Antrag: Tauben nachhaltig schützen - Taubenschläge einrichten
Antrag vom 13. November 2025
Link zum Antrag im Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt,
- zwei betreute Taubenschläge als Pilotprojekte in der Leipziger Innenstadt und auf dem Lindenauer Markt einzurichten. Dafür sind verschiedene Finanzierungsvarianten für die Taubenschläge in Rücksprache mit den entsprechenden Taubenschutzvereinen zu prüfen und dem Stadtrat im 2. Quartal 2026 vorzulegen.
- bis zum 2. Quartal 2026 gemeinsam mit Taubenschutzvereinen und dem Tierschutzbeirat weitere Maßnahmen zum Taubenschutz zu entwickeln, die der Populationskontrolle, der Tiergesundheit und der Stadtsauberkeit dienen.
Begründung
Die Situation der Tauben in Leipzig ist fatal. Sie leiden und kämpfen jeden Tag ums Überleben. Schon lange hat man sich an das Bild der in Städten lebenden Tauben gewöhnt, sodass kaum hinterfragt wird, wie die eigentliche Situation der Tiere aussieht. Dabei ist das Leben der Stadttauben alles andere als artgerecht, sondern ein Leben voll schwerwiegenden Folgen, seitdem man sie ihrem Schicksal überlassen hat.
Insbesondere im Stadtzentrum und am Lindenauer Markt gibt es große Schwärme wildlebender Stadttauben. Die größten Schwärme leben derzeit am Augustusplatz (ca. 200 Tiere), am Hauptbahnhof (ca. 170 Tiere) am Richard-Wagner-Platz (ca. 150 Tiere) und am Lindenauer Markt (ca. 400 Tiere) - Tendenz steigend. Weitere Hotspots mit mehreren Hundert Tieren sind: Thomaskirche, Eisenbahnstraße, Raiffeisenstraße.
Immer öfter sind Bürger*innen um den alarmierenden Zustand der in Leipzig an den Hotspots lebenden Tauben besorgt, melden verletzte, hungernde oder tote Tiere bei der Stadt, ehrenamtlichen Vereinen oder sind selbst durch Einnistung der Tiere an Gebäuden betroffen. Auch eine aktuelle Petition (VIII-P-01915 Betreuter Taubenschlag in Leipzig für den Bereich Lindenauer Markt) beschäftigt sich mit diesem Thema.
Zudem wirken sich hungernde, verletzte oder gar tote Tauben sowie Verschmutzungen negativ auf das gesamte Stadtbild und die Menschen aus. Diese Verhältnisse und unnatürlichen Umstände führen häufig zu Konflikten. Zusätzlich werden Tauben fälschlicherweise oft als Schädlinge betrachtet. Viele Menschen fühlen sich durch Taubenschwärme belästigt, weil Verschmutzungen durch Taubenkot an Häusern, im Umfeld von Restaurants, auf Fahrzeugen etc. zu Verärgerung führen.
Stadttauben sind keine Wildtiere, sondern vom Menschen domestizierte Haustiere und Nachkommen von Haus-, Zucht- und Brieftauben. Sie begleiten den Menschen bereits seit Jahrhunderten: Sie lieferten Eier, Federn und Fleisch; als Brieftauben überbrachten sie Nachrichten. Als Nutztiere wurden sie mit hoher Reproduktivität gezüchtet und brüten daher bis zu 8 Mal pro Jahr mit je 2 Jungtieren. Heute haben Tauben keinen “Nutzen” mehr, wurden ausgesetzt und verlassen und wurden ihrem Schicksal überlassen. Sie leben in Dächern, auf Balkonen und an Fassaden – immer in der Nähe des Menschen, weil sie von ihm (darauf gezüchtet) abhängig sind. Die Tiere vermehren sich ganzjährig, finden kein artgerechtes Futter oder Brutplätze und sind damit bestraft, täglich ums Überleben zu kämpfen und hauptsächlich nach Nahrung zu suchen. Dabei erleiden sie oft schwere Fußverletzungen, etwa durch abgeschnürte Zehen, weil sich Fäden oder anderes um ihre Füße wickeln.
Stadttauben sind Körnerfresser, finden aber aufgrund ihres Umstandes kein artgerechtes Futter, sind daher oft abgemagert und ernähren sich hauptsächlich von Abfällen und Speiseresten. Daraus resultiert der sogenannte “Hungerkot”, der sowohl Reinigungsgebühren kostet, als auch das Stadtbild beeinträchtigt. Auf Grund dieser mangelhaften Ernährungslage ist die Sterblichkeit sehr hoch: die durchschnittliche Lebenserwartung liegt bei nur etwa 2 Jahren – im Gegensatz zu Haustauben, die bei artgerechter Haltung bis zu 15 Jahre alt werden können. Die Alttiere können ihre Jungtiere unter den widrigen Umständen kaum versorgen, viele der Jungtiere verhungern noch im Nest. Zudem kommen viele Tiere an unsachgemäßen Vergrämungsmaßnahme zu Schaden, sie verunfallen im Straßenverkehr oder durch Kollisionen mit Glasflächen. In einigen Fällen werden Tauben auch gezielt verletzt oder misshandelt. In Leipzig sind dokumentierte Fälle bekannt, in denen Stadttauben angeschossen oder mutwillig eingesperrt wurden. Unsachgemäße Fütterungen durch beratungsresistente Personen verschärfen die Lage für die Tiere.
Mindestens 148 hilfsbedürftige Stadttauben aus nur einem Verein aus Leipzig wurden bereits im Jahr 2025 durch ehrenamtliche Päppler*innen gepflegt.
Bislang kümmern sich in Leipzig die AG Stadttauben des Vereins Pro Lebensglück und der Stadttaubenhilfe Leipzig um Stadttauben in Leipzig.
Um das Leid der Tiere zu beenden und auch das Stadtbild zu verbessern, sind betreute Taubenschläge ein erfolgreiches, tierfreundliches und nachhaltiges Mittel, das sich bewährt gezeigt hat.
Durch Taubenschläge können Eier getauscht und die Population kontrolliert und verringert werden. Bestehende wilde Brutplätze in der Nähe von Taubenschlägen werden verschlossen. Die Tauben halten sich 70–90 % des Tages im Taubenschlag und in dessen unmittelbarer Umgebung auf, da durch die Fütterung im Schlag die Suche nach Futter entfällt. Durch den regelmäßigen Tausch der Eier mit Attrappen gibt es wesentlich weniger Tiere und das Leid wird erheblich verringert. Der meiste Kot wird im Taubenschlag abgesetzt, kann gesammelt entsorgt werden und spart daher Reinigungskosten für Gebäudeeigentümer und die Stadt.
Da die Tauben im Schlag gefüttert und medizinisch betreut werden, gibt es keine ausgehungerten Tiere und verletzten Tiere im Stadtbild. Die Stadttaube wird wieder mehr respektiert.
Teilt man die Kosten und den Arbeitsaufwand für ein städtisches Taubenkonzept unter verschiedenen Akteuren auf (bspw. Stadt Leipzig, Deutsche Bahn, Objekteigentümer, Spenden, Anlieger), verringern sich Aufwand und Finanzierung für den Einzelnen deutlich. Nach diesem Prinzip verfahren mittlerweile viele Städte, die bereits erfolgreich betreute Taubenschläge betreiben (Bsp. siehe unten).
Maßgeblich für den Erfolg ist die Zusammenarbeit zwischen der Kommune und den ehrenamtlichen Vereinen, welche für die Betreuung der Taubenschläge zuständig wären. Ehrenamtliche Vereine können bei der Planung, Errichtung und Betreuung eines Taubenschlages personell und fachlich unterstützen.
Die Errichtung eines Taubenschlages kostet ca.: einmaliger Posten 1.500,00 – 20.000,00€
Erfolge durch betreute Taubenschläge sind u.a.:
- Basel (Schweiz): Seit Einführung mehrerer betreuter Taubenschläge konnte die Taubenpopulation von rund 25.000 auf etwa 8.000 Tiere gesenkt werden und die Verschmutzung der Stadt wurde reduziert. Gleichzeitig gingen Beschwerden und Verschmutzungen deutlich zurück.
- Stadt Augsburg: 10 Taubenschläge und 2 Taubentürme. Damit wird das Stadtgebiet mit ca. 5 t Kot / Jahr entlastet, die fachgerecht in den Taubenschlägen entsorgt werden. Pro Jahr werden 6.000 Eier getauscht. Zuschuss der Stadt Augsburg: 30.000 € p.a.; https://www.augsburg.de/umwelt-soziales/umwelt/umweltstadt-augsburg/stadttaubenkonzept
- Stadt Bernau: 1 Taubenschlag am Bahnhof mit 200 Tauben, die Stadt Bernau unterstützt bei den Futterkosten mit 400 € / Monat (insgesamt betragen die Futterkosten 2.700 € / Monat) und übernimmt den Abtransport des Taubenkots
- Aachen: circa 6000 getauschte Eier jährlich
- Bielefeld: ca.600 Eier jährlich
Weitere Städte mit betreuten Taubenschlägen sind Ditzingen, Düsseldorf, Tübingen, Wiesbaden, Wien und weitere.
Verwaltungsstandpunkt vom 06. Januar 2026
Der Antrag wird abgelehnt.
Zusammenfassung:
Stadttauben gelten als herrenlose Wildtiere, deren Versorgung keine Pflichtaufgabe der Kommune darstellt. Die in manchen Kommunen im Rahmen freiwilliger Projekte etablierten Taubenschläge bspw. nach „Augsburger Modell“ zeigen gemischte Erfolge. Die Kosten für Errichtung und laufenden Betrieb eines Taubenschlages sind hoch und durch die Stadt Leipzig nicht leistbar.
Begründung:
Die Stadtverwaltung hat wiederholt erläutert, dass Stadttauben rechtlich als herrenlose, wildlebende Tiere einzustufen sind. In den folgenden Antworten bzw. Verwaltungsstandpunkten hat sich die Stadtverwaltung auch dazu geäußert: VII-F-09619, VIII-HP-10104, VIII-F-00419, VIII-F-00547, VIII-P-01915
Diese Einschätzung entspricht dem geltenden Tierschutzrecht und der einschlägigen Kommentarliteratur (Hirt/Maisack/Moritz/Felde, 4. Aufl. 2023, TierSchG Anh. § 2 Rn. 93a, beck-online).
Die dabei wesentlichen Punkte sind, dass Stadttauben zwar Nachkommen domestizierter Haustauben sind, sich aber wieder weitgehend an die Wildform angenähert haben. Die Verwilderung fand vor so langer Zeit statt, dass eine Einordnung als Fundtiere ausdrücklich nicht greift. Daraus folgt, dass keine Fürsorge-, Betreuungs- oder Versorgungspflicht der Kommune besteht.
Unabhängig davon nimmt die Stadt die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben wahr:
- Prüfung tierschutzwidriger Vergrämung
- Fundbehördliche Zuständigkeit für entflogene, erkennbar gehaltene Rassetauben
- Anordnung von Abwehrmaßnahmen, wenn Hygiene- oder Gesundheitsgefahren bestehen
Ein kommunaler Taubenschlag würde die Stadt Leipzig in die Rolle einer Tierhalterin bringen. Dabei handelt es sich um eine Aufgabe, die ihr rechtlich nicht zugewiesen ist, es ist demnach eine freiwillige Aufgabe.
Das sogenannte „Augsburger Modell“, welches als Erfolgsmodell im Antrag aufgeführt wird, findet in mehreren Städten Anwendung. Die Erfahrungen sind jedoch sehr unterschiedlich und nicht durchweg positiv. In größeren Kommunen wie etwa Düsseldorf, Köln oder München zeigte sich nach hiesiger Kenntnis, dass die erhoffte nachhaltige Reduktion der Taubenpopulation oft ausblieb. Trotz des regelmäßigen Eiertauschs kam es nur zu begrenzten Bestandsrückgängen, während der Aufwand für Pflege, Reinigung und Fütterung konstant hoch blieb. Die veröffentlichten Zahlen an ausgetauschten Eiern lässt dabei nicht automatisch darauf rückschließen, dass sich auch die Stadttaubenpopulation verringert.
Eine der Ursachen dafür könnten Verlagerungseffekte durch Taubenschläge darstellen: Tauben aus umliegenden Gebieten ziehen in die Schläge, wodurch sich lokale Bestände zwar verändern, aber nicht dauerhaft verringern.
Die Stadt Leipzig hat sich seit Anfang 2024 bereits mehrfach skeptisch zum Erfolg des „Augsburger Modells“ in Leipzig positioniert. Der damit verbundene Aufwand, der in kleineren Städten womöglich überschaubar ist, wäre für Leipzig ungleich höher.
Auch die stets zitierte Anzahl an Nachkommen, so auch in diesem Antrag, ist aus fachlicher Sicht in Frage zu stellen. Es handelt sich um eine theoretische Annahme, die unter Stadtbedingungen möglicherweise nicht haltbar ist.
Die Aussage der Textpassage
„Die Situation der Tauben in Leipzig ist fatal. Sie leiden und kämpfen jeden Tag ums Überleben. Schon lange hat man sich an das Bild der in Städten lebenden Tauben gewöhnt, sodass kaum hinterfragt wird, wie die eigentliche Situation der Tiere aussieht. Dabei ist das Leben der Stadttauben alles andere als artgerecht, sondern ein Leben voll schwerwiegenden Folgen, seitdem man sie ihrem Schicksal überlassen hat.
Zudem wirken sich hungernde, verletzte oder gar tote Tauben sowie Verschmutzungen negativ auf das gesamte Stadtbild und die Menschen aus. Diese Verhältnisse und unnatürlichen Umstände führen häufig zu Konflikten.“
kann aus Sicht der Stadtverwaltung nicht bestätigt werden. Gegenüber dem Ordnungsamt werden regelmäßig Feststellungen getroffen, dass Stadttauben trotz Fütterungsverbot im gesamten Stadtgebiet gefüttert werden (einzelne Anzeigen liegen vor). Da oft auch im Übermaß gefüttert wird, locken die Futterreste u. a. Ratten und Mäuse an. Richtig ist natürlich, dass falsches Futter wie Brot, Brötchen oder gar Kuchenreste zu Erkrankungen der Tiere führen.
Bei der Einsatzstelle des Ordnungsamts sind im Jahr 2025 (bis 20.11.2025) insgesamt 16 Meldungen in Bezug auf Tauben eingegangen:
09/2025: 1x tote Taube
07/2025: 1x Taubenfütterung, 2x tote Taube(n)
06/2025: 2x Taubenfütterung, 4x tote Taube(n)
05/2025: 1x Taubenfütterung, 1x Meldung im Zusammenhang mit Taubenabwehrmaßnahmen
04/2025: 2x eingesperrte Taube(n), 1x tote Taube(n), 1x Taubenfütterung
Aus diesen vorliegenden Zahlen lässt sich aktuell keine fatale Situation ableiten.
Die im Antrag aufgeführten Kosten für Taubenschläge sind aus Sicht der Stadtverwaltung nicht auskömmlich, was bereits in den vorangegangenen aufgeführten Positionierungen der Stadt zu Tauben thematisiert und erläutert wurde.
Unabhängig davon, dass die im Antrag benannten Orte großer Taubenpopulationen dabei mit den Hinweisen des Ordnungsamtes übereinstimmen, sind freiwillige Projekte derzeit finanziell nicht darstellbar. Es sind hierfür keine Haushaltsmittel eingestellt und Pflichtaufgaben der Stadt Leipzig, insbesondere der Grundversorgung, haben Vorrang.
Neufassung vom 20.04.2026
Der Antrag wird wie folgt neu gefasst:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt,
1. einen regelmäßig tagenden „Runden Tisch Stadttaubenmanagement“ bis zum 3. Quartal 2026 zu etablieren, der ein kommunales, nachhaltiges und tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement zum Stadttaubenschutz, nicht‑pharmakologische Populationskontrolle, Tiergesundheit und Stadtsauberkeit erarbeitet. Dabei sind die relevanten Akteur*innen, wie u.a. die ehrenamtlich tätigen Stadttauben-Vereine, der Tierschutzbeirat, die Veterinärmedizin der Universität Leipzig, die LEVG, kommunale Eigenbetriebe einzubeziehen. Der Ausschuss Umwelt, Klima und Ordnung sowie der Tierschutzbeirat werden laufend und regelmäßig über die Ergebnisse informiert.
2. zwei betreute Taubenschläge nach dem „Augsburger Modell“ als Pilotprojekte in der Leipziger Innenstadt und im Umfeld des Lindenauer Markt einzurichten.
3. Zur Umsetzung der Taubenschläge sind
a) Flächen und Gebäude der Stadt und ihrer Gesellschaften und Eigenbetriebe in die Eignungsprüfung einzubeziehen,
b) verschiedene Finanzierungsvarianten für die Taubenschläge unter Einbeziehung der Taubenschutz-Vereine zu prüfen,
c) geeignete Bundes- oder Landesförderprogramme zu ermitteln und
d) sowohl private Spender*innen als auch städtische Beteiligungsunternehmen unter Berücksichtigung einer Sichtbarkeit für die Unterstützung aktiv anzusprechen.
4. Das in der Polizeiverordnung kommunale Fütterungsverbot für wildlebende Haustauben wird für den Bereich der Taubenschläge neu geregelt.
Dazu wird § 21 der Polizeiverordnung wie folgt neu gefasst:
§ 21: „Außerhalb genehmigter Taubenschläge ist es verboten, wildlebende Haustauben und Ratten zu füttern.“
Begründung der Neufassung:
Begleitend zur Standortsuche und Errichtung der beiden beabsichtigten Taubenschläge in unmittelbarer Nähe der beiden größten Stadttaubenpopulationen in Leipzig soll mittels der Einrichtung eines Runden Tisches aus Expert*innen die spätere tierschutzgerechte Unterhaltung der Taubenschläge vorbereitet werden. Hierzu ist die Erarbeitung eines kommunalen Stadttaubenmanagements notwendig und beabsichtigt.
Das von der CDU-Fraktion vorgeschlagene wissenschaftlich begleitete Modellprojekt zur Anwendung des in mehreren europäischen Ländern zugelassenen Präparats „Ovistop“ mit dem Wirkstoff Nicarbazin zur Populationskontrolle wird abgelehnt und soll nicht in das Stadttaubenmanagement aufgenommen werden. Zwar ist Nicarbazin in der Geflügelmast seit vielen Jahren zugelassen, seine Verwendung bei Stadttauben als Mittel zur Fortpflanzungskontrolle ist jedoch bislang nicht ausreichend untersucht. Insbesondere fehlen belastbare Langzeitstudien zu möglichen Nebenwirkungen bei wiederholter oder dauerhafter Aufnahme. Aus der Geflügelmast sind bei Überdosierung erhebliche gesundheitliche Risiken bekannt, darunter Atemnot, Überhitzung und Todesfälle; inwieweit sich solche Effekte bei Stadttauben unter den Bedingungen einer freien Stadtsituation verstärken, ist völlig offen. Hinzu kommt, dass die für eine Wirksamkeit notwendige tägliche und ausreichend hohe Aufnahme im Alltag kaum verlässlich sichergestellt werden kann. Tiere, die nicht regelmäßig an das Futter gelangen oder andere Nahrungsquellen nutzen, bleiben fortpflanzungsfähig, was sowohl die Wirkung als auch die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs infrage stellt. Zudem ist nicht auszuschließen, dass auch andere Vogelarten – mit allen unabsehbar negativen Folgen - das behandelte Futter aufnehmen. Mehrere Kommunen, darunter Düsseldorf, haben sich nach Abwägung dieser Risiken ausdrücklich gegen den Einsatz des Präparats entschieden und setzen stattdessen auf betreute Taubenschläge. Aus Tierschutzsicht überwiegen damit die Risiken gegenüber dem erhofften Nutzen deutlich.
Um die Finanzierung der beiden Taubenschläge nicht allein aus kommunalen Mitteln sicherzustellen ist die Eruierung geeigneter und aussichtsreicher Förderprogramme sinnvoll, ebenso wie die Akquise von Spenden, z.B. in Form von Patenschaften, infrage kommender Partner*innen(organisationen). Auch die kommunalen Gesellschaften wie LWB, LEVG, wie auch die Eigenbetriebe, wie etwa die MuKo oder die Oper, sind hier – bei Standortsuche und Finanzierung – einzubeziehen.
Spender*innen, die einen monetären oder logistischen Beitrag zur Errichtung und Unterhaltung der betreuten Taubenschläge leisten, sollen entsprechend öffentlich sichtbar gewürdigt werden. Dies kann durch das Anbringen von Plaketten in geeigneter Weise realisiert werden.
Für die Unterhaltung der neuen Taubenschläge ist es darüber hinaus notwendig – genauso wie für den bereits durch die Deutsche Bahn AG am Bayerischen Bahnhof errichteten Taubenschlag – das kommunal verfügte Fütterungsverbot für Stadttauben zumindest für den Bereich der Taubenschläge aufzuheben. Da in § 21 der Polizeiverordnung ein generelles Fütterungsverbot für wildlebende Haustauben festgeschrieben ist, muss dies zumindest für den Bereich der genehmigten und betreuten Taubenschläge aufgehoben werden.
Darüber hinaus wird auf die inhaltlichen Ausführungen des Ursprungsantrages verwiesen.
Anhang:
Bisher zugesagte Spender*innen und Unterstützer*innen sind:
Förderverein des Zoos Leipzig e.V.
Autohaus Klaus Zimmermann e.K.