Antrag: Überprüfung der Verhältnismäßigkeit bei kurzzeitigen Maßnahmen zur Verkehrssicherung

Antrag vom 24. August 2023

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die aktuelle Verwaltungspraxis hinsichtlich der ökonomischen und ökologischen Verhältnismäßigkeit bei kurzzeitigen Maßnahmen zur Verkehrssicherung während der Durchführung von Bau- und Handwerksarbeiten zu überprüfen. Ziel ist die Senkung der Gesamtkosten sowie des Gesamtaufwandes.

Begründung:

Sowohl der Ausbau und die Instandhaltung der städtischen Infrastruktur als auch Renovierungsarbeiten an Gebäuden erfordern gelegentlich kurzzeitige Bau- oder Handwerksarbeiten. Während dieser Arbeiten ist es wichtig, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen zu gewährleisten und mögliche Schäden an Gebäuden zu verhindern. Allerdings kann die aktuelle Verwaltungspraxis zu unverhältnismäßigen monetären und ökologischen Kosten insbesondere bei sehr kurzzeitigen Arbeiten führen. Als Beispiel sei die Sicherungsmaßnahme in der Papiermühlstraße während des Einbaus einer Glasscheibe durch einen Leipziger Fensterbauer genannt. Die Arbeiten dauerten weniger als einen Tag und die Sicherungsmaßnahme verursachte Kosten von ca. 8.000 Euro und beinhaltete u.a. die Errichtung einer provisorischen Lichtsignalanlage inklusive deren Anlieferung und Abtransport. Dies erscheint bei solch kurzzeitigen Sicherungsmaßnahmen nicht verhältnismäßig. Der finanzielle Aufwand der Absperrung übersteigt den Wert der eigentlichen Baumaßnahme um ein Vielfaches. Der durch die notwendige Anlieferung, Inbetriebnahme und den Abtransport der Lichtsignalanlage anfallende Energie- und Treibstoffbedarf, aber auch die damit verbundenen Lärmemissionen führen zu einer unnötig hohen Umweltbelastung. Die Verwaltung sollte daher prüfen, ob die gesetzlichen Regelungen Spielraum für effizientere Lösungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit bieten. Bei Bedarf ist die Entscheidungsbefugnis der Sachbearbeitungsebene auszuweiten, um pragmatische Handhabung der Einzelfälle zu ermöglichen. In dem genannten Beispiel wäre die durchgängige Überwachung der Baustelle durch geschultes Personal sowohl ökonomisch als auch ökologisch sinnvoller als mittels technischer Sicherungsmaßnahmen.

 

Verwaltungsstandpunkt vom 14.02.2024

Der Sachverhalt wird bereits berücksichtigt

Begründung:

Arbeitsstellen in öffentlichen Straßen mit Einschränkungen des Verkehrsraumes stellen eine potenzielle Gefahr für alle Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer, sowie die Handwerker selbst dar. Eine regelgerechte Absicherung und eine sichere temporäre Verkehrsführung sind daher elementar für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und damit den Schutz der Rechtsgüter Leben / Gesundheit und Eigentum.

Das Verfahren zur Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage des

§ 45 der StVO, wobei die Straßenverkehrsbehörde die Maßnahmen zur Regelung des Verkehrs im Zusammenhang mit Arbeitsstellen zu treffen hat. Maßgeblich für die Wahl der Maßnahmen sind die örtlichen Verhältnisse sowie die Baumaßnahme mit ihrer Flächennutzung und die sich daraus ergebenden Einschränkungen im Verkehrsraum. Alle von der Arbeitsstelle mit Einschränkungen betroffenen Verkehrsarten sind sicher (weiter) zu führen.

Damit handelt es sich bei allen Anträgen um Einzelfallprüfungen und Entscheidungen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist anzulegen. Anzuordnende Maßnahmen müssen erforderlich, geeignet und angemessen sein. Die Dauer einer Baumaßnahme fließt im Rahmen der Berücksichtigung der genannten Grundsätze in die Ermessensentscheidung ein. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird gemeinsam mit den Antragstellenden auch nach weniger restriktiven Alternativen, etwa beim Standort, Ausmaß der einzuschränkenden Fläche, technologische Ausführung usw., gesucht.

Mit der Einrichtung der AG Wirtschaftsverkehr konnte im letzten Jahr eine gute Arbeitsebene mit den Kammern aufgebaut werden. Ergänzt durch Beschlüsse des Stadtrats und im engen Austausch mit dem Runden Tisch Wirtschaftsverkehr stellt sich die Verwaltung den Anliegen der Wirtschaft. Allein im letzten Jahr konnten durch die Zusammenarbeit folgende Themen angeschoben werden: Ausweitung und Einrichtung von gesondert ausgestalteten Lade-/Lieferzonen; Handlungsleitfaden für Genehmigungsverfahren für Havarieeinsätze; Digitalisierung der Antragsverfahren (Amt 24); Aufnahme von Lieferzonen in digitale Stadtkarte, Auftakt zur Erstellung von strategischen Grundlagen mit dem Langfristkonzept für den Ruhenden Verkehr und dem Wirtschaftsverkehrsentwicklungsplan.

Das genannte Beispiel aus der Papiermühlstraße kann von der Verwaltung nicht nachvollzogen werden. Auf Grundlage der Ausführungen konnte kein konkreter Sachverhalt ermittelt werden.

 

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