Antrag: Sicherheit für Radverkehr auf der Dresdner Straße
Antrag vom 04. Februar 2021
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die sofortige Umsetzung der Abpollerung des Radfahrstreifens im Bereich Dresdner Straße zwischen Kohlgartenstraße und Dresdner Straße 53 sowie der Sperrfläche in Höhe der Sparkasse Dresdner Straße 53-55 analog der Abpollerung Richard-Lehmann-Straße Höhe Postfiliale.
Begründung:
Gemäß Ratsbeschluss VII-A-01089 vom 16.9.2020 hat der Stadtrat die Prüfung baulicher Maßnahmen zur Freihaltung des Radweges Dresdner Straße an vorgenannter Stelle bis Ende August 2020 beschlossen. Diesen Prüfauftrag nun bis Mitte 2021 auf Grund der Evaluierung der Maßnahme Richard-Lehmann-Straße ruhen zu lassen ist weder zielführend, noch entspricht es dem getroffenen Ratsbeschluss.
Zudem kann auf diesem Weg eine Evaluierung an mindestens zwei Standorten der Stadt mit unterschiedlichen Ansprüchen an eine Abpollerung stattfinden und das Ergebnis der Evaluierung deutlich verbessern, da es auf eine breitere Basis gestellt wird.
Verwaltungsstandpunkt von Juni 2021
Sachstandsbericht:
Das häufige Zuparken des stadteinwärtigen Radfahrstreifens und das Beparken der Sperrfläche vor Beginn des Parkstreifens durch Kfz und das dadurch notwendige Ausweichmanöver der Radfahrenden in die Fahrbahn ist eine ernstzunehmende Gefahr, die ursächlich auf das Fehlverhalten von Kraftfahrzeugführern zurückgeht.
In Summe kann dem Antrag inhaltlich zugestimmt und der Sachstand über die Umsetzung zur Kenntnis gegeben werden. Aus formalen Gründen kann dem Antrag nicht zugestimmt werden.
Zum Inhalt des Antrags:
Nach inhaltlicher Prüfung wird gegenwärtig durch die Verwaltung vorbereitet, den Radfahrstreifen entsprechend der Lösung in der Richard-Lehmann-Straße mit Leitschwellen zu sichern.
Zur Form des Antrags:
Der hier vorliegende Antrag sind in Bezug auf den Beschlusstext einer sofortigen Abpollerung rechtswidrig, da eine Abpollerung auf einer gewidmeten Straße eine verkehrsrechtliche Anordnung voraussetzt, die vom Stadtrat nicht beschlossen werden kann, da sie hoheitliches Handeln der Straßenverkehrsbehörde darstellt.
Der Stadtrat kann diesbezüglich nur einen Prüfauftrag beschließen, was er mit dem am 16.09.2020 gefassten Beschluss zum VII-A-01089 „Sicherer weil ungehinderter Radverkehr in der Dresdner Straße“ bereits getan hat.
Das Prüfungsergebnis mündet nun in der Sicherung des Radfahrstreifens durch Leitschwellen.
Realisierungs- / Zeithorizont
Bis Ende III. Quartal 2021
Finanzielle Auswirkungen
Für die Beschaffung und Aufstellung der Leitschwellen sind im Ergebnishaushalt unter dem PSP-Element 106654100038 Kosten in Höhe von 3.500 Euro anzusetzen.