Antrag: Steigende Sozialkosten – Finanzierung durch Bund und Freistaat sichern
Antrag vom 24.09.2026
Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
- den Freistaat Sachsen aufzufordern, die nachgewiesenen ungedeckten Mehrbelastungen der Stadt Leipzig aus der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sowie aus den erheblich steigenden Kosten der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII vollständig und dauerhaft zu refinanzieren;
- den nachgewiesenen ungedeckten Finanzierungsbedarf im Rahmen der Beratungen und Verhandlungen zum nächsten Sächsischen Finanzausgleichsgesetz sowie über die Gremien des Sächsischen Städte- und Gemeindetages als notwendigen Anpassungsbedarf der kommunalen Finanzausstattung einzufordern. Dabei sind bestehende sowie künftig vorgesehene Ausgleichsleistungen für kommunale Soziallasten zu berücksichtigen;
- der Sächsischen Staatsregierung unverzüglich eine Belastungsanzeige im Sinne des Konnexitätsprinzips (Art. 85 Abs. 1 SächsVerf) sowie der verfassungsrechtlichen Aufgabenangemessenheit der Finanzausstattung (Art. 87 Abs. 3 SächsVerf) zu übermitteln;
- eine juristische Prüfung einzuleiten, unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt eine Kommunalverfassungsbeschwerde vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung des Konnexitätsprinzips und des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung gegen das Sächsische Finanzausgleichsgesetz erhoben werden kann. Die Bereitschaft weiterer sächsischer Gemeinden, sich einer Kommunalverfassungsbeschwerde anzuschließen, soll durch den Oberbürgermeister abgefragt werden. Dem Stadtrat ist bis zum 31.03.2027 über das Ergebnis der juristischen Prüfung sowie den Sachstand der Belastungsanzeige schriftlich zu berichten und eine Entscheidungsvorlage vorzulegen.
Begründung
Viele Leipziger*innen sind arm, haben in der Transformation gebrochene Erwerbsbiografien und eine geringe Rente, sind in prekären Beschäftigungsverhältnissen oder haben gar keinen Zugang zur beruflichen Teilhabe. Für ihre Teilhabeleistungen kommt die öffentliche Hand auf – jedoch hat der Gesetzgeber die Lasten zu Ungunsten der Kommunen verteilt, obwohl eine städtische Vertretung mit in der Kommission zum BTHG vertreten war und über den Städtetag mit seinen Ausschüssen und Anhörungen mitwirkt. Die gesetzlichen Leistungsansprüche belasten den Leipziger Haushalt zunehmend. Besonders deutlich zeigt sich dies bei der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII sowie bei der Sozialumlage an den Kommunalen Sozialverband Sachsen. Für 2026 weist die Stadt in den betroffenen Sozialbudgets überplanmäßige Aufwendungen von insgesamt rund 59,4 Mio. Euro aus. Davon entfallen allein 25,6 Mio. Euro auf Leistungen nach dem SGB XII, 17,45 Mio. Euro auf die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und weitere 5,77 Mio. Euro auf die KSV-Umlage.
Besonders stark ist die Entwicklung bei der Hilfe zur Pflege. Für 2026 waren ursprünglich rund 24,7 Mio. Euro vorgesehen, nach dem V-Ist zum 30.06.2026 werden inzwischen 47,76 Mio. Euro erwartet. Seit 2022 haben sich die Aufwendungen damit von 23,63 Mio. Euro auf 47,76 Mio. Euro mehr als verdoppelt. Die Stadt nennt hierfür unter anderem steigende Fallzahlen und Pflegekosten sowie die zunehmende Differenz zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen der Pflegeversicherung.
Auch die Eingliederungshilfe entwickelt sich deutlich über der Haushaltsplanung. Statt der für 2026 vorgesehenen 51,21 Mio. Euro werden mittlerweile 68,66 Mio. Euro erwartet – rund 17,45 Mio. Euro mehr als geplant. Als Ursachen benennt die Verwaltung steigende Fallzahlen, zunehmend komplexe Hilfebedarfe und höhere Vergütungen. Für die durch das Bundesteilhabegesetz entstandenen Mehrbelastungen besteht bereits ein gesetzlicher Ausgleichs- und Überprüfungsmechanismus. § 23 SächsAGSGB sieht für 2026 ausdrücklich eine Untersuchung auf Grundlage der Jahre 2023 bis 2025 vor, bei der BTHG-bedingte Mehrbelastungen von Kostensteigerungen abzugrenzen sind, die auch ohne die Reform eingetreten wären. Auf dieser Grundlage sind die Leistungen des Freistaates zu überprüfen.
Die Entwicklung zeigt sich zugleich in der Sozialumlage an den Kommunalen Sozialverband Sachsen. Für Leipzig beträgt diese 2026 rund 174,37 Mio. Euro. Gegenüber 2014 ist sie nach Angaben der Stadt um 180 Prozent beziehungsweise rund 112 Mio. Euro gestiegen. Als wesentliche Ursachen nennt die Verwaltung neben höheren Fallzahlen insbesondere steigende Kosten der Hilfe zur Pflege und BTHG-bedingte Mehrkosten. Die hierfür gewährten Landeszuweisungen an den KSV von rund 50 Mio. Euro jährlich reichen nach Einschätzung der Stadt nicht aus, um diese Mehrbelastungen vollständig auszugleichen.
Die Auswirkungen auf den Leipziger Haushalt sind bereits 2026 unmittelbar sichtbar. Von den insgesamt rund 59,4 Mio. Euro überplanmäßigen Sozialaufwendungen verbleiben nach den in der Vorlage dargestellten Deckungsmöglichkeiten rund 48,47 Mio. Euro, die unterjährig über die kommunale Liquidität beziehungsweise Kassenkredite finanziert werden müssen. Gleichzeitig sind bestehende und zusätzliche Bundes- und Landesmittel zu berücksichtigen. Für 2027 und 2028 ist unter anderem ein sächsischer Sonderlastenausgleich für Sozialausgaben von jeweils 322 Mio. Euro vorgesehen. Entscheidend ist deshalb, welcher ungedeckte Finanzierungsbedarf nach Abzug dieser Mittel tatsächlich bei der Stadt Leipzig verbleibt. Dieser Betrag soll gegenüber dem Freistaat und im Rahmen des Sächsischen Finanzausgleichs geltend gemacht werden.
Sollte auf diesem Weg keine aufgabenangemessene Finanzierung erreicht werden, sollen die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der Stadt geprüft werden. Dazu gehören die Belastungsanzeige sowie die Prüfung der Voraussetzungen einer Kommunalverfassungsbeschwerde. Dabei sollen auch die Erfahrungen und rechtlichen Entwicklungen anderer Kommunen berücksichtigt und die Möglichkeiten eines abgestimmten Vorgehens mit weiteren betroffenen sächsischen Kommunen geprüft werden.