Antrag: Stadtteilpark Volkmarsdorf endlich voranbringen!

Antrag vom 12. September 2019 (Neufassung vom 23. April 2020)

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

  1. Den Stadtrat hinsichtlich der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses VI-A-04483 zum Ankauf der im Eigentum der Deutschen Bahn AG befindlichen Fläche zwischen der Schulze-Delitzsch-Straße und der Benningsenstraße in Volkmarsdorf vollumfänglich zu informieren.
  2. Die im Besitz der Deutschen Bahn befindlichen Flächen im Planungsgebiet "Stadtteilpark Volkmarsdorf und Umfeld" an der Schulze-Delitzsch-Straße in Volkmarsdorf unverzüglich zu erwerben, mit dem Ziel, diese Flächen für eine öffentliche Nutzung zu sichern.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens die Entwicklung des Planungsgebietes vorrangig mit dem Ziel einer Nutzung sowohl für die Ausgleichsflächen der Bahn als auch für Bereiche mit Spiel- und Aufenthaltsfunktion im Sinne eines Stadtteilparks voranzutreiben. Dabei ist der Erhalt der bestehenden Wagenplätze zu ermöglichen. Anwohnende und Akteure des Quartiers sind im Zuge des Bebauungsplanverfahrens kontinuierlich zu beteiligen. Die frühzeitige Beteiligung ist durch eine Stadtwerkstatt bis zum IV. Quartal 2020 einzuleiten.
  4. Bei allen weiteren Planungsschritten die Anwohner/innen und Akteure vor Ort intensiv zu beteiligen und dabei bereits erfolgte und laufende Beteiligungsprozesse zu berücksichtigen.
  5. Die Mitglieder des Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau sowie anderer betroffener Ausschüsse fortlaufend zu unterrichten.

Begründung zur Neufassung:

Mit dem Erwerb von Teilflächen der Deutschen Bahn durch die Stadt wird derzeit eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung des Stadtteilparks Volkmarsdorf geschaffen. Der VSP hinsichtlich Beschlusspunkt 3 lässt wesentliche Punkte zum weiteren Verfahren offen, die hier konkretisiert werden. Die weitere Planung im Zuge eines B-Planverfahrens ist geeignet, die Zielstellungen der Weiterentwicklung auf geeignete Weise, insbesondere unter Beteiligung der Anwohnenden und anliegenden Akteure sicherzustellen. Neben den im Verwaltungsstandpunkt genannten Nutzungen ist insbesondere eine Integration der Wagenplätze in die Nutzung sicherzustellen. Dies setzt eine enge Kooperation von Wagenplätzen und Stadtgesellschaft voraus.

Sachverhalt:

Seit etwa zehn Jahren existieren Planungen zur Entwicklung eines Stadtteilparks auf Brachflächen an der Schulze-Delitzsch-Straße in Volkmarsdorf. Das bereits 2010 im Bebauungsplan 374 gefasste Planungsgebiet befindet sich zwischen Hermann-Liebmann-Straße und Bennigsenstraße und umfasst die Gewerbe- und Bahnflächen nördlich der Schulze-Delitzsch-Straße sowie die südlich davon liegenden Brach- und Gewerbeflächen und das Areal eines Altenwohnheims im westlichen Bereich.

Mit dem Planverfahren sollte "eine geordnete städtebauliche und grünordnerische Entwicklung sowie eine Revitalisierung und Neuordnung des Areals vorbereitet werden." Während im westlichen Teil des Plangebietes angrenzend an das vorhandene Altenheim mittlerweile eine Kindertagesstätte errichtet wurde, wurden die Planungen für den Stadtteilpark im zentralen und östlichen Bereich durch die Stadtverwaltung nicht vorangetrieben. Die Einordnung von Ausgleichsmaßnahmen der Deutschen Bahn AG im Rahmen des Projektes City-Tunnel Leipzig im Rahmen einer öffentlichen Grünflächennutzung ist ebenso wenig erfolgt wie die Klärung der künftigen Nutzung der gewerblichen Bauflächen im nördlichen Bereich. Maßgeblich verzögernd haben sich Unstimmigkeiten zwischen der Flächeneigentümerin Deutsche Bahn sowie zwischenzeitlich zugezogenen Wagenplätzen ausgewirkt, die jedoch nun im Rahmen eines Mediationsprozesses bearbeitet werden. Ebenfalls offen ist, ob die im Zuge der Bebauung des Otto-Runki-Platzes notwendig werdenden Ausgleichsflächen im Planungsgebiet realisiert werden.

Angesichts der wenigen Grünflächen und der hohen Bevölkerungsdichte in den angrenzenden Quartieren ist eine öffentliche Nutzung als Stadtteilpark geboten. Dem entspricht die Zielstellung des INSEK 2030, u.a. in Volkmarsdorf kleinteilig entwickelte Grünstrukturen zu qualifizieren, zu vernetzen und an den Parkbogen Ost anzubinden. Zudem sind weitere Nutzungen der öffentlichen Daseinsvorsorge auf den Flächen grundsätzlich denkbar. Der dafür notwendige Prozess muss nun umgehend vorangetrieben werden.

Zu 1 und 2:

In den vergangenen Jahren wurde u.a. 2017 seitens des SBB Ost sowie der Fraktionen GRÜNEN und LINKE ein Flächenankauf der von der Deutschen Bahn gehaltenen Flächen beantragt, jedoch durch die Stadtverwaltung mit Verweis auf die Nutzung der Flächen durch Wagenplätze abgelehnt. Durch die mittlerweile erfolgten Mediation zwischen Deutscher Bahn und Wagenplätzen sind neue Voraussetzungen gegeben. Aktuell droht ein Verkauf dieser auf dem freien Immobilienmarkt, mit der die Möglichkeit verloren gehen würde, die letzte größere Grünfläche im Kerngebiet des Leipziger Ostens weiterzuentwickeln und zu nutzen. Um diese Entwicklung zu verhindern, sind umgehend Verhandlungen zur Sicherung der Flächen für eine öffentliche Nutzung wiederaufzunehmen und die Flächen zu erwerben.

Zu 3:

Seitens der Stadtverwaltung sollte geprüft werden, welche planungsrechtlichen Instrumente geeignet sind, um eine zügige Entwicklung der Flächen voranzutreiben. Grundsätzlich ist die Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens denkbar. An der mehrfach von der Stadtverwaltung bekräftigten städtischen Gesamtzielsetzung einer Einbindung des Planungsgebietes in das Grünkonzept mit Anbindung an den Parkbogen Ost ist festzuhalten. Eine Bestandssicherung für die bestehenden Wagenplätze, eine mögliche Nutzung als Schulstandort sowie andere mögliche Nutzungsformen wie z.B. ein Gemeinschaftsgarten sind auf den vorwiegenden Nutzungscharakter als Stadtteilpark abzustimmen.

Zu 4:

Im Verlauf der vergangenen Jahre erfolgten bereits mehrere Initiativen aus Bürgerschaft und Wissenschaft zur Entwicklung eines Stadtteilparks. U.a. liegt eine Studie des Instituts für Geographie der Universität Leipzig zu möglichen Nutzungsformen aus dem Jahr 2016 vor. Aktuell organisieren Akteure vor Ort einen Beteiligungsprozess zur Ideenfindung u.a. mit finanzieller Förderung des Mitmachfonds Sachsen sowie im Rahmen des Parkbogen Ost. Diese Prozesse sind in den Planungsprozess einzubinden, um eine von den Anwohner/innen und Akteur/innen getragene Entwicklung zu gewährleisten.

Zu 5:

Eine Unterrichtung der Mitglieder des Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau sowie weiterer betroffener Ausschüsse ist sicherzustellen.

 

Verwaltungsstandpunkt vom 15. Oktober 2020

Beschlussvorschlag:

Den Beschlussvorschlägen 1, 2, 4 und 5 wird zugestimmt.

Zum Beschlusspunkt 3 wird folgender Alternativvorschlag formuliert:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle verfügbaren Instrumente zu nutzen, um die Entwicklung des Planungsgebietes vorrangig mit dem Ziel einer Nutzung sowohl für die Ausgleichsflächen der Bahn als auch für Bereiche mit Spiel- und Aufenthaltsfunktion voranzutreiben

Hintergrund:

Die Flächen werden nach dem Erwerb in die Fachliegenschaft des Amtes für Stadtgrün und Gewässer gegeben.

Für die ca. 3 ha große Fläche ist nach Abbruch aller Gebäude, Entsiegelung und Sanierung der Altlastenflächen die Anlage eines „urbanen Waldes“ planfestgestellt.

Bei der Umsetzung der weiteren Planungsschritte sollen sowohl die Anwohner und Akteure vor Ort als auch die Mitglieder betroffener Ausschüsse fortlaufend unterrichtet werden.

Beschreibung des Abwägungsprozesses:

Die Kaufverhandlungen mit der Deutschen Bahn kamen zwischenzeitlich zum Erliegen, da sich zwei Wagenplätze auf den Grundstücken angesiedelt haben.

Die Größe des Kaufgrundstücks wurde nunmehr dahingehend korrigiert, dass die Wagenburg auf dem ehemaligen Tanklager nicht mehr zum Kaufgegenstand gehört. Zudem wurden einzelne Teilflächen öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben. Die Stadt Leipzig hat sich an der Ausschreibung beteiligt. Das Ergebnis wird demnächst in einer parlamentarischen Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Fläche wurde mit Planfeststellungsbeschluss für das Bauvorhaben City-Tunnel Leipzig als Entsiegelungsmaßnahme und Anlage von Gehölzstrukturen planfestgestellt.

Sollten andere Planungen angestrebt werden, müsste der Planfeststellungsbeschluss geändert, eine neue Kompensationsfläche gefunden und diese durch die Stadt Leipzig mit entsprechenden gestalterischen Maßnahmen umgesetzt werden.

Dies ist aber momentan nicht der Fall. Wie bereits dargestellt, handelt es sich um eine Kompensationsmaßnahme, die mit einem klassischen Stadtteilpark nicht zu verwechseln ist. Die Stadt Leipzig wird sich aber bemühen, dass die Kompensationsmaßnahme eine Spiel- und Aufenthaltsfunktion mit übernimmt. Damit wird ein Kompromiss zwischen Kompensationsmaßnahme und Stadtteilpark geschaffen.

Strategische Ziele

Im Rahmen des INSEK kommt bei dieser Vorlage das Fachkonzept Freiraum und Umwelt zum Tragen. Hierbei soll die vorhandene grüne Infrastruktur durch ein nachhaltiges Flächenmanagement gesichert bzw. erweitert werden. Das Strategische Ziel „Leipzig setzt auf Lebensqualität“ wird hierbei verfolgt insbesondere durch die Balance zwischen Verdichtung und Freiraum. Ziel ist es deshalb, das Wachstum flächensparend zu gestalten und die Grün- und Freiraumqualitäten zu erhalten.

Als Schwerpunktraum ist hier der Stadtbezirk Ost, Volkmarsdorf betroffen mit dem Ziel der ausgewogenen Innenentwicklung und Qualifizierung durch mehr Grün im Stadtraum.

Ein weiteres Ziel ist die Bereitstellung von quartiersnahen Kultur-, Sport- und Freiraumangeboten. Hierzu zählt die Aufwertung öffentlicher Grünanlagen für Sport- und Bewegungsmöglichkeiten und die bewohnerorientierte Entwicklung von Grünflächen u.a. im Bereich der Schulze-Delitzsch-Straße.


Begründung

Den Beschlusspunkten 1,2, 4 und 5 kann zugestimmt werden, da sich das Liegenschaftsamt bereits in Verhandlungen mit der Deutschen Bahn zum vorgenannten Grundstück befindet.

Zum Beschlusspunkt 3 wird aus oben genannten Gründen (siehe Abwägungsprozess) ein Alternativvorschlag vorlegt.

Auf dem Grundstück befinden sich mehrere Altlastenstandorte. Die größten Bereiche entfallen dabei auf die Galvanotechnik und das ehemalige MINOL-Tanklager. Im Bereich des Tanklagers sind der Boden und das Grundwasser großflächig kontaminiert. Aufgrund der Kontaminationen ist eine Altlastsanierung des Grundstücks erforderlich, der den Bodenaushub einschließlich den Rückbau der Tankanlagen mit einer nachfolgenden Grundwassersanierung umfasst. Der Rückbau der baufälligen Gebäude, ergänzende Standortuntersuchungen und die Sanierung der Altlast sind jedoch erst durchführbar, wenn der Wagenplatz Rhizomia das Tanklagergrundstück vollständig verlässt.

Die Verhandlungen zum Kaufvertrag ruhten zwischenzeitlich, da die Themen Altlastenbeseitigung und Wagenburgen im Vorfeld geklärt werden sollten. Hierzu stand die Stadt Leipzig im ständigen Kontakt mit der Deutschen Bahn zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise.

Um eine Lösung zwischen den Beteiligten zu finden wurde eine Mediatorin durch die Deutschen Bahn beauftragt.

Im Bereich des Standortes Galvanotechnik wurde im Rahmen der Abbrucharbeiten eine Bodenkontamination mit Chromsalzen festgestellt. Die Kontamination konnte aufgrund der Standsicherheit angrenzender Gebäude nicht vollständig beseitigt werden. Der Restschadensbereich wurde im Rahmen einer Sofortmaßnahme mittels Folienabdeckung gesichert. Diese Maßnahme stellt eine temporäre Sicherung dar, um aufgrund der sehr guten Wasserlöslichkeit einen Schadstofftransfer vom Boden in das Grundwasser zu verhindern. Es ist als nächster Schritt eine Gefährdungsabschätzung bzgl. des Schutzgutes Grundwasser erforderlich, mit dem Ziel dauerhaft einen Schadstofftransfer in das Grundwasser zu verhindern.

Aufgrund der gewerblichen Vornutzung des Planungsgebietes ist davon auszugehen, dass der Oberboden nicht die Anforderungen an die Bodenqualität für die Nutzung Kinderspielfläche gemäß BBodSchV erfüllt. Für Bereiche, die zukünftig als Kinderspielflächen genutzt werden sollen, ist daher eine Gefährdungsabschätzung durch einen Fachgutachter erforderlich.

Die Deutsche Bahn hat Vertretern der Wagenburg im Herbst 2017 mehrere Ersatzgrundstücke angeboten, die jedoch alle abgelehnt worden sind. Durch die Stadt Leipzig wurde ebenfalls nach Ersatzstandorten gesucht; es konnten allerdings keine geeigneten Alternativstandorte angeboten werden. Durch die Wagenburgenbewohner selbst wurden keine Standortvorschläge unterbreitet.

Der Kaufvertragsentwurf war im August 2018 zwischen den Vertragsbeteiligten endverhandelt.

Die Stadt Leipzig führte mehrere Gespräche mit den Wagenburgbewohnern vor Ort. Außerdem fand am 17.10.2018 ein umfangreicher Besichtigungstermin statt an dem Vertreter verschiedener Fachämter, der Eigentümer und Vertreter der Wagenburg teilgenommen haben, um die aktuelle Situation und die Gefährdungslage im Hinblick auf den Altlastenstandort beurteilen zu können.

Der Ankauf der Fläche mit den Wagenburgen und den Altlastenstandorten war durch die Landesdirektion Leipzig nicht genehmigungsfähig, da der Erwerb ein unkalkulierbares finanzielles Risiko für die Stadt Leipzig darstellt. Daher hat die Deutsche Bahn in Absprache mit dem Liegenschaftsamt die Flächen des Tanklagers aus dem Kaufgegenstand herausgelöst.

Die gewerblich genutzten Teilflächen an der verlängerten Idastraße und an der Bennigsenstraße hat die Deutsche Bahn im Juni 2019 öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben. Das Liegenschaftsamt wurde im Vorfeld über die beabsichtigte Ausschreibung mündlich informiert. Der Zeitpunkt und der Umfang der Ausschreibung waren der Verwaltung allerdings nicht bekannt. Die Stadt Leipzig hat sich an der Ausschreibung beteiligt.

Aktuell laufen die Kaufvertragsverhandlungen zu den Flächen. Über das Ergebnis der Ausschreibung und der Verhandlungen wird eine parlamentarische Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt. Eine Beurkundung des Kaufvertrages soll in 2020 stattfinden.

Realisierungs- / Zeithorizont

Aktuell laufen die Kaufvertragsverhandlungen. Über das Ergebnis der Verhandlungen wird eine Vorlage zur Beschlussfassung in 2020 vorgelegt.

 

Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter

Beschlusspunkt 3, Satz 2 wird wie folgt geändert:
Zielstellung des Bebauungsplanverfahrens ist auch der Erhalt der bestehenden Wagenplätze unter Voraussetzung der Gewährleistung einer Durchwegung.

Beschluss der Ratsversammlung am 28. Mai 2020

Der Antrag wurde nach Übernahme des Ergänzungsvorschlages der Fraktion Freibeuter mit 52/11 Stimmen so beschlossen.

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