Antrag: Schutz und Erhalt von „Spätis“ in Leipzig
Antrag vom 22. Oktober 2025
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Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) und ggf. weiteren geeigneten Partner*innen eine Initiative auf Landesebene zu starten, um eine Änderung des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes (SächsLadÖffG) zu erwirken, welche eine rechtssichere Grundlage für den Betrieb von Spätverkaufsstellen schafft. Dafür wären folgende rechtliche Lösungen denkbar:
a) die Schaffung einer einheitlichen sächsischen Definition von Spätverkaufsstellen und eine Aufnahme dieser in das Sächsische Ladenöffnungsgesetz mit der Ermöglichung von erweiterten Öffnungszeiten für solche Spätverkaufsstellen
b) die Schaffung einer Möglichkeit für kommunale Ausnahmeregelungen im Sächsischen Ladenöffnungsgesetz, sodass Kommunen selbst über die Definition und erweiterte Öffnungszeiten von Spätverkaufsstellen anhand der lokalen Gegebenheiten entscheiden können
2. Dem Stadtrat ist bis zum 31.03.2026 ein Bericht über die bisherigen Fortschritte der gemeinsamen Initiative auf Landesebene vorzulegen.
Begründung:
Spätverkaufsstellen, umgangssprachlich "Spätis" genannt, sind mehr als nur Geschäfte mit verlängerten Öffnungszeiten – darauf hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits im Juni 2023 mit einer Anfrage hingewiesen. Die meist inhaber*innengeführten Läden sind wichtige soziale Treffpunkte und unverzichtbare Nahversorger in vielen Leipziger Stadtteilen. Sie bieten die Möglichkeit der unkomplizierten Kontaktaufnahme auch für Menschen, die sonst nicht viele soziale Kontakte haben. Sie schließen Versorgungslücken zu Tagesrandzeiten und an Wochenenden und sind in vielen Wohngebieten Anlaufstellen für Menschen, die aufgrund von eingeschränkter Mobilität weitere Wege zu zentralen Nahversorgungsmärkten nicht bewältigen können. Damit tragen sie wesentlich zur Lebensqualität in der Stadt bei. Die aktuelle Rechtslage nach dem Sächsischen Ladenöffnungsgesetz bietet jedoch keine ausreichende Grundlage für den rechtssicheren Betrieb von Spätis.
Laut der aktuellen Gesetzeslage dürfen Tankstellen rund um die Uhr geöffnet sein, Lieferdienste liefern bis nach 24 Uhr Waren des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel und Toilettenpapier oder Genussmittel wie Süßigkeiten und Knabbereien aus und Bahnhöfe versorgen an Sonntagen weit mehr als nur Reisende. So erscheint es ungerecht, dass Spätverkaufsstellen nur bis 22 Uhr Waren des täglichen Bedarfs anbieten dürfen. Es fehlt an einer spezifischen Regelung für Spätverkaufsstellen – eine unfaire Behandlung für die kleinen Wirtschaftsbetriebe, die sich wie die anderen Anbieter am Markt auch am wirtschaftlichen Versorgungsgeschehen beteiligen wollen, während sie von Anwohner*innen als wichtige und sympathische Nahversorger geschätzt werden.
Um Marktgerechtigkeit herzustellen und den Inhaber*innen von Spätis die weitere wirtschaftliche Existenz zu ermöglichen, sollte Leipzig sich auf Landesebene für eine Änderung des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes einsetzen. Mit dem vorliegenden Antrag sollen nun konkrete Schritte eingeleitet werden, um den Fortbestand der Spätis in Leipzig zu sichern.