Antrag: Übertragung Baulandfläche in der Gemarkung Knauthain an die LESG (NF)

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD vom 15. April 2016 (3. Neufassung vom 17.10.2016):

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Umsetzung des Ratsbeschlusses zu VI-A-01788 - NF-2 „Neue Wege in der Realisierung von Schul- und Kita-Neubauten bzw. Schul- und Kita-Sanierung gehen“ die städtischen Flächen im Gebiet des rechtskräftigen B-Plans 123.2 „Rehbacher Straße“ an die LESG GmbH zu übertragen. Sofern es rechtlich möglich ist, erfolgt die Übertragung als Gesellschaftereinlage. Sollten rechtliche Gründe dagegen sprechen, werden die Flächen zum Verkehrswert an die LESG GmbH veräußert.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Umsetzung des Ratsbeschlusses zu VI-A-01788 - NF-2 „Neue Wege in der Realisierung von Schul- und Kita-Neubauten bzw. Schul- und Kita- Sanierung gehen“ die Entwicklung der Restflächen der Erweiterten Thomas-Müntzer-Siedlung (B-Plan Nr. 132.1 ehemals Baugebiete A und B) durch die LESG GmbH vornehmen zu lassen. Bis zum 30.06.2017 wird eine Beschlussvorlage zur 2. Auslegung des B-Planes Nr. 132.1 mit den erforderlichen Änderungen für die gesamte Baulandfläche der "Erweiterten Thomas-Müntzer-Siedlung" vorgelegt.


Sachverhalt:

Die stadteigene LESG GmbH soll vermehrt mit Planung und Projektierung von Kindertagesstätten und Schulen beauftragt werden (siehe Beschluss zum VI-A-01788-NF-02 „Neue Wege in der Realisierung von Schul- und Kitabaumaßahmen gehen“ der RV vom 24. Februar 2016). Dazu sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der LESG zu erhalten, so beispielsweise auch durch Grundstücksübertragungen. Durch die Übernahme, die eigenständige Entwicklung sowie deren späteren Verkauf kann die LESG notwendige Eigenmittel generieren, die sie für andere Projekte, die sie im Auftrag der Stadt realisiert, als Vorfinanzierung nutzen kann. Dafür sollen von der Stadt Leipzig der LESG zeitnah Flächen zur Vermarktung übertragen werden. 

Die Verwaltung ist sich mit der LESG GmbH einig, dass die Flächen im Gebiet des rechtskräftigen B-Plans 123.2 „Rehbacher Straße“ am kurzfristigsten vermarktbar sind. Da die Übertragung per Gesellschaftereinlage zahlreiche rechtliche Fragen (Beihilferecht, Kommunalrecht, Steuerrecht) aufwirft, wird die Verwaltung gemeinsam mit der LESG GmbH die Art der Übertragung prüfen. Gemäß bbvl stellt beispielsweise. die Übertragung von Grundstücken an die LESG den Tatbestand der Beihilfe dar (vgl. Anlage). Sollte eine Gesellschaftereinlage rechtlich nicht möglich sein, werden die Flächen zum Verkehrswert an die LESG veräußert. Es wird angestrebt, die Flächen noch im Jahr 2016 zu übertragen. Vorteilhaft ist, dass die LESG mit ca. 6,6 ha bereits zu rund 60 % Eigentümerin von Flächen ist und dann von der Stadt die Restflächen von  ca. 2,5 ha erhalten würde. Die Gesamtgröße des B-Plangebietes Rehbacher Straße beträgt 9,1 ha. Teilweise erfolgte bereits die Vermessung von Einzelhausgrundstücken, da bereits im Jahr 2007 eine Vermarktung durch die LESG in Vorbereitung war (vgl. Anlage). Der aktuelle Bodenwert beträgt 10,- €/m². Die LESG war bis zum Jahr 2010 bereits mit der Vermarktung der Baugrundstücke in den Siedlungsgebieten A, B und F im B-Plangebiet Nr. 132.1 seitens der Stadt beauftragt. Aufgrund der damaligen schwierigen Situation auf dem Grundstücksmarkt konnte diese Vermarktung nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Der Grundstücksmarkt hat sich jedoch in jüngster Zeit zum Positiven verändert und wir sehen nunmehr gute Vermarktungschancen durch die LESG.


Beschluss der Ratsversammlung vom 26. Oktober 2016

Der Antrag wurde mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen.

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