Antrag: Teilhabe auf dem Wohnungsmarkt für alle - Diskriminierung beenden!

Beschluss der Ratsversammlung am 13. April 2022

Der Antrag wurde unter Streichung des Punktes 4 und Änderung des Punktes 6 geändert beschlossen:

Beschluss:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beginnend mit dem Sozialreport 2022, die Versorgung mit Wohnraum von Personen und Haushalten mit sogenannten besonderen Marktzugangsschwierigkeiten aufzuzeigen. Dazu werden die im Sozialamt vorliegenden aktuellen Daten verwendet.

 

Regelmäßig aller zwei Jahre sollen Testing-Verfahren in Zusammenarbeit mit dem Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V. durchgeführt und die Ergebnisse im Monitoringbericht Wohnen veröffentlicht und dem Stadtrat vorgelegt werden. 

 

Der Oberbürgermeister wirkt darauf hin, dass die Partnerinnen und Partner im Bündnis für bezahlbares Wohnen, wie die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB), die Wohnungsgenossenschaften sowie private Bestandshalter für die Umsetzung und Berichterstattung des Bündnisses ebenfalls Daten aus ihrer Vermietertätigkeit zur Verfügung stellen, aus denen hervorgeht, in welchem Umfang eine Vermietung an Wohnungssuchende, die Benachteiligung erfahren, erfolgt.

 

  1. Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen e. V. wird sowie der Prüfung beauftragt, ob durch die Einführung eines Siegels für eine diskriminierungsfreie Vermietung der Zugang zu Wohnungen für Wohnungssuchende, die Benachteiligung erfahren, verbessert wird.

 

Sollte ein entsprechendes Siegel zu einem verbesserten Zugang zum Wohnungsmarkt führen, erarbeitet das Antidiskriminierungsbüro Sachsen e. V. gemeinsam mit den Wohnungsmarktakteuren einen Vorschlag für die Einführung eines Siegels für das Stadtgebiet Leipzig. Das Siegel ist im Bündnis für Wohnen bekannt zu machen und zu bewerben.

 

Der Oberbürgermeister wirkt darauf hin, dass insbesondere die LWB und alle weiteren am lokalen Bündnis für Wohnen Beteiligten nach Einführung des Siegels entsprechend dessen Kriterien arbeiten und das Siegel in der externen Kommunikation verwenden. Die LWB wird Informationen über Beschwerdemöglichkeiten in mehreren Sprachen, u.a. auch leichter und einfacher Sprache erarbeiten und öffentlich machen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Antidiskriminierungsbüro Sachsen e. V. eine umfassende Informationskampagne, ggf. im Rahmen der Kampagne „Unser Auftrag: Euer Zuhause“ in mehreren Sprachen, u.a. leichter Sprache zu Rechten und Beschwerdemöglichkeiten zu erarbeiten.

 

  1. Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen e. V. wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit geeigneten Trägern das vorhandene Angebot an Schulungen einschließlich prozessbegleitender Coachings und Supervisionen zur Stärkung von interkulturellen Kompetenzen und Antidiskriminierung auf dem Wohnungsmarkt für Vermieterinnen und Vermieter auszubauen. Die Angebote sind seitens der LWB sowie der von der Stadt Leipzig geförderte Wohnungsanbieter verpflichtend wahrzunehmen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass die LWB das Listenverfahren der LWB umgehend abschafft und bis zum Ende des III. Quartals 2022 ein alternatives Berichtswesen entwickelt, das Haushalte mit Migrationshintergrund, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld erhalten, im Umfang des relativen Anteils von Migranten in den jeweiligen Leistungsbereichen an den Gesamthaushalten in der Stadt Leipzig bei allen Neuvermietungen von Wohnungen berücksichtigt. 

 

  1. Die Arbeit in den Quartieren wird dauerhaft und insbesondere durch die Koordinierungs- und Migrationsberatungsstellen Paunsdorf und Grünau, durch Quartiersmanagements sowie weitere geeignete Stellen in anderen Stadtteilen aus Mitteln des Wohnungspolitischen Konzepts und der Stadtbezirksbeiräte gestärkt. Dabei sind zivilgesellschaftliche Initiativen zu unterstützen.

 

  1. Bereitstellung von Kontingentwohnungen für Härtefälle diskriminierter Gruppen insbesondere in stark nachgefragten Stadtteilen durch die LWB sowie andere interessierte Vermieter.

 

  1. Die diskriminierungsfreie Teilhabe für alle auf dem Leipziger Wohnungsmarkt wird als Themenschwerpunkt bei der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes bearbeitet.

Antrag vom 5. November 2021

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich für eine bessere Teilhabe von Menschen insbesondere mit Migrationsgeschichte, BIPoC[1] und Geflüchteten sowie anderer Diskriminierungsmerkmale wie z.B. Behinderung oder Transferleistungsbezug auf dem Wohnungsmarkt und wirksame Maßnahmen gegen Diskriminierung einzusetzen. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Sichtbarmachung von Diskriminierung, indem verfügbare Daten umfassend
    ausgewertet und regelmäßig Testing-Studien in Zusammenarbeit mit dem Antidiskriminierungsbüro Sachsen durchgeführt und in geeigneter Form veröffentlicht werden,
  • Erarbeitung von Standards bzw. Leitlinien und eines darauf aufbauenden
    Gütesiegels für faire und diskriminierungsfreie Vermietung, einschließlich einer DIN-konformen barrierefreien Gestaltung von Wohnraum,
  • zeitnahe Einrichtung eines Beschwerdemanagements und Information über
    Beschwerdemöglichkeiten in mehreren relevanten Sprachen und in leichter Sprache,
  • Schaffung von Kontingentwohnungen für Härtefälle diskriminierter Gruppen
    insbesondere in stark nachgefragten Stadtteilen,
  • Vermittlung privater Bürgschaften und Prüfung der Bereitstellung von Bürgschaften der Stadt für Mieter*innen, die keine Sicherheiten vorweisen können,
  • Förderung von Initiativen und Projekten, mit der die Teilhabe von Menschen mit
    Migrationsgeschichte, BIPoC und Geflüchteten begleitend unterstützt wird, z.B.
    Übersetzungsleistungen, aufsuchende Beratungsangebote, Patenschaften oder Haus- und Hoffeste,
  • Gewährleistung eines umfassenden Angebots von Schulungen gegen Diskriminierung und für interkulturelle Kompetenzen, die für die LWB sowie von der Stadt Leipzig geförderte Wohnungsanbieter verpflichtend wahrzunehmen sind,
  • Bekenntnis zu diskriminierungsfreien Prozessen auf allen Unternehmensebenen
    der LWB, unterstützt durch Supervision,
  • Abschaffung des Listenverfahrens der LWB und eine diskriminierungsfreie
    Vergabe von Wohnraum, unabhängig von Aufenthaltsstatus und Einkommen im Rahmen eines umfassenden Integrations- und Antidiskriminierungskonzepts.

Unter Berücksichtigung der genannten Maßnahmen sind im Rahmen des Runden Tischs gegen Diskriminierung und des Bündnisses für Wohnen sowie bei der Fortschreibung des wohnungspolitischen Konzepts und der Eigentümerziele der LWB konkrete Zielsetzungen für umfassende Teilhabe und gegen rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt zu erarbeiten.

Begründung:

Mit dem Bevölkerungswachstum der letzten Jahre ist Leipzig deutlich internationaler geworden. Ende 2020 lebten 96.719 Migrantinnen und Migranten in Leipzig - 16 % der Gesamtbevölkerung - in allen Leipziger Ortsteilen, wobei ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung zwischen 3,2 % in Baalsdorf und 42,4 % in Volkmarsdorf stark differiert. Obwohl Leipzig seit 2009 als Mitglied des Europäischen Städtebündnisses gegen Rassismus ECCAR den dazugehörigen 10 Punkte Plan übernommen hat, der zur „Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt“ verpflichtet, ist diese in Leipzig leider noch nicht gegeben. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach Wohnraum haben Menschen mit geringem Einkommen und unter ihnen insbesondere Menschen mit Migrationsgeschichte, BIPoC1 und Geflüchtete zunehmend Probleme, bezahlbaren und passenden Wohnraum zu finden. Dies trifft auch auf Menschen mit Behinderung, Transferleistungsbezug oder anderen Diskriminierungsmerkmalen zu.

Neben finanziellen Hürden sehen sich diese Menschen oft auch mit offener oder verdeckter Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt konfrontiert. Sie werden bereits bei der Wohnungssuche auf offene oder verdeckte Weise diskriminiert, wobei oft verschiedene Diskriminierungsmerkmale zusammenspielen. Verschiedene Testing-Studien (Auswertung stichprobenhafter Wohnungsbewerbungen von Personen mit (zugeschriebener) nicht-deutscher Herkunft und als deutsch gelesener Vergleichspersonen), zeigen, dass in ca. 60% der Fälle eine Diskriminierung stattfindet. In der Nachbarschaft auftretende Konflikte werden von Vermietern genutzt, um die Wohnung zu kündigen. Oft suchen Betroffene zu spät Hilfe, Sprachbarrieren verschärfen z.T. das Problem. So lebt von den derzeit ca. 1.000 wohnungssuchenden Geflüchteten in den Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig eine Vielzahl dort schon länger als 24 Monate, weil es dem Sozialamt zufolge (vgl. VII-Ifo-06046) u.a. eine geringere Vermietungsbereitschaft von Eigentümern gegenüber Transferleistungsempfänger/-innen oder / und Personen mit Aufenthaltstiteln gibt.

Diskriminierendes Verhalten ist nicht nur bei privaten Vermietern und Wohnungsunternehmen, sondern ebenso bei kommunalen Wohnungsunternehmen zu beobachten, wie erst kürzlich der Fall der Bremer BreBau zeigte. Eine strukturelle Diskriminierung wird auch von der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft praktiziert: Mit dem sogenannten Listenverfahren der LWB werden Menschen mit Migrationsgeschichte, deren Aufenthaltstitel ein Jahr oder länger gültig ist und die kein eigenes Einkommen haben, von der freien Bewerbung um Wohnungen der LWB ausgeschlossen. Die Ungleichbehandlung aufgrund des Aufenthaltstitels ist nach Auffassung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine Form der rassistischen Diskriminierung.

Unser Ziel ist eine umfassende und diskriminierungsfreie Teilhabe am Wohnungsmarkt überall in Leipzig. Dazu hat die Grüne Ratsfraktion viele der bereits laufenden Aktivitäten in den letzten Jahren initiiert oder unterstützt, z.B. die Kontaktstelle Wohnen zur Vermittlung von Wohnraum an Geflüchtete, die Information im Willkommenszentrum ebenso wie geplante Maßnahmen, z.B. die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen für Menschen, die rassistischer Diskriminierung ausgesetzt sein können. Darüber und über weitere Maßnahmen wie die sozialen Wohnraumhilfen oder Aktivitäten der Quartiersmanagements hinaus sind jedoch umfassende Anstrengungen notwendig.

Dazu muss Diskriminierung zunächst sichtbar gemacht werden, indem die Stadt Leipzig z.B. verfügbare Daten ihrer Bürgerumfrage oder auch der laufenden Studie „Diskriminierungserfahrungen in Sachsen“ gesondert zum Thema auswertet. Gegebenenfalls muss die kommunale Bürgerumfrage erweitert werden oder in einer geeigneteren Form der Ansprache von Menschen mit Migrationsgeschichte, BIPoC und Geflüchteten sowie anderen Diskriminierungsmerkmalen erfolgen. Die Möglichkeit zur Beschwerde über Diskriminierung bei der Wohnungssuche und innerhalb bestehender Mietverhältnisse soll den Betroffenen aktiv bekannt gemacht werden.

Darüber hinaus ist die regelmäßige Durchführung von Testing-Verfahren geeignet, Diskriminierung bereits bei der Wohnungssuche sichtbar zu machen. Im Zusammenspiel eines solchen Monitorings mit umfassenden und möglichst verpflichtenden Schulungen und Standards bzw. Leitlinien kann Diskriminierung wirksam vorgebeugt werden. Auf Seiten der LWB soll das seit Jahren in der Kritik stehende Listenverfahren abgeschafft und durch geeignetere und diskriminierungsfreie Maßnahmen im Rahmen eines umfassenden Integrations- und Antidiskriminierungskonzepts ersetzt werden.

Zugleich sollen unterstützende Maßnahmen wirken. Mit der Schaffung von Kontingentwohnungen für Härtefälle sollen LWB und andere Wohnungsmarktakteure einen Zugang zu Wohnen insbesondere in stark nachgefragten Stadtteilen sichern. Die Übernahme von Bürgschaften soll möglichst unbürokratisch erfolgen, damit Mieter*innen sie bei Bedarf schnell bekommen können und gleichzeitig Vermieter sie anerkennen. Neben Bürgschaften der Stadt ist auch denkbar, dass Privatpersonen, ggf. über eine Stiftung ebenfalls Bürgschaften bereitstellen und diese mit der Unterstützung der Stadt vermittelt werden. Für die Ausweitung des Angebots an großen Wohnungen und Wohnungen zu Mieten in Höhe der Kosten der Unterkunft hat der Stadtrat im Rahmen des Doppelhaushalts 2021/22 auf grünen Antrag hin die Weichen gestellt.

Mit der Förderung von Übersetzungsleistungen, aufsuchenden Beratungsangeboten, Patenschaften, Haus- und Hoffesten oder anderen Initiativen und Projekten kann die Vermeidung von Diskriminierung insbesondere bei bereits erfolgtem Wohnungsbezug begleitend unterstützt werden.

 

[1] Die Abkürzung BIPoC steht für Black, Indigenous & People of Colour. Darüber hinaus schließen wir alle Menschen ein, die rassistischer Diskriminierung ausgesetzt sein können.

 

Verwaltungsstandpunkt vom 9. März 2022

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beginnend mit dem Sozialreport 2022, die Versorgung mit Wohnraum von Personen und Haushalten mit Marktzugangsschwierigkeiten aufzuzeigen. Dazu werden die im Sozialamt vorliegenden Daten verwendet.
    Regelmäßig sollen Testing-Verfahren in Zusammenarbeit mit dem Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V. durchgeführt und die Ergebnisse im Monitoringbericht Wohnen veröffentlicht werden.
    Der Oberbürgermeister wirkt darauf hin, dass die Partnerinnen und Partner im Bündnis für bezahlbares Wohnen, wie die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB), die Wohnungsgenossenschaften sowie private Bestandshalter für die Berichterstattung des Bündnisses ebenfalls Daten aus ihrer Vermietertätigkeit zur Verfügung stellen, aus denen hervorgeht, in welchem Umfang eine Vermietung an benachteiligte Personengruppen erfolgt.
  2. Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen e. V. wird mit der Prüfung beauftragt, ob durch die Einführung eines Siegels für eine diskriminierungsfreie Vermietung der Zugang zu Wohnungen für benachteiligte Wohnungssuchende verbessert wird.
    Sollte ein entsprechendes Siegel zu einem verbesserten Zugang zum Wohnungsmarkt führen, erarbeitet das Antidiskriminierungsbüro Sachsen e. V. gemeinsam mit den Wohnungsmarktakteuren einen Vorschlag für die Einführung eines Siegels für das Stadtgebiet Leipzig.
    Die LWB arbeitet nach Einführung des Siegels entsprechend dessen Kriterien und verwendet das Siegel in der externen Kommunikation. Die LWB wird Informationen über Beschwerdemöglichkeiten in mehreren u.a. auch leichter Sprache erarbeiten und öffentlich machen.
  3. Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen e. V. wird beauftragt, das vorhandene Angebot an Schulungen zur Stärkung von interkulturellen Kompetenzen und Antidiskriminierung auf dem Wohnungsmarkt für Vermieterinnen und Vermieter auszubauen.
  4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass die LWB das Listenverfahren der LWB umgehend abschafft und bis zum Ende des III. Quartals 2022 ein alternatives Berichtswesen entwickelt, das Haushalte mit Migrationshintergrund, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld erhalten, im Umfang des relativen Anteils von Migranten in den jeweiligen Leistungsbereichen an den Gesamthaushalten in der Stadt Leipzig bei allen Neuvermietungen von Wohnungen berücksichtigt.
  5. Die Arbeit in den Quartieren wird weiterhin durch die Koordinierungs- und Migrationsberatungsstellen Paunsdorf und Grünau aus Mitteln des Wohnungspolitischen Konzepts und der Stadtbezirksbeiräte gestärkt.


Punkt 1 des Antrags wird mit Ergänzungen zugestimmt. Beginnend mit dem Sozialreport 2022 soll die Versorgung mit Wohnraum von Personen und Haushalten mit Marktzugangsschwierigkeiten aufgezeigt werden. Es sollen regelmäßig Testing-Verfahren durchgeführt und die Ergebnisse im Monitoringbericht Wohnen veröffentlicht werden.

Zu den Punkten 2, 3, 7 und 9 des Antrags werden Alternativvorschläge unterbreitet. So soll geprüft werden, ob durch die Einführung eines Siegels für eine diskriminierungsfreie Vermietung der Zugang zu Wohnungen für benachteiligte Wohnungssuchende verbessert wird. Ist das der Fall, soll ein Vorschlag für die Einführung eines Siegels für das Stadtgebiet Leipzig erarbeitet werden. Die LWB soll entsprechend den Kriterien des Siegels arbeiten und Informationen über Beschwerdemöglichkeiten in mehreren Sprachen veröffentlichen. Das Angebot an Schulungen zur Stärkung von interkulturellen Kompetenzen und Antidiskriminierung auf dem Wohnungsmarkt für Vermieterinnen und Vermieter soll ausgebaut werden. Der Oberbürgermeister soll beauftragt werden, darauf hinzuwirken, dass die LWB das Listenverfahren abschafft und ein alternatives Berichtswesen entwickelt.

Punkt 6 des Antrags wird bereits berücksichtigt. Die Arbeit in den Quartieren soll weiterhin durch die Koordinierungs- und Migrationsberatungsstellen Paunsdorf und Grünau aus Mitteln des Wohnungspolitischen Konzepts und der Stadtbezirksbeiräte gestärkt werden.

Die Punkte 4, 5 und 8 des Antrags werden abgelehnt. Die Gründe werden im Verwaltungsstandpunkt beschrieben.

 

Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis. Jeder Mensch sollte einen barriere- und diskriminierungsfreien Zugang dazu erhalten. Durch die vorgesehenen Maßnahmen können existierende Barrieren aufgezeigt und Lösungsmöglichkeiten für Leipzig geschaffen bzw. vorgeschlagen werden.

Der Charakter der Stadt Leipzig ist durch die Vielfalt ihrer Einwohner/-innen geprägt, die für ein dauerhaftes Leben in Leipzig einen Zugang zum Wohnungsmarkt benötigen. Mit dem Verwaltungsstandpunkt wird somit auch die Weltoffenheit Leipzigs gefördert.

Als diskriminierend wahrgenommene Erfahrungen bei der Wohnraumsuche stellen nach aktueller Einschätzung des Antidiskrimierungsbüros Sachsen e.V. (ADB) einen der wesentlichen Gründe für die Inanspruchnahme von Beratungen beim ADB dar. Das zeigte sich in einer Studie zum sächsischen Wohnungsmarkt, die das ADB 2017 veröffentlicht hatte[1]. Auch 2021 ist der Bedarf an der Beratung des ADB im Themenfeld Wohnen in Leipzig weiterhin hoch. Während Diskriminierung im Berufsleben nach den Zahlen des ADB für Leipzig mit ca. 45 Fällen den häufigsten Beschwerdegrund darstellte, ist die erlebte oder wahrgenommene Diskriminierung am Wohnungsmarkt mit 42 Fällen der zweithäufigste Grund, für Betroffene die Expertise des ADB zu nutzen.[2]

Die Ergebnisse der aktuellen Befragung von Migranten/-innen in Leipzig 2020, die durch das Amt für Statistik und Wahlen durchgeführt wurde, liegen vor.[3] Die Wohnsituation und Frage zur Diskriminierung bei der Wohnungssuche wird auf den Seiten 39 ff. des Berichts beleuchtet:

„16 Prozent der Migrantinnen und Migranten in Leipzig befinden sich aktuell auf Wohnungssuche. Der Anteil der Personen, die teils länger als 6 Monate eine Wohnung suchen, ist unter den Migrantinnen und Migranten fast doppelt so hoch wie in der deutschen Vergleichsbevölkerung. Es sind in erster Linie Migrantinnen und Migranten aus den OIC[4]-Ländern und Syrien, die signifikant häufiger sehr langwierig bzw. erfolglos nach einer adäquaten Wohnung suchen. Jede/-r Fünfte gibt an, seit mindestens 6 Monaten auf Wohnungssuche zu sein, jedoch keine zu finden. Interpretiert man die langwierige bzw. erfolglose Suche nach einer Wohnung als „harten“ Indikator für eine strukturelle Benachteiligung auf dem Wohnungsmarkt, so lassen sich somit Anhaltspunkte bei der Herkunftsgruppe der OIC-Länder und Syrien finden. Sowohl Befragte im jungen, als auch im mittleren Erwachsenenalter sind in dieser Herkunftsgruppe gleichermaßen häufig betroffen.“

Die Gründe für eine langwierige bzw. erfolglose Wohnungssuche wurden für die Gesamtgruppe der Migrantinnen und Migranten untersucht:

“Am häufigsten stehen Kostengründe einer erfolgreichen Wohnungssuche entgegen. Fast zwei Drittel derjenigen, die sich seit mehr als sechs Monaten auf Wohnungssuche befinden, geben diesen Grund an (siehe Abbildung 1-29). Auf dem zweiten Rang stehen wohnungsbezogene Gründe, das heißt, dass keine adäquate Wohnung entsprechend der eigenen Ansprüche oder Anforderungen gefunden werden kann. Auf Rang 3 und Rang 4 stehen Vermieterablehnungen, entweder aufgrund eines Sozialleistungsbezugs oder aufgrund des Migrationsmerkmals.

Der Grund „Vermieter lehnt Personen mit Migrationshintergrund ab“, wird nahezu ausschließlich von Migrantinnen und Migranten aus den OIC-Ländern und Syrien benannt. 32 Prozent, also jede/-r Dritte dieser Herkunftsgruppe wähnt, dass die langwierige bzw. erfolglose Wohnungssuche an einer systematischen Ablehnung von Migranten(-gruppen) liege. In den anderen fünf Herkunftsgruppen werden dagegen kaum Ablehnungen von Vermieterseite aufgrund des eigenen Migrationshintergrunds wahrgenommen. Nur 4 Prozent der anderen Herkunftsgruppen (Europa und USA sowie Fernost) berichten von diesem Grund.“

Die Stadtverwaltung kann nur eingeschränkt auf den Wohnungsmarkt und die Vermieter/-innen Einfluss nehmen. Mit den Leistungen und Angeboten, die die Stadtverwaltung, wie z.B. das Sozialamt vorhält, kann Diskriminierung entgegengewirkt werden. Im Zusammenhang mit der Wohnraumversorgung des Sozialamtes werden bedürftige Haushalte unabhängig von ihrer Herkunft oder anderen Kriterien versorgt.

Beschlusspunkt 1 (Zustimmung mit Ergänzung zum Punkt 1 des Ursprungsantrages): Sichtbarmachung von Diskriminierung und Testing-Studien

Im Sozialreport 2020 sowie 2021 wurden Haushalte mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt ausgewiesen (Abschnitt 4.5 Soziale Wohnraumversorgung, S. 30 ff.). Haushalte mit Marktzugangsschwierigkeiten können sich grundsätzlich nicht selbst am freifinanzierten Wohnungsmarkt mit Wohnraum versorgen und weisen eines der nachfolgenden Merkmale auf

• Wohnungslosigkeit sowie Obdachlosigkeit oder davon bedroht,

• kinderreiche Familien (mit mehr als drei Kindern),

• prekäre Schuldensituation,

• psychische Krankheit, welche möglichst vorher in einer geeigneten Maßnahme stabilisiert wurde,

• Haftentlassung, die in der Regel nicht länger als 6 Monate zurückliegt,

• Migrationshintergrund (auch asylberechtigte Personen aus Gemeinschaftsunterkünften) oder

• gesundheitlich eingeschränkte Personen mit besonderem Wohnraumbedarf.

Ab dem Sozialreport 2022 werden Haushalte mit Marktzugangsschwierigkeiten sowie ihre Versorgungssituation detaillierter betrachtet. Neben der zusammengefassten Darstellung aller Haushalte mit Marktzugangsschwierigkeiten werden darunter die von Diskriminierung potentiell betroffenen Haushalte, also migrantische Haushalte, wohnungs- und obdachlose Haushalte sowie Haushalte mit Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII gesondert ausgewiesen.

Die Versorgung von Haushalten mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt wird Bestandteil der Arbeit im Bündnis bezahlbares Wohnen sein. Die Bestandshalter/-innen von Immobilien werden gebeten, für ihre jeweiligen Unternehmen den Anteil an migrantischen Mieterhaushalten und den Anteil an Neuvermietungen an diesen Personenkreis für das Vorjahr zu benennen. Für eine Verpflichtung fehlt eine gesetzliche Grundlage. Eine anschließende Veröffentlichung zur Verfügung gestellter Informationen erfolgt über die Berichterstattung zur Arbeit des Bündnisses.

Zur Erhebung verlässlicher Daten zur Diskriminierung am Wohnungsmarkt in Leipzig sollen perspektivisch in regelmäßigen Abständen sog. Testing-Verfahren durchgeführt werden. Grundlage für diese Befragung können die Erfahrungen des ADB aus dem Jahr 2016/17 sein. Die Testings sollen alle drei Jahre in Zusammenarbeit mit dem ADB durchgeführt werden. Das Amt für Statistik und Wahlen prüft die fachliche Begleitung und methodische Unterstützung des Prozesses. Die Finanzierung der Untersuchung erfolgt aus Mitteln des Wohnungspolitischen Konzeptes. Für die Durchführung des Testings werden alle drei Jahre 5.000 € geplant. Die erste Testingstudie wird im 2. Halbjahr 2022 durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchung werden im Monitoringbericht Wohnen veröffentlicht.

Beschlusspunkt 2 (Alternativvorschlag zu Punkten 2 und 3 des Ursprungsantrages): Siegel für diskriminierungsfreie Vermietung

Aktuell gibt es weder in Sachsen noch in Leipzig Standards für diskriminierungsfreie Vermietungen. Für die Stadt Leipzig könnten durch das ADB unter Beteiligung der LWB und weiterer Akteure des Leipziger Wohnungsmarktes entsprechende Leitlinien entwickelt werden. Bei der Erarbeitung sind alle Faktoren, die zu einer Diskriminierung führen können (u.a. Alter, Behinderung, Migrationserfahrung) zu berücksichtigen.

Zunächst ist zu prüfen, ob ein Siegel, das barriere- und diskriminierungsfreie Vermietungsprozesse auch nach außen dokumentiert und sichert, eingeführt werden soll[5]. Hierbei ist insbesondere zu betrachten, inwieweit solch ein Siegel zu einem verbesserten Zugang zu Wohnungen für benachteiligte Personengruppen führt. Außerdem ist zu klären, ob eine Mitwirkung und Akzeptanz eines solchen Siegels bei einem größeren Teil der Wohnungsmarktakteure erreicht werden kann.

Zur Einbeziehung vielfältiger Expertisen sollen vom ADB weitere Forschungsinstitute hinzugezogen werden. Die Entwicklung der Leitlinien und des Siegels kann ab dem Jahr 2022 in Verantwortung des Sozialamtes erfolgen. Für die Prüfung und mögliche Entwicklung eines Siegels sind 45.000 € aus Mitteln des Wohnungspolitischen Konzeptes vorgesehen. Im Rahmen der Umsetzung wird das Dezernat für Stadtentwicklung und Bau mit seinen Arbeits- und Kommunikationsstrukturen mit den Vermieter/-innen unter dem Dach des „Bündnisses für bezahlbares Wohnen“ unterstützen.

Beschwerdeverfahren sind für Betroffene von Diskriminierung oftmals nur über das ADB oder individuelle juristische Unterstützung zu führen.

In der LWB ist das Thema „Antidiskriminierung/Beschwerdemanagement“ über eine Geschäftsanweisung „Ethikrichtlinie/Interessenkonflikt“ prozessual etabliert. Den Mitarbeitern/-innen sind alternativ drei Hinweis-/Beschwerdestellen – der Mitarbeitende Compliance, der Mitarbeitende Beschwerdemanagement/Ombudsmann (intern) und der externe Ombudsmann (ein beauftragter Rechtsanwalt) – bekannt. Zwei dieser Hinweis-/Beschwerdestellen werden zudem auf der Website der LWB als Ombudsstelle für Dritte benannt und stehen damit grundsätzlich auch für Beschwerden Dritter zur Verfügung. Die Informationen auf der Webseite sind in Deutsch und Englisch abrufbar. Da die Thematik in der LWB „gelebte Praxis“ ist, ist die Einrichtung eines zusätzlichen Beschwerdemanagements und die Bereitstellung dafür notwendiger personeller Ressourcen für die LWB nicht notwendig.

Für die anderen Akteure der Wohnungswirtschaft kann die Stadtverwaltung keine Vorgaben zur Einrichtung von Beschwerdestellen oder -verfahren machen. Diese Aspekte können jedoch bei der (freiwilligen) Entwicklung von Leitlinien für diskriminierungsfreie Vermietung berücksichtigt werden.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Angebote für alle Personen mit Beratungsbedarfen. So stehen Betroffenen bei mietrechtlichen Fragen der Deutsche Mieterbund – Mieterverein Leipzig e. V., bei Fragen zur Wohnraumsuche einkommensschwacher Haushalte das Sozialamt und Beratungsstellen freier Träger zur Verfügung. Geflüchtete können sich außerdem an die Migrationsberatungsstellen oder die Kontaktstelle Wohnen wenden.

Die LWB wird Informationen über Beschwerdemöglichkeiten in mehreren und leichter Sprache zur Verfügung erarbeiten. Die Informationen sollen einfach, barrierefrei sowie mehrsprachig zugänglich und öffentlich gemacht werden. Im Rahmen der Erarbeitung der Leitlinien für barriere- und diskriminierungsfreie Vermietungsprozesse wird gegenüber den Wohnungsmarktakteuren angeregt, für ihre Unternehmen ebenfalls solche Materialien zu erarbeiten.

Beschlusspunkt 3 (Alternativvorschlag zu Punkt 7 des Ursprungsantrages): Schulungen gegen Diskriminierung und für interkulturelle Kompetenzen

Schulungen gegen Diskriminierung und für interkulturelle Kompetenzen liegen in der Verantwortung der Träger der Wohnungswirtschaft. Ob und ggf. in welchem Rhythmus und für welchen Mitarbeiterkreis entsprechende Schulungen (verpflichtend) angeboten werden, steht in der jeweiligen Verantwortung der Wohnungsmarktakteure.

Seitens der LWB werden Schulungen gegen Diskriminierung und für interkulturelle Kompetenzen der Mitarbeitenden begrüßt. Diese Sensibilisierung sollte nach Einschätzung der LWB jedoch auch weitere Lebensbereiche umfassen. Die Entwicklung entsprechender Schulungen kann unter Einbindung des ADB und anderer mit Antidiskriminierung befassten Institutionen erfolgen.

Die LWB bietet ihren Mitarbeitern/-innen bereits seit einigen Jahren die Möglichkeit, ihre interkulturellen und fremdsprachlichen Kompetenzen zu stärken. Das Angebot stößt auf großes Interesse.

Die Verantwortung zur Festlegung der Durchführung entsprechender Schulungen obliegt aber auch bei der LWB der Geschäftsführung. Durch den Aufsichtsrat können entsprechende Initiativen in die operative Unternehmensarbeit eingebracht werden

Beschlusspunkt 4 (Alternativvorschlag zu Punkt 9 des Ursprungsantrages): Abschaffung des Listenverfahrens und alternatives Berichtswesen

Anlass der Einführung des Listenverfahrens für asylberechtigte Haushalte war eine "Sonderuntersuchung zu Vorwürfen auf Involvierung von Mitarbeitenden der LWB in so genannte Schwarzmaklergeschäfte" bei Wohnungsvergaben an diesen Personenkreis.

Das Listenverfahren wurde gerade zur Objektivierung und Optimierung hinsichtlich einer diskriminierungsfreien Vergabe infolge der Empfehlungen eines Gutachtens eingeführt. Das Amtsgericht teilte im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens die Auffassung der Objektivität des Verfahrens.

Das Listenverfahren gibt den Beschäftigten der LWB objektive Handlungsdirektiven vor, auf deren Grundlage die Vermietung aus einem für die Zielgruppe bereitgestellten Wohnungspool erfolgt. Die derzeit über das Listenverfahren mit Wohnungsangeboten zu versorgenden Haushalte befänden sich im Falle der Annahme des Antrages in diesem Punkt faktisch dann außerhalb des Listenverfahrens ohne selektierten Wohnungspool in starker – allein auf objektiven Kriterien beruhender – Konkurrenz mit anderen unterschiedlichsten Zielgruppen mit Marktzugangsschwierigkeiten, die die LWB nach ihren Möglichkeiten mit Wohnraum versorgt.

Seit Einführung des Listenverfahrens sind nach Mitteilung der LWB hinsichtlich Mietinteressenten aus dieser Kundengruppe bzw. deren begleitenden Beratern keine damals im Raum stehenden Bestechungsvorwürfe mehr bekannt geworden. Basierend auf den Einschätzungen der externen Prüfer zum Verfahren und den Erfahrungen der letzten Jahre stellt das Listenverfahren für die LWB als Arbeitgeberin in ihrer Führsorgepflicht ein wichtiges Instrument dar, ihre Mitarbeitenden vor Korruptionsvorwürfen zu schützen.

Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass bei Abschaffung des Listenverfahrens einerseits die Anzahl der möglichen Vermietungserfolge für die Gruppe der über das Listenverfahren betreuten Mietinteressenten sinken würde, andererseits Diskriminierungsvorwürfe gegenüber Mitarbeitenden der LWB zunehmen würden.

Andererseits wird das Listenverfahren durch die betroffenen wohnungssuchenden Migranten/-innen als nachteilig empfunden, da sie bei der Wohnungssuche nicht auf den „normalen“ Wohnungsbestand der LWB zugreifen können. Auch die Vergabe der Wohnungen nach dem Listenverfahren wird als Benachteiligung empfunden. Wenn es ein Wohnungsangebot der LWB nach dem Listenverfahren gibt, kann der/die Mietinteressent/-in nach Schilderungen keinen Besichtigungstermin vereinbaren und wahrnehmen. Der/die Mietinteressent/-in muss die angebotene Wohnung nehmen oder sein/ihr Anspruch verfällt und es ist eine erneute Registrierung auf der Liste mit neuen Wartezeiten notwendig. Darüber hinaus muss halbjährlich das Anmietungsinteresse gegenüber der LWB neu kommuniziert werden, da der/die Betroffene sonst von der Liste gestrichen wird.

Beschlusspunkt 5 (Punkt 6 des Ursprungsantrages bereits berücksichtigt):
Arbeit in den Quartieren

Diskriminierung erleben Betroffene jedoch nicht nur im Zuge von Anmietungsprozessen, sondern oftmals auch im täglichen „Erleben“ und Zusammenleben in einem Haus oder einem Quartier. Aus den Erfahrungen in den zurückliegenden Jahren zeigt sich, dass Diskriminierung oftmals auch aufgrund von Unkenntnis und Vorbehalten entsteht. Vorbehalte können durch Austausch, Begegnung und gegenseitiges Kennenlernen abgebaut werden.

Im Stadtteil Paunsdorf wird dieses Anliegen bereits seit einigen Jahren durch die Arbeit der Koordinierungsstelle Migration und Integration über den freien Träger Pandechaion Herberge e.V. umgesetzt. Die Koordinierungsstelle in Grünau wurde 2021 im Stundenumfang deutlich reduziert und soll ab 2022 an einen freien Träger neu vergeben werden. Ab 2022 werden beide Stellen dauerhaft im Umfang von 1,0 VZÄ je Quartier mit Mitteln des Wohnungspolitischen Konzeptes umgesetzt. Der finanzielle Aufwand für die Koordinierungsstelle in Grünau wird jährlich bei ca. 59.000 € und im Jahr 2022 anteilig bei 15.000 € liegen. Darüber hinaus können in Verantwortung der Stadtbezirksbeiräte aus den jeweiligen Quartierbudgets eigene Austausch- und Begegnungsangebote in den Quartieren entwickelt und finanziert werden.

Die LWB unterstützt und arbeitet bereits mit unterschiedlichen Initiativen zusammen, die unverzichtbare Arbeit für die Quartiersentwicklung und Unterstützung besonderer Bedarfsgruppen leisten (z. B. im Leipziger Osten mit dem Verein Internationale Frauen Leipzig e.V.). Weitere stadtteilbezogene Partnerschaften und Initiativen können diesen gegenseitigen Austausch der Nachbarschaft, auch mit Beteiligung anderer Wohnungsmarktakteure, befördern.

Über die Fachförderrichtlinien der städtischen Ämter und Referate, die Richtlinie Integrative Maßnahmen des Freistaats Sachsen sowie die Sächsische Kommunalpauschalenverordnung werden außerdem verschiedene kleinteilige Projekte und Initiativen gefördert. Die Kommunalen Integrationskoordinator/-innen, die teilweise auch sozialräumlich ausgerichtet sind, unterstützen vor Ort die nachbarschaftliche Vernetzung der Akteure, sind Ansprechpartner/-innen für Migrant/-innen sowie Multiplikator/-innen, die auch in den sozialräumlichen Netzwerken mit dem Thema Wohnen und Diskriminierung befasst sind (z.B. AK Ost, Netzwerk Wohnen). Diese Angebote in den jeweiligen Quartieren sollten perspektivisch stärker genutzt werden, um den gegenseitigen Austausch und das Kennenlernen aller Mitbewohner/-innen in den Quartieren zu stärken.

Ablehnung Punkt 4 des Ursprungsantrages: Schaffung von Kontingentwohnungen

Für Mehrpersonenhaushalte, denen aufgrund einer Wohnungsräumung eine akute Obdachlosigkeit droht oder die bereits obdachlos sind, hält die Stadt Leipzig Gewährleistungswohnungen vor, die zur ordnungsrechtlichen Notunterbringung dieser Haushalte dienen. Diese Gewährleistungswohnungen mietet die Stadt Leipzig i.d.R. bei der LWB an. Für die Dauer der Einweisung in diese Gewährleistungswohnung erhalten die darin untergebrachten Haushalte einen Nutzungsvertrag. Es handelt sich hierbei um keine mietvertraglich abgesicherten Unterkünfte.

Die Stadt Leipzig sollte mit dem Vorhalten von Kontingentwohnungen nicht in den Wohnungsmarkt eingreifen. Vielmehr muss das Verwaltungshandeln auf diskriminierungsfreies Tätigwerden gerichtet sein.

Die Schaffung von Kontingentwohnungen bedeutet in erster Linie, dass diese Wohnungen dem Wohnungsmarkt und wohnungssuchenden Haushalten nicht zur Verfügung stehen und damit zu einer weiteren Anspannung beitragen. Kontingentwohnungen müssten in verschiedenen Lagen und in verschiedenen Wohnungsgrößen vorgehalten werden. Dabei würde jede vorgehaltene leerstehende Kontingentwohnung bedeuten, dass diese Wohnung keinem anderen wohnungssuchenden Haushalt zur Verfügung steht.

Auch einschlägige Literatur sieht keine Notwendigkeit des Eingreifens der Kommunen, sondern eine Überwachungs- und Befassungspflicht.

„[…] Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Wohnraumversorgung eine Aufgabe der Daseinsvorsorge oder der staatlichen Infrastrukturgewährleistung ist. Sofern sie es wäre, könnte hieraus aber auch keine über die aus dem Sozialstaatsprinzip und den Grundrechten hinausgehende staatliche Verpflichtung zur Gewährleistung von Wohnraum abgeleitet werden. Leistungen der Daseinsvorsorge und die Bereitstellung von Infrastruktur haben gegenüber den Grundrechten und dem Sozialstaatsprinzip vielmehr eine dienende Funktion. Auch begründet die kommunale Selbstverwaltungsgarantie keine Pflicht zu einem bestimmten wohnungspolitischen Tätigwerden der Gemeinden. Aus der Aufgabenzuweisung erwächst lediglich eine Überwachungs- und Befassungspflicht der Gemeinden mit dem örtlichen Wohnungsmarkt. […]“[6]

Ablehnung Punkt 5 des Ursprungsantrages: Übernahme von Bürgschaften

Haushalte, die auf Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind, können Sicherheitsleistungen in Form der darlehensweisen Übernahme einer Mietkaution oder notwendiger Genossenschaftsanteile über eine entsprechende Antragstellung beim Jobcenter oder dem Sozialamt erhalten.

Wenn Mietschulden entstanden sind, die zum Verlust des Wohnraums führen können, besteht die Möglichkeit, beim Sozialamt die darlehensweise Übernahme der Zahlungsrückstände zu beantragen.

Dem Sozialamt ist der Bedarf der Zielgruppe an sozialer Wohnraumversorgung bewusst. Daher werden Vermieter/-innen als Kooperationspartner/-innen gesucht.

Ein Workshop, der im Rahmen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen durchgeführt wurde, befasste sich am 12.10.2021 mit der Wohnraumversorgung von Haushalten mit Marktzugangsschwierigkeiten, die potentiell von Diskriminierung am Wohnungsmarkt betroffen sind. Um den Zugang zum Wohnungsmarkt zu verbessern, sehen die Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer Bedarf an einer sozialen Betreuung eines Teils dieser Haushalte. Das Sozialamt hat den Wohnungsmarktakteuren ein Konzept, welches diesen Bedarf deckt, vorgelegt. Daran sollen sich bilaterale Gespräche mit Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer zum Abschluss von Kooperationen anschließen.

Da die Stadt Leipzig bereits verschiedene Leistungen erbringt, um den Zugang von Haushalten mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt zu verbessern, sollten darüber hinaus mit der Übernahme von Bürgschaften keine weiteren Teile des Vermieterrisikos übernommen werden.

Ablehnung Punkt 8 des Ursprungsantrages: Bekenntnis zu diskriminierungsfreien Prozessen auf allen Unternehmensebenen der LWB

Die LWB und ihre Beschäftigten engagieren sich intensiv und in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialamt für die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum. Sowohl in ihren Produkten und Dienstleistungen als auch in der internen Organisation unterstützt und fördert die LWB die Vielfalt der Gesellschaft.

Auch die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt ist derzeit in Bearbeitung. Die in der Charta definierten Grundsätze sind nach Auskunft der LWB bereits im unternehmenseigenen Wertkanon, in ihrem Leit- und Zielbild und im Wirken der LWB verankert. Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt wird die Kommunikation dieses Bekenntnisses der LWB befördert. Ein darüberhinausgehendes Bekenntnis ist nicht notwendig.

Finanzielle Auswirkungen

    2022 2023 2024 2025 2026
BSP 1 Testingverfahren
(alle 3 Jahre)
5.000     5.000  
BSP 2 Prüfung der Einführung eines Siegels und ggf. Erarbeitung eines Vorschlags für ein Siegel 19.000 26.000      
BSP 5 Neuvergabe Koordinierungsstelle Migration und Integration in Grünau an einen Träger 15.000 59.000 59.000 59.000 59.000
Summe   39.000 85.000 59.000 64.000 59.000

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Wohnungspolitischen Konzeptes und steht unter dem Vorbehalt einer Bestätigung durch die Beschlussfassung über den Haushaltsplan für Jahre 2023 und 2024.

2. Realisierungs- / Zeithorizont (entfällt bei Ablehnung des Antrags)

Maßnahme geplante Umsetzung

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beginnend mit dem Sozialreport 2022, die Versorgung mit Wohnraum von Personen und Haushalten mit Marktzugangs­schwierigkeiten aufzuzeigen. Dazu werden die im Sozialamt vorliegenden Daten verwendet.

Regelmäßig sollen Testing-Verfahren in Zusammenarbeit mit dem Antidiskrimi­nierungsbüro Sachsen e.V. durchgeführt und die Ergebnisse im Monitoringbericht Wohnen veröffentlicht werden.

Der Oberbürgermeister wirkt darauf hin, dass die Partnerinnen und Partner im Bündnis für bezahlbares Wohnen, wie die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB), die Wohnungsgenossen­schaften sowie private Bestandshalter für die Berichterstattung des Bündnisses ebenfalls Daten aus ihrer Vermietertätigkeit zur Verfügung stellen, aus denen hervorgeht, in welchem Umfang eine Vermietung an benachteiligte Personengruppen erfolgt.

Die Daten des Sozialamtes werden in den Sozialreport 2022 einfließen.

Die LWB veröffentlicht verfügbare Daten in ihrem Jahresbericht.

Wie und zu welchem Zeitpunkt die Daten der Netzwerkpartner/-innen im Bündnis bezahlbares Wohnen veröffentlicht werden, muss im Rahmen des Bündnisses erörtert werden.

Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen e. V. wird mit der Prüfung beauftragt, ob durch die Einführung eines Siegels für eine diskriminierungsfreie Vermietung der Zugang zu Wohnungen für benachteiligte Wohnungssuchende verbessert wird.

Sollte ein entsprechendes Siegel zu einem verbesserten Zugang zum Wohnungsmarkt führen, erarbeitet das Antidiskriminierungsbüro Sachsen e. V. gemeinsam mit den Wohnungsmarktakteuren einen Vorschlag für die Einführung eines Siegels für das Stadtgebiet Leipzig.

Die LWB arbeitet nach Einführung des Siegels entsprechend dessen Kriterien und verwendet das Siegel in der externen Kommunikation. Die LWB wird Informationen über Beschwerdemöglichkeiten in mehreren u.a. auch leichter Sprache erarbeiten und öffentlich machen.

Die Prüfung der Einführung eines Gütesiegels kann voraussichtlich bis 31.12.2022 abgeschlossen sein.

Wenn eine Einführung befürwortet wird, können ab 2023 erste Ergebnisse verfolgt und zu Beginn des Jahres 2024 evaluiert werden.
Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen e. V. wird beauftragt, das vorhandene Angebot an Schulungen zur Stärkung von interkulturellen Kompetenzen und Antidiskriminierung auf dem Wohnungsmarkt für Vermieterinnen und Vermieter auszubauen. Erste Schulungsangebote gab es und können in gleicher Form fortgeführt werden. Die Umsetzung erfolgt laufend ab 01.01.2022 in eigener Verantwortung der Wohnungsmarktakteure.
Die Arbeit in den Quartieren wird weiterhin durch die Koordinierungs- und Migrationsberatungsstellen Paunsdorf und Grünau aus Mitteln des Wohnungspolitischen Konzepts und der Stadtbezirksbeiräte gestärkt.

Beginnend ab 2022 werden in den beiden Quartieren Paunsdorf und Grünau die Koordinierungsstellen Migration und Integration fortgeführt bzw. wieder aufgebaut.

Beide Angebote werden dauerhaft aus Mitteln des Wohnungspolitischen Konzeptes fortgeführt und im Rahmen der Befassung mit den Doppelhaushalten (beginnend 2023/24) bestätigt.

[1] ADB (2017): Rassistische Diskriminierung auf dem sächsischen Wohnungsmarkt. ( https://www.adb-sachsen.de/de/angebote/materialien/rassistische-diskriminierung-auf-dem-saechsischen-wohnungsmarkt; 6.12.2021).

[2] Auswertung des ADB Sachsen für Leipzig; Zeitraum Januar-November 2021.

[3] Vgl. Migrantenbefragung 2020 (Ergebnisbericht): VI-HP-07238-DS-01-Ifo-01.

[4] OIC = Organisation der Islamischen Konferenz

[5] Beispiel für diesen Prozess kann das Siegel „Diskriminierungsfreie Vermietung von Wohnraum“ des Vereins Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. AntiDiskriminierungsBüro Köln e. V. sein.

[6] Jana Schollmeier, Die Gewährleistung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum als Verfassungsfrage, 2020, S.174

Neufassung vom 8. April 2022

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beginnend mit dem Sozialreport 2022, die Versorgung mit Wohnraum von Personen und Haushalten mit sogenannten besonderenMarktzugangsschwierigkeiten Dazu werden die im Sozialamt vorliegenden aktuellen Daten verwendet.

Regelmäßig aller zwei Jahre sollen Testing-Verfahren in Zusammenarbeit mit dem Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V. durchgeführt und die Ergebnisse im Monitoringbericht Wohnen veröffentlicht und dem Stadtrat vorgelegt werden.

Der Oberbürgermeister wirkt darauf hin, dass die Partnerinnen und Partner im Bündnis für bezahlbares Wohnen, wie die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB), die Wohnungsgenossenschaften sowie private Bestandshalter für die Umsetzung und Berichterstattung des Bündnisses ebenfalls Daten aus ihrer Vermietertätigkeit zur Verfügung stellen, aus denen hervorgeht, in welchem Umfang eine Vermietung an Wohnungssuchende, die Benachteiligung erfahren, erfolgt.

  1. Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen e. V. wird sowie der Prüfung beauftragt, ob durch die Einführung eines Siegels für eine diskriminierungsfreie Vermietung der Zugang zu Wohnungen für Wohnungssuchende,die Benachteiligung erfahren, verbessert wird.

Sollte ein entsprechendes Siegel zu einem verbesserten Zugang zum Wohnungsmarkt führen, erarbeitet das Antidiskriminierungsbüro Sachsen e. V. gemeinsam mit den Wohnungsmarktakteuren einen Vorschlag für die Einführung eines Siegels für das Stadtgebiet Leipzig. Das Siegel ist im Bündnis für Wohnen bekannt zu machen und zu bewerben.

Der Oberbürgermeister wirkt darauf hin, dass insbesondere die LWB und alle weiteren am lokalen Bündnis für Wohnen Beteiligten nach Einführung des Siegels entsprechend dessen Kriterien arbeiten und verwendet das Siegel in der externen Kommunikation verwenden. Die LWB wird Informationen über Beschwerdemöglichkeiten in mehreren Sprachen, u.a. auch leichter und einfacher Sprache erarbeiten und öffentlich machen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Antidiskriminierungsbüro Sachsen e. V. eine umfassende Informationskampagne, ggf. im Rahmen der Kampagne „Unser Auftrag: Euer Zuhause“ in mehreren Sprachen, u.a. leichter Sprache zu Rechten und Beschwerdemöglichkeiten zu erarbeiten.

  1. Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen e. V. wird beauftragt, das vorhandene Angebot an Schulungen einschließlich prozessbegleitender Coachings und Supervisionen zur Stärkung von interkulturellen Kompetenzen und Antidiskriminierung auf dem Wohnungsmarkt für Vermieterinnen und Vermieter auszubauen. Die Angebote sind seitens der LWB sowie der von der Stadt Leipzig geförderte Wohnungsanbieter verpflichtend wahrzunehmen.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass die LWB das Listenverfahren der LWB umgehend abschafft und bis zum Ende des III. Quartals 2022 ein alternatives Berichtswesen entwickelt, das Haushalte mit Migrationshintergrund, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld erhalten, im Umfang des relativen Anteils von Migranten in den jeweiligen Leistungsbereichen an den Gesamthaushalten in der Stadt Leipzig bei allen Neuvermietungen von Wohnungen berücksichtigt.
  3. Die Arbeit in den Quartieren wird weiterhin dauerhaft und insbesondere durch die Koordinierungs- und Migrationsberatungsstellen Paunsdorf und Grünau, durch Quartiersmanagements sowie weitere geeignete Stellen in anderen Stadtteilen aus Mitteln des Wohnungspolitischen Konzepts und der Stadtbezirksbeiräte gestärkt. Dabei sind zivilgesellschaftliche Initiativen zu unterstützen.
  4. Bereitstellung von Kontingentwohnungen für Härtefälle diskriminierter Gruppen insbesondere in stark nachgefragten Stadtteilen durch die LWB sowie andere interessierte Vermieter.
  5. Die diskriminierungsfreie Teilhabe für alle auf dem Leipziger Wohnungsmarkt wird als Themenschwerpunkt bei der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes

Begründung:

Der Verwaltungsstandpunkt nimmt die Intention des Antrags auf und unterbreitet auf dieser Grundlage wegweisende Vorschläge für eine bessere Teilhabe und weniger Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Die Neufassung nimmt deshalb den VSP als Grundlage für einige wesentliche Ergänzungen, die aus Sicht der Antragstellerin notwendig sind.

Zu 1.: In der Formulierung wird klargestellt, dass die Erfahrung der Benachteiligung von Menschen mit sogenannten besonderen Markzugangsbeschränkungen ein sozialer Prozess ist. Die Testing-Angebote werden entsprechend der Ausführungen des VSP auf 2 Jahre festgesetzt.

Zu 2.: Die Antragstellerin geht davon aus, dass zunächst die Einführung eines stadtweiten Siegels das vorrangige Ziel ist. Auch wenn z.T. Beschwerdemöglichkeiten bestehen, sind diese derzeit vielfach nicht bekannt. Dem kann durch eine umfassende und barrierearme (entsprechend Barrierefreiheitssatzung) Informationskampagne durch gedruckte und digitale Angebote, auf denen die bestehenden Rechte und Beschwerdemöglichkeiten zusammengefasst sind, abgeholfen werden.

Zu 3.: Um eine diskriminierungsfreie Wohnungsvergabe gewährleisten zu können, ist nicht nur das Angebot an entsprechenden Schulungen, sondern auch die Wahrnehmung dieses Angebots entscheidend. Dementsprechend ist eine Verpflichtung der LWB sowie der von der Stadt Leipzig geförderten Wohnungsanbieter, d.h. insbesondere der mit Wohnungsvergabe und dem Beschwerdemanagement befassten Personen durch eine entsprechende Klausel der Förderverträge vorzusehen. Neben Schulungen sind auch Coachings und Supervisionen vorzusehen, mit denen Erfahrungen aus der Wohnungsvergabe reflektiert werden können. Dies bietet sich insbesondere dort an, wo wie bei der LWB neue Vergabeprozesses eingeführt werden.

Zu 5.: Da Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt nicht auf einzelne Stadtteile begrenzt, sondern in der gesamten Stadt anzutreffen ist, sind entsprechende Unterstützungsangebote auch stadtweit zu entwickeln. Dabei sind bestehende Strukturen insbesondere der Quartiersmanagements zu nutzen. In diesem Rahmen und durch Mittel des wohnungspolitischen Konzepts und der Stadtteilbudgets sind zivilgesellschaftliche Initiativen, die oft näher an den Betroffenen sind, gezielt zu unterstützen, die die Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte, BIPoC und Geflüchteten begleitend unterstützen, z.B. durch Übersetzungsleistungen, aufsuchende Beratungsangebote, Patenschaften oder Haus- und Hoffeste.

Zu 6.: Die Argumentation der Verwaltung ist nicht nachvollziehbar. Kontingentwohnungen sollen als dauerhaft leerstehende Wohnungen freigehalten und damit dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Vielmehr sollen durch ein entsprechendes Management des Wohnungsbestandes die Möglichkeit geschaffen werden, dass Wohnungen, die ohnehin durch Auszug leerstehen, kurzfristig für besondere Härtefälle bereitzustellen. Hierfür ist die LWB zu verpflichten, im Rahmen der bestehenden Prozesse zu gewährleisten, dass entsprechend verfügbare Wohnungen bereitgestellt werden. Zu Beginn kann mit einer geringen zweistelligen Zahl gestartet werden, um Erfahrungen zu sammeln. Kriterien und Vergabeprozess können mit Akteuren wie dem Antidiskriminierungsbüro sowie der Kontaktstelle Wohnen entwickelt werden.

Zu 7.: Zur weiteren, gemeinsam mit den Wohnungsmarktakteuren erfolgenden Umsetzung des Beschlusses ist die diskriminierungsfreie Teilhabe auf dem Wohnungsmarkt im Rahmen des wohnungspolitischen Konzepts zu bearbeiten.

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 23.02.2023

Zu Beschlusspunkt 1 (umgesetzt und in Arbeit):

Im Sozialreport 2022 wurde unter dem Kapitel 4.5 Soziale Wohnraumversorgung eine zusätzliche Berichterstattung zur Wohnraumversorgung von Personen mit Marktzugangsschwierigkeiten aufgenommen. In Tabelle 4.5 auf Seite 34 des Sozialreports 2022 finden sich detaillierte Informationen zu diesem Personenkreis.

Für die Erhebung von Daten zu aktuellen Diskriminierungserfahrungen auf dem Leipziger Wohnungsmarkt soll das Antidiskriminierungsbüro Sachsen mit regelmäßigen Testings beauftragt werden. Die Finanzierung ist aus Mitteln des Wohnungspolitischen Konzeptes vorgesehen. Zwischen dem Sozialamt und dem Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V. (ADB) gab es dahingehend im Herbst 2022 Absprachen. Die Durchführung des Testings ist in 2023 vorgesehen.

Im Bündnis bezahlbares Wohnen wurde das Thema die Bereitstellung von Daten bezüglich der Wohnraumversorgung von Menschen mit Marktzugangsschwierigkeiten aufgerufen. Es liegt dazu noch keine finale Positionierung vor.

Zu Beschlusspunkt 2 (in Arbeit):

Zur Prüfung für die Einführung eines Siegels zur diskriminierungsfreien Vermietung fanden im Herbst 2022 Gespräche zwischen dem Sozialamt und dem Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V (ADB) statt. Das ADB ist derzeit mit der Erarbeitung eines Angebotes zur Prüfung der Einführung eines solchen Siegels beauftragt. Die Prüfung soll 2023 unter Einbindung zuständiger Fachämter erfolgen. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Wohnungspolitischen Konzepts.

Zu Beschlusspunkt 3 (in Arbeit):

Zwischen dem Antidiskriminierungsbüro Sachsen und dem Sozialamt können ab 2023 durch das ADB Schulungen und Fortbildungen zur Stärkung der interkulturellen Kompetenzen der Mitarbeitenden in der LWB und bei geförderten Wohnungsanbietern erfolgen. Für diese Schulungen durch das ADB stehen in 2023 Mittel im Umfang von 5.000 € und in den Folgejahren in Höhe 3.000 € aus dem Wohnungspolitischen Konzept bereit.

Zu Beschlusspunkt 5 (umgesetzt):

Die Koordinierungsstelle Migration und Integration in Paunsdorf wird auch über das Jahr 2022 hinaus fortgeführt. Für den Stadtteil Grünau wurde zum 01.11.2022 eine neue Koordinierungsstelle vergeben und die Mitarbeitenden haben ihre Arbeit im Stadtteil aufgenommen. Aus den Stadtbezirksbudgets erfolgt die Vergabe von Finanzmittel für zivilgesellschaftliche Initiativen in den Quartieren, u.a. im Kontext von Migration und Integration.

Zu Beschlusspunkt 6 (in Arbeit):

Die diskriminierungsfreie Teilhabe auf dem Leipziger Wohnungsmarkt wird als ein Thema bei der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes berücksichtigt. Maßnahmen und Angebote, die bisher bereits über das Wohnungspolitische Konzept finanziert werden und die diskriminierungsfreie Teilhabe auf dem Leipziger Wohnungsmarkt zum Schwerpunkt haben, sollen auch weiterhin aus diesen Mitteln finanziert werden. Im Zuge der Fortschreibung des Konzeptes werden darüber hinaus neue Impulse aus den Fachgremien und Arbeitsgruppen aufgenommen.

Nächster Termin Beschlusskontrolle:  31.01.2024  

Endbericht zum Stand der Umsetzung vom 08.02.2024

umgesetzt

Zu Beschlusspunkt 1:

Im Sozialreport 2023 wird im Kapitel 4.5 Soziale Wohnraumversorgung zur Wohnraumversorgung von Personen mit Marktzugangsschwierigkeiten berichtet. In Tabelle 4.5 auf Seite 40 des Sozialreports 2023 finden sich detaillierte Informationen zu Haushalten mit Migrationshintergrund.

Für die Erhebung von Daten zu aktuellen Diskriminierungserfahrungen auf dem Leipziger Wohnungsmarkt soll das Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V. (ABD) mit regelmäßigen Testings beauftragt werden. Die Finanzierung ist aus Mitteln des Wohnungspolitischen Konzeptes vorgesehen. Im 4. Quartal 2023 erfolgte die Durchführung eines Testings. Der Ergebnisbericht des ABD zu diesem Testing wird im 1. Quartal 2024 fertig gestellt und übergeben.

Im Bündnis bezahlbares Wohnen wurde – nach über einjähriger Pause – zuletzt am 26.02.2024 seitens der Vertreter/-innen der Stadtverwaltung über die Anzahl wohnungssuchender Haushalte mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt berichtet. Das Bündnis erarbeitet derzeit einen neuen Letter of Intent. Wenn das Bündnis sich auf eine neue gemeinsame Absichtserklärung verständigt hat, kann die Bereitstellung von Daten aus der Vermietertätigkeit im Bündnis diskutiert werden.

Zu Beschlusspunkt 2:

Zur Prüfung für die Einführung eines Siegels zur diskriminierungsfreien Vermietung fanden seit Herbst 2022 Gespräche zwischen dem Sozialamt und dem ADB statt. Aktuell erarbeitet das ADB eine Projektplanung zur Ermittlung der Möglichkeiten eines Siegels und zur Prüfung bereits bestehender Siegel im Wohnungsbereich bundesweit. Mit dem Ergebnis dieser Prüfung ist bis zum Ende des 3. Quartals 2024 zu rechnen. Abhängig von diesen Ergebnissen wird unter Einbindung zuständiger Fachämter eine Konzeptionierung eines Siegels für Leipzig erfolgen. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Wohnungspolitischen Konzepts.

Zu Beschlusspunkt 3:

Nach Absprache zwischen dem ABD und dem Sozialamt können ab 2023 durch das ADB Schulungen und Fortbildungen zur Stärkung der interkulturellen Kompetenzen der Mitarbeitenden in der LWB mbH und bei geförderten Wohnungsanbietern erfolgen. Für diese Schulungen durch das ADB stehen aus dem Wohnungspolitischen Konzept in 2023 Mittel im Umfang von 5.000 € und in den Folgejahren in Höhe 3.000 € bereit.

2023 wurde keine Schulungen dieser Art durch Wohnungsunternehmen beim ADB angefragt.

Zu Beschlusspunkt 5:

Die Koordinierungsstellen Migration und Integration in Paunsdorf und Grünau sind in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Quartiermanagements tätig. Die Finanzierung dieser Stellen erfolgt aus Mitteln des Wohnungspolitischen Konzepts.

Zu Beschlusspunkt 6:

Die diskriminierungsfreie Teilhabe auf dem Leipziger Wohnungsmarkt wird im Rahmen der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes berücksichtigt. Maßnahmen und Angebote, die bisher bereits darüber finanziert werden und die diskriminierungsfreie Teilhabe auf dem Leipziger Wohnungsmarkt zum Schwerpunkt haben, werden auch weiterhin aus diesen Mitteln finanziert.

 

Zurück