Antrag: Soziale Wohnraumförderung grundlegend reformieren – Wohnung dauerhaft bezahlbar machen!
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Bund darauf hinzuwirken, dass die soziale Wohnraumförderung deutlich erhöht und die Belegungs- und Mietpreisbindung künftig nicht mehr befristet wird. Die Wohnungsbauförderung soll als Investitions- und/oder Baukostenzuschuss in die Objektförderung fließen, so dass Sozialwohnungen dauerhaft bezahlbar zur Verfügung stehen.
Begründung:
Es fallen immer mehr Sozialwohnungen in Leipzig und anderen Städten aus der Bindung, soll heißen: Sozialwohnungen, die in den 1990er und 2000er Jahren errichtet und mit vielen Millionen Euro seitens des Staates gefördert wurden, fallen jetzt, 15 bis 20 Jahre nach der Errichtung, aus der Mietpreisbindung. Sie werden nun am sogenannten freien Wohnungsmarkt – eben frei, soll heißen: teurer – vermietet. Staatliche Fördermilliarden verpuffen damit einfach nach 15 bis 20 Jahren.
Der Effekt: Die geförderten Sozialwohnungen nehmen zahlenmäßig in Leipzig insgesamt ab, weil mehr Wohnungen aus der Bindung fallen, als neue nachgebaut werden. Und genau dieser Effekt ist auch in Deutschland insgesamt zu beobachten: Die befristete Belegungsbindung führte in den vergangenen 20 Jahren zu einer stetigen Abnahme der Sozialwohnungen. Obwohl Bund und Länder in 2024 zusammen über 5 Mrd. € für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt haben, gibt es zurzeit deutschlandweit nur noch rund 1 Mio. Sozialwohnungen, 2014 waren es noch 1,5 Mio. und 2006 sogar noch 2 Mio. Sozialwohnungen.
Ziel muss es deshalb sein, dass wir loskommen von der befristeten Belegungsbindung und hinkommen zur Förderung von dauerhaft preisgünstigem Wohnraum. Allen Anstrengungen zum Trotz: die Bundesregierung hat nicht annähernd ihre selbstgesteckten Ziele erreicht. Von den geplanten 400.000 Wohnungen jährlich konnten gerade einmal 100.000 gebaut werden. Die Lage am Wohnungsmarkt hat sich seit 2020 weiter verschärft.
Es braucht deshalb einen grundlegenden Wechsel in der Förderstrategie des Bundes. Es braucht echte, nicht rückzahlbare Investitions- und/oder Baukostenzuschüsse an jene Wohnungsunternehmen, die sich dem Gemeinwohl verpflichten, die Sozialwohnungen bauen und sie auch in ihrem Bestand halten. Nicht zeitlich befristet, sondern dauerhaft, für immer! Dies erfordert eine grundlegende Neuausrichtung der Wohnungsbauförderung des Bundes. Angesichts der bevorstehenden Koalitionsverhandlungen wird der Oberbürgermeister im Rahmen seiner Verantwortung im Deutschen Städtetag aufgefordert, sich für eine entsprechende Reform einzusetzen.