Antrag: Transparentes Verwaltungshandeln
Antrag vom 10. März 2017
Beschlussvorschlag:
- Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, alle Informations- und Beschlussvorlagen inkl. aller relevanter Anlagen, die für den Stadtrat zur seiner Meinungsbildung auch zur Abwägung aller Chancen, Risiken und Varianten erforderlich sind, vollständig offen zu legen.
- Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, alle Beschluss-, Informations- sowie Dienstberatungsvorlagen, inkl. aller relevanter Anlagen, sollen soweit nicht das öffentliche Wohl oder die berechtigten Interessen Einzelner gemäß Sächsischer Gemeindeordnung entgegenstehen, frühzeitig im elektrischen Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig („Allris“) vollständig zu veröffentlichen.
Begründung:
Der Oberbürgermeister schreibt in seinem Arbeitsprogramm 2020:
„Wir unterstützen den Stadtrat so, dass er seine Aufgaben erfüllen kann. Dazu gehören auch eine frühzeitige und offene Information. Beschlussvorlagen und Bekanntgaben bereiten wir zeitgerecht, kompetent und nachvollziehbar auf. Chancen und Risiken werden dabei erläutert, Alternativen aufgezeigt.“
Seit Einführung des „Allris“ im September 2014 mahnen wir außerdem an, dass zahlreiche Vorlagen, die lediglich in nichtöffentlichen Ausschüssen und in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters beraten werden, immer noch nichtöffentlichen Charakter haben, obwohl sie keine schützenswerten Inhalte zum Gegenstand haben. Auf eine Veröffentlichung wird unverständlicherweise immer noch verzichtet, weil diese Vorlagen die öffentliche Sitzung des Stadtrates nicht erreichen.
Deshalb sollen umgehend alle Beschluss- und Informationsvorlagen sowie DB-Vorlagen im „Allris“ öffentlich zugänglich gemacht werden, sofern ihnen keine fundierte Begründung für Nichtöffentlichkeit beigelegt wird.
Ebenso ist es für die Meinungs- und Entscheidungsfindung des Stadtrates wichtig, die Abwägungen der Ämter in Entscheidungsprozessen, die damit Chancen und Risiken möglicher Entscheidungen widerspiegeln, transparent zu machen. Verwaltungsinterne Abwägungen dürfen den Entscheidungsträgern nicht nach dem Motto „Die Verwaltung spricht mit einer Stimme“ vorenthalten werden, solange keine kritischen Nachfragen gestellt werden. Der Oberbürgermeister muss entsprechend seiner Selbstverpflichtung im Arbeitsprogramm die Informationen proaktiv und öffentlich zur Verfügung stellen, statt diese erst auf Nachfrage und lediglich losgelöst von den eigentlichen Beratungsunterlagen in nichtöffentlichen Beratungen mündlich zu präsentieren.
Gerade auch das vergangene Haushaltsantragsverfahren zeigte exemplarisch und sehr deutlich die bestehenden Transparenzdefizite zwischen Verwaltung und Stadtrat auf. So fand zwar zu einem Großteil der Fraktionsanträge eine verwaltungsinterne inhaltliche Auseinandersetzung statt, deren Abwägungen jedoch dem Stadtrat in den meisten Fällen zunächst vorenthalten und erst nach Protesten heraus gegeben wurden. Spätestens diese Erfahrungen müssen zum Anlass dienen, eine grundlegende Umsteuerung hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Stadtrat mit dem Ziel einer transparenten und umfassenden Meinungs- und Entscheidungsfindung des Stadtrates vorzunehmen.
Während die politischen Entscheidungsträger*innen auf frühzeitige, vollumfängliche und offene Information im Rahmen ihrer demokratischen Willensbildung angewiesen sind, ist ebenso die Transparenz in Richtung Bürgerschaft und Öffentlichkeit unverzichtbar. Nur durch eine proaktive Einbindung der Stadtgesellschaft in Planungs- und Entscheidungsprozesse, zumindest durch Bereitstellung der für die politische Willensbildung relevanter Informationen, wird eine Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz politischen Handelns möglich sein.