Antrag: Tempo 30 vor allen Schulen, Kitas und Horten (Antrag 469/13)

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis Mitte 2015, da wo es rechtlich möglich ist, die "Tempo-30"-Regelung an Schulen, Kitas und Horten einzuführen. Dazu werden Einzelfall-prüfungen durchgeführt.
Bis Ende 2014 ist dem Stadtrat ein Zwischenbericht zu den Einzelfallprüfungen und bis Ende 2015 ein Umsetzungsbericht vorzulegen.

Begründung:

Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Schulen und Kitas sind ein probates Mittel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Kinder.

Um eine Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen zu können, muss folglich eine Gefahrenlage bestehen, die zum einen auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und die zum anderen das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO geschützten Rechtsgüter (hier insbesondere Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentliches und privates Sacheigentum) erheblich übersteigt.

Der Antrag wird mit der im Dezember 2012 ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach begründet, das die Stadt Nürnberg in ihrem Handeln bestätigt und die Einführung von "Tempo 30" vor Schulen und Kitas für rechtmäßig erklärt hat.

Beschluss der Ratsversammlung:
Der Antrag wurde beschlossen

Umsetzungsbericht

Bericht über getroffene Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit und Stand Abarbeitung RBV-2023/14 vom 16.04.2014 "Tempo 30 vor Schulen, Kitas und Horten"

Veranlassung

Mit Ratsbeschluss RBV-2023/14 wurde die Verwaltung beauftragt, da wo es rechtlich möglich ist, nach erforderlichen Einzelfallprüfungen die Tempo-30-Regelung an Schulen, Kitas und Horten einzuführen und dem Stadtrat darüber Bericht zu erstatten.
 
Parallel dazu hat der BILD hilft e. V. „Ein Herz für Kinder“ der Stadt Leipzig finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen angeboten.
 
Deshalb wurde ein Gesamtpaket „Verkehrssicherheit für Kinder in Leipzig“ geschnürt und zum überwiegenden Teil umgesetzt, in welchem der o.g. Ratsbeschluss als Maßnahme 1 enthalten ist.
 
Der vorliegende Bericht fasst den Umsetzungsstand zusammen.
 
 
Verkehrssicherheit für Kinder in Leipzig
                
Umfang des Maßnahmenpaketes
 
Die Schulwegsicherheit hat in Leipzig seit vielen Jahren bei allen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit die höchste Priorität. Dies belegen die vergleichsweise geringen Zahlen an Unfällen mit Beteiligung von Kindern. Insbesondere zeigt sich das hohe Niveau der Schulwegsicherheit daran, dass letztmalig im Jahr 2013 ein Kind bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam, wobei dies aber gerade nicht im Zusammenhang mit dem Schulweg geschah. Davor war letztmalig im Jahr 2005 ein Kind tödlich verunglückt. Auch wenn jeder getötete Mensch, jedes ums Leben gekommene Kind, ein Mensch zuviel ist, ist dies eine im Vergleich der Großstädte gute Lage der Verkehrssicherheit für Kinder und dies nicht zuletzt auch auf Grund der professionellen Arbeit der AG Schulwegsicherheit.
 
Das Maßnahmenpaket umfasst nachfolgende Einzelmaßnahmen:
 
1.
Überprüfung und Errichtung von Tempo 30 vor Schulen Kitas und Horten im Stadtgebiet (RBV-2023/14)
Umfang: Überprüfung der Standorte, Errichtung von Beschilderung, Anschaffung von Dialogdisplays
Ziel: Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit, Verringerung von Unfallfolgen
 
2.
Errichtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage
Umfang: Planung und Bau einer Fußgänger-LSA am Herderplatz; sofortige Errichtung einer temporären Fußgänger-Lichtsignalanlage infolge der Baumaßnahme Bornaische Brücke (Umleitung) bis zur endgültigen Aufstellung also stationäre Anlage
Ziel: Überwindung der Hauptverkehrsstraße mit Straßenbahnbetrieb (jetzt Bus) für Kindergruppen zwischen Kindertagesstätte (mehrere im Umfeld) und Kinderspielplatz
 
3.
Errichtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage
Umfang: Planung und Bau einer Fußgänger-LSA in der Tauchaer Straße/Cleudner Straße
Ziel: Schulwegsicherheit
 
4.
Errichtung von 3 Fußgängerüberwegen (FGÜ)
Umfang: Umbau eines FGÜ in der Siegfriedstraße sowie verkehrsrechtliche Anordnung zur Neuerrichtung von FGÜ in der Martinstraße an der Ernst-Pinkert-Schule und  in der Bismarckstraße an der Einmündung Arthur-Nagel-Straße  ( 120. Grundschule)
Ziel: Querungsverbesserung, Schulwegsicherheit
5.
Querungshilfen Schulwegsicherheit und Kindertagesstätten
Umfang: Gehwegnasen Kochstraße /Steinstraße, Mittelinsel Tauchaer Straße, Gehwegnase Engelsdorfer Straße, 4 Querungsinseln  in der Karl-Tauchnitz-Straße (2 x), im Zuckelhausener Ring und in der Hans-Driesch-Straße
Ziel: Querungssicherheit, Schulwegsicherheit
 
Umsetzungsstand
 
Zu den Maßnahmen des Gesamtpaketes liegt nachfolgend beschriebener Umsetzungsstand vor:
 
1.    Überprüfung und Errichtung von Tempo 30 vor Schulen, Kitas und Horten im Stadtgebiet (RBV-2023/14)
 
Eine große Anzahl von Schulen und deren Horte sowie von Kindergärten befindet sich bereits in geschwindigkeitsbeschränkten Zonen oder es wurden bereits zu einem früheren Zeitpunkt Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet.
 
Von der Verkehrsministerkonferenz am 14./15. April 2016 wurde beschlossen, dass der Ansatz des Bundes, einen Schwerpunkt auf verstärkte Maßnahmen im Innerortsbereich zu legen, unterstützt wird. Sie erwartet dabei insbesondere den Schutz sozialer Einrichtungen , wo eine Anordnung von Tempo 30 die Regel werden soll. Weiterer Ermessensspielraum der Straßenverkehrsbehörden u.a. zur Anordnung von Tempo 30 kann nach Ansicht der Verkehrsministerkonferenz auch durch eine Streichung des § 45 Absatz 9 Satz 2 StVO (genereller Wegfall des Erfordernisses einer "qualifizierten Gefahrenlage") erreicht werden.
 
Wann und wie eine Änderung der StVO erlassen wird, liegt in der Verantwortung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und ist zwar noch nicht bekannt, eine zeitnahe Umsetzung weiterer Anordnungen halten wir aber für möglich.
 
Bereits im Jahr 2015 konnte eine weitere Tempo-30-Zone in der Portitzer Straße angeordnet werden, in der sich die Adolf-Diesterweg-Schule befindet. An der weiteren Prüfung und Bewertung der Einzelstandorte kann seit Besetzung der dafür im HH-Plan 2015/16 eingerichteten Personalstelle (2 Jahre befristet) seit Januar 2016 intensiv gearbeitet werden. Die Besetzung der genannten Stelle ist inzwischen auch im Jahr 2017 gesichert, so dass die mit dem derzeit in der Anhörung befindlichen Entwurf der XX. Verordnung zur Änderung der StVO vorgesehene Erleichterung der Anordnung von Tempo-30-Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Verkehrssicherheitsgründen kontinuierlich vorbereitet und nach Inkrafttreten umgesetzt werden kann.
 
Entsprechend des Entwurfs der XX. Verordnung zur Änderung der StVO ist es vorgesehen, in allen Straßenabschnitten, in denen sich die Zugänge zu den Schul- bzw. Kitagrundstücken befinden  Tempo-30 in der Zeit von Montag bis Freitag, 06:00 – 18:00 h anzuordnen oder die Straßen in Tempo-30-Zonen einzubeziehen. An 16 Schul- und 3 Kita-Standorten wurde dies bereits verkehrsrechtlich angeordnet. Für die Umsetzung aller Beschilderungs- und ggf. Markierungsmaßnahmen in diesem Zusammenhang sind 20.000 EUR veranschlagt. Davon wurden bisher ca.   3.800 EUR umgesetzt. Eine Reihe weiterer  Maßnahmen befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren, so dass auch hier in Kürze konkrete Ergebnisse zu erwarten sind.
 
Derzeit wird im VTA die weitere Finanzierung der Umsetzung geprüft. Die Kosten werden teilweise erheblich höher sein, da sich im Ergebnis der Prüfungen die Bereiche, in denen künftig Tempo-30 gelten soll, teilweise  auch auf Standorte von Lichtsignalanlagen (LSA) erstrecken werden. An den betroffenen LSA ist eine Anpassung der Steuerungen erforderlich, weil sich die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf die Sicherungszeiten der Steuerung (Zwischenzeiten) auswirkt.
 
2.    Errichtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage am Herderplatz
 
In der Wolfgang-Heinze-Straße konnte am 15.07.2015 eine stationäre Fußgängersignalanlage (FSA) in Betrieb genommen werden. Eine temporäre FSA war dort bereits während der Baumaßnahme Bornaische Brücke aufgrund der Umleitungsführung in Betrieb. Da bereits vor der Baumaßnahme der Wunsch und der Bedarf nach einer gesicherten Querung (auch Haltestellenstandort) bestanden, unternahm das VTA Anstrengungen, nach Beendigung der Baumaßnahme sofort eine dauerhafte Anlage zu realisieren, zumal sich im Umfeld des Spielplatzes am Herderplatz mehrere Kindertagesstätten befinden.
Die im Zusammenhang mit der Unterstützung durch den BILD hilft e. V. vorgesehene Einrichtung einer dauerhaften FSA wurde letztlich als vom Freistaat geförderte Maßnahme (RL KStB) durchgeführt. Finanzielle Mittel von Bild hilft e.V. mussten somit nicht in Anspruch genommen werden.
 
3.    Errichtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage an der Tauchaer Straße/Cleudner Straße
 
Im Zuge des Schulweges über die Tauchaer Straße im Bereich der Cleudner Straße wurde während der Bauphase der Brücke Taucher Straße eine Fußgängersignalanlage (FSA) errichtet. Gleichzeitig wurden im notwendigen Umfang Gehwegabschnitte saniert und beidseitige barrierefreie Bushaltestellen errichtet
 
Die FSA wurde am 20.05.2016 in Betrieb genommen. Die Baukosten betrugen ca. 140.000 €. Dabei wurden Fördermittel vom Freistaat Sachsen (RLKstB) in Höhe von ca. 77.000 € und vom Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) in Höhe von 27.000 € bewilligt.
 
4.    Errichtung von 3 Fußgängerüberwegen
 
In Lößnig wurde in der Siegfriedstraße ein Fußgängerüberweg so umgebaut, dass sich durch Verengung der Fahrbahn die Querungslängen deutlich reduziert haben. Der Bau erfolgte ohne Fördermittel.
 
In der Martinstraße an der Ernst-Pinkert-Schule wurde zur zusätzlichen Verbesserung der Querungsbeziehungen für die Grundschüler bereits ein Fußgängerüberweg angeordnet, dessen Realisierung allerdings noch aussteht.
 
Ebenso wurde ein FGÜ in der Bismarckstraße an der Einmündung Arthur-Nagel-Straße  (120. Grundschule) angeordnet. Dessen Realisierung befindet sich derzeit in Vorbereitung.
 
5.    Querungshilfen Schulwegsicherheit und an Kindertagesstätten
 
In der Südvorstadt wurden in der Koch-/Steinstraße Gehwegnasen gebaut, mit denen sich die Sichtbeziehungen für die Kinder an der häufig genutzten Querungsstelle verbessern und sich gleichzeitig die Querungslänge verringert.
 
Voraussichtlich im Herbst 2016 wird in der Tauchaer Straße/Neutzscher Straße in Höhe der Sparkasse eine neue Querungsmöglichkeit in Form einer Querungshilfe (Mittelinsel) gebaut. Die Baukosten werden ca. 80.000 € betragen.
 
In der Engelsdorfer Straße in Höhe des Ärztehauses (Anemonenweg) wird eine Gehwegnase vorgesehen, welche im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme Engelsdorfer Straße zwischen Otto-Engert-Straße und Paunsdorfer Straße realisiert wird.
 
Das Projekt „Verkehrssicherheit für Kinder in Leipzig“ wurde genutzt, um mit finanzieller Unterstützung durch den BILD hilft e. V. „Ein Herz für Kinder“ die Querungsbeziehungen in der Karl-Tauchnitz-Straße, im Zuckelhausener Ring und in der Hans-Driesch-Straße zu sichern. In diesem Zusammenhang wurden mit Hilfe der zusätzlichen finanziellen Mittel 4 Querungshilfen neu errichtet. Zwei davon sichern die Wegebeziehungen vom Musikviertel zum Johannapark und befinden sich in der Karl-Tauchnitz-Straße Höhe Ferdinand-Rohde-Straße und Grassistraße sowie je eine weitere im Zuckelhausener Ring und in der Hans-Driesch-Straße/Cottaweg. Für diese 4 Maßnahmen wurden insgesamt 187.000 € aufgewendet.
 
Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrs-Bedingungen für Kinder
 
Umgestaltung Könneritzstraße
 
Auch im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Könneritzstraße wurden die Bedingungen für die Schulkinder in Schleußig bereits erheblich verbessert, obwohl die Baumaßnahme erst im Jahr 2016 abgeschlossen wird. Dafür wurden zwei neue Fußgängersignalanlagen bereits errichtet und in Betrieb genommen.
 
Jene im Bereich der Schnorrstraße dient unmittelbar der Sicherung und Verkürzung der Schulwegbeziehungen, da die Kinder nicht mehr die Umwege über die bisherigen Lichtsignalstandorte Rödelstraße/Könneritzstraße oder Könneritzstraße/Industriestraße in Kauf nehmen müssen.
 
Eine zweite Fußgängersignalanlage konnte an der Könneritzstraße/Holbeinstraße errichtet werden. Diese sichert den Querungsbedarf an der Haltestelle, aber ebenso die Wegebeziehungen aus dem Wohngebiet westlich der Könneritzstraße in Richtung Clara-Zetkin-Park.
 
In der als Querverbindung zwischen Könneritzstraße und Schleußiger Weg von vielen Fahrzeugführern genutzten Schnorrstraße wurde zusätzlich zur bestehenden Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h eine bauliche Querungshilfe (Mittelinsel) errichtet.

FSA Arthur-Hoffmann-Straße/Shakespearestraße

Aus Gründen der Schulwegsicherheit bzw. dem Wunsch betroffener Eltern nach Änderung der dortigen Schulbezirksgrenze entsprechend wurde außerdem entschieden, die im Zuge der Baumaßnahme Karl-Liebknecht-Straße temporär errichtete Fußgängersignalanlage an der Arthur-Hoffmann-Straße/Shakespearestraße auch nach Beendigung der Baumaßnahme weiter zu betreiben und diese künftig durch eine stationäre Anlage zu ersetzen.

FSA Gohliser Straße/Springerstraße

In der Gohliser Straße/Springerstraße wurde eine weitere Fußgängersignalanlage errichtet. Diese sichert nicht nur die Querungsbeziehungen im unmittelbaren Umfeld der neu errichteten Kita sondern ebenso die im Zusammenhang mit der neu eingerichteten Straßenbahnhaltestelle entstandenen Querungsbeziehungen für die Fahrgäste der Leipziger Verkehrsbetriebe.

Arbeit der Arbeitsgruppe "Schulwegsicherheit"

Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf die Arbeit der Arbeitsgruppe "Schulwegsicherheit" hingewiesen. Diese ist ein sehr wichtiges und in dieser Form durchaus als Leipzig spezifisch zu bezeichnendes Gremium mit der ständigen Aufgabe der Sicherung der Schulwegbeziehungen für Grundschüler. Sie arbeitet ämter- bzw. institutionsübergreifend.

In der Arbeitsgruppe werden durch die Polizei, den Stadtelternrat, den Messestadt Verkehrswacht Leipzig e. V., das Ordnungsamt und das Verkehrs- und Tiefbauamt unter Leitung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung die einzelnen Schulstandorte und die sich damit ergebenden Schulwegbeziehungen bewertet und – wo erforderlich – konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Insbesondere werden hier auch neue Schulstandorte erörtert und auf die Änderung von Schulbezirksgrenzen reagiert.

Diese Arbeitsgruppe garantiert vor allem, dass das Thema kontinuierlich und mit dem nötigen Nachdruck vorangetrieben wird und es ist davon auszugehen, dass es vor allem dieser Arbeitsgruppe zu verdanken ist, dass die Verkehrssicherheit für Kinder bzw. Grundschüler in Leipzig ein im Städtevergleich sehr hohes Niveau erreicht hat. Eine Reihe der vorgenannten Maßnahmen sind nicht zuletzt durch die Arbeit der Arbeitsgruppe forciert worden.

Zurück