Antrag: Umwelt schützen, Erholung ermöglichen - Maßnahmen gegen den zunehmenden Nutzungsdruck von Grün-, Wald- und Parkflächen entwickeln

Antrag vom 7. September 2020

Beschlussvorschlag:

Der Leipziger Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der klimawandelbedingten Veränderungen sowie des hohen Nutzungsdrucks und zum Teil achtlosen Verhaltens von Besucher*innen der Zustand einiger Leipziger Grünflächen, Parks und des Auwaldes in Teilbereichen sich grundlegend verschlechtert. Die Erhaltung und Pflege der Leipziger Grün- und Waldflächen gewinnt nicht nur vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen eine zunehmende Bedeutung. Daher muss das Augenmerk stärker auf den Erhalt und die Pflege der Grün-, Wald- und Parkflächen gelenkt werden.

Der Stadtrat beauftragt daher den Oberbürgermeister:

  • im Rahmen des derzeit in Erarbeitung befindlichen Masterplans Grün geeignete Maßnahmen zu Pflege und Erhalt von Grün-, Wald- und Parkflächen zu vorzuschlagen, mit denen Bereiche für verschiedene Nutzungsarten definiert und differenziert unter besonderer Berücksichtigung der Herausforderungen von Klimawandelanpassung und Artenvielfalt entwickelt werden können,
  • Im Zuge des Auenentwicklungskonzepts und des Wassertouristischen Nutzungskonzepts einen Rahmen zu erarbeiten, in dem unter Beachtung von naturschutzfachlichen und gewässerökologischen Anforderungen eine behutsame Nutzung des Auwalds für Freizeit und Erholung erfolgen kann,
  • Schaffung eines Parkrangerkonzepts bis zum 1. Quartal 2021, mit dem Schwerpunkt im Bereich Umweltbildung und Schaffung einer notwendigen Stellenstruktur mit mindestens 2 Umweltpädagogen und 3 hauptamtlichen Rangern.
  • Erneuerung der Beschilderung zu Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten und Hinweistafeln,
  • Schaffung von ausreichenden Kapazitäten zur Müllbeseitigung insbesondere in den jeweiligen Eingangsbereichen.

Sachverhalt:

Durch die wachsende Bevölkerung nimmt auch der Nutzungsdruck in den Grün-, Wald- und Parkflächen Leipzigs zu. Zum Teil mit deutlich negativen Folgen für die Natur. Vermehrt müssen illegale Lagefeuerstellen, Trampelpfade im Naturschutzgebiet und zum Teil Mountainbikestrecken im Wald festgestellt werden. Hinzu kommt der zum Teil achtlose Umgang mit der Natur, der sich in wilden Überlagerungen manifestiert.

Zugleich stellt die klimawandelbedingte anhaltende Trockenheit diese Flächen vor zunehmende Herausforderungen. Ein großer Teil der Grünflächen ist bereits zu einem frühen Zeitpunkt des Jahres ausgedörrt und kann dadurch seine klimatische Funktion nicht mehrwahrnehmen.

Diese Entwicklungen gefährdet die Flora und Fauna. Um den entgegenzuwirken stehen verschiedene Ansätze zur Verfügung. Zum einen können durch die Gestaltung von Grün-, Wald- und Parkflächen verschiedene Nutzungsbereiche festgelegt und differenziert entwickelt werden. In diesem Zusammenhang kann z.B. eine Veränderung des Mahdregimes nutzungslenkend wirken und positive Effekte für Stadtklima und Artenvielfalt entfalten (z.B. Kurzmahd nur für Teilbereiche mit Sport- und Spielfunktion, Langmahd und dauerhafte Ausbringung von Blühflächen und Biotope als Regelfall). Auch die Pflege und Erweiterung des Parkbaumbestands ist zu berücksichtigen. Eine entsprechende Differenzierung von Nutzungsbereichen und daraus abgeleitete Maßnahmen sollten im Masterplan Grün berücksichtigt werden.

Der Auwald weist sowohl im Hinblick auf Naturschutz und Gewässerökologie als auch seine Erholungsfunktion eine besondere Bedeutung auf. Um diese z.T. widersprüchlichen Anforderungen in eine Balance zu bringen, ist in Prozessen zu Auentwicklungskonzept und WTNK ein entsprechender Rahmen zu entwickeln.

Zum anderen können einem primär ordnungsrechtlichen Ansatz folgendVerbote und Gebote stärker kontrolliert werdenoder einem umweltpädagogischen Ansatz folgend stärkerauf die Einbindung der Bevölkerung gesetzt werden.

Es ist sinnvoll, die Bevölkerung von Leipzig nicht durch Ge- und Verbote zu lenken sondern durch stärkere Vermittlung von Aspekten der Umweltbildung in den Schutz der Umwelt und Natur mit einzubinden, ähnlich wie dies bereits im Konzept „Unser Park“ im Clara-Zetkin Park umgesetzt werden konnte.

Dazu soll in Leipzig eine eigene Abteilung von Parkrangern geschaffen werden, die pro-aktiv die Bevölkerung anspricht, Hinweise erteilt und bei deutlichen Fehlentwicklungen auch intervenieren kann. Ein maßgeblicher Teil soll dabei die Vermittlung von Wissen zur heimischen Flora- und Fauna sein.

Verwaltungsstandpunkt vom 2. Oktober 2020

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, im Rahmen des derzeit in Erarbeitung befindlichen Masterplans Grün geeignete Maßnahmen zu Pflege und Erhalt von Grün-, Wald- und Parkflächen vorzuschlagen, mit denen Bereiche für verschiedene Nutzungsarten definiert und differenziert unter besonderer Berücksichtigung der Herausforderungen von Klimawandelanpassung und Artenvielfalt entwickelt werden können.
  2. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, im Zuge des Auenentwicklungskonzepts und des Wassertouristischen Nutzungskonzepts einen Rahmen zu erarbeiten, in dem unter Beachtung von naturschutzfachlichen und gewässerökologischen Anforderungen eine behutsame Nutzung des Auwalds für Freizeit und Erholung erfolgen kann.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen des Auenentwicklungskonzepts und Auenkommunikationskonzepts für die Themen Umweltbildung, Waldpädagogik und Parkranger den erforderlichen Personalbedarf bis zum 4. Quartal 2021 aufzuzeigen, der im Stellenplan ab 2023 ff. zu berücksichtigen wäre.
  4. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister mit der Erneuerung der Beschilderung zu Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten und Hinweistafeln.
  5. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Prüfung der Schaffung von Kapazitäten zur Müllbeseitigung insbesondere in den jeweiligen Eingangsbereichen der Grün-, Wald- und Parkflächen, im Rahmen des beschlossenen Papierkorbkonzeptes erfolgt.

Gemäß dem Antrag nimmt der Stadtrat zur Kenntnis, dass sich aufgrund des Klimawandels und des zunehmenden Nutzungsdruckes der Zustand einiger Leipziger Grünflächen, Parks und des Auwaldes in Teilbereichen verschlechtert. Die Unterhaltung, Instandhaltung und Instandsetzung der Flächen gewinnt zunehmend an Bedeutung und ist durch entsprechendes Handeln an die sich veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Hierbei soll dargelegt werden, wie die Auswirkungen des steigenden Nutzungsdrucks durch Umweltbildung, Waldpädagogik und den Einsatz von Parkrangern reduziert werden können.

Strategische Ziele

Der Beschlussvorschlag unterstützt den Erhalt und die Verbesserung der Umweltqualität. Mit Realisierung der Beschlusspunkte wird eine nachhaltige, sich an die verändernden Klimabedingungen und Nutzeransprüche angepasste Bewirtschaftung der Grün-, Wald- und Parkflächen gesichert.

Sachverhalt

Zu Beschlussvorschlag 1

Mit dem Masterplan Grün Leipzig grün-blau 2030 (VI-DS-02442) wird bis Ende 2020 im Rahmen eines öffentlichen Beteiligungsprozesses ein gesamtstädtisches Entwicklungskonzept zur Sicherung, Qualifizierung und Ergänzung der grün-blauen Infrastruktur vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt erarbeitet. Es soll sichergestellt werden, dass auch in der wachsenden Stadt unter den Voraussetzungen weiterer Flächeninanspruchnahme und steigenden Nutzungsdruck die Leistung der grün-blauen Infrastruktur dauerhaft gewährleistet ist und weiterhin eine hohe Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger in der Stadt besteht. Der Masterplan arbeitet heraus, auf welche konkreten Freiräume und Flächen es dabei bezogen auf die 5 Leitthemen Biodiversität, Klimaanpassung, Gesundheit, Umweltgerechtigkeit und umweltgerechte Mobilität in Leipzig besonders ankommt. Gleichzeitig soll aufgezeigt werden, wie diese in Zukunft gesichert und gemanagt werden. Er liefert zudem eine anwendungsorientierte Methodik zur Beurteilung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit von Flächen des Freiraumsystems und gibt als valide Entscheidungs- und Abwägungsgrundlage die Möglichkeit zur Steuerung und Entwicklung des Freiraumsystems. Gleichzeitig zeigt er auf Stadtteil- und Quartiersebene Handlungsbedarfe für die Leipziger Freiraumentwicklung auf.

Vorhandenes und neues Stadtgrün ist so zu gestalten, dass es den aktuellen und zukünftigen Erfordernissen der Stadtentwicklung gerecht wird. Hierbei werden insbesondere auch die steigenden Nutzungsanforderungen sowie die Auswirkungen des Klimawandels betrachtet. Fern von eindimensionaler funktioneller Zuordnung müssen Grün-, Wald- und Parkflächen vielfältige, sich überlagernde Nutzungsansprüche erfüllen und unterschiedlichen Nutzungsintensitäten standhalten – also im Sinne einer Multifunktionalität parallel soziale, ökologische, ökonomische und technische Funktionen übernehmen.

Konkrete und differenzierte Konzepte für die Pflege und Behandlung einzelner Flächenbestandteile müssen in gesonderten Pflegekonzepten erarbeitet werden. Im Auftrag des Stadtrates (VI-DS-03419) werden aktuell die Pflegegrundsätze für die Bewirtschaftung des Clara-Zetkin-Parks und Johannaparks als Grundlage für die Leipziger Parkanlagen auf eine fachlich neue Basis gestellt. Das Pflegekonzept für den Clara-Zetkin-Park und Johannapark soll pflegerische und biodiversitätsfördernde Maßnahmen speziell für diese Anlagen formulieren und wird gleichzeitig die im beschlossenen Entwicklungskonzept enthaltenen Nutzungsansprüche gewährleisten.

Zu Beschlussvorschlag 2

Im Rahmen des gesamträumlichen, integrativen Auenentwicklungskonzeptes (VII-A-00516-VSP-01) wird ein alle Belange übergreifendes Leitbild für die gesamte Elster-Pleiße-Luppe-Aue erarbeitet. Hieraus werden konkretisierte Ziele für die Auenentwicklung sowie die zu deren Umsetzung notwendigen Erfordernisse und Maßnahmen abgeleitet. Mit dem Auenentwicklungskonzept sollen die naturschutzfachlichen und gewässerökologischen Erfordernisse des Leipziger Auwaldes und Auensystems für die dringend erforderliche Redynamisierung analysiert und verbindlich festgeschrieben werden. Gleichzeitig werden durch den integrativen Konzeptansatz die Ansprüche an die Erholungs- und Freizeitnutzung in der wachsenden Stadtregion Berücksichtigung finden. Umweltbildung, Waldpädagogik und Kommunikation werden in diesem Zusammenhang als wesentliche Bausteine mitgedacht.

Das derzeit in Erarbeitung befindliche Wassertouristische Nutzungskonzept für das Leipziger Neuseenland (VII-DS-00234) hat zum Ziel, die Prämissen der wassertouristischen Nutzung des Auwaldes und seiner Gewässer unter der Beachtung der naturschutzfachlichen und gewässerökologischen Belange zu untersuchen und Konflikte zu minimieren bzw. Vermeidungsmaßnahmen zu entwickeln. Das Wassertouristische Nutzungskonzept versteht sich somit als Lenkungskonzept der wassertouristischen Nutzung zum Schutz der wertvollen Auenlebensräume.

Zu Beschlussvorschlag 3

Die grüne Infrastruktur ist durch neue Anforderungen der Freizeit- und Erholungsnutzung vielfältig gefordert. Die Stadtverwaltung hat die gestiegenen Anforderungen der Bürgerschaft hinsichtlich Information und Partizipation an der Pflege und Entwicklung der Grün-, Wald- und Parkflächen aufgenommen. Die Themen Umweltbildung, Waldpädagogik und Parkranger werden im Rahmen des Auenentwicklungskonzepts (VII-A-00516-VSP-01) und Auenkommunikationskonzepts (VII-A-00615-VSP-01) bearbeitet.

Im Fokus steht die Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer für die Belange des Leipziger Stadtgrüns und dessen sorgsamer Nutzung als erlebbarer Natur- und Erholungsraum. Dies soll über Wissensvermittlung und Kommunikation im Sinne eines umweltpädagogischen Ansatzes erfolgen. Bestehende Aktivitäten und Formate des Umweltinformationszentrums (u. a. Leipziger Auwaldtag, Leipziger Naturschutzwoche, Flyer "Fütterungsverbot von Wildvögeln", Öffentlichkeitsarbeit zu Blühstreifen in den Parkanlagen) sowie anderer Initiativen und Akteure sollen dabei integriert werden. Die Stadt Leipzig setzt auch zukünftig auf gegenseitige Rücksichtnahme und Wertschätzung für das Stadtgrün sowie den gemeinsamen Dialog.

Der hierfür erforderliche Personalbedarf wird bis zum 4. Quartal 2021 aufgezeigt.

Zu Beschlussvorschlag 4

Die untere Naturschutzbehörde arbeitet fortlaufend an einer Verbesserung der Beschilderung der Landschafts- und Naturschutzgebiete. Angestrebt ist, noch in diesem Jahr die Naturschutzgebiete "Elster-Pleiße-Auwald", "Lehmlache Lauer", "Burgaue" und "Luppeaue" (städtischer Teil) weiter zu beschildern. Das Landschaftsschutzgebiet "Leipziger Auwald" wurde in den letzten Jahren bereits in starkem Maße bestückt. Aufgrund von Vandalismus ist es leider immer wieder auch erforderlich, bereits gesetzte Schilder neu aufzustellen.

Zu Beschlussvorschlag 5

Im Rahmen der Umsetzung und Evaluierung des Papierkorbkonzeptes (VI-DS-01102) werden durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer und den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig auch die Bedarfe an ergänzenden Kapazitäten der Müllbeseitigung in den Eingangsbereichen des Leipziger Stadtgrüns ermittelt.

Beschluss der Ratsversammlung am 21. Januar 2021:

Der Antrag wurde im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung beschlossen.

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung 07.06.2023

x in Arbeit

Zu Beschlusspunkt 1:

Im Masterplan Grün Leipzig grün-blau 2030 werden die Flächen mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität und Klimaanpassung identifiziert und Beispiele für integrierte Nutzungen aufgezeigt.

Zu Beschlusspunkt 2:

Das Auenentwicklungskonzept erarbeitet ein Entwicklungsziel mit dem Fokus auf eine nachhaltige ökologische Auenrevitalisierung. Die Erholungsnutzung (und ihre unterschiedlichen Intensitäten) sind eine wesentliche Randbedingung, die im Rahmen der Konzepterstellung betrachtet wird. Inhaltlich bedeutet dies, dass die Entwicklungsziele entsprechend der Charakterisierung der Auenbereiche, im konkreten Beispiel die Intensität der Erholungsnutzung, differenziert werden. Eine Erholungsnutzung soll weiterhin ermöglicht werden; stellenweise bzw. temporär sind Einschränkungen und Anpassungen von Nutzungen nicht auszuschließen.

Mit dem Wassertouristischen Nutzungskonzept (WTNK) wiederum wird ein Lenkungs- und Steuerungskonzept für die wassertouristische Nutzung der Gewässer des touristischen Gewässerverbundes Leipziger Neuseenland erarbeitet, welches die Vereinbarkeit von Natur-/Artenschutz sowie Gewässerökologie und wassertouristischer Nutzung zum Ziel hat.

Zu Beschlusspunkt 3:

Das sich derzeit in Erarbeitung befindliche Auenkommunikationskonzept soll einen notwendigen Personalbedarf für die Öffentlichkeitsarbeit zu auenrelevanten Themen und deren Koordination mit den Kooperationspartnern im Bereich Umweltbildung und -pädagogik aufzeigen. Das Auenentwicklungskonzept befasst sich inhaltlich nicht mit den Themen Umweltbildung und Umweltpädagogik.

Parallel zu den o. g. Konzepten wurde mit dem Dienstantritt einer neuen Kollegin und eines neuen Kollegen zum 1. Januar 2023 das Thema Stadtwaldranger umgesetzt.

Zu Beschlusspunkt 4:

Im Jahr 2022 erfolgte durch das Amt für Umweltschutz eine Bestandsaufnahme der Beschilderung von Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten gemäß Kennzeichnungsverordnung vom 15. Juni 1993 (SächsGVBl. S. 572), die durch Artikel 5 der Verordnung vom 29. November 2001 (SächsGVBl. 2002 S. 189) geändert worden ist (KennzVO). Für die Landschaftsschutzgebiete wurde ein Gesamtbedarf von 544 Schildern ermittelt. Der Gesamtbedarf an Schildern in den Naturschutzgebieten umfasst 52 Standorte. Aktuell beläuft sich das Defizit fehlender Schilder auf 303 St. in den Landschaftsschutzgebieten und 5 St. in den Naturschutzgebieten. Auf Grundlage der erfassten Daten ist für das Jahr 2023 das Aufstellen neuer Schutzgebietsschilder an ca. 100 Standorten geplant. Hierbei wird zunächst insbesondere die Vervollständigung der Beschilderung des Landschaftsschutzgebietes Leipziger Auwald und der Ersatz von durch Vandalismus beseitigten Schildern im Naturschutzgebiet Burgaue angestrebt.

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