Antrag: Trockenlegung Schulhof und Sanierung des Kellers in der Grundschule Connewitz

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Linke

Beschlussvorschlag:

  1. Der Schulhof der Grundschule Connewitz wird umgehend trockengelegt.
  2. Die Sanierung des Kellers (sehr starker Schimmelbefall!) wird sofort eingeleitet.
  3. Der Bauschutt aus dem ehemaligen Bad im Schulgebäude wird beseitigt.

Verwaltungsstandpunkt:

Verwaltung empfiehlt Zustimmung zum Antrag

Sachverhalt:

Die Grundschule Connewitz hat mit die höchste Anzahl an Schülerinnen und Schüler in der Stadt Leipzig. Der Schulhof wurde zum Teil saniert, aber die Trockenlegung erfolgte nicht, so dass Teile des Schulhofs nach Regen sehr lange nicht genutzt werden können.

Aufgrund der gegenwärtig hohen und weiter wachsenden Schülerzahl fehlen Unterrichtsräume. Eine Sanierung des Kellers ermöglicht sofort, weitere Werkräume und Kabinette dort einzurichten. Außerdem – und sicher sogar der wichtigste Grund – ist der starke und fortschreitende Schimmelbefall im Keller. Dieser kann und muss durch Sanierung beseitigt werden. Eine Planung dazu liegt im Amt für Jugend, Familie und Bildung vor und ist sofort umzusetzen.

Zu BSP 1.

In den Sommerferien 2018 ist die Realisierung eines weiteren Abschnitts der Sanierung von Sanitäreinrichtungen im Schulgebäude vorgesehen. Dazu laufen gegenwärtig die Pla-nungen sowie die Zustandsermittlungen zu den vorhandenen Entwässerungsleitungen im Gebäude und im Bereich des Pausenhofes. Geplant war bisher im Rahmen der Sanierung der Mädchen-WC nur die Abwasserleitungen in diesem Bauabschnitt innerhalb des Objektes zu erneuern. Aufgrund des mehrfachen Wasserrückstaus im Schulgebäude wird gegenwärtig eine Bestandsaufnahme der Grundleitung außerhalb des Objektes beauftragt. Bei den bisherigen Befahrungen wurde festgestellt, dass der größte Teil der Leitungen durch Baumwurzeln beschädigt ist. Mehrere Leitungen konnten durch Auffräßen wieder fließfähig gemacht werden, andere Leitungsabschnitte und einzelne Schächte müssen noch erneuert werden.

Die Planung und Instandsetzung der Grundleitungssanierung inkl. der Schächte auf der Hofseite erfolgt im Jahr 2018. Eine Ausführung während der Sommermonate 2018, parallel zur Sanitärerneuerung der Mädchen-WCs, ist geplant. Für diesen Zeitraum ist die Auslagerung des Hortes vorgesehen. Nach der Erneuerung der Abflussleitungen folgt die Mängelabstellung in der Freifläche.

Zu BSP 2.

Als Sofortmaßnahme wurde festgelegt, dass die gesamte Regenwasserentwässerung in Richtung Zwenkauer Straße und Hildebrandstraße zu prüfen und ggf. Instand zu setzen ist. Größere Schäden an den Leitungen müssen in Hinblick auf die perspektivisch geplante Abdichtung/Trockenlegung im Rahmen der Abdichtungsarbeiten mit abgearbeitet werden. Zur Ermittlung des Umfangs der Maßnahmen für eine Abdichtung/Trockenlegung muss im ersten Halbjahr 2018 ein Gutachten über den Gebäudezustand mit Handlungsempfehlungen zur Trockenlegung erstellt werden.

Ebenfalls ist eine Bestandsaufnahme "Grundleitung innerhalb des Objektes" anzufertigen, da es im Kellerfußboden noch Einläufe gibt, deren Anbindung an die Grundleitung unbekannt ist. Aktuell gibt es nach Aussage der Schule bei Starkregenereignissen u. a. im Querflügel direkten Wassereintrag durch Fehlstellen in der Kellersohle. Die Trockenlegung muss Bauabschnittsweise, voraussichtlich ab dem Haushaltjahr 2019ff., eingeordnet werden. Es ist von einer umfangreichen Maßnahme auszugehen.

Zu BSP 3.

Die Bauschuttberäumung im Kellergeschoss (ehemalige Heizungsräume, z. Zt. ohne Nutzung) erfolgt bis März 2018.


Beschluss der Ratsversammlung am 13. Dezember 2017

Der Antrag wurde vom Stadtrat mit Ergänzungen durch das Jugendparlament, die die Antragsteller übernommen hatten, beschlossen.


Bericht zur Umsetzung des Beschlusses vom 5. Juni 2018:

in Arbeit
 
Zu 1.

Es wurde eine Teilsanierung des Schulhofes als Sofortmaßnahme in den Winterferien 2018 durchgeführt. Eine abschließende Sanierung der Freifläche kann erst nach Beendigung der Arbeiten an der Erneuerung der Entwässerungsleitungen und den weiteren Maßnahmen zur Trockenlegung erfolgen.

Zu 2.

Es wurden Sofortmaßnahmen im Januar und Februar 2018 in der Schule durchgeführt, welche der Verhinderung der Schimmelausbreitung dienen. Das Untergeschoss wurde beräumt und von Unrat und organischen Stoffen befreit. Die Abwasserleitungen wurden überprüft und Einleiter wurden stillgelegt und zurückgebaut. An den Zugängen wurde jeweils eine Schleuse zur Abschottung errichtet.

Zu 3.

Nach Auswertung der Gutachten zur Sanierung des Untergeschosses und Planung der Maßnahmen werden auch die Räumlichkeiten des ehemaligen Heizungskellers mit einbezogen. Der Bauschutt, welcher hauptsächlich aus Ziegelsteinen besteht, stellt keine Belastung dar.

Zu 4.

Die Verwaltung sieht seit den erneuten Starkregenereignissen in 2017 (Auftreten des Schimmels) einen Bedarf zur Trockenlegung.Nach den ersten Wassereinbrüchen 2015 wurde der Teilbereich im Untergeschoss (Werkenraum) saniert und konnte bis 2017 genutzt werden. Eine Trockenlegung der Schule Connewitz wird nach Auswertung der in Auftrag gegebenen Gutachten im September 2018 (Bestandsaufnahme Leitungsnetz Gebäude und Hof, hydrologisches-, statisches-, Baugrundgutachten) in den Maßnahmenplan aufgenommen.

Zu 5.

Es wurde eine Grundleitungsbefahrung (eine Ursache des Wasserrückstaus) als auch eine Raumluftmessung (Schimmelsporen) beauftragt und durchgeführt. Die Befahrung hat gezeigt, dass der Großteil der Grundleitung beschädigt und durchwurzelt ist. Es werden dementsprechende Sanierungsmaßnahmen eingeleitet.

Folgend ein Textauszug zur Raumluftmessung:

"Die Ergebnisse der aktuellen Messung zeigen, dass die Summe der keimungsfähigen Sporen ein der Innenraumluftuntersuchung deutlich unter der natürlichen Hintergrundbelastung (Außenluft) liegt. Darüber hinaus unterscheiden sich auch die nachgewiesenen Schimmelpilzarten von den in der Untersuchung der Kellerräume nachgewiesenen. Unter den bei der aktuellen Messung identifizierten Arten befindet sich keine, deren Infektrisiko - bezogen auf gesunde Menschen - als erhöht einzustufen ist. Somit konnte mit der vorliegenden Messung gezeigt werden, dass die Schleuse zu den Kellerräumen wirksam ist und keine Beeinträchtigung der Raumluftqualität in den darüber liegenden Geschossen hierdurch entsteht."

Weitere Gutachten (s.Pkt.4) werden bis September vorliegen, ausgewertet werden und darauf basierende Maßnahmen zur Nutzbarmachung des Untergeschosses eingeleitet. Aktuell werden Maßnahmen zur möglichen Entkernung des Untergeschosses geprüft.

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