Antrag: Strategische Priorisierung von Investitionen

Antrag vom 18. Januar 2024

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die bis 2035 absehbaren Investitionsbedarfe der Stadtverwaltung dezernatsübergreifend strategisch zu priorisieren. Hierbei sind auf Grundlage der bereits beschlossenen strategischen Fachplanungen freiwillige und pflichtige Investitionen zu unterscheiden und Szenarien hinsichtlich der einnahmeabhängigen Investitionsfähigkeit zu entwickeln. Daraus sind Maßgaben für die strategische Liegenschaftspolitik abzuleiten. Dem Stadtrat ist bis zum IV. Quartal 2024 eine entsprechende Vorlage zuzuleiten.

Begründung:

Die Stadt Leipzig steht in den kommenden zehn Jahren vor erheblichen Investitionsbedarfen. Dies betrifft faktisch alle Bereiche, insbesondere jedoch Bildungsbauten und Mobilitätsinfrastrukturen, aber auch Verwaltungsinfrastrukturen. Nach Jahrzehnten des Abbaus und Verkaufs kommunaler Infrastrukturen und Liegenschaften verfolgt die Stadt in den letzten Jahren infolge des Bevölkerungswachstums einen massiven Ausbau von Infrastrukturen und Zukauf von Liegenschaften. Auch wenn die Investitionsentscheidungen durch einzelne Fachkonzepte z.B. im Bereich der Bildung oder Mobilität untersetzt sind, fehlt eine übergreifende strategische Priorisierung von Investitionsbedarfen. Insbesondere beim Ankauf von Liegenschaften wie zuletzt Kohlrabizirkus, Friederikenstraße oder der IT-Fachliegenschaft in der Prager Straße werden in sich schlüssige Einzelfallentscheidung getroffen, die jedoch nicht in eine langfristige Abwägung von Prioritäten eingebettet ist. Das INSEK 2030 bietet dafür einen geeigneten Kriterienrahmen. Angesichts der begrenzten finanziellen Ressourcen und des insgesamt hohen Investitionsbedarfs ist eine dezernatsübergreifende Priorisierung durch den Oberbürgermeister unabdingbar. Diese muss entsprechend des Haushaltskompetenz der Ratsversammlung dem Stadtrat vorgelegt werden.

 

Verwaltungsstandpunkt vom 13. März 2024

Alternativvorschlag:

Der Oberbürgermeister priorisiert auf Basis der Leipzig-Strategie 2035 und der Fachplanungen die Investitionsvorhaben im Rahmen der Haushaltsaufstellung. Im Haushaltsplanverfahren wird die Priorisierung vorgelegt und erläutert.

Begründung:

Mit der Leipzig-Strategie 2035 wurde das bisherige INSEK 2030 angepasst und weiterent­wickelt. Dabei wurden sowohl das Zielbild als auch die strategischen Ziele auf aktuelle Ent­wicklungen eingestellt. Die Leipzig-Strategie 2035 ist analog zum alten INSEK aus mehreren sich bedingenden Teilen aufgebaut. Teil A umfasst das Zielsystem selbst, Teil B Raum- und Umsetzungsstrategie sowie Teil B und C die Fachkonzepte und Querschnittsthemen.

Zukünftig leiten sich die Ziele der Fachkonzepte direkt aus den strategischen Zielen ab und untersetzen sie in den jeweiligen Fachbereichen. Die strategischen Ziele werden durch stadträumliche Ziele und Schwerpunkträume ergänzt bzw. untersetzt. Um investitionsgenau und haushaltsrelevant zu planen, ist jedoch eine Fachplanung aus dem jeweiligen Bereich erforderlich. Mit den Fachplanungen erfolgt eine Priorisierung von Maßnahmen und Investitionen unter Angabe der konkreten Haushaltswirkung. Dabei wird nach verschiedenen Planungshorizonten unter­schieden. Der kurz- und mittelfristige Planungshorizont entspricht den Angaben des Doppel­haushaltes und der Mittelfristplanung. Der langfristige Planungshorizont geht über die Mittel­fristplanung hinaus und gibt eine Schätzung von Jahresausgaben, alternativ auch in Span­nen an. Bei den Angaben in der Fachplanung sind sowohl Erträge als auch Aufwendungen pro Jahr auszuweisen. Ziel dieser Instrumente ist, einen einheitlichen Pfad vom strategischen Ziel bis zur konkreten haushaltsrelevanten Maßnahme zu erhalten. Wie eine effiziente Umsetzung gelingen kann, wird im Rahmen der Ausformulierung der Leipzig-Strategie 2035 geprüft.

Gleichzeitig erfolgt bereits mit dem Doppelhaushalt 23/24 eine Priorisierung der Investitions­mittel nach pflichtigen und freiwilligen Aufgaben. Auch für den Haushalt 25/26 ist eine solche Priorisierung in Arbeit. Grundlage einer solchen Priorisierung sollten die bestehenden Fach­planungen sein. Jedoch liegt nicht in jedem Bereich eine Fachplanung mit Haushaltswirkung vor. Dies hat je Fachlichkeit unterschiedliche Hintergründe. Ziel der Leipzig-Strategie 2035 sollte es sein, auf einen konsequenten Einsatz der zuvor genannten Planungsmittel hinzuwirken.

Die aufgeführten Beispiele machen deutlich, dass externe Ereignisse und auch Möglichkeiten nicht immer planbar sind. Falls unplanbare Ereignisse auftreten, muss eine neue Priorisierung unterjährig innerhalb des Budgets erfolgen.

 

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