Antrag: Sicherung kommunaler Entscheidungshoheit und Prioritätensetzung im Investitionshaushalt
Antrag vom 19. September 2025
Beschlusstext
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
- dem Stadtrat unverzüglich eine Liste der bis 31.10.2025 durch die Kämmerei freigegebenen Investitionen und Förderungen sowie eine Liste der bis 31.12.2025 freizugebenden Investitionen vorzulegen,
- dem Stadtrat unverzüglich, spätestens bis zum 30.11.2025 ein Verfahren zur Freigabe von Planungs- und Investitionsmitteln vorzulegen, das eine transparente Methodik zur Freigabe mit klaren und fachlich nachvollziehbaren Kriterien (u.a. Rechts-/Pflichtbindung, Förderfristen, Projektfortschritt und Umsetzungsreife sowie z.B. Klimaanpassung/Wärmewende, infrastrukturelle Grundversorgung, soziale und kulturelle Wirkung, Folgekosten, Gefahr im Verzug) festlegt, ein standardisiertes Freigabeverfahren mit Zuständigkeiten, Schwellenwerten und Berichtswesen einführt sowie die Entscheidungshoheit des Stadtrates absichert, indem diese Regeln als verbindliche Grundsätze der Haushaltsbewirtschaftung beschlossen werden.
- eine Investitionsstrategie bis 2030 mit klaren Prioritäten zu erarbeiten und dem Stadtrat bis zum 31.01.2026 zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese Strategie muss:
- auf einem dynamischen Verfahren basieren, das regelmäßige Evaluationen und Anpassungen ermöglicht,
- neben den Pflichtaufgaben der Kommune auch Investitionsbereiche wie Klimaanpassung, Wärmewende, sozialer Zusammenhalt, Bildung und Kultur berücksichtigen,
- sicherstellen, dass fortgeschrittene Projekte in Planung oder Bau abgeschlossen werden können,
- Verknüpfungen mit dem Investitionsprogramm der Leipziger Gruppe (LVV) abbilden.
- die Fördermittelakquise und -nutzung konsequent zu sichern. Dabei gilt, dass künftig auch Projekte mit 50% Eigenanteil der Kommune realisiert werden sollen, wenn sie von herausragender Bedeutung für Infrastruktur, Klimaschutz, Stadtentwicklung, sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalt sind. So soll der drohende Verfall externer Fördermittel vermieden werden.
- klare Kriterien für ein darüber hinaus geltendes zweites freiwilliges Haushaltssicherungskonzept mit Fokus auf Investitionen zu definieren und ein Verfahren vorzulegen, nach dem derartige Sparvorgaben künftig nur auf Grundlage eines Stadtratsbeschlusses verhängt oder aufgehoben werden. Die Kriterien sollen mindestens umfassen:
- Projekte zur Sicherung der infrastrukturellen Grundversorgung
- Maßnahmen zur Klimaanpassung und Wärmewende,
- investive Vorhaben, die unmittelbar an zeitgebundene Fördermittel gekoppelt sind,
- Vorhaben in weit fortgeschrittenem Planungs- oder Baufortschritt,
- soziale und integrative Infrastrukturprojekte zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.
- Der Oberbürgermeister wird des Weiteren aufgefordert, dem Kämmerer die Befugnis für Verpflichtungsermächtigungen wieder zu entziehen und zurück auf sich zu übertragen.
Begründung:
Mit dem jüngsten Haushaltsgenehmigungsbescheid der Landesdirektion und den daraus folgenden Auflagen steht die Stadt Leipzig vor erheblichen Herausforderungen. Der Oberbürgermeister und insbesondere der Kämmerer nutzen derzeit das Mittel einer pauschalen und fachlich weitgehend undifferenzierten Sperre der Investitionshaushaltsmittel. Dies führt faktisch zu einem Stillstand nahezu sämtlicher Investitionsvorhaben, unabhängig von deren Priorität oder Fördermittelbindung, und entzieht dem Stadtrat seine zentrale Steuerungsfunktion.
Diese Situation gefährdet die Handlungsfähigkeit der Stadt in mehrfacher Hinsicht:
- Verlust von Fördermitteln: Zahlreiche Investitionen, darunter Infrastrukturvorhaben, sind an externe Förderungen gebunden, bei denen eine zeitnahe Mittelverwendung zwingend erforderlich ist. Der derzeitige Kurs des Kämmerers, nur Förderungen mit ≥75% Förderquote freizugeben, führt zum drohenden Verfall vieler Mittel – insbesondere bei den gängigen 50%-Förderprogrammen wie etwa im Bereich des Basismoduls Hauptachsen zur Stärkung des ÖPNV.
- Gefährdung strategischer Ziele: Klimaanpassung, Wärmewende, soziale Infrastruktur und kulturelle Einrichtungen sind für Leipzigs Entwicklung bis 2030 unverzichtbar. Diese Themen können nicht unter pauschale Sperrentscheidungen fallen.
- Demokratische Steuerung: Es ist Aufgabe und Recht des Stadtrates, die politischen Schwerpunkte bei Investitionen zu setzen und die Finanzmittel nach strategischen und transparenten Kriterien zu priorisieren. Eine Konzentration der Entscheidungshoheit beim Kämmerer widerspricht diesem Prinzip.
Mit diesem Antrag wird daher eine faktische Rückführung der Entscheidungsmacht zum Stadtrat sowie eine klare, dynamische Investitionsstrategie bis 2030 eingefordert. Zugleich wird durch transparente Kriterien für Freigaben und Investitionsmoratorien eine verlässliche Planungsgrundlage geschaffen. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit der Stadt wiederherzustellen, strategische Entwicklungen abzusichern und externe Fördermittel in vollem Umfang für Leipzig zu nutzen.
Verwaltungsstandpunkt vom 28. Oktober 2025
Der Antrag fordert grundlegende Prozesse, Kriterien und Planungen, die die gesamte Stadtverwaltung betreffen. Mit dem Sachstandsbericht wird sowohl gegenüber dem Antragsteller als auch den beschlussfassenden Gremien transparent das dahingehende aktuelle Verwaltungshandeln dargelegt.
Sachstandsbericht
Im Zusammenhang mit den enormen Herausforderungen bei der Erstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltes 2025/2026 ff. wurden durch den Oberbürgermeister regelmäßige Tagungen der Verwaltungsspitze auch zur Umsetzung des aktuellen Investitionsprogrammes und der Investitionsplanung 2027/2028 ff. eingerichtet. In der letzten Tagung am 29.09.2025 wurden folgende Festlegungen in Bezug auf grundlegende methodische Ansätze und Verfahrensschritte getroffen:
Es erfolgte eine verwaltungseinheitliche Definitionen von investiven Fortsetzungs- und Neumaßnahmen in Anlehnung an § 78 SächsGemO (wie bereits mit der Haushaltssperre 2025). Damit können durch die Fachbereiche die je nach Umsetzungsfortschritt notwendigen Mittelbedarfe zur Finanzierung laufender Investitionsvorhaben identifiziert und gleichzeitig aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung 2027 realistischere Mittelabflüsse für den Beginn von Neumaßnahmen prognostiziert werden.
Als wesentlicher Schwerpunkt der Tagung wurden verbindliche Positivkriterien zur Priorisierung von Investitionsmaßnahmen mit folgenden Hintergründen festgelegt:
Fortsetzungsmaßnahme
Erfüllung vertraglicher Verpflichtung, die (über Kredite) finanziert werden müssen.
Pflichtaufgabe (nach Weisung)
bei reiner Pflichtaufgabe und insbesondere freiwilligen Aufgaben besteht Reduzierungspotential über Qualitäten und Standards
Maßnahme der infrastrukturellen Grundversorgung
Gesetzlich definiert gemäß Anlage 1 der VwV Kommunale Haushaltswirtschaft; Kriterium Auflage Genehmigungsbescheid;
nicht zugehörige Maßnahmen können nicht über Kredite finanziert werden!
Wirtschaftsförderungsmaßnahmen, wenn Eigenanteil nicht kreditfinanziert ist
Stärkung der Einnahmesituation der Stadt Leipzig; haushaltsneutrale Refinanzierung ohne Kreditbelastung, z.B. durch Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen
Wirtschaftliche Investition
Kriterium Auflage Genehmigungsbescheid;
nicht zugehörige Maßnahmen können nicht über Kredite finanziert werden!
Maßgeblich ist die Definition aus dem Genehmigungsbescheid:
Wirtschaftliche Investitionen sind solche, die sich durch Einnahmen aus dem Investitionsobjekt selbst tragen, sodass der Schuldendienst (Zins und Tilgung) vollständig aus diesen Einnahmen gedeckt ist (refinanzierbare Investitionen) oder durch zweckgebundene Einnahmen sichergestellt werden kann, wie zum Beispiel bei Investitionen im Rettungsdienst.
Darlehen an kommunale Einrichtungen und Unternehmen
Kriterium Auflage Genehmigungsbescheid;
nicht zugehörige Maßnahmen können nicht über Kredite finanziert werden!
Bedarf unaufschiebbar (z.B. Gefahrenabwehr, Brand- und Katastrophenschutz, Kapazität zum Zeitpunkt der Fertigstellung notwendig)
Kriterium Auflage Genehmigungsbescheid
Plausibilität hinsichtlich Kostenermittlung, zeitlicher Umsetzbarkeit und Mittelbedarf
Kriterium Auflage Genehmigungsbescheid;
der Mittelabfluss der Einzelmaßnahme muss angesichts des Leistungsstandes und der Rahmenbedingungen (z.B. Grunderwerb notwendig, Dauer Beschlussfassungsprozess, Dauer Genehmigungsverfahren, vorläufige HH-Führung) schlüssig sein.
Eine Fortführung der aktuellen investiven Dezernatsbudgets ist vor dem Hintergrund der Auflagen des Genehmigungsbescheides der Landesdirektion zum Doppelhaushalt 2025/2026 ff. nicht möglich. Die Fachbeigeordneten sind daher aufgefordert bis Mitte Oktober 2025 die durch Kredite bzw. im Sinne wirtschaftlicher Investitionen haushaltsneutral gegenzufinanzierenden Zuschussbedarfe der einzelnen Fachbereiche für 2027/2028 ff. darzulegen und unter Berücksichtigung anzunehmender Einzahlungen aus Fördermitteln und Ermächtigungsübertragungen (Haushaltsausgabereste) entsprechende Auszahlungsansätze zu ermitteln. Anhand der Priorisierungskriterien, Bewertung der anzunehmenden Fördermittelquoten sowie zwischenzeitlich ggf. neuerer Erkenntnisse in Zusammenhang der durch Bund und Land aufgestellten Investitionsprogramme erfolgt dann in der nächsten Tagung am 10.11.2025 eine Bewertung und Abwägung der vorgelegten Ansätze.
Zeitplan:
Eine Konkretisierung der Ergebnisse der Abstimmung der Verwaltungsspitze erfolgt im Rahmen der Aufstellung der Methodik des Haushaltsplanverfahrens 2027/2028ff. und der damit verbundenen Terminketten.
Beschluss der Ratsversammlung vom 29. Oktober 2025
Der Antrag wurde vom Stadtrat mit sehr breiter Mehrheit abgelehnt.