Antrag: Städtisches Gedenken für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen

Antrag vom 20. Mai 2026

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Beschlussvorschlag: 

Die Stadt Leipzig wird ab 2027 jeweils einmal im Jahr, vorzugsweise am 10.03. jeden Jahres, ein offizielles städtisches Gedenken für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen begehen.
Die Verwaltung wird an diesem Tag am Femiziddenkmal, das im ersten Quartal 2027 eingeweiht werden soll, jährlich eine offizielle Gedenkzeremonie abhalten. Die Kommunale Gleichstellungsbeauftragte sowie zivilgesellschaftliche Initiativen werden eng in die Planung und Durchführung eingebunden.  

Begründung:  

Gewalt gegen Frauen und Mädchen stellt eine gravierende Menschenrechtsverletzung und eine Gefahr für die demokratische Grundordnung dar. In Leipzig fehlen bislang offizielle Gedenkformen, die das Ausmaß dieser Gewalt sichtbar machen und das gesellschaftliche Bewusstsein für geschlechtsspezifische Gewalt stärken. Das Gedenken soll die Sichtbarkeit von geschlechtsspezifischer Gewalt im Sinne der Istanbul‑Konvention erhöhen, Betroffene würdigen und ein klares Signal gegen geschlechtsspezifische Gewalt senden. Durch die jährliche Zeremonie wird Raum für Trauer, Solidarität und eine öffentliche Diskussion zur Beseitigung der Gewalt geschaffen.

Als erste Kommune in Deutschland hat die Stadt Ludwigsburg in Baden-Württemberg am 10.03.2025 erstmals einen Gedenktag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen abgehalten. Besonders aufgrund der erschreckend hohen Zahl an versuchten und vollendeten Femiziden – im Jahr 2024 wurden in Deutschland 859 Frauen und Mädchen Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten - besteht die gesellschaftliche Notwendigkeit, eine höhere Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf das Thema zu lenken, um für potenzielle Fälle im eigenen Umfeld zu sensibilisieren und einen breiteren Diskurs zu Maßnahmen zur Beendigung der Gewalt anzustoßen. Der 10.03. wurde bewusst gewählt, da dieser nach dem Internationalen Frauentag bzw. Feministischen Kampftag am 08.03. liegt, jedoch vor dem 11.03., welcher als Europäischer Gedenktag für die Betroffenen terroristischer Gräueltaten begangen wird. An vielen Stellen wird bereits versucht, Femizide und geschlechtsspezifische Gewalt als terroristische Akte einzustufen, da diesen Taten das Motiv des Frauenhasses und damit der Hass auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe zugrunde liegt. Somit erfährt das städtische Gedenken auch zeitlich eine sinnvolle Einordnung.

Durch die Sensibilisierung der Bevölkerung sowie durch die Anregung einer gesellschaftlichen Debatte trägt ein solcher Gedenkakt zur Erfüllung kommunaler Gleichstellungs‑ und Sicherheitsziele sowie zur Entwicklung einer für alle Geschlechter gleichberechtigten und offenen Stadtgesellschaft bei.

 

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