Antrag: Umsetzung Fachplan Leipziger Wohnungsnotfallhilfe

Beschlussvorschlag

Für die Umsetzung des Fachplans Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig werden im Haushaltsjahr 2023 Mittel i.H.v. 300.000 EUR und im Haushaltsjahr 2024 i.H.v. 1.000.000 EUR eingestellt.

Begründung

Der Fachplan Leipziger Wohnungsnotfallhilfe wurde in seiner Fortschreibung vorgelegt (VII-DS-07533) – unbenommen der Entscheidung zur Beschlussfassung am 09.11.2022 in der Ratsversammlung wird nunmehr schon deutlich, dass gezielte Maßnahmen der Hilfe und Unterstützung mit Blick auf die Beendigung aller Wohnungslosigkeit bis 2030 gemäß der Erklärung von Lissabon zur Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit nicht ausreichend finanziell untersetzt sind. Um die Wohnungslosigkeit bis 2030 zu beenden, müssen wir schon jetzt massiv unsere Anstrengungen ausweiten, damit wir dieses Ziel erreichen. Wohnen ist ein Menschenrecht (Art. 25 (1) Allg. Erklärung der Menschenrechte), daher ist es unsere Pflicht, für die Menschen in Notlagen einzuspringen.
Beispielhaft seien genannt:

  • die Maßnahmen in der Qualitätssicherung, welche bisher mit 0 EUR veranschlagt sind (Entwicklung von Standards in der Notunterbringung, Befragung von Nutzer*innen der Wohnungsnotfallhilfe sowie die Durchführung von Hausversammlungen in der Wohnungsnotfallhilfe),
  • Honorare für Ärzt*innen, die Wohnungslose ohne Krankenversicherung behandeln, bzw. die nicht abrechnen können, weil sie keinen Kassensitz haben.
  • Erhöhung des Budgets zur Mobilität obdachloser Personen
  • Durchführung von Schulungen von Mitarbeiter*innen der Behörden

Des Weiteren wollen wir, dass vorbereitende Maßnahmen getroffen werden, um die Vorlagen finanziell zu untersetzen, die dem Wohnungsnotfallplan folgen werden (Maßnahmen 13, 14, 16, 17 und 18).

 

Verwaltungsstandpunkt

Alternativvorschlag

Für einzelne Maßnahmen, deren finanzielle Auswirkungen zum Zeitpunkt der Erstellung des Fachplans Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig 2023 bis 2026 (VII-DS-07533) noch nicht genau beziffert werden konnten, werden entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Leipzig Einzelvorlagen erstellt.

Begründung:

Der Fachplan Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig 2023 bis 2026 (VII-DS-07533) wurde in der Ratsversammlung am 09.11.2022 beschlossen. Dieser sieht insgesamt 36 Maßnahmen vor, mit denen die Situation obdachloser Menschen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Haushalten in den nächsten Jahren verbessert werden soll. Für einzelne Maßnahmen (vgl. Nr. 13, 14, 16, 17 und 18), deren finanzielle Auswirkungen zum Zeitpunkt der Erstellung des Fachplans noch nicht genau beziffert werden konnten (weil die Liegenschaft für die Maßnahme erst noch beschafft oder angemietet werden muss) sind Einzelvorlagen zu erstellen.

Beispielsweise sollen für die zusätzliche Notunterkunft für wohnungslose Männer in der Helenenstraße 26 außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von rund 633 TEUR im Jahr 2023 und in Höhe von 1.378 TEUR im Jahr 2024 bereitgestellt werden, um die Maßnahme Nr. 16 des Fachplans umsetzen zu können (vgl. Vorlage VII-DS-08425).

Für die im Antrag beispielhaft benannten Maßnahmen ergeben sich derzeit keine Mehraufwendungen:

  • Die Maßnahmen in der Qualitätssicherung (Entwicklung von Standards in der Notunterbringung, Befragung von Nutzer/-innen der Wohnungsnotfallhilfe sowie die Durchführung von Hausversammlungen in der Wohnungsnotfallhilfe) werden von der Verwaltung bzw. mit der Unterstützung der freien Träger, die eine Einrichtung im Auftrag der Stadt Leipzig betreiben, erbracht.
  • Honorare für Ärztinnen und Ärzte, die Wohnungslose ohne Krankenversicherung behandeln, bzw. die nicht abrechnen können, weil sie keinen Kassensitz haben, sind nicht vorgesehen. Entsprechend Beschlusspunkt 1.9 des Fachplans Wohnungsnotfallhilfe (VII-DS-07533) soll die Finanzierung einer Aufwandsentschädigung geprüft werden. Die medizinische Versorgung obdachloser Menschen, die nicht an das Regelsystem angebunden sind, erfolgt derzeit ehrenamtlich.
  • Das Budget zur Verbesserung der Mobilität obdachloser Personen wurde auf jährlich 5.000 EUR erhöht (Antrag A 0199/23/24).
  • Zur Durchführung von Schulungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Behörden stehen jährlich 1.000 EUR zur Verfügung. Diese sollen von einem freien Träger der Wohnungsnotfallhilfe erbracht werden, um über den Umgang mit obdachlosen Personen und zu Hilfen im Wohnungsnotfall zu informieren.

Realisierungs- / Zeithorizont (entfällt bei Ablehnung des Antrags)

Der Fachplan Wohnungsnotfallhilfe wird im Zeitraum 2023 bis 2026 schrittweise umgesetzt.

Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 20. September 2023

Der Antrag wurde vom Stadtrat mit breiter Mehrheit abgelehnt.

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