Antrag: Task Force „Energiewende“ zur Beschleunigung der Energie-Einsparmaßnahmen und des Ausbaus Erneuerbarer Energien

Antrag vom 10. März 2022

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Steigerung von Energie-Einsparmaßnahmen sowie zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien (EE) im Raum Leipzig bis zum Ende des 3. Quartals 2022 eine „Task Force Energiewende“ unter seiner Leitung zu bilden.

Der Task Force sollen das Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz, das Kernteam Klimaschutz, die entsprechend involvierten Ämter und Referate sowie Entscheidungsträger*innen der L-Gruppe sowie ggf. weiterer kommunaler Unternehmen angehören.

Ziel der Task Force ist es, eine zügige Umsetzung der Maßnahmen aus dem Sofortmaßnahmenprogramm zum Klimanotstand 2020 sowie dem Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 zu gewährleisten. Maßnahmen mit großer Treibhausgaseinsparung und umfangreichem, ämter-/ressortübergreifendem Abstimmungsbedarf sind dabei zu priorisieren.

Hierbei sind folgende Punkte umzusetzen:

  1. Dem Oberbürgermeister soll stärker als bisher eine Steuerungsfunktion im gesamten Planungs- und Genehmigungsprozess zukommen. Dafür soll ein transparentes Monitoring-System mit regelmäßiger Berichterstattung im Stadtrat etabliert werden.
  2. Durch einen gestrafften Planungs- und Genehmigungsprozess soll eine Zeitersparnis um bis zu 50 Prozent erreicht werden – vom Einreichen der Unterlagen bis zur vollständigen Genehmigung.
  3. Als Pilotprojekt für eine solche „Task Force Energiewende“ soll die Planung und Genehmigung der Solarthermie-Anlage Lausen im Rahmen des SPARCS-Projektes unmittelbar angegangen werden.
  4. Im Rahmen der „Task Force Energiewende“ soll eine koordinierte Antragsstelle für Fördermittel (Landes-, Bundes- und EU-Ebene) etabliert werden.

Begründung:

Klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2038 (eventuell schon bis 2035) und klimaneutrale Stromversorgung bis spätestens 2040 ist als Ziel für Leipzig gesetzt. Hinzu tritt unter dem Eindruck des Überfalls auf die Ukraine ein massiver Handlungsdruck für die Erreichung einer strategischen Souveränität im Energiebereich durch den Ausbau erneuerbarer Energien. Damit die Stadt dieses Ziel erreicht, muss die Umsetzung der Leipziger Energie- und Klimaschutzpläne umgehend forciert werden. Mit Einrichtung des Referats Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz (RNEK) sowie dem Kernteam Klimaschutz wurden wichtige personelle Voraussetzungen für die anstehenden Herausforderungen geschaffen. Da Klimaschutz eine Querschnittsaufgabe ist und einzelne Maßnahmen häufig die Mitwirkung verschiedener Ämter und städtischer Beteiligungsunternehmen erfordern, besteht die Gefahr, dass wichtige Planungs- und Umsetzungsschritte ins Stocken geraten. Um dem entgegenzuwirken, schlagen wir vor - analog zur erfolgreich arbeitenden Task Force „Kita- und Schulhausbau“ -  eine „Task Force Energiewende“ einzurichten, die sich vorrangig den zentralen Bausteinen der Leipziger Energie- und Klimapolitik mit großem Treibhausgasreduktionspotential und erhöhtem Abstimmungsbedarf zuwendet. Vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs und der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland kommt auch dem Energiesparen eine herausgehobene Bedeutung zu, wie der Aufruf der EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen zum Energiesparen deutlich macht. Parallel zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien müssen genauso Energie-Einsparmaßnahmen dringend in den Fokus genommen werden. Dafür bedarf es noch stärker als bisher Aufklärungskampagnen zur Energieverbrauchsreduzierung und der konsequenten Umsetzung von Maßnahmen energetischer Sanierung.

Als Pilotprojekt einer solchen „Task Force Energiewende“ kann kurzfristig der Bau der Solarthermie-Anlage Lausen dienen, welche ein zentraler Baustein des EU-geförderten Projektes SPARCS[1] ist. Der Bau dieser Anlage hat sich zeitlich aufgrund von zahlreichen Planungs- und Genehmigungsschritten, die ämterübergreifendes Handeln notwendig machen, stark verzögert. Da die Solarthermie-Anlage Lausen als die größte thermische Solaranlage Deutschlands gilt, sollte dieses Projekt auch schnellstmöglich zum Erfolg geführt werden. Im Zuge des Planungs- und Genehmigungsverfahrens zur Solarthermie-Anlage Lausen wird seitens der Verwaltung und der L-Gruppe außerdem gestalterisch, organisatorisch und verfahrenstechnisch die Grundlage für künftige Maßnahmen im Bereich erneuerbare Energien gelegt. Diese Erfahrungen sollten in der „Task Force Energiewende“ gebündelt werden, damit ähnlich komplexe Vorhaben künftig zügiger umgesetzt werden können.

Da kommunale finanzielle Mittel beschränkt sind, um den Herausforderungen der Klima- und Energiekrise vollends entgegenzutreten, bedarf es Fördermitteln von Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Ganz im Sinne einer kooperierenden und starken Verwaltung sollte Expertise in der Akquise und dem Management von Fördermitteln strategisch zusammengezogen und schwerpunktmäßig für die Aufwendungen und die Erweiterung von Kapazitäten im Klima- und Energiebereich genutzt werden.

Starker Klimaschutz und eine ambitionierte Energiewende braucht Leadership. Deswegen ist es wichtig, dass das RNEK vom Oberbürgermeister in seiner Arbeit unterstützt wird und die Klimaziele auch in den Beteiligungsunternehmen höchste Priorität erfahren und umgesetzt werden. Mitglieder der „Task Force Energiewende“ treffen sich regelmäßig unter Leitung des Oberbürgermeisters, um schwierige oder strittige Planungs- und Umsetzungsschritte betreffender Maßnahmen zu besprechen und Beschleunigungspotential zu heben.

Ein Vorbild für eine Task Force Erneuerbare Energien besteht auf Landesebene seit 2021 in Baden-Württemberg[2].

[1] https://www.leipzig.de/wirtschaft-und-wissenschaft/digitale-stadt/projekt-sparcs

[2] https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/kabinett-beschliesst-einrichtung-einer-task-force-zur-beschleunigung-des-ausbaus-erneuerbarer-energie/

 

Verwaltungsstandpunkt vom 14. September 2022

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die im Rahmen der Erstellung des kommunalen Wärmeplans zu etablierenden Strukturen zur Beschleunigung der kommunalen Energiewende zu nutzen.
  2. Zur Schaffung von Akzeptanz der beschleunigten Umsetzung einer kommunalen Energiewende wird der Oberbürgermeister mit der Erstellung eines Kommunikations- und Beteiligungskonzept beauftragt.

Begründung:

Der Antrag fordert die Einrichtung einer Task Force „Energiewende“, mit der eine Beschleunigung von Energie-Einsparmaßnahmen und des Ausbaus Erneuerbarer Energien erzielt werden soll.

Die Task Force soll sich aus Vertreter/-innen des Referates Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz, des Kernteams Klimaschutz, den entsprechend involvierten Ämtern und Referaten sowie Entscheidungsträger/-innen der L-Gruppe sowie ggf. weiteren kommunalen Unternehmen zusammensetzen. Die Gewährleistung der zügigen Umsetzung der Maßnahmen aus dem Sofortmaßnahmenprogramm zum Klimanotstand 2020 sowie dem Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 ist das damit verbundene Ziel. Die Maßnahmen mit großer Treibhausgaseinsparung und umfangreichem, ämter-/ressortübergreifendem Abstimmungsbedarf sollen dabei priorisiert werden. Die im Antrag genannten Ziele sollen unter anderem dadurch erreicht werden, dass dem Oberbürgermeister eine Steuerungsfunktion zukommt und Planungs- und Genehmigungsprozesse gestrafft werden. Mit der Planung und Genehmigung der Solarthermieanlage Lausen wird ein Projekt exemplarisch hervorgehoben. Außerdem hat die Task Force entsprechend des Antrages die Aufgabe, eine koordinierte Antragsstelle für Fördermittel zu bilden.

Im Antrag wird ferner auf die beschlossenen kommunalen Zielsetzungen im Klimaschutz und auf die Abhängigkeiten von fossilen Energieträgern eingegangen, die einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und verstärkte Energieeinsparmaßnahmen erforderlich machen. Ein Task Force „Energiewende“ in Analogie zur Task Force „Kita- und Schulhausbau“ birgt nach Ansicht des Antrages der Gefahr entgegen, dass Planungs- und Umsetzungsschritte ins Stocken geraten. Hervorgehoben wird der Bau der Solarthermieanlage Lausen, der sich zeitlich verzögert hat. Vor dem Hintergrund der finanziellen Herausforderungen im Klimaschutz und der diesbezüglichen Notwenigkeit zur Akquise von Fördermitteln der EU, des Bundes und der Länder soll das Management von Fördermitteln gebündelt werden.

Die Verwaltung schließt sich dem Antrag insofern an, dass sie die Notwendigkeit für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und die Verstärkung von Maßnahmen zur Energieeinsparung gleichermaßen bewertet. In der Stadt Leipzig wird bislang in hohem Maße der Energieträger Erdgas eingesetzt. Um neue Abhängigkeiten durch die Substitution dieses Energieträgers durch andere fossile Energieträger zu vermeiden, ist der Ausbau der erneuerbaren Energien vor Ort und die Stärkung eines dezentralen Energiesystems aktiver Klimaschutz.

Die Verwaltung hat insbesondere nach der Ausrufung des Klimanotstandes am 30.10.2019 die bestehenden Strukturen zur Bewältigung der Herausforderungen im Klimaschutz neu bewertet und entsprechende Maßnahmen abgeleitet. Zudem wurde mit dem Beschluss zur Erstellung und Umsetzung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2038 (VII-A-02889-VSP-02) der Grundstein für einen breit angelegten Prozess zur Transformation der Energieversorgung in Leipzig gelegt. Es ist in diesem Rahmen der Erstellung des kommunalen Wärmeplans erklärter Wille die zu etablierenden Strukturen zur Beschleunigung der kommunalen Energiewende zu nutzen.

Der Prozess beinhaltet folgende Arbeitsstruktur:

1. Steuerungsgruppe "Transformation der Energieversorgung"

Teilnehmende: Vertretungen der L-Gruppe (LSW) und dem Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz (Klimaschutzmanager RNK/SPA)

Aufgaben:

- Strategische Steuerung des Gesamtprozesses zur Transformation der Energieversorgung

- Entwicklung eines kommunalen Wärmeplans als strategisches Instrument zur Umsetzung einer klimaneutralen Strom- und Wärmeversorgung, dies beinhaltet sowohl die Versorgungsstrukturen bei der Transformation von Bestandsquartieren ebenso wie Neubaugebieten, wie auch die Bedarfsermittlung notwendiger Erzeugungsinfrastruktur und die Identifikation von Gebieten zur Produktion von Erneuerbaren Energien

- Akquise von Fördermitteln

2. Verwaltungsinternes Kernteam "Transformation der Energieversorgung".

Teilnehmende: Unter Leitung des Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz setzt sich dieses aus den folgenden 12 Organisationseinheiten (Ämtern und Referaten) zusammen:

· Amt für Gebäudemanagement

· Amt für Geoinformation und Bodenordnung

· Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung

· Amt für Stadtgrün und Gewässer

· Amt für Umweltschutz

· Liegenschaftsamt

· Referat Digitale Stadt

· Sozialamt

· Stadtplanungsamt

· Verkehrs- und Tiefbauamt

· Amt für Wirtschaftsförderung

· Geschäftsbereich des OBM - Kommunalwirtschaft

Aufgaben:

- Aufstellung von Kriterien  zur Erstellung von Fachgutachten im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung

- Koordination des Planungs- und Genehmigungsprozesses zur Energieversorgung (Transformation Bestandsquartiere/ Versorgung neuer Wohngebiete, sowie bei der Produktion und Erzeugungsinfrastruktur Erneuerbarer Energien)

- Gewährleistung der prioritären Umsetzung von Maßnahmen aus dem Sofortmaßnahmenprogramm zum Klimanotstand 2020 sowie dem Energie- und Klimaschutzprogramm.

 

3. Ämter/Referate:

Die operativen Projekte liegen in der Federführung der jeweilig zuständigen Organisationseinheit. Gerade die Projekte zum Ausbau der erneuerbaren Energien unterliegen oftmals einem förmlichen Verfahren, dass entsprechend der rechtlichen Anforderungen an die Planungs- und Genehmigungsprozesse geführt wird und die bekannten Hindernisse hervorruft. Eine Beschleunigung der Verfahren im Rahmen der gesetzlichen und bundesrechtlichen Zulässigkeit ist erklärtes Ziel. Hierzu werden bereits Kompetenzen und Kapazitäten gebündelt.

Mit der gewählten strukturellen Verankerung dieses für die Verwaltung zentralen Themas ist die Verwaltung breit und handlungsfähig aufgestellt, um die geforderte Beschleunigung von Energieeinsparmaßnahmen und den Ausbau erneuerbarer Energien sowie eine zügige Umsetzung der Maßnahmen aus dem Sofortmaßnahmenprogramm zum Klimanotstand und den zukünftigen Maßnahmen des Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 zu realisieren.

Zudem wird der bereits fortgeschrittene Planungs- und Genehmigungsprozess zur Solarthermieanlage Lausen (Bebauungsplan Nr. 459 „Energiestandort Lausen“) evaluiert und über die daraus gezogenen Rückschlüsse für weitere Prozesse berichtet. Die gewonnenen Erfahrungen können insbesondere der Vorbereitung und Ausgestaltung des Planungs- und Genehmigungsprozesses zur Errichtung einer Solarthermieanlage auf dem Kohlelagerplatz in der Bornaischen Straße dienen, da sich dieser Prozess noch am Anfang befindet. Im Anschluss an weitere Verfahren wird eine erneute Berichterstattung vorgenommen.Um für die tiefgreifenden Maßnahmen zur beschleunigten Umsetzung einer kommunalen Energiewende auch eine breite gesellschaftliche Akzeptanz zu erzielen und stets transparent und nachvollziehbar die Planungsschritte zu kommunizieren, ist zudem die Erstellung eines Kommunikations- und Beteiligungskonzept notwendig.

Realisierungs- / Zeithorizont

Etablierung der Arbeitsstruktur und Entwicklung von inhaltlichen Aufgabenschwerpunkten im Rahmen der Erstellung des kommunalen Wärmeplans bis zum 2. Halbjahr 2023.

Neufassung vom 20. Oktober 2022

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die im Rahmen der Erstellung des kommunalen Wärmeplans zu etablierenden Strukturen zu leiten und zur Beschleunigung der kommunalen Energiewende einschließlich der Koordinierung der Fördermittelbeantragung (Landes-, Bundes- und EU-Ebene) zu nutzen. Insbesondere das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege ist zusätzlich in die Strukturen einzubeziehen.
  2. Zur Schaffung von Akzeptanz der beschleunigten Umsetzung einer kommunalen Energiewende wird der Oberbürgermeister mit der Erstellung eines Kommunikations- und Beteiligungskonzepts beauftragt.
  3. Im Rahmen des geplanten Monitoring-Systems des EKSP wird dem Stadtrat regelmäßig über die Umsetzung der kommunalen Energiewende Bericht erstattet.
  4. Bei Genehmigungsverfahren von Anlagen für Erneuerbare Energien ist im Rahmen der Schutzgüterabwägung dem Grundsatz zu folgen, dass die Errichtung und der Betrieb erneuerbarer Energien als vorrangiger Belang im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.

Begründung:

Die Antragstellerin begrüßt die grundsätzliche Zustimmung der Verwaltung und den in der Begründung des VSP ausgeführten Strukturvorschlag sowie die Beauftragung eines Kommunikations- und Beteiligungskonzepts und nimmt diese in die Neufassung auf. Gleichwohl ist eine koordinierte Beantragung von Fördermitteln unerlässlich für das Gelingen der kommunalen Energiewende und sollte in die zu etablierenden Strukturen integriert werden. Ebenso selbstverständlich sollte die Etablierung eines transparenten Monitoring-Systems sein. Hierfür sind die geplanten EKSP-Monitoringstrukturen zu nutzen, um unnötige Doppelungen zu vermeiden.

Das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege ist in die Strukturen einzubeziehen, um frühzeitig eine Abstimmung im Rahmen von bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren zu erreichen.

Für einen erfolgreichen Ausbau der Erneuerbaren Energien ist der mit dem Osterpaket im EEG verankerte Grundsatz, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen, als Grundlage der Arbeit der o.g. Strukturen durchgängig anzuwenden. Demnach sind in angemessenen Abwägungsprozessen die Erneuerbaren Energien gegenüber konkurrierenden Schutzgütern z.B. im Bereich des Immissionsschutz- und Baurechts, dem Natur- und Artenschutzrecht, dem Boden- und Gewässerschutzrecht oder dem Denkmalschutz- und Luftsicherheitsrecht als vorrangig einzustufen.

Beschluss vom 9. November 2022

Die Neufassung des Antrags wurde punktweise abgestimmt.

Punkt 1 wurde mit 13/29/15 Stimmen abgelehnt.

Punkt 2 wurde mit 16/25/16 Stimmen abgelehnt.

Punkt 3 wurde mit 15/26/17 Stimmen abgelehnt.

Punkt 4 wurde mit 31/26/1 Stimmen beschlossen.

 

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