smartphones, Smart Glasses, Datenbrillen, Kamerabrillen und vergleichbare technische Geräte zu erweitern.
- Das Personal für die Erkennung entsprechender Geräte sowie für den angemessenen Umgang mit Verdachtsfällen zu sensibilisieren und zu schulen.
- Ausnahmen für medizinisch notwendige oder barrierebezogene Hilfsmittel datenschutzkonform und ohne Diskriminierung zu regeln und dem Stadtrat bis zum 31.12.2026 über die Umsetzung zu berichten.
Begründung:
Die technische Leistungsfähigkeit von Smart Glasses, Datenbrillen und ähnlichen Wearables wächst kontinuierlich. Viele Modelle sind mittlerweile mit Kamera-, Video-, Mikrofon- oder KI-Funktionen ausgestattet und sehen oft herkömmlichen Brillen zum Verwechseln ähnlich. Dies führt dazu, dass in sensiblen öffentlichen Bereichen wie Schwimmhallen, Freibädern, Umkleideräumen, Duschen und Saunen das Risiko steigt, dass Foto-, Video- oder Tonaufnahmen unbemerkt erfolgen. Badegäste verbringen ihre Zeit in Schwimmbädern regelmäßig in Badekleidung oder ohne Bekleidung. Dies betrifft vor allem Umkleide-, Dusch- und Saunabereiche. Hier haben Kinder, Jugendliche, Frauen und andere Personen, die besonders schutzbedürftig sind, ein legitimes Interesse an einem geschützten und unbeobachteten Aufenthalt. Foto- und Filmverbote gelten grundsätzlich auch für moderne technische Geräte. In der Praxis ist jedoch nicht immer eindeutig erkennbar, ob Smart Glasses, Datenbrillen und vergleichbare Wearables ausdrücklich darunterfallen. Gleichzeitig muss es vor Ort praktisch umsetzbar sein. Weil Smart Glasses optisch oft kaum von gewöhnlichen Brillen zu unterscheiden sind, ist es sinnvoll, das Personal für die Identifizierung solcher Geräte und den richtigen Umgang mit Verdachtsfällen zu sensibilisieren und auszubilden. Gut sichtbare Hinweise können auch dazu beitragen, Badegäste frühzeitig über die geltenden Regeln zu informieren. Smart Glasses mit Kamera- und Mikrofonfunktion sind in den Potsdamer Schwimmbädern und Saunen bereits per Haus- und Badeordnung ausdrücklich verboten worden. Außerdem ist eine Sensibilisierung und Schulung des Personals an dieser Stelle vorgesehen. Leipzig sollte diese Entwicklung nutzen, um präventiv eindeutige Regeln aufzustellen.
Quelle:
Brandenburg: Potsdam verbietet smarte Brillen mit Kameras in Bädern | tagesschau.de