Antrag: Transparenz zum Klimaschutz – Berichte und Programme vorlegen

Antrag vom 26. August 2026

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Klimaschutzbericht zum Umsetzungsprogramm 2023/24 des Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 (EKSP) und das Umsetzungsprogramm 2025/26 zum EKSP unverzüglich sowie das Umsetzungsprogramm 2027/28 zum EKSP bis zum 4. Quartal 2026 vorzulegen.  

Begründung:

2022 wurde das Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 mit ambitionierten Klimaschutzzielen verabschiedet. Die Umsetzung der Maßnahmen wird mit einem zweijährigen Umsetzungsprogramm gemanagt, welches sich am Turnus des Doppelhaushalts orientiert. 

Im Beschlusspunkten 4 und 5 des EKSP (VII-DS-06102) heißt es:  

“4. Die im EKSP 2030 festgelegten Ziele und Maßnahmen werden durch das Klima-Monitoring begleitet, untersetzt und kommuniziert. Schwerpunkte des Maßnahmenmonitorings sind weiterhin die Sichtbarkeit der jeweiligen Einzelmaßnahme für die Leipzigerinnen und Leipziger, der jeweils konkrete Wirkungsgrad der Einzelmaßnahmen beim Erreichen der Klimaschutzziele und die wirtschaftlichen und fiskalischen Implikationen beim Umsetzen der Maßnahme.  

5. Werden im Zuge des Berichtswesens Zielabweichungen oder Probleme bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen ersichtlich, schlägt das zuständige Dezernat zeitnah Schritte vor, um die Erfüllung der Ziele und die Umsetzung Maßnahmen zu gewährleisten.“

Der letzte Bericht mit Leipziger Klimaschutzdaten ist von 2019/20 mit Zahlen von 2018. Beim Klimaschutzmonitoring auf der Webseite der Stadt Leipzig gibt es Zahlen von 2021/2022. Was die Wirksamkeit der Maßnahmen aus dem EKSP von 2022 angeht, sind wir derzeit also weitgehend im Blindflug. Der Stadtrat und die Öffentlichkeit haben keine Kenntnis, ob die Maßnahmen greifen und ob oder wie die Verwaltung plant nachzusteuern.  

Das Umsetzungsprogramm zum EKSP 2025/26 ist ebenfalls nicht öffentlich – obwohl der Haushalt 2025/26 längst verabschiedet ist und es laut Zwischenbericht zum EKSP bereits im 1. Quartal 2025 vorliegen sollte. Währenddessen wird schon das neue Umsetzungsprogramm 2027/28 erarbeitet, das dem Stadtrat bislang ebenfalls nicht vorliegt. Etwaige Nachsteuerungen beim Verfehlen von Klimaschutzzielen sind so nicht möglich oder zumindest nicht nachvollziehbar.  

Gerade mit Blick auf den kommenden Doppelhaushalt muss hier dringend für Transparenz gesorgt werden, damit eine faktengeleitete Klimapolitik möglich ist. 

Der vorliegende Antrag fordert den Oberbürgermeister auf, den Berichtspflichten, die sich aus dem Beschluss zum EKSP ergeben, nachzukommen. 

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