Antrag: Teilhabe und unterstützende Strukturen für Familien mit Behinderungen sicherstellen

Antrag vom 6. Mai 2021

Beschlussvorschlag:

Wir beantragen bis Ende des 1. Quartals 2022:

  1. Die Stadt Leipzig erarbeitet ein Rahmenkonzept Elternassistenz zur Unterstützung von Eltern mit Behinderungen im Sinne des Artikels 23 der UN-BRK. Dabei soll insbesondere auf folgende Aspekte geachtet werden:

    a) Einfache Assistenz für Eltern mit körperlichen Beeinträchtigungen und Sinnesbehinderungen als Leistung der Eingliederungshilfe,

    b) qualifizierte Assistenz (Begleitete Elternschaft) für Eltern mit Lernschwierigkeiten (kognitiven Beeinträchtigungen) als Komplexleistung von Eingliederungs- und Jugendhilfe. Der Kern des Konzeptes muss die qualifizierte Assistenz (Begleitete Elternschaft) als trägerübergreifendes Angebot bilden,

    c) das Rahmenkonzept Elternassistenz wird gemeinsam und auf Augenhöhe durch Vertreter*innen des örtlichen sowie des überörtlichen Sozialhilfeträgers und des Jugendamtes Leipzig mit dem Kompetenzzentrum für Behinderte und chronisch kranke Eltern des Vereins Leben mit Handicaps e.V. erarbeitet.

    d) Das Rahmenkonzept Elternassistenz beinhaltet ambulante sowie stationäre Unterstützungsangebote durch qualifizierte Elternassistenz mit dem Ziel, den Verbleib betroffener Familien im eigenen Wohnraum zu ermöglichen und eine selbstbestimmte Lebensgestaltung weitestgehend zu erhalten.

    e) die Angebote sind inklusiv zu entwickeln unter Qualifizierung bereits bestehender allgemeiner Angebote der Behinderten- oder Jugendhilfe.

    f) Für die Entwicklung bedarfsgerechter Angebote Begleiteter Elternschaft im ambulanten und stationären Setting ist eine qualitative und quantitative Situationsanalyse durchzuführen, sowie etwaige Förderungsbedarfe darzulegen, welche seitens der Stadt erbracht werden müssen, um ein solches Angebot gewährleisten zu können.

  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, im Amt für Jugend und Familie eine Abteilung Rehabilitation und Teilhabe einzurichten, welche sich ausschließlich mit Leistungen für Menschen mit Behinderungen befasst.

  3. Die Stadt Leipzig richtet eine vom Jugendamt und vom Referat Eingliederungshilfe unabhängige Clearingstelle Rehabilitation und Teilhabe im Referat Beauftragte für Menschen mit Behinderungen ein, bei der von Leistungsberechtigten Beschwerden über ein konkretes Handeln oder Unterlassen der beiden Leistungsträger eingereicht werden können. Aufgaben der Clearingstelle ist, bei Streitigkeiten im Einzelfall zwischen den Beteiligten zu vermitteln und auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.

Begründung:

Zu 1.)

Artikel 23 der UN-BRK, in Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert, stärkt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf die selbstbestimmte Entscheidung für die Gründung einer Familie sowie Anzahl und Zeitpunkt der Geburt ihrer Kinder als Menschenrecht. Die Vertragsstaaten werden verpflichtet, die entsprechenden Rahmenbedingungen für die Unterstützung der Familien zu schaffen.

Im Abs. 4 Satz II der UN-BRK heißt es: "In keinem Fall darf das Kind aufgrund einer Behinderung entweder des Kindes oder eines oder beider Elternteile von den Eltern getrennt werden" Zur Umsetzung dieser Forderung wurde der Anspruch von Eltern mit Behinderungen auf einfache und qualifizierte Elternassistenz vom Gesetzgeber im § 78 Abs. III SGB IX verankert. Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft Begleitete Elternschaft vereinigten Projekte belegen, dass Eltern mit Behinderungen mit der entsprechenden Unterstützung überwiegend gut und selbstbestimmt ein gesundes Aufwachsen der Kinder in der Familie gewährleisten können.

In Leipzig fehlen aktuell bedarfsgerechte Angebote für die Umsetzung des Artikels 23 der UN-BRK sowie des §78 BTHG / SGB IX. Die Konsequenz für Eltern und Kinder besteht darin, das die Gefahr einer Überforderung der Familien durch fehlende oder nicht bedarfsgerechte Unterstützung noch zu oft zu einer Fremdunterbringung der Kinder führt. Dabei wird eine Unterbringung der Kinder außerhalb von Leipzig in Kauf genommen, wodurch die Kontakte zwischen Eltern und Kindern neben den ohnehin bestehenden Beschränkungen aus strukturellen Gründen noch weiter eingeschränkt wird.

Leistungen zur Elternassistenz sind Teilhabeleistungen, auch dann, wenn sie trägerübergreifend durch Jugend- und Eingliederungshilfe gewährt werden. Sie sind unabhängig davon, wer das Sorgerecht für das Kind / die Kinder innehat. Leistungsberechtigt ist der Elternteil bzw. die Eltern mit Behinderungen. Die Herausnahme des Kindes / der Kinder aus der Familie stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der Familie dar. Das darf nur erfolgen, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls nicht auf eine andere Weise behoben werden kann. Das heißt, es müssen erst alle anderen Möglichkeiten der Unterstützung ausgeschöpft sein. Verunsicherungen und Unkenntnis bei Mitarbeiter*innen der Jugend- oder Eingliederungshilfe führen dazu, dass Eltern mit Behinderungen mit Vorbehalten und Stigmatisierungen begegnet wird.

Dieser Situation kann in besonderer Weise durch inklusive Reha-Teams in der Jugend- und Eingliederungshilfe sowie Qualifizierung der Mitarbeiter*innen begegnet werden.

Mit einer bedarfsgerechten Unterstützung der Eltern mit Behinderungen und ihrer Kinder entstehende Kosten liegen selbst bei hohem Unterstützungsbedarf unter den Kosten bei einer Fremdbetreuung der Kinder (ein Platz in der stationären Jugendhilfe kostet aktuell 5.200 €)

Zu 2.)

Die Leistungsansprüche von Kindern mit Seelischen Beeinträchtigungen und Eltern mit Behinderungen sind komplex und die Bedarfe vielfältig, welche von Fallbearbeiter*innen mit großer Sorgfalt bearbeitet und berücksichtigt werden müssen. Um die Kompetenzen in den Bereichen Rehabilitation und Teilhabe zu stärken und zu bündeln sowie leistungsberechtigten Bürger*innen sachgerechte Bearbeitung ihrer Ansprüche gewährleisten zu können, ist die Einrichtung einer Abteilung Rehabilitation und Teilhabe im Amt für Jugend und Familie dringend erforderlich - vergleichbar mit der EGH des Sozialamtes - auch hinsichtlich einer baldigen Zuständigkeit für Leistungen an Kinder mit Behinderungen nach Novellierung des SGB VIII. Die Abteilung Rehabilitation und Teilhabe sollte zu 50 % von Mitarbeiter*innen mit Behinderungen besetzt werden, von denen wiederum die Hälfte einen GdB von 100 aufweist. Sollte eine Besetzung durch vorhandenes Personal nicht möglich sein, sollte sich die Stadt aktiv darum bemühen, geeignete Mitarbeiter*innen zu finden.

Die Besetzung der vorgeschlagenen Abteilung durch Sachbearbeiter*innen mit Behinderungen bereichert zusätzlich die erforderlichen Erfahrungen im Hinblick auf die Bedarfe von Bürger*innen mit Behinderungen und kann zudem

verständnisfördernd im Umgang mit Leistungsberechtigten wirksam sein. Darüber hinaus kommt die Stadt Leipzig ihrer Rolle und Verantwortung als Arbeitgeberin nach, qualifizierte Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, denen es ob ihrer Beeinträchtigung erschwert ist und wird, eine Anstellung zu erhalten. Die konsequente Bereitstellung von barrierefreien Informationsmaterialien, Antragsformularen und weiteren Dokumenten ermöglichen sowohl Leistungsberechtigten als auch Beschäftigten mit Behinderungen den Zugang zu allen Informationen und stellen eine wesentliche Voraussetzung für eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft dar.

Zu 3.)

Eine Clearingstelle Rehabilitation und Teilhabe stellt ein geeignetes und vorteilhaftes Instrument für betroffene Leistungsberechtigte dar, um auch außergerichtlich und unbürokratisch zu Einigungen bzw. raschen Lösungen zu finden. Zudem werden somit die oftmals zum Leidtragen für betroffene Bürger*innen langwierigen und teilhabeeinschränkenden Prozesse reduziert.

 

Verwaltungsstandpunkt vom 26. Juli 2021

Alternativvorschlag:

1. Dem Beschlusspunkt wird zugestimmt.

2. Alternativvorschlag: Die Stadt Leipzig prüft, wie die anstehende dritte Reformstufe des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (Reform SGB VIII) 2028 organisatorisch-strukturell bestmöglich umgesetzt werden kann. Dabei wird auch geprüft werden, eine Abteilung Rehabilitation und Teilhabe im Amt für Jugend und Familie einzurichten, welche sich ausschließlich mit Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen befasst. Es ist zu prüfen, in welchem Zeitraum vor der dritten Reformstufe eine solche Abteilung einzurichten ist.

3. Der Beschlusspunkt wird abgelehnt.

Begründung

Zu 1.

Die Erarbeitung eines Rahmenkonzeptes Elternassistenz zur Unterstützung von Eltern mit Behinderungen im Sinne des Artikels 23 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist grundlegend richtig und wichtig.

Als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe erarbeitet die Stadt Leipzig ein solches Konzept. Die fachliche Expertise des Sozialamtes liegt hierbei in der Assistenzleistung für Menschen mit Körperbehinderung und/oder Sinnesbeeinträchtigung sowie Mehrfachbehinderungen als Leistung der Eingliederungshilfe, die des Amtes für Jugend und Familie in der Beratung und Unterstützung von Eltern mit Behinderung bei der Verwirklichung ihres Rechtes auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder und darüber hinaus in der Möglichkeit einer bedarfsgerechten Betreuung und Begleitung dieser Familien in ihren Erziehungsaufgaben.

Beim Landesjugendamt befindet sich aktuell eine Handlungsempfehlung zur begleiteten Elternschaft/Elternassistenz in Erarbeitung. Diese Handlungsempfehlung kann als Grundlage für ein Rahmenkonzept der Stadt Leipzig dienen.

Für die Erarbeitung eines Rahmenkonzeptes für die Stadt Leipzig wird der Vorschlag, eine Situationsanalyse durchzuführen, befürwortet.

Zu 2.

Das Amt für Jugend und Familie wird bis zum IV. Quartal 2021 eine erste Maßnahmen-planung im Kontext der Umsetzung der Inklusion und Teilhabe erstellen - soweit der gesetzliche Rahmen dies ermöglicht. Eine Anpassung erfolgt jeweils auf der Basis der bis 2028 entstehenden Bundesgesetze, um verbindliche Weichen für die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zu stellen.

Mit Blick auf 2028 und damit auf das Inkrafttreten der dritten Reformstufe des SGB VIII wird voraussichtlich die Einrichtung einer Fachabteilung mit dem Schwerpunkt der Teilhabe und Inklusion im AJF erforderlich. Aufgrund der durch Gesetz zukünftig dem AJF übertragenen komplexen Aufgaben ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass auch das erforderliche spezifische Fachwissen für eine Spezialisierung spricht.

Im Deutschen Bundestag und im Bundesrat wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) beschlossen. Es wurde am 9. Juni im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2021 I, 1444) und trat am 10. Juni in Kraft. Das Gesetz sieht Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen vor. Die strukturellen Rahmenbedingen, die zur Umsetzung der sogenannten „Inklusiven Lösung“ erforderlich werden, sind derzeit noch nicht bekannt. Das Amt für Jugend und Familie steht mit dem Sozialamt zur Umsetzung dieses Gesetzes im Austausch.

Beide Ämter regeln darüber hinaus über eine Kooperationsvereinbarung ihr Verwaltungs-handeln im Kontext des BTHG. Die hierfür zu Grunde liegende Kooperationsvereinbarung befindet sich aktuell in der Überarbeitung zur Anpassung an die dritte Reformstufe des BTHG. Darüber hinaus erfolgt im nächsten Schritt die Überarbeitung der Kooperations-vereinbarung der Stadt Leipzig (AJF und Sozialamt als Handelnde) mit dem KSV Sachsen.

Aktuell werden im AJF Prozessabläufe und Prüfverfahren für alle eingehenden BTHG-Fälle angepasst, um auch zukünftig eine rechtskonforme Bearbeitung sicher zu stellen. Im Rahmen des regulären Verwaltungshandelns erfolgt stetig die Anpassung und Weiterentwicklung bestehender Prozesse, Abläufe und Standards.

Zu 3.

Bereits im Vorfeld sowie während laufender Eingliederungsleistungen besteht für Betroffene die Möglichkeit, Beratungsstellen der Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) zu nutzen. Aktuell hält insbesondere Leben mit Handicaps e.V. eine EUTB mit Spezialisierung auf Eltern mit Behinderung vor, weitere Träger sind LUNA e.V. sowie Offener Dialog e.V.. Die zu prüfende Fachabteilung sollte mit diesen Beratungsstellen in enger Kooperation und fachlichem Austausch stehen, um der Notwendigkeit von Beschwerden entgegenzuwirken.

Unabhängig von der Möglichkeit zur Beschwerde über konkretes Handeln oder Unterlassen bestehen für Leistungsberechtigte im Rahmen des Verwaltungsverfahrens Rechtsmittel-möglichkeiten (Widerspruchsverfahren, Klage), um Leistungsansprüche geltend zu machen.

Für Leistungen nach dem SGB IX steht Menschen mit Behinderung die Clearingstelle beim Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen zur Verfügung.

Aktuell sind derzeit keine Fälle bekannt, bei denen ein Bedarf zu einer Klärung im Einzelfall besteht. Ein weiterer Regelungsbedarf bzw. die Notwendigkeit zur Einrichtung einer Clearingstelle Rehabilitation und Teilhabe im Referat Beauftragte für Menschen mit Behinderungen besteht aus Sicht der zuständigen Fachämter nicht.

 

Beschluss der Ratsversammlung am 10. November 2021

Der Antrag wurde mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen.

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 23. September 2022

Zu 1.

Im Rahmen der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zur Vorlage VII-A-02745, Teilhabe und unterstützende Strukturen für Familien mit Behinderungen wurde zunächst eine Recherche zu vergleichbaren Angeboten und Strukturen der Elternassistenz zur Unterstützungvon Eltern mit Behinderungen im Sinne des Artikels 23 der UN-BRK in anderen Bundesländern durchgeführt. Ebenfalls erfolgten Fachgespräche mit Fachexpertinnen und -experten sowie Prozessbeteiligten zur Analyse der Situation in Leipzig, unter anderem mit Frau Dr. Michel und Herrn Tröllmich, als Vertreter/-innen des Vereins Leben mit Handicaps e.V. - Kompetenzzentrum für behinderte und chronisch kranke Eltern.

In einem nächsten Schritt erfolgen Abstimmungen zwischen dem Sozialamt und dem Amt für Jugend und Familie (AJF)über das weitere gemeinsame Vorgehen im Thema. Als Grundlage hierfür wurde seitens des AJF eine Zeitschiene (unten angefügt) erstellt.

Die nachfolgende Konzeptentwicklung soll von einer transparenten Arbeitsweise und dem Partizipationsprinzip geprägt sein, basierend auf der Erkenntnis, dass der Gestaltungsprozess, hin zu einer inklusiven Gesellschaft, nur im Zusammenwirken und im Dialog mit den betroffenen Menschen, den Angehörigen, der organisierten Behindertenselbsthilfe, den Fachkräften, den Leistungserbringern sowie den Einrichtungs- und Kostenträgern unter Beteiligung derBeauftragten für Menschen mit Behinderungen gemeinsam beschritten werden kann.

Diese Prozessbeteiligten werden zurSicherung einer breit aufgestellten fachlichen Expertise gebeten, eine/n Vertreter/-in in die zu gründende Arbeitsgruppe zu entsenden.Im Rahmen einer Auftaktberatung werden der Arbeitsauftrag und -rahmen abgestimmt.

Im Ergebnis soll ein übergreifendes Rahmenkonzept zur Entwicklung von Elternassistenz zur Unterstützung und Begleitung von Eltern mit Behinderungen entwickelt werden. Bestandteile sollen ambulante sowie stationäre Unterstützungsangebote durch qualifizierte Elternassistenz sein, mit dem Ziel, den Verbleib betroffener Familien im eigenen Wohnraum unter Beachtung des Kindeswohls zu ermöglichen und eine selbstbestimmte Lebensgestaltung weitestgehend zu erhalten.

Nach erfolgter Ausschreibung und Auswahl des Leistungsträgers zur Umsetzung des Projektes erfolgt der Angebotsaufbau. Die weitere enge Zusammenarbeit der in der Arbeitsgruppe zusammengeführten Expert/-innen ist für die Begleitung der Angebotsumsetzung und -qualifizierung unabdingbar, zum Beispiel in Form eines beratenden Beirates, bestehend aus Experten.

Der Jugendhilfeausschuss wird zwischenzeitlich über den Stand der Bearbeitung informiert.

Zu 2.

Im Rahmen der mit der Strukturreform anstehenden Aufgabenübernahme von Leistungen aus dem SGB IX und XII wird eine Strukturzuordnung von Aufgaben und Leistungen derRehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen im Amt für Jugend und Familie überprüft.

Zu 3.

Im Zuge der Strukturreform des SGB VIII zur anstehenden Aufgabenübernahme von Leistungen aus dem SGB IX und XII wird die Verortung einer Clearingstelle geprüft. Aufgabe der Clearingstelle ist es, bei Streitigkeiten im Einzelfall zwischen den Beteiligten zu vermitteln und auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.

Darüber hinaus wird die Ansiedlung von Verfahrenslotsen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen 2024 eine pflichtige Aufgabe im Rahmen der Gesetzesnovellierung des SGB VIII. Aktuell wird die Schaffung von Stellen über die aktuelle Haushaltanmeldung (HH 2023/24) geprüft sowie die strukturelle Ansiedlung und ein Anforderungsprofil konzipiert.

Zeitschiene

  • zur Überarbeitung der Koop.-vereinbarungen
  • zur Umsetzung einer Elternassistenz zur Unterstützung von Eltern mit Behinderungen im Sinne des Artikels 23 der UN-BRK

Inhalt

Zeitl. Umsetzung

 

Überarbeitung der Koop.-vereinbarung zwischen dem AJF und Sozialamt erfolgt aktuell

 

Jan. 2022 – Sept. 2022

 

Kontaktaufnahme mit dem Kompetenzzentrum für behinderte und chronisch kranke Eltern – Leben mit Handicaps e.V.

  • ist erfolgt

 

Februar 2022

Recherche und Fachaustausch mit anderen Kommunen zum Schwerpunkt Teilhabe und unterstützende Strukturen für Familien mit Behinderungen sicherstellen: d.h. zur Umsetzung einer Eltern-assistenz zur Unterstützung von Eltern mit Behinderungen im Sinne des Artikels 23 der UN-BRK

 

August 2022

Beratungs- und Abstimmungstermin mit dem Sozialamt zum Rahmenkonzept zur Umsetzung „Teilhabe und unterstützende Strukturen für Familien mit Behinderungen sicherstellen“ entsprechend der Vorlage VII-A-02745

 

Oktober 2022

Identifikation von Partner/-innen zur praktischen Umsetzung eines solchen Angebotes in Leipzig/Sachsen; Kontaktaufnahme und erster Austausch mit dem SEB, Einbeziehung in den Prozess

 

Oktober 2022

Kontaktaufnahme und Austausch mit LJA zur Umsetzung Teilhabe und unterstütz. Strukturen für Familien mit Behind. Prüfg.: Welche Unterstützung gibt es seitens des LJA / ggf. auch über SMS?

 

Oktober 2022

Kontaktaufnahme mit dem KSV - Auftakttermin zur Schaffung eines Angebotes für Teilhabe und unterstützende Strukturen für Familien mit Behinderungen

 

Oktober 2022

Bedarfserhebung: Eltern mit körperlichen (einfache Assistenz) und kognitiven (qualifizierte Assistenz/begleitete Elternschaft) Beeinträchtigungen; (u.a. Klärung der Zuordnung der Eltern mit psychischen Beeinträchtigungen und/oder Mehrfachbehinderung)

  • Analyse der Bestandsfälle – Einzelauszählung/-erfassung im ASD

 

Oktober/November 2022

Gründung einer Arbeitsgruppe zur fachl. Begleitung der Entw. eines Rahmenkonzeptes bestehend aus Sozialamt, AJF, Beauftragte und KSV, LJA, SEB, dem Kompetenzzentrum für Behinderte und chronisch kranke Eltern des Vereins Leben mit Handicaps e.V., AWO weiteren Expert/-innen; ggf. SMS einbinden

 

Oktober 2022

 

Erfassung des Überarbeitungsbedarfs zur aktuellen Rahmenverein-barung der Stadt Leipzig mit dem KSV; Kontaktaufnahme und Übermittlung des Überarbeitungsbedarfs (durch Soz.-amt und AJF), unterstützt von Expert/innen

 

November 2022

Erstellung des Rahmenkonzeptes zur Umsetzung der Begleitung von Eltern mit körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen zur Sicherstellung der Teilhabe und unterstützender Strukturen in Federführung der AG-Leitung unter Beteiligung von Vertreter*innen des Jugendamtes Leipzig, von Sozialamt, AJF, KSV, SEB, Beauftragte, Expertinnen aus dem Kompetenzzentrum für Behinderte und chronisch kranke Eltern des Vereins Leben mit Handicaps e.V. u.a.

 

Ab November 2022

Detaillierte Konzept- und Finanzierungsuntersetzung zur Angebots-entwicklung einer Elternassistenz zur Unterstützung von Eltern mit Behinderungen unter Beteiligung von Sozialamt, AJF, KSV, SEB, Beauftragte, Experten

 

Febr. 2023

Vorstellung der detaillierten Konzept- und Finanzierungsuntersetzung im JHA: Umsetzung einer Elternassistenz zur Unterstützung von Eltern mit Behinderungen

 

März 2023

(Ggf.) Ausschreibung der Angebotsentwicklung

Prüfung: Wer kann/soll es umsetzen?

 

April/Mai 2023

Prüfung Stadtratsbeschuss

 

n. n.

Angebotsentwicklung Umsetzung eines komplexen Angebotes zur Elternassistenz

 

Ab August 2023

 

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 20. Oktober 2023

in Arbeit

Zu 1.

Die Thematik der begleiteten Elternschaft umfasst die Schnittstelle sowohl in Richtung des Sozialamtes als auch zum KSV. Das Amt für Jugend und Familie hat sich jeweils zu einem Vorgespräch mit dem KSV und dem Sozialamt zum Thema begleitete Elternschaft getroffen. Der Termin mit dem Sozialamt hat bereits eine modellhafte Matrix mit Themen, welche im Rahmen eines gemeinsamen Verhandlungsverfahrens synchronisiert werden müssten, ergeben. Zielstellung ist die gemeinsame Besprechung der Themen mit dem Sozialamt und dem KSV im Verlauf des Novembers 2023.

KSV, Sozialamt und AfJF werden gemeinsam das Ziel der Teilhabe und Hilfen aus einer Hand in Bezug auf die begleite Elternschaft definieren, um zu einer gemeinsamen Verhandlung zu gelangen.

Zu 2.

Im Rahmen der Umsetzung der Reformstufen wurde durch das AJF eine Gesamtübersicht der umzusetzenden und zu klärenden Punkte erstellt. In Folge werden regelmäßige Treffen zur Umsetzung der einzelnen Reformschritte sowie zur Erarbeitung einer Arbeitsgrundlage für die Verfahrenslots/-innen durchgeführt. Beteiligte Akteure wurden in KW 42 um Übermittlung der aktuellen Arbeitsstände und Beteiligung gebeten.

Zu 3.

Die Stellenbewertung für die Verfahrenslots/-innen befindet sich im Abschluss. Eine zügige Ausschreibung wird sich anschließen. Zielsetzung ist die Besetzung der Stellen noch im Jahr 2023. Die Stellen werden an den Amtsleiterbereich und die Stabsstelle Strategische Entwicklung angesiedelt. Es folgen inhaltliche Weiterbildungen, sowie eine curriculare Vertiefung der Arbeitsinhalte der zukünftigen Kolleg/-innen. Die Stellen der Verfahrenslots/-innen wurden bereits als essentielle Bestandteile der großen inklusiven Lösung aufgenommen und werden innerhalb dieser sowohl in Ihrer beratenden und klientenzentrierten als auch in ihrer organisationsentwicklerischen Funktion mitgedacht.

 

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 14.03.2024

in Arbeit

Sachstand:

Zu 1.

Seit der letzten Berichterstattung erfolgten weitere Abstimmungsgespräche zwischen dem KSV, dem Sozialamt und dem Amt für Jugend und Familie. Der Verein Leben mit Handicap e.V. hat zu dem Vorhaben bereits eine Stellungnahme an das Amt für Jugend und Familie übersandt und wird in die weiteren Abstimmungen intensiv mit einbezogen.

Zu 2.

kein neuer Sachstand zur letzten Berichterstattung: Im Rahmen der mit der Strukturreform anstehenden Aufgabenübernahme von Leistungen aus dem SGB IX und XII wird eine Zuordnung von Aufgaben und Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen im Amt für Jugend und Familie überprüft.

Zu 3.

Die zukünftigen Verfahrenslots/-innen wurden ausgewählt und werden zum 01.04.2024 ihren Dienst antreten.

Die Stellen werden strukturell im Amtsleitungsbereich an die Stabsstelle Strategische Entwicklung angegliedert.

Es folgen inhaltliche Weiterbildungen, sowie eine curriculare Vertiefung der Arbeitsinhalte der zukünftigen Mitarbeiter/-innen.

Die Verfahrenslots/-innen werden die Kinder, Jugendlichen mit bzw. mit drohender Behinderung und ihre Familien dabei unterstützen, ihre Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe und weitere Rechte geltend zu machen. Diese Aufgabe ist gemäß § 10b SGB VIII festgelegt. Die Verfahrenslots/-innen fungieren als Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB IX sowie anderen Rehabilitationsträgern und sind weisungsungebunden. Sie unterstützen bei Antragsverfahren und Behördengängen zur Eingliederungshilfe und begleiten junge Menschen und ihre Familien bei der Inanspruchnahme von Eingliederungshilfeleistungen.

Die Verfahrenslots/-innen sollen neben der Unterstützung, die sie den Familien zukommen lassen auch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Umsetzung der inklusiven Lösung (sog. „Großen Lösung“) beraten.

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