Situation von besonders schutzbedürftigen Asylsuchenden und Geflüchteten in Leipzig verbessern

Antrag vom 11. Februar 2016

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig setzt sich dafür ein, besonders gefährdete Geflüchtete und Asylsuchende in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften besser zu schützen. Ein Hauptaugenmerk muss auf der Situation besonders gefährdeter und damit besonders schutzbedürftiger Geflüchtete und Asylsuchende wie Kindern, Frauen und LGBT*I liegen.
  2. Die Stadtverwaltung wird deshalb beauftragt, diesbezüglich einen ersten Prüfbericht, der den IST-Zustand in den von ihr betriebenen Unterkünften analysiert, dem Stadtrat bis spätestens zum Ende des III. Quartals 2016 vorzulegen. Notwendige weitere Handlungsbedarfe insbesondere in dem Bereich „Gewalt, Diskriminierung und Prävention“ sind zu benennen und entsprechende Maßnahmen  im Haushalt finanziell zu untersetzten. Daraus resultierend sind geeignete Maßnahmen, die finanziell und personell zu untersetzen sind, abzuleiten.

Begründung:

Die Neufassung des Antrages ist insbesondere aus folgendem Grund erfolgt: Mittlerweile hat das Kommunikations- und Beratungszentrum Rosa Linde Leipzig e.V. Fördermittel des Freistaates Sachsen erhalten. Diese unterstützen den Verein beim Aufbau eines spezifischen Beratungs- und Betreuungsprogramms für LGBT*I-Asylsuchende und Geflüchtete bis zum 31.12.2016.  Für die Jahre 2017/2018 muss ein entsprechender Bedarf geprüft werden.

Die Neufassung unseres Antrages erweitert den Personenkreis besonders gefährdeter Geflüchtete und Asylsuchende in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften und nimmt deren Situation in den Blick.

Entsprechend dem Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 18/6646) vom 11.11.2015 führen wir aus:

„Menschen, die vor Verfolgung, vor Gefahr für Freiheit, Leib und Leben zu uns fliehen, haben ein Recht darauf, dass alles gesellschaftlich und rechtsstaatlich Mögliche unternommen wird, sie vor Anfeindungen und Gewalt wirksam zu schützen.

Es gibt mehrfachen Schutzbedarf. So erfordern die zahlreichen Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte sowie Angriffe auf Flüchtlinge und deren Unterstützerinnen und Unterstützer entschiedene Antworten unseres Rechtsstaates, ebenso die Verbreitung rassistischer Hetzparolen, mit denen Asylsuchende als Bedrohung für das Zusammenleben in Deutschland diffamiert werden und gezielt Verunsicherung geschürt wird.

Aber auch innerhalb der Flüchtlingsunterkünfte besteht Schutzbedarf.

In Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften leben Menschen auf engstem Raum, ohne Beschäftigung und ohne Privatsphäre. Für Kinder und Jugendliche ist die Situation in den Einrichtungen besonders belastend. Für Frauen, Mädchen und alleinstehende Mütter mit Kindern besteht das Risiko von Belästigungen und sexualisierter Gewalt. Die fehlende Privatsphäre verstärkt auch das Diskriminierungsrisiko für Angehörige von Gruppen wie Lesben, Schwulen, Transsexuellen, Transgender und Intersexuellen (LGBT*I).“

Aufgrund dessen erachten wir es für notwendig, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, für die von ihr betriebenen Unterkünfte dementsprechend eine Situationsanalyse durchzuführen, um die notwendigen weiteren Handlungsbedarfe insbesondere in dem Bereich „Gewalt, Diskriminierung und Prävention“ zu erkennen und daraus folgend  weitere Maßnahmen abzuleiten.

Beschlussfassung der Ratsversammlung vom 24. August 2016:

Der Beschlussvorschlag 1 wurde mehrheitlich beschlossen mit der Ergänzung: "Die Stadt Leipzig setzt sich dafür ein, besonders gefährdete Geflüchtete und Asylsuchende in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften besser zu schützen und diese bevorzugt in bereits vorhandenen kleinen Wohngruppen unterzubringen. Ein Hauptaugenmerk muss auf der Situation besonders gefährdeter und damit besonders schutzbedürftiger Geflüchtete und Asylsuchende wie Kindern, Frauen, LGBT*I und Angehörige christlicher Minderheiten liegen."

Beschlusspunkt 2 wurde mit knapper Mehrheit (29:30) abgelehnt

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