Antrag: Transparenz bei Haushaltsplanvorentscheidungen einräumen

Antrag vom 2. Oktober 2015, neu gefasst am 4. Mai 2016:

Beschlussvorschlag:

  1. Im Rahmen der Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfes werden die vom Stadtrat beschlossenen Programme, die sich entsprechend in der Umsetzung durch die Verwaltung befinden, finanziell unterlegt und dem Stadtrat mit dem Haushaltsplanentwurf transparent zur Kenntnis gegeben.
  2. Des weiteren wird der Oberbürgermeister gebeten, im Zuge des Entwurfs des Haushalts- und des Stellenplans und im Sinne der Transparenz dem Stadtrat in geeigneter Weise proaktiv zur Kenntnis zu geben, in welcher Höhe finanzielle und Stellenmehrbedarfe und ggf. Mindererträge in welchen Produkten von den einzelnen Ämtern angemeldet wurden und welche davon durch die Dienstberatung des Oberbürgermeisters in welcher Höhe als unabweisbar bzw. abweisbar eingestuft wurden.

Begründung:

Formal beschließt der Stadtrat nach §75 SächsGemO die Prioritäten des Haushaltsplanes wie auch des Stellenplans. Faktisch werden diese Prioritäten weitestgehend durch die Verwaltung festgelegt. Durch den Beschluss soll dem Stadtrat die Möglichkeit gegeben werden, effektiver und fundierter über die Prioritäten zu beschließen. Nur wenn der Stadtrat die tatsächlichen Bedarfe, wie sie (hoffentlich) von den Ämtern angemeldet wurden, nachvollziehen kann, kann er die Verantwortung für den Haushaltsplan übernehmen. Z.B. wird aus dem Haushaltsplan nicht deutlich, dass die 4,5 Mio EUR für Straßenunterhaltung bei weitem nicht den Bedarf decken. Wenn für den Lärmaktionsplan nicht genügend Mittel eingestellt werden, ist dies aus dem Haushaltsplan nicht ersichtlich. Es entsteht der Eindruck, dass die jeweiligen Mittel ausreichend sind. Gleiches geschieht im Bereich Personal. Dem Stadtrat wurden bislang Auskünfte zu verwaltungsinternen Stellenanmeldungen verweigert. Für den Stadtrat als Kontrollorgan der Verwaltung ist somit kaum ersichtlich, welche Verwaltungsaufgaben durch fehlende Personalressourcen nicht mehr vollumfänglich und fristgerecht erledigt werden können.

Die Landesdirektion teilte ihre Rechtsauffassung mit folgenden Ausführungen mit:

„...Die Information des Stadtrats darüber, in welcher Höhe Mehrbedarfe und ggf. Mindererträge in welchen Produkten von den einzelnen Ämtern angemeldet wurden und welche davon durch die Dienstberatung des Oberbürgermeisters in welcher Höhe als unabweisbar bzw. abweisbar eingestuft wurden, ist nicht mit der Organkompetenz des Stadtrates vereinbar und damit bereits unzulässig. Die Frage, welche Mehrbedarfe bzw. Mindererträge tatsächlich Eingang in den Haushaltsplanentwurf, der dem Stadtrat schließlich zur Beratung vorgelegt wird, gefunden haben, betrifft allein das Verfahren der Haushaltsplanaufstellung. Mit Blick auf die Organzuständigkeiten ist für dieses Verfahren der Haushaltsplanaufstellung jedoch letztendlich allein der Oberbürgermeister nach § 52 Abs. 1 iVm. § 53 Abs. 1 SächsGemO zuständig (im verwaltungsinternen Verhältnis liegt die Zuständigkeit schließlich nach § 62 Abs. 1 SächsGemO beim Fachbediensteten für das Finanzwesen, der den HH-Plan unter Mittelanmeldung der Fachämter aufzustellen hat).

Dem Stadtrat ist vom Oberbürgermeister nach § 76 Abs. 1 und 2 SächsGemO lediglich der von der Verwaltung gefertigte Entwurf der Haushaltssatzung (und des HH-Plans) zur Beratung und Beschlussfassung zuzuleiten. Dieser beinhaltet jedoch ausschließlich die von der Verwaltung festgelegten Haushaltsansätze und die ggf. nach § 17 SächsKomHVO-Doppik erforderlichen Erläuterungen. Das Zustandekommen dieser Haushaltsansätze ist grundsätzlich Sache der Verwaltung. Auch die Kompetenz für die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung (und den HH-Plan) vermittelt dem Gemeinderat nicht das Recht, jedes Detail der Haushaltsplanaufstellung ungefragt von der Verwaltung zur Verfügung gestellt zu bekommen. Im Einzelfall kann es jedoch nach § 17 Nr. 1 bzw. § 6 Satz 3 Nr. 2 SächsKomHVO-Doppik für die Meinungsbildung des Stadtrates erforderlich sein, dass einzelne Mehrbedarfe oder Mindererträge im Vorbericht des Haushaltsplans durch die Verwaltung zu erläutern sind.

Darüber hinaus steht es den Fraktionen selbstverständlich frei, nach Einreichung des Haushaltsplanentwurfes durch den Oberbürgermeister in den Fraktions- und Fachausschussberatungen bzw. im Rahmen der Abschlussberatung im Stadtrat einzelne Haushaltsansätze und deren konkretes Zustandekommen zu hinterfragen. Diesem Informationsverlangen im Einzelfall wird sich die Verwaltung dagegen nicht verschließen können.“

Um einschätzen zu können, welche Bedarfe bestehen und in welcher Höhe im Haushalts- und Stellenplanplan berücksichtigt sind (oder eben auch nicht), sollte der Stadtrat Einsicht in die Haushalts- und Stellenplanaufstellung innerhalb der Verwaltung bekommen.

Gerade hinsichtlich der vom Stadtrat beschlossenen Programme wie beispielsweise Luftreinhalteplan, Lärmaktionsplan, Radverkehrsentwicklungsplan, Straßen- und Brückenbauprogramm etc. benötigt der Stadtrat Informationen, wie die Verwaltung diese Pläne und Programme im Rahmen der Haushaltsplanung umzusetzen gedenkt.

Zudem würde ein Entgegenkommen des Oberbürgermeisters in der generellen Haushalts- und Stellenplanung für mehr Transparenz des Verwaltungshandelns sorgen und die politische Verantwortung der Verwaltungsspitze erhöhen, weil deutlich wird, dass die Haushalts- und Stellenplanaufstellung nicht nur durch Pflichtaufgaben festgelegt ist, sondern stark geprägt ist durch Prioritätensetzung der Verwaltungsspitze. Andererseits steigt auch die Verantwortung des Stadtrates, weil deutlicher wird, für welche ungedeckten Bedarfe sich keine Anträge oder Mehrheiten finden: Prioritäten setzen bedeutet auch, dass einige Aufgaben bzw. Produkte von Verwaltung UND Politik als nachrangig angesehen werden.

Auch im Interesse einer sparsamen Verwendung der Haushaltsmittel ist es sinnvoll, allen Beteiligten neben der knappen Mittelverteilung im Haushaltsplan auch die vielfältigen unberücksichtigten Bedarfe gegenüber zu stellen.


Beschluss der Ratsversammlung am 22. Juni 2016:

Nachdem unsere Fraktion den zweiten Beschlusspunkt aufgrund attestierter Rechtswidrigkeit zurückzog, wurde in Ergänzung von uns unterstützten Änderungsantrages der Fraktion  Die Linke folgender Beschluss gefasst:

Im Rahmen der Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfes werden die vom Stadtrat beschlossenen Programme, die sich entsprechend in der Umsetzung durch die Verwaltung befinden, finanziell unterlegt und dem Stadtrat mit dem Haushaltsplanentwurf transparent zur Kenntnis gegeben. Die Kenntnisnahme des Stadtrates umfasst auch den aktuellen Umsetzungstand der Programme (Soll/Ist-Abgleich), die bisher vom Beschluss (incl. Protokollnotiz) des Stadtrates zum Antrag VI-A-DS 02003 "Mittelfristige Investitionsprogramme" der Fraktion DIE LINKE  (Sachstände der einzelnen Mittelfristigen Investitionsprogramme zum 30.06. in den geraden Jahren als Informationsvorlage an den Stadtrat) nicht erfasst wurden.

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