Antrag: Temporäres und mobiles Stadtgrün ermöglichen

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, verstärkt temporäres und mobiles Stadtgrün zur Stärkung von Aufenthaltsqualität, Klimawandelanpassung und Artenvielfalt einzusetzen und hierzu folgende Maßnahmen bis zum IV. Quartal 2023 zu ergreifen:

  1. Eindeutige Zuweisung der Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung einschließlich der personellen und finanziellen Ressourcen für die Planung und Umsetzung temporärer und mobiler Stadtbegrünung,
  2. Änderung der Sondernutzungssatzung mit dem Ziel, die Aufstellung von temporären und mobilen Grünelementen im öffentlichen Raum im Regelfall von einer Genehmigung freizustellen und im Genehmigungsfall keine Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren zu erheben,
  3. Verstärkte Kommunikation zu Aufstellung und Pflege temporärer und mobiler Stadtbegrünung.

Begründung:

Temporäre und mobile Begrünungsmaßnahmen können Aufenthaltsqualität, Artenvielfalt und Mikroklima von Stadträumen positiv beeinflussen und angesichts zunehmender Hitzesommer und Tropennächte einen wirksamen Beitrag zur Klimawandelanpassung zu leisten. Sie können die Bepflanzung von Baumscheiben ergänzen und angesichts oft planungsaufwändiger dauerhafter Entsiegelung und Begrünung von Straßen und Plätzen eine kurzfristige Begrünung ermöglichen.

Die Verwaltung tut sich schwer damit, entsprechende Grünelemente wie Pflanzkübel oder Wanderbäume konkret umzusetzen, wie sich bei Vorhaben wie Shakespearestraße oder Petersstraße zeigt. Ursächlich dafür ist, dass die dafür notwendigen Zuständigkeiten, Prozesse sowie finanziellen Ressourcen nicht geklärt sind, wie die Beantwortung der Anfrage VII-F-08276 bestätigt hat. Dementsprechend wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Zuständigkeiten ebenso wie die personellen und finanziellen Ressourcen zuzuweisen.

Bürgerschaftliches Engagement für temporäres Stadtgrün im öffentlichen Raum kann einen wirkungsvollen Beitrag leisten, um Aufenthaltsqualität, Klimawandelanpassung und Artenvielfalt im Quartier zu erhöhen. Dazu sind bestehende Hürden so weit wie möglich zu senken. Eine Genehmigungsfreiheit im Regelfall kann den Aufwand für Bürger*innen und Verwaltung gleichermaßen senken. Dementsprechend soll in der Sondernutzungssatzung lediglich definiert werden, wann eine Genehmigung abweichend notwendig ist. Im Genehmigungsfall sollen neben der Sondernutzungsgebühr auch die Verwaltungsgebühr entfallen.

Eine verstärkte Kommunikation zu Aufstellung und Pflege von Stadtbegrünung kann insbesondere Hinweise zu Vandalismusprävention, Einsatz klimastabiler und trockenheitsverträglicher Pflanzen sowie möglichst geringem Ressourcenverbrauch enthalten.

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