Antrag: Soziale Hilfen der Stadt während der Energiekrise

Antrag vom 5. September 2022

Beschlussvorschlag:

  1. Auf die Webseite der Stadt Leipzig wird eine einfach verständliche Infoseite aufgesetzt, die über den Anspruch auf Hilfeleistung informiert. Des Weiteren wird über die aktuellen Entwicklungen zum Thema Energieversorgung (FAQ) informiert und eine digitale Stadtkarte der Beratungs- und Hilfeleistungen eingefügt. Alle Leipziger Einwohner*innen werden über ihren Anspruch auf Hilfen nach §22 (1) SGB II (Alg2) informiert.
  2. Die Angemessenheitskriterien der Betriebskosten bei den Kosten der Unterkunft (KdU) werden vorsorglich und realistisch angepasst.
  3. Es wird eine Krisenhotline rund um das Thema Energie an die Bürger*innentelefone angegliedert, um klare Ansprechpartner*innen zur Seite zu stellen. Die Erreichbarkeit ist sicherzustellen.
  4. Energie- und Energiesparberatung (Verbraucherzentrale, Caritas) werden stärker beworben und kurzfristige Verstärker-Beratungen ermöglicht. Flankierend werden Kampagnen zum sinnvollen Energiesparen gerade auch in Einrichtungen der Stadt und ihrer Beteiligungen gestartet bzw. verstärkt.
  5. Zum Austausch „stromfressender“ Haushaltsgeräte gegen stromsparende werden unbürokratisch zinsfreie Mikrodarlehen ausgezahlt.
  6. Der OBM wird beauftragt sich dafür einzusetzen, dass die Stadtwerke keine Strom- und Gassperren vollziehen.
  7. Soziale Beratung und Hilfsangebote werden flächendeckend abgesichert: Begegnungsorte, Übernachtungshäuser, Sozialcafés, Beratungs- und Gewaltschutzeinrichtungen werden insbesondere bei den Betriebskosten unterstützt.
  8. Es wird ein Monitoring für Leipziger Unternehmen eingeführt, um Kurzarbeit, Kündigungen und drohende Insolvenzen kurzfristig zu erkennen. Mit Hilfe der Leipziger Stadt- und Kreissparkasse wird ein Nothilfefonds zur Zahlungsfähigkeit für klein- und mittelständige Unternehmen aufgesetzt.
  9. Die Versorgungssysteme für Menschen in Notlagen von Lebensmittelausgaben, Sozialkaufhäusern und Sozialcafés/-lokalen werden stabilisiert. Dies betrifft u.a. die Betriebskosten. Die Stadt prüft im Notfall die kurzfristige Bereitstellung von Räumlichkeiten und Personal zur Aufrechterhaltung der Hilfen.
  10. Die Finanzierung von Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen und (stationären) Einrichtungen wird sichergestellt.

Begründung:

Der nächste Winter wird für uns alle kein leichter, und das nach zwei Pandemiewintern. Aber vor allem werden die kommenden Einschränkungen wieder diejenigen treffen, die selbst am wenigsten haben: Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen. Daher müssen alle politischen Ebenen – Bund, Land und Kommune – sehr genau schauen, wie sie unterstützend eingreifen können. Auch wir als Stadt Leipzig sind gefragt. Wir sind am nächsten an den Menschen dran. Wir müssen hinschauen, um Bedarfslagen zu erkennen.
Wir müssen proaktiv und gezielt die Unterstützungssysteme erweitern. Wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen schnell und barrierearm Zugang zu allen wichtigen Hilfen bekommen und dass sie diese überhaupt kennen!
Das Hilfenetz in der Bundesrepublik ist vielleicht löchrig, aber es ist ein Netz, das in finanziellen Notlagen für Abfederung sorgt. So sind viele Arbeitnehmer*innen auch
monatsweise anspruchsberechtigt auf Leistungen nach dem §22 des SGB II. Sie können zum Beispiel in einem Monat, in dem die Heiz- und Nebenkostenabrechnung fällig wird, einen Antrag auf Zuschuss beim Jobcenter stellen, um diese Kosten entsprechend geltend zu machen. Die erforderliche Beantragung der Leistungen nach dem SGB II gemäß § 7 ist hierbei zu beachten. Aktuell besteht hierzu auch ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 67 SGB II. Anspruchsberechtigte können auf anteilige, je nach monatlichen
Haushaltseinkommen sogar vollständige Kostenübernahme durch das Jobcenter hoffen.

Dieser Anspruch ist viel zu wenig bekannt, in der zu erwartenden finanziell und sozial sehr angespannten Lage, in die viele Niedrigeinkommensbezieher*innen kommen, aber
existentiell wichtig. Wir halten es für geboten, die Menschen über ihre Ansprüche vernehmbar zu informieren, nötigenfalls auch mit Briefen an jeden Leipziger Haushalt. Darin
sollen Hilfen nach Beispielhaushalten gegliedert aufgezeigt werden. Auch über Anspruch auf Hilfen für Rentner*innen, Energieberatungen und Anspruchsberechtigung für Bildung & Teilhabe (zum Beispiel für die Schul- und Kitaspeisung oder Klassenfahrten) soll einfach verständlich informiert werden.

Das soziale Versorgungs- und Unterstützungssystem der Stadt muss bekannter gemacht, gesichert und vorsorglich ausgebaut werden und es muss schnell auf Unterstützungsbedarf reagiert werden.

Das Wichtigste in diesem Herbst sind alle Maßnahmen, die den sozialen Zusammenhalt stärken.

Auch die Leipziger Wirtschaft muss im Blick behalten werden, damit kleine und mittelständige Betriebe im Notfall unterstützt werden können. Hier gilt es frühzeitig von drohender Arbeitslosigkeit Kenntnis zu bekommen, um noch handeln zu können – mit Notfallkrediten, Sozialpartnerschaften oder der Vermittlung von Bürgschaften. Ziel ist die nachhaltige Sicherung der Wirtschaftskraft unserer Stadt.

Alle Maßnahmen sollen so kurzfristig wie möglich umgesetzt werden.

Verwaltungsstandpunkt vom 15. November 2022

Alternativvorschlag der Verwaltung:
 

1. Die Stadt Leipzig informiert auf ihrer Homepage über Ansprüche zu Beratungs- und Hilfeleistungen zum Thema Betriebs-, Heiz und Stromkosten und erstellt online eine Übersicht zu häufig gestellten Fragen (FAQ) für hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger.

2. Um die Verbreitung der zur Verfügung gestellten Informationen aktiv zu unterstützen, werden in den Bürgerbüros sowie in anderen Dienststellen des Amtes Bürgerservice Informationsmaterialien ausgelegt.

Begründung:

Der Antrag kann in der eingereichten Fassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht beschlossen werden. Der Verwaltungsstandpunkt hat sich inhaltlich mit den Vorschlägen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auseinandergesetzt und an bestehenden Rahmenbedingung, Möglichkeiten, Ressourcen und Erforderlichkeiten orientiert.
Zu Beschlussvorschlag 1 des Antrags:

Das Sozialamt informiert unter www.leipzig.de/sozialamt über seine und von ihm geförderten Beratungsangebote und Hilfeleistungen. Über die Maßnahmen der Stadt Leipzig für bezahlbares Wohnen können sich Bürgerinnen und Bürger gezielt unter www.leipzig.de/euer-zuhause informieren. Dort kann gemeinsam mit dem Jobcenter eine Übersicht zu häufig gestellten Fragen (FAQ) zu Leistungen zu den Betriebs-, Heiz- und Stromkosten aufgenommen werden, über die sich alle Einwohnerinnen und Einwohner auch über ihren Anspruch auf Hilfen nach § 22 Abs. 1 SGB II informieren können.

Die Etablierung einer speziellen Stadtkarte mit den Beratungsangeboten wie dem Stromsparcheck der Caritas, der Energieberatung der Verbraucherzentrale und der Informationsstelle für Mieterinnen und Mieter, seit 01.06.2022 die an das Leipziger Erwerbslosenzentrum (LEZ) e.V. angebunden ist, sowie dem Kundenservice‐Team im Energie‐ und Umweltzentrum der Stadtwerke Leipzig wird geprüft.

Zu Beschlussvorschlag 2 des Antrags:

Die Anpassung der Richtwerte der Kosten der Unterkunft erfolgte zum 01.10.2022 (VII-DS-07499-Ifo-01) auf Basis der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe (CC13-04 - Veränderungsrate zum Vorjahresmonat in %).

Die Nichtprüfungsgrenze für die Heizkosten wurde aus den tatsächlichen Betriebskosten der Vorjahre abgeleitet und jetzt über den Verbraucherpreisindex dynamisiert. Da die Nichtprüfungsgrenzen der Heizkosten die aktuelle Preisentwicklung noch nicht berücksichtigen können, übernehmen das Sozialamt und das Jobcenter auch Kosten, die über den ausgewiesenen Nichtprüfungsgrenzen liegen. Für den Anspruch auf die Übernahme der Heizkosten ist die Angemessenheit des Verbrauchs (in kWh) ausschlaggebend. Der Preis ist nicht Maßstab für die Angemessenheit.

Zu Beschlussvorschlag 3 des Antrags:

Um die Verbreitung der Informationen aktiv zu unterstützen, werden in den Bürgerbüros sowie anderen Dienststellen des Amtes Bürgerservice Informationsmaterialien ausgelegt. Die Zugänglichkeit der Wartebereiche ist geeignet, die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Leipzig niedrigschwellig über die Angebote und Hinweise in Bezug auf Hilfeleistungen und Beratungsmöglichkeiten zu informieren.

Zu Beschlussvorschlag 4 des Antrags:

Die Leipziger Stadtwerke haben ihr Energieberatungsangebot bereits umfassend erweitert. In der erstellten Übersicht zu häufig gestellten Fragen (FAQ) wird darauf verwiesen.

Die Inanspruchnahme der Energieberatung der Verbraucherzentrale und der Stromsparcheck der Caritas werden bereits durch die Koordinierungsstelle für die Energieberatung des Mosaik e.V., die durch die Stadt Leipzig aus Mitteln des Wohnungspolitischen Konzepts zu 100 % gefördert wird, beworben. Der Beratungsumfang konnte in Abstimmung mit dem Mosaik e.V. kurzfristig zum 01.07.2022 erweitert werden. Insbesondere der Einsatz von Sprachmittlern ist verstärkt möglich.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale und der Stromsparcheck der Caritas werden vom Freistaat Sachsen bzw. dem Bund finanziell unterstützt. Eine darüberhinausgehende Förderung von Verstärker-Beratungen ist nicht vorgesehen.

Mit der Vorlage VII-DS-07643 „Energieeinsparmaßnahmen an Schulen, Horten und Kindertagesstätten“ werden neben Vorgaben zur Energieeinsparung an kommunalen Schulen, Horten und Kindertageseinrichtungen auch die freien Träger zur Energieeinsparung angehalten. Dazu wird zusätzlich zeitnah eine Informationsveranstaltung erfolgen. Die kommunalen Einrichtungen werden über die jeweiligen Infobriefe zusätzlich sensibilisiert.

Zu Beschlussvorschlag 5 des Antrags:

Die Leipziger Stadtwerke unterstützen ihre Kundinnen und Kunden durch das Umwelt.bonus‐Programm, mit welchem ausgewählte Energieeffizienzmaßnahmen (u.a. auch die Neuanschaffung eines Kühl- und/oder Gefriergerätes) finanziell gefördert werden.

Das Amt für Wirtschaftsförderung kann im Rahmen der Fachförderrichtlinie Wirtschaft vom 17.05.2017 (VI-DS-03083) (verlorene) Zuschüsse ausreichen, allerdings ausschließlich an Unternehmen. Förderbar sind dabei auch Maßnahmen zur Krisenbewältigung, wie etwa Investitionen in Energieeffizienz. Mikrokredite sind mit den Rechtsgrundlagen des Amtes für Wirtschaftsförderung nicht vereinbar. Förderungen an Privathaushalte sind nicht möglich.

Zu Beschlussvorschlag 6 des Antrags:

Bereits heute sind die Rahmenbedingungen für Liefersperren vom Gesetzgeber vorgegeben. Anpassungen erfolgten in den letzten Jahren, letztmalig im Dezember 2021, zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Hier wurden beispielsweise eine Mindestanzahl von zwei offenen Abschlägen und eine Pflicht für das Versorgungsunternehmen, eine sogenannte Abwendungsvereinbarung anzubieten, festgelegt. Bei Kundinnen und Kunden, die aus medizinischen Gründen auf die Stromversorgung angewiesen sind, erfolgt bereits heute keine Liefereinstellung, ebenfalls für Haushalte mit Kindern unter einem Jahr. Des Weiteren werden auf Basis unternehmensinterner Regelungen bei sehr kalten Außentemperaturen bzw. bei extremen Kälteeinbrüchen keine Liefereinstellungen mehr vorgenommen, bei denen Privathaushalte betroffen sind.

Die Stadtwerke Leipzig arbeiten schon seit Jahren mit dem Sozialamt der Stadt Leipzig und freien Trägern in der Stadt Leipzig zusammen, um soziale Härtefälle abzufedern und Kundinnen und Kunden bei der Einsparung von Energie zu unterstützen.

Im Falle eines grundsätzlichen Sperrverbotes erfolgt keine Differenzierung zwischen Endkunden, die aufgrund der Preisentwicklung in wirtschaftliche Schieflage geraten sind, und denjenigen Kundinnen und Kunden, die aus anderen Gründen nicht zahlen wollen und auch von diesem Sperrverbot profitieren würden. Darüber hinaus hätte dies zur Folge, dass die Forderungen von Versorgern an Endkunden bestehen bleiben und im Zeitverlauf weiter anwachsen. Damit erfolgt keine Entlastung der Haushalte, sondern nur eine Verlagerung der Belastung in die Zukunft. Ein solches Sperrverbot hätte außerdem Auswirkungen auf die Liquidität der Versorgungsunternehmen, was wiederum zu einer Erhöhung der notwendigen Schutzschirmmittel führt.

Ein grundsätzliches Sperrverbot wird aus diesen Gründen abgelehnt.

Zu Beschlussvorschlag 7 des Antrags:

Die Finanzierung kommunaler Angebote durch das Amt für Jugend und Familie sowie das Sozialamt ist in den bisherigen Planungen gesichert. Beratungen und Angebote können so lange abgesichert werden, wie Mittel in den betreffenden Budgets zur Verfügung stehen. Eine Angebotserweiterung und/oder die Anzeige/Forderung erheblicher Mehrkosten sind allerdings derzeit nicht gedeckt. Eine Entscheidung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen muss in enger Abstimmung mit allen Beteiligten im Rahmen der Planung des nächsten Doppelhaushalts erfolgen.

Zu Beschlussvorschlag 8 des Antrags:

Das Amt für Wirtschaftsförderung und das Referat für Beschäftigungsförderung tauschen sich monatlich mit der Bundesagentur für Arbeit aus, die zu Arbeitslosigkeit informiert. Auch Daten zu Anträgen auf Kurzarbeit sind monatlich verfügbar. Über Massenentlassung müssen Unternehmen gem. § 17 KSchG die Bundesagentur für Arbeit unterrichten. Diese Informationen unterliegen allerdings der strafbewehrten Geheimhaltung. Die Zahl der Insolvenzen wird vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen quartalsweise mit ca. einem Monat Zeitverzug veröffentlicht. Insofern führt das Amt für Wirtschaftsförderung bereits ein Monitoring mit den im Antrag genannten Faktoren, steht aber auch sonst im Austausch mit Branchenverbänden und Einzelunternehmen.

Die Sparkasse Leipzig beobachtet bei der von ihr betreuten klein- und mittelständischen Unternehmen bereits die hohen Belastungen aufgrund der Energiepreise und bietet entsprechend engere, beratende Unterstützung im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung.

Eine finanzielle Beteiligung über einen Nothilfefonds an notleidende Unternehmen würde der beschlossenen Risikostrategie der Sparkasse Leipzig zuwiderlaufen.

Zu Beschlussvorschlag 9 des Antrags:

Die Stadt Leipzig finanziert eine Vielzahl von Angeboten freier Träger zur Unterstützung von Menschen in Notlagen wie z.B. Tagesaufenthalte für Wohnungslose und darüber hinaus offene Treffs mit Begegnungsangeboten und Beratung in der Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Seniorenarbeit u.a. Dies erfolgt über Vergütungen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen oder über finanzielle Förderung der Angebote. Die Betriebskosten gehören zu den Aufwendungen, die im Rahmen der städtischen Finanzierung berücksichtigt werden. Zusätzliche Haushaltsmittel, um Kostensteigerungen der Betriebskosten kurzfristig abzufedern, stehen nicht zur Verfügung. Die Kosten fließen in die Verhandlungen bzw. Fördermittelanträge ein. Die Verwaltung prüft dann im Einzelfall, ob und inwieweit eine Berücksichtigung gerechtfertigt und möglich ist.

Bei der kurzfristigen Bereitstellung von Räumlichkeiten in Notfällen prüft die Stadt Leipzig Unterstützungsmöglichkeiten in eigenen Objekten oder bei anderen Angeboten und Trägern. Die Bereitstellung von städtischem Personal für andere Arbeitgeber ist allgemein nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich und kommt für die erwähnten Aufgaben grundsätzlich nicht in Betracht. Inwiefern originäre Aufgaben der Kommune im Einzelfall zu stärken wären, hängt von der jeweiligen Beurteilung der Lage ab.

Zu Beschlussvorschlag 10 des Antrags:

Das Amt für Schule wird die Versorgungsleistungen für die Speiseversorgung in den kommunalen Kindertageseinrichtungen und Schulen weiterhin sicherstellen. Die Finanzierung erfolgt durch die Eltern (Vertragspartner mit dem Versorgungsunternehmen) oder über Sozialleistungen (Bildung und Teilhabe, Leipzig Pass) bei entsprechender Berechtigung. Im Bereich Kindertagesbetreuung schließt § 15 Abs. 6 des SächsKitaG eine Beteiligung der Stadt Leipzig an den Kosten der Essenversorgung als Pflichtleistung aus.

Grundsätzlich wird der Lebensmittelaufwand als Kostenbestandteil im Entgelt bei teil- und vollstationären Angeboten sowie Inobhutnahmeeinrichtungen auf Basis eines Entgeltkommissionsbeschlusses finanziert. Mit Beschluss der Entgeltkommission der Stadt Leipzig (Nr. 02/2022) ist bereits seit dem 1. Juni 2022 eine Erhöhung der Lebensmittelpauschale in stationären Angeboten sowie in Inobhutnahmeeinrichtungen von 5,50 Euro auf 6,10 Euro pro Tag und pro Platz vollzogen worden. Im teilstationären Bereich wurde der Betrag auf 3,00 Euro erhöht. Es ist regelmäßig zu prüfen, ob diese Beträge auskömmlich sind.

Realisierungs- / Zeithorizont (entfällt bei Ablehnung des Antrags):

Der Beschlussvorschlag soll bis zum 30.11.2022 realisiert werden.

 

Beschluss der Ratsversammlung vom 14. Dezember 2022

Der Antrag wurde in Form des Verwaltungsstandpunktes mehrheitlich bei einer Nein-Stimme angenommen.

Endbericht zum Stand der Umsetzung 03.04.2023

x umgesetzt

Zu Beschlusspunkt 1

Die Stadt Leipzig informiert auf ihrer Homepage (https://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/soziale-hilfen/soziale-hilfen-energiekrise) über Ansprüche zu Beratungs- und Hilfeleistungen zum Thema Betriebs-, Heiz- und Stromkosten. Für hilfesuchende Leipzigerinnen und Leipziger wurden häufig gestellten Fragen und Antworten zusammengestellt. Die Rubrik wurde präsent auf der Seite https://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/soziale-hilfen verlinkt.

Zu Beschlusspunkt 2

Die Informationen über Ansprüche zu Beratungs- und Hilfeleistungen zum Thema Betriebs-, Heiz- und Stromkosten wurden in einem gedruckten Faltblatt zusammengestellt. Das Faltblatt wurde in den Bürgerbüros, in der Bürgerinformation im Neuen Rathaus sowie in anderen Dienststellen des Amtes Bürgerservice (Standesamt) zur Mitnahme ausgelegt.

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