Antrag: Sperrvermerk für Classic Open–Zuschuss 2018 / Neuausrichtung

Antrag vom 8. Dezember 2017

Beschlussvorschlag:

  1. Der städtische Zuschuss für die Veranstaltung „Classic Open“ wird mit einem Sperrvermerk versehen. Über die Aufhebung beschließt der Verwaltungsausschuss.
  2. Um das beliebte Veranstaltungsformat dieses Sommermusikfestivals für  die Leipziger Bürgerinnen und Bürger 2018 auf dem Leipziger Marktplatz dauerhaft zu erhalten, wird dafür eine zukunftsorientierte konzeptionelle neue Ausrichtung entwickelt.



Begründung:

Am 21. Juni 2017 beschloss der Stadtrat, die Peter-Degner-Stiftung als Veranstalterin der Classic-Open mit einem Zuschuss von 50.000 € p.a. für die Durchführung der Classic-Open zu unterstützen. Entsprechend der Zuwendungsrichtlinie ist die Stiftung somit auch hinsichtlich der Verwendung dieses Zuschusses an eine ordnungsgemäße Buchführung gebunden und hat dem Zuschussgeber Stadt Leipzig einen detaillierten Verwendungsnachweis vorzulegen. Dies ist offenbar nicht erfolgt, sondern der Förderzuschuss wurde wohl zurückgezahlt.

Auch wenn der Stadt so kein Schaden entstanden ist, müssen unter diesen Vorzeichen Zweifel an der Förderfähigkeit der Peter-Degner-Stiftung aufkommen. Solange diese nicht ausgeräumt sind, soll keine weitere Förderung erfolgen. Bis zu einer abschließenden und lückenlosen Klärung des Sachverhaltes muss demnach die bereits für 2018 beschlossene Fördersumme mit einem Sperrvermerk versehen werden.
Unabhängig von diesen Unregelmäßigkeiten ist es absolut wünschenswert, dass das bei den Leipzigerinnen und Leipzigern so beliebte Format eine neuerliche aber auch erneuerte  Umsetzung findet.

Verwaltungsstandpunkt vom 4. Januar 2018

Zu 1. Zustimmung

Die Verwaltung stimmt dem Antrag in Punkt 1. zu, den durch die Ratsversammlung beschlossenen Zuschuss zur Veranstaltung Classic Open mit einem Sperrvermerk zu versehen.

Zu 2. Alternativvorschlag

Die Entwicklung eines Konzeptes der Veranstaltung, die aus privater Initiative heraus entstand und deren Veranstalterin nicht die Stadt Leipzig ist, ist nicht Aufgabe der Stadtverwaltung. Die Überlassung des Marktplatzes an einen künftigen Veranstalter wird durch das Marktamt mit einem nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahren eingeleitet. Dem Bewerber des attraktivsten und überzeugendsten Veranstaltungskonzeptes soll die Fläche des Marktplatzes zur Durchführung eines Sommermusikfestivals überlassen werden. Ein städtischer Zuschuss zu dieser Veranstaltung soll zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten zukünftig nicht mehr gewährt werden.

Beschluss der Ratsversammlung am 28. Februar 2018:

Der Antrag wurde nach Diskussion und auf Initiative des Antragstellers in einer alternativen Formulierung von Stadtrat mehrheitlich beschlossen:

  1. Zur Verwirklichung und Verstetigung ihrer kulturellen Angebote (freiwillige Aufgabe nach § 2 SächsGemO.) stellt die Stadt Leipzig ab dem Haushaltsjahr 2017 gemäß der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) einen jährlichen Zuschuss für die Veranstaltung „Classic Open" eines Sommermusikfestivals in Höhe von bis zu 50.000 € bereit. Der Zuschuss ist zweckgebunden für die Wahrung und Erhöhung des künstlerischen Anspruchs der Veranstaltung.
  2. Die Entwicklung eines Konzeptes der Veranstaltung, die aus privater Initiative heraus entstand und deren Veranstalterin nicht die Stadt Leipzig ist, ist nicht Aufgabe der Stadtverwaltung. Die Überlassung des Marktplatzes an einen künftigen Veranstalter wird durch das Marktamt mit einem nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahren eingeleitet. Dem Bewerber des attraktivsten und überzeugendsten Veranstaltungskonzeptes soll die Fläche des Marktplatzes zur Durchführung eines Sommermusikfestivals überlassen werden.


Bericht zum Stand der Umsetzung vom 08.05.18

Mit der Ausschreibung zur Ausrichtung des Sommermusikfestivals 2018 im Rahmen eines städtischen Interessenbekundungsverfahrens ging die FAIRNET GmbH als Sieger hervor. Im Rahmen der Angebotsabgabe hat dieser Anbieter in die Kalkulation die von der Stadt in Aussicht gestellten 50.000 Euro mit einkalkuliert.

Zurück