Antrag: Synergien bei Querschnittsleistungen im Stadtkonzern und weiteren kommunalen Beteiligungen identifizieren und nutzen
Antrag vom 15. Juli 2026
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu untersuchen, in welchen Querschnitts- und Unterstützungsbereichen Stadtverwaltung, Eigenbetriebe sowie unmittelbare und mittelbare städtische Beteiligungen stärker zusammenarbeiten können.
Die Unternehmen der kommunalen Daseinsvorsorge werden ausschließlich hinsichtlich der Betrachtung solcher Querschnitts- und Unterstützungsleistungen einbezogen. Dazu zählen insbesondere:
- Beschaffung und Vergabe,
- Fuhrparkmanagement,
- IT und Digitalisierung,
- Versicherungen,
- Personalverwaltung, Fortbildung und Gesundheitsmanagement sowie
- Gebäude- und Liegenschaftsmanagement.
Hierzu werden die Nutzung von externem, auf Change-Management in Wirtschaft und Verwaltung spezialisierten, Sachverstand zur Identifizierung von Veränderungsprozessen sowie die dafür notwendigen finanziellen Mittel geprüft.
Dem Stadtrat wird bis zum 31. März 2028 für die identifizierten und priorisierten Maßnahmen ein Verfahrensvorschlag vorgelegt, bei denen ein relevantes Synergie- oder Einsparpotenzial erwartet wird. Die Umsetzung möglicher Maßnahmen erfolgt ohne betriebsbedingte Kündigungen sowie ohne Privatisierung, Veräußerung oder Liquidation der Unternehmen.
Begründung:
Leipzig steht vor großen finanziellen Herausforderungen. Synergiepotenziale sollten deshalb auch zwischen Stadtverwaltung, Eigenbetrieben und kommunalen Beteiligungen geprüft und insbesondere in den Bereichen Beschaffung, Fuhrpark, IT, Personalverwaltung und Gebäudemanagement zeitnah genutzt werden. Zunächst sind bereits bestehende Kooperationen und gemeinsam erbrachte Leistungen darzustellen, damit funktionierende Strukturen berücksichtigt und Doppelprüfungen vermieden werden.
Der Untersuchungsauftrag ergänzt die beschlossene Prüfung des Beteiligungsportfolios und der Eigenbetriebe (VIII-DS-02330-ÄA-01). Explizit nicht Gegenstand der Prüfung sind: der öffentliche Leistungsauftrag der Unternehmen, Umfang und Qualität der Leistungen der Daseinsvorsorge, die kommunalen Eigentumsverhältnisse sowie eine Privatisierung, Veräußerung oder Liquidation der Unternehmen. Ziel ist es nicht, an der Daseinsvorsorge zu sparen, sondern unterstützende Strukturen wirtschaftlicher zu organisieren und dadurch mehr Ressourcen für den jeweiligen öffentlichen Auftrag verfügbar zu machen. Ebenso bleiben betriebsbedingte Kündigungen infolge von Veränderungsprozessen oder Zusammenlegungen ausgeschlossen. Darzustellen sind die bisherige Organisation und die beteiligten Stellen beziehungsweise Unternehmen, die erwarteten jährlichen Einsparungen, einmalige und dauerhafte Folgekosten, der voraussichtliche Nettoeffekt, der Umsetzungszeitraum sowie die Auswirkungen auf Beschäftigte und Leistungsqualität. Bei Übertragungen von Grundstücken oder sonstigem Vermögen ist insbesondere eine mögliche Belastung mit Grunderwerbsteuer sowie Auswirkungen auf die jeweiligen Wirtschaftspläne zu berücksichtigen.
Aus der Prüfung erfolgen noch keine Veränderungen und die Ergebnisse werden bis zum 31. März 2028 in den bereits beschlossenen Bericht aufgenommen.