Antrag: Sicherung des umweltpädagogischen Schullandheimes OEKOLA

Antrag vom 15. September 2017

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig schließt mit dem umweltpädagogischen Schullandheim in Dreiskau-Muckern einen dauerhaften Nutzungsvertrag unter Zahlung eines jährlichen Zuschusses von 25.000 € und sichert so den Fortbestand des OEKOLA ab 2018 ab.

Begründung:

Der Verein SCHOLAOECOLOGICA Sozio-Ökologisches Zentrum e.V. im Ökologischen Landwirtschaftsschulheim betreibt das OEKOLA Dreiskau-Muckern seit 2001, zunächst mit einer fünfjährigen Anschubfinanzierung, anschließend mit personeller Hilfe durch ABM, SAM etc. Vor einigen Jahren musste dann der Wegfall jeglicher Hilfe aus dem 2. Arbeitsmarkt verkraftet werden. Seit 2011 konnte durch den Landkreis mittels eines institutionellen Zuschusses in Höhe von 25.000 € p.a. eine kontinuierliche Arbeit des Schullandheimes gesichert werden. Dieser Zuschuss soll jedoch in diesem Jahr auslaufen und ab 2018 keinerlei Mittel durch den Landkreis mehr zur Verfügung gestellt werden.

Die eigentlichen Nutznießer*innen des umweltpädagogischen Hauses sind zu 90 % die LEIPZIGER Grundschüler*innen. Es ist insofern ein Stück weit nachvollziehbar, dass sich der Landkreis, der bereits ein anderes Schullandheim mit bis zu 100.000 € p.a. finanziert, aus der Finanzierung zurückzieht. Die Stadt Leipzig hat ihrerseits vor vielen Jahren ihr Engagement eigener Schullandheime eingestellt und ist seither der Meinung, dass sich andere darum kümmern sollen.

Um den Fortbestand des von Leipziger Grundschulen gut genutzten umweltpädagogischen Schullandheim in Dreiskau-Muckern auch künftig zu sichern, ist eine stabile jährliche Finanzierung nötig. Diese sollten von der Stadt Leipzig, die mit Abstand größter Nutznießer des Schullandheimes ist, anhand der Schüler*innenzahlen an Grundschulen und im Grundschulbereich an Förderschulen ermittelt und finanziert werden.  

Verwaltungsstandpunkt:

Die Verwaltung empfieht die Ablehnung des Antrages.

Begründung:

Das Schullandheim liegt außerhalb der Gebietskörperschaft der Stadt Leipzig. Damit ist die Stadt Leipzig nicht für einen Erhalt der Einrichtung zuständig.

Darüber hinaus unterstützt die Stadt Leipzig nachhaltige Umweltbildung von Schüler/-innen aller Schulformen und Altersklassen gemäß § 37 des Schulgesetzes des Freistaat Sachsen im Rahmen ihrer freiwilligen Aufgaben mit der Vorhaltung der Institution „Schulbiologie-zentrum der Stadt Leipzig“ sowie mit der Umsetzung des Projekts „Grün macht Schule“. Alle zwei Jahre schreibt die Stadt Leipzig zudem den Kinder- und Jugendumweltwettbewerb der Stadt Leipzig aus. Insofern sind Umweltbildungsangebote innerhalb der Stadt Leipzig in ausreichendem Maße vorhanden.


Beschluss der Ratsversammlung am 31. Januar 2018

Der Antrag wurde vom Stadtrat mit großer Mehrheit abgelehnt.

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