Antrag: Ukraine-Teilbudget „Finanzielle Förderung der Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Akteure“

Beschlussvorschlag

Das Ukraine-Teilbudget „Finanzielle Förderung der Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Akteure“ in Verantwortung des Referats Migration und Integration wird dorthin übertragen und im Haushaltsjahr 2023 mit 1.000.000 EUR und im Haushaltsjahr 2024 mit 500.000 EUR ausgestattet.

Begründung

Die Stadtverwaltung hat sich beim Ukrainebudget rasch überzeugen lassen, hier auch Mittel für zivilgesellschaftliche Akteur*innen auszureichen. Jedoch sind die Mittel im Doppelhaushalt nicht abgebildet. Grundsätzlich müssen Strukturen integrativ gestaltet und nicht auf eine Gruppe alleine ausgerichtet sein. Jedoch ist der Beratungs- und Unterstützungsbedarf im Bereich Geflüchteter aus der Ukraine, insbesondere auch aus Drittstaaten, sehr hoch. Die Projekte können nicht einfach abgewickelt werden, die Strukturen müssen verstetigt werden.

Dazu Änderungsantrag der SPD-Fraktion

Die Stadtverwaltung unterbreitet dem Stadtrat im 1. Quartal 2023 einen Vorschlag, wie mit nicht verausgabten Mitteln aus dem Budget zur Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten eine Fortschreibung der Vorlage „Sonderbudget zur Bewältigung von Aufgaben infolge des Angriffs auf die Ukraine“ in diesem und womöglich auch im nächsten Jahr erfolgen kann. Ein Schwerpunkt ist dabei neben der Unterstützung vor Ort auch die direkte humanitäre Hilfe für unsere Partnerstadt Kiew in Kooperation mit unserer polnischen Partnerstadt Krakau.
Darüber hinaus prüft die Stadt in Zusammenarbeit mit den kommunalen Unternehmen und den Leipziger Wirtschaftsverbänden eine erneute Crowdfundfing-Aktion zur gezielten Erfüllung von Bedarfen in Kiew.

Eine stärkere finanzielle Unterstützung zivilgesellschaftlicher Akteure bei der Betreuung und Integration ukrainischer Geflüchteter erscheint aufgrund der sich geänderten Rahmenbedinungen (Integration vieler ukrainischer Geflüchteter in den Arbeitsmarkt oder deren Leistungsbezug aus den Rechtskreisen von SGB II und XII) weniger zielführend. Wichtiger erscheint hierbei die Hilfe vor Ort in der Ukraine, wo durch die Russische Föderation vermehrt die zivile Infrastruktur in der Ukraine ins Visier genommen wird, um durch gezielte Zerstörungen insbesondere der Wasser- und Stromversorgung die Lebenssituation der ukrainischen Bevölkerung mit Blick auf den Winter noch weiter zu verschlechtern.

Bereits im Laufe des Jahres 2022 konnte gemeinsam mit unserer Partnerstadt Krakau eine verlässliche Hilfsroute nach Kiew etabliert werden. An diese Aktivitäten sollte angeknüpft werden, um effektiv vor Ort helfen zu können

 

Dazu: Vorschlag der Verwaltung:

Zum aktuellen Zeitpunkt lässt sich vor allem aus humanitären Gründen die Notwendigkeit einer Fortführung der Ukraine-Hilfe der Stadt Leipzig für Bedarfe in der Partnerstadt Kiew feststellen. Im Vordergrund steht daher die Beschaffung und Verteilung von Hilfsgütern, um bei der Aufrechterhaltung der Wasser- und Stromversorgung sowie bei weiteren humanitären Bedarfen in der Ukraine zu unterstützen. Eine technische Abstimmung zwischen Expert/-innen der Stadtverwaltung Leipzig und der Stadtverwaltung Kiew zusammen mit den Beteiligungsunternehmen der Daseinsvorsorge der beiden Städte bieten dafür die Grundlage.

Zudem soll die Weiterführung der fluchtbedingten Sonderaufgaben des Verwaltungsbetriebes einschließlich der hierfür erforderlichen Sprachmittlungs-Ressourcen weiter sichergestellt sein. Neben städtisch organisierten Unterstützungsangeboten (u. a. Ankommenszentrum, Beratungs-, Betreuungs- und Hilfsangebote) soll dies auch eine auf Einzelfälle beschränkte Förderung von Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Akteur/-innen umfassen, welche im Rahmen eines neuen Sonderbudgets „Ukraine-Hilfe“ geschaffen wird und sich zukünftig am Bedarf aller geflüchteten Menschen orientieren soll.

Die Stadtverwaltung steht weiterhin im Austausch mit den Initiativen und Vereinen der über 50 geförderten Projekte. Diese nutzen für die Weiterführung und -entwicklung ihrer Angebote die Fördermöglichkeiten anderer Fachbereiche (u. a. auch Stiftungs-, Landes- und Bundesmittel) und werden dabei durch die zuständigen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung unterstützt.

Die Stadtverwaltung erarbeitet daher im ersten Quartal 2023 einen Vorschlag für den Stadtrat, wie nicht verausgabte Mittel aus bestehenden und sachverwandten Budgets entsprechend verwendet werden können.
    
Vorschlag der Verwaltung:    verwiesen

Beschluss der Ratsversammlung am 8. Februar 2023


Der Antrag wurde ins reguläre Stadtrats-Antragsverfahren verwiesen und wird unterjährg erneut aufgerufen.

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