Antrag: Unfallschwerpunkt Jahnallee entschärfen

Antrag vom 17. Mai 2018

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung  wird beauftragt, unverzüglich in der inneren Jahnallee (zwischen Leibnizstraße und Waldplatz) und in enger Abstimmung mit Anwohnenden und Gewerbetreibenden, eine Lösung zur Entschärfung der verkehrlichen Situation im Interesse der „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer*innen und des ÖPNV zu erarbeiten und umzusetzen.

Begründung:

In der inneren Jahnallee zwischen Waldplatz und Leibnizstraße verunglücken häufig Menschen im Straßenverkehr, Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, Autofahrer*innen, teilweise unter Beteiligung des ÖPNV. Dieser Straßenabschnitt ist so eng und viel befahren, dass es für alle Verkehrsteilnehmer*innen sehr gefährlich ist. Besonders gefährdet sind jedoch die „schwachen“ Verkehrsteilnehmer*innen, Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen. Zunehmende Verkehrsdichte macht es immer wichtiger, jetzt Prioritäten zu setzen (hier für den fließenden und sicheren Verkehr) und auch unbequeme Entscheidungen zu treffen.

Die besondere Gefahrenlage ist der Verwaltung bekannt, bisher ohne Ergebnis. Die Unfallopfer müssen die Folgen alleine tragen. Die Straßenverkehrsbehörde arbeitet zwar weisungsunabhängig, hat aber für die Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen und nach mittlerweile zahlreichen schweren Unfällen innerhalb der letzten 1,5 Jahre, die immer wieder nach demselben Muster passieren, ist eine weitere Untätigkeit nicht mehr tragbar. Es ist schwer zu verstehen, warum gerade ein weisungsunabhängiger Teil der Verwaltung hier nicht schon längst selbst aktiv geworden ist.

Die Straße ist auch für den ÖPNV sehr ungünstig, durch die Enge wird die Straßenbahn immer über Gebühr behindert. Ungünstig beeinflusst wird die Situation durch die Parkplätze entlang beider Straßenseiten. Anliegende Gewerbetreibende und Anwohner*innen erleben die Situation vor Ort täglich als belastend. Sie sind für eine gemeinsame Suche nach Lösungen mit der Verwaltung und für Veränderungen sicher bereit. Die Verwaltung sollte von vornherein auf ihre Kompetenz und Kooperation bauen. In ihrem Sinne soll die Einrichtung weiterer Kurzzeitparkplätze in den anliegenden Seitenstraßen als Angebot für die Gewerbetreibenden in die Prüfung einbezogen werden.

 


Verwaltungsstandpunkt vom 22. August 2018

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung empfiehlt, folgenden Alternativvorschlag anzunehmen.

  1. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Verkehrssicherheit in der inneren Jahnallee kurzfristig mittels verkehrsregelnder Maßnahmen, insbesondere durch die maßvolle Reduzierung des ruhenden Verkehrs hergestellt wird.
  2. Die Ratsversammlung beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, inwieweit durch eine neue Straßenraumaufteilung die Verkehrssicherheit des Fuß- und Radverkehrs erhöht werden kann. Hierzu sind intensive Abstimmungen mit Händlern, Gewerbetreibenden bzw. deren Interessenvertretern zu führen, um ggf. alternative Andienungslösungen zu finden und zu realisieren. Dabei sind die Belange des ÖPNV und des Event-Verkehrs zu beachten und in angemessener Weise zu berücksichtigen.
  3. Der Stadtrat wird im II. Quartal 2019 über das Ergebnis informiert.

 
Sachverhalt:
 
Die innere Jahnallee, d.h. der Straßenabschnitt zwischen den lichtsignalgeregelten Kreuzungen Waldplatz und Leibnizstraße, ist ein Straßenabschnitt, der vielfältigste Funktionen auf einer sehr beengten Verkehrsfläche zu erfüllen hat. Deshalb konnten bei dem im Rahmen des Olympia-Sofortprogramms erfolgten Teilumbau im Jahr 2005/2006 keine Radverkehrsanlagen eingeordnet werden. In der Tat kommt es aufgrund der vielfältigen Nutzungen auf engem Raum zu Konflikten der Verkehrsteilnehmer untereinander und auch zu Unfällen. Allerdings ist bei den Unfällen eine Verteilung über den gesamten Straßenabschnitt zu verzeichnen. Eine nähere Untersuchung zu den polizeilich erfassten Unfällen 2014 bis 2016 führte zu dem Ergebnis, dass nirgendwo eine Häufung gleichartiger Unfälle zu verzeichnen ist. Eine oder gar mehrere Unfallhäufungsstellen konnten somit nicht festgestellt werden. Dennoch wurde unter Federführung der Verkehrsunfallkommission im Jahr 2017 eine anlassbezogene Verkehrsschau durchgeführt, um eventuelle Defizite an der Verkehrsanlage aufzuspüren. Kurzfristig zu behebende, wesentliche Defizite an der Verkehrsanlage konnten in der inneren Jahnallee nicht festgestellt werden. Das Hauptdefizit ist eher funktioneller Natur und besteht im Fehlen eines sicheren Fahrraumes für Radfahrer. Verbesserungen für den Radverkehr führen somit zwangsläufig zur Einschränkung anderer Funktionen.

Aktuelle Unfallsituation:

Für das Jahr 2017 bzw. die Jahre 2015 bis 2017 (hier nur Unfälle mit Personenschaden) erfolgte bei anderer methodischer Herangehensweise aktuell eine erneute Betrachtung der Unfallsituation. Dies erfolgte mit der besonderen Zielstellung, herauszufinden, bei welchen Unfalltypen eine Radfahrerbeteiligung auffällig ist und ob sich daraus zwingend umzusetzende verkehrsregelnde Maßnahmen zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit ergeben.

 

2017

gesamt

Radfahrer-

beteiligung

mit Personenschaden

2015 - 2017

gesamt

mit Personenschaden

2015 - 2017

Radfahrerbeteiligung

Fahrunfall 0 0 2 0
Abbiege-Unfall 2 1 7 4

Einbiegen-/

Kreuzen-Unfall
5 2 5 4
Überschreiten-Unfall 2 1 2 1
Unfall im ruhenden Verkehr 8 4* 7 7*
Unfall im Längsverkehr 12 0 7 2*
sonstiger Unfall 8 2* 3 2*
Summe 37 10 33 20


* = Radfahrunfälle, die mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Unterbindung des ruhenden Verkehrs vermeidbar gewesen wären

Im Jahr 2017 traten in der inneren Jahnallee (ohne LSA-Knoten), d.h. auf knapp 400 m Länge, 37 Unfälle, darunter 10 mit Radfahrerbeteiligung auf. Bei Unfällen mit Personenschaden traten von 2015 bis 2017 insgesamt 33 Unfälle, darunter 20 Unfälle mit Radfahrerbeteiligung auf.

Das theoretische Minderungspotenzial für Unfälle mit Radfahrerbeteiligung durch ein Verbot des ruhenden Verkehrs bzw. Markierung durchgehender Radfahrstreifen in der inneren Jahnallee beträgt 6* von 10 Unfällen im Jahr 2017 bzw. 11* von 20 Unfällen mit Personenschaden über 3 Jahre. Grund dafür, dass nicht alle Radverkehrsunfälle positiv beeinflusst werden können ist, dass durch Minimierung des ruhenden Verkehrs bzw. Markierung eines Radfahrstreifens nur das Gefährdungspotenzial bei den Unfalltypen Längsverkehr, ruhender Verkehr und ggf. Sonstige positiv beeinflusst wird.

Bemerkenswert ist, dass für das Jahr 2017 kein Unfall im Längsverkehr mit Radfahrerbeteiligung bekannt wurde, d.h. trotz beengter Verhältnisse kein Unfall im Zusammenhang mit dem Überholen von Radfahrern auftrat. Unfälle mit Radfahrerbeteiligung stehen auch kaum in Zusammenhang mit der derzeit zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, da Abbiegeunfälle und jene im Zusammenhang mit ruhendem Verkehr bei sehr niedrigen Geschwindigkeiten auftreten.

Die Analyse der Unfallsituation weist eine besondere Gefahrenlage gem. § 45 Absatz 9 StVO für den Radverkehr nach, deren Ursache im nicht situationsgerechten angepassten Verhalten von Kfz-Führern zu sehen ist, mit der Lösungsmöglichkeit, mehr Raum durch Verlagerung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Somit ist nicht nur eine Ermächtigung, sondern die Notwendigkeit gegeben, die Verkehrssicherheit mittels verkehrsregelnder Maßnahmen herzustellen.

Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit - straßenverkehrsrechtliche Sofortmaßnahmen:

Eine Verlagerung des Radverkehrs auf parallele Trassen (z.B. Gustav-Adolf-Straße) ist aus vielerlei Gründen nicht realistisch (siehe letzten Punkt). Somit kann das unfallträchtige Konfliktpotenzial zwischen ruhendem Verkehr und Radverkehr nur dadurch verringert werden, dass der ruhende Verkehr erheblich verlagert und somit Platz für den gefährdeten Radverkehr und mehr Übersichtlichkeit geschaffen wird. Während sich die Kurzzeitplätze überwiegend in die Seitenstraßen verlagern lassen und die Fußweglänge dabei zumutbar bleibt, wird derzeit geprüft, in welchem Umfang weiterhin Andienung stattfinden muss, um den Geschäftsstraßencharakter zu erhalten und Konflikte mit Händlern und Verbänden, die eine schnelle Umsetzung der Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit gefährden würden, zu vermeiden. Hierzu fand bereits eine nochmalige Begehung der inneren Jahnallee statt, um unter Berücksichtigung zumutbarer Andienungslösungen aus Seitenstraßen heraus bzw. bei gegebenen rückwärtigen Andienungsmöglichkeiten diejenigen Abschnitte zu bestimmen, in denen weiterhin die ggf. zeitbeschränkte Andienung von der Fahrbahn der inneren Jahnallee aus gewährleistet werden muss.

Die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderliche Reduzierung des ruhenden Verkehrs wird von zwei weiteren Maßnahmen zu Luftreinhaltung und Lärmschutz flankiert. Diese wären ohnehin umgesetzt worden. Zwar lösen sie nicht das eigentliche Problem, wirken aber zusätzlich positiv auf die allgemeine Verkehrssicherheit:

Im Zusammenhang mit der Umsetzung von Sofortmaßnahmen aus dem Entwurf der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes ist vorgesehen, die Verkehrsmenge in der inneren Jahnallee um täglich bis 3.660 Fahrzeuge auf dann noch 13.220 Fahrzeuge zu reduzieren. Dazu werden die Schaltungen mehrerer Lichtsignalanlagen angepasst.

Aus Gründen der erforderlichen Lärmreduzierung in Umsetzung des gültigen Lärmaktionsplanes ist vorgesehen, für die innere Jahnallee eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h verkehrsrechtlich anzuordnen. Hierfür sind ebenfalls Anpassungen an Lichtsignalanlagen erforderlich.

Aus den 3 vorgenannten Einzelmaßnahmen wird zurzeit eine neue, komplexe verkehrsorganisatorische Lösung zwischen Marschnerstraße und Leibnizstraße erarbeitet und verkehrsrechtlich angeordnet. Mit einer Umsetzung ist voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 zu rechnen.

Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit - Prüfauftrag durch den Stadtrat:

In Auswertung der Wirksamkeit vorgenannter Sofortmaßnahmen kann mittelfristig geprüft werden, ob sich Radfahrstreifen realisieren lassen. Hierzu wäre aber der Andienungsverkehr vollständig zu verlagern.  Dies ist mit den entsprechenden Interessenvertretern aus Handel und Gastronomie erst intensiv abzustimmen und es müssen ggf. alternative Andienungslösungen gefunden und realisiert werden.

Radfahrstreifen müssten im Bereich der genannten LSA an die bestehenden Radverkehrsanlagen angebunden werden. Das bedingt z.T. Fahrspurreduzierungen in den LSA-Bereichen, insbesondere an der Leibnizstraße. Deshalb ist eine planerische Untersuchung erforderlich, in deren Rahmen unter Berücksichtigung der neuen Koordinierungsbedingungen Staus vermieden und die Bedingungen für den ÖPNV möglichst verbessert werden können. Diese planerische Untersuchung sollte auf den Erfahrungen der o.g. Sofortmaßnahmen aufbauen, um dauerhaft eine tragfähige Lösung zu erreichen. Dabei sind auch die in der aktuellen Diskussion von verschiedenen Seiten vorgebrachten unterschiedlichen Lösungsansätze abzuwägen.

Finanzielle Auswirkungen:

Im Rahmen der Abstimmungen zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes (LRP) wurden bereits finanzielle Mittel für die erforderlichen Planungen an den Lichtsignalanlagen bereitgestellt. Die Sicherstellung der Finanzierung für die Umsetzung erfolgt derzeit im Rahmen der HH-Planung 2019/2020. Weitere Aussagen zu entstehenden Kosten können gegenwärtig noch nicht getroffen werden.

Prüfung der Ausweisung der Gustav-Adolf-Straße als Fahrradstraße gemäß Änderungsantrag VI-A-05894-ÄA-01

Als Voraussetzung zur Einrichtung einer Fahrradstraße müsste zunächst der Nachweis geführt werden, dass der Radverkehr in der jeweiligen Straße die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Für die Gustav-Adolf-Straße ist es wenig wahrscheinlich, dass dieser Nachweis geführt werden kann. Zudem müssten dann auch Abschnitte der Leibnizstraße und der Friedrich-Ebert-Straße entsprechend ausgewiesen werden, um eine durchgehende Radverkehrsverbindung zu schaffen.

Unabhängig davon ist die Maßnahme jedoch nicht geeignet, die Verkehrssicherheit insbesondere für den Radverkehr zu erhöhen, denn als Alternativroute zur inneren Jahnallee dürfte die Gustav-Adolf-Straße nur von einem Teil der Radfahrer akzeptiert werden. Der in der Jahnallee verbleibende Radverkehr muss aber auch dann sicher abgewickelt werden.

Insbesondere in stadteinwärtiger Fahrtrichtung müsste der Radverkehr die wenig attraktive Linksabbiegemöglichkeit am Waldplatz nutzen, um überhaupt in die Gustav-Adolf-Straße gelangen zu können. Die Fahrt über die Gustav-Adolf-Straße ist zudem mit einem erheblichen zeitlichen Mehraufwand verbunden, den die überwiegende Mehrzahl der Radfahrer wohl kaum in Kauf nehmen dürfte.

Die verkehrsrechtliche Wirksamkeit im Unterschied zur derzeit vorhandenen Tempo-30-Zonenregelung würde sich, da der Anliegerverkehr weiterhin zugelassen werden müsste, darauf beschränken, dass in Fahrradstraßen der Radverkehr nicht behindert werden darf und dass Radfahrer grundsätzlich nebeneinander fahren dürfen. In Anbetracht der bestehenden Tempo-30-Zonenregelung ist die Gustav-Adolf-Straße bereits jetzt als Alternativroute zur inneren Jahnallee ausreichend sicher und somit geeignet.

Aufgrund dieser Situation orientiert die Verwaltung darauf, die Verkehrssicherheit in der inneren Jahnallee selbst zu erhöhen. Wenn dies gelingt, und davon ist zumindest langfristig auszugehen, erübrigen sich weitere Maßnahmen in der Gustav-Adolf-Straße.


Beschluss der Ratsversammlung am 19. September 2019:

Der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses zur Petition von Volker Holzendorf und über 5.000 Mitunterzeichner*innen wurde mit großer Mehrheit des Stadtrates wie folgt beschlossen:

In der inneren Jahnallee wird als Sofortmaßnahme die Verkehrssicherheit mittels verkehrsregelnder Maßnahmen, insbesondere durch die maßvolle Reduzierung des ruhenden Verkehrs, hergestellt.

Es wird geprüft, inwieweit durch eine neue Straßenraumaufteilung die Verkehrssicherheit des Fuß- und Radverkehrs erhöht werden kann. Hierzu sind intensive Abstimmungen mit Händlern, Gewerbetreibenden bzw. deren Interessenvertretern zu führen, um ggf. alternative Andienungslösungen zu finden und zu realisieren. Dabei sind die Belange des ÖPNV und des Event-Verkehrs zu beachten und in angemessener Weise zu berücksichtigen.

In diesem Zusammenhang wird auch die Abtrennung einer Radverkehrsanlage (protected bike lane) geprüft. Über das Ergebnis wird im II. Quartal 2019 informiert.

Es ist geplant, mit der Erstellung eines Verkehrskonzeptes, das die Belange der Radfahrer in der Relation Lindenau – Innenstadt berücksichtigt, 2019 zu beginnen. Eine Umsetzung dieses Konzepts mit baulichen und verkehrsorganisatorischen Maßnahmen wäre ab 2021 möglich.

In diesem Zusammenhang wird insbesondere die Umgestaltung der Gustav-Adolf-Straße zu einer Fahrradstraße geprüft.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 25.03.2019:

in Arbeit x

In der inneren Jahnallee wird als Sofortmaßnahme die Verkehrssicherheit mittels verkehrsregelnder Maßnahmen, insbesondere durch die maßvolle Reduzierung des ruhenden Verkehrs hergestellt.
Die Umsetzung der Sofortmaßnahme erfolgte bis Ende der 11. Kalenderwoche 2019. Der ruhende Verkehr wird mit der Beschilderung von Haltverboten (Zeichen 283 StVO) unterbunden. Zur Sicherung der Liefertätigkeit werden 3 Ladebereiche zeitbeschränkt auf werktags 9-14 Uhr eingerichtet. Des Weiteren kann in der Lessingstraße angeliefert werden. Kurzzeitparken ist in den Nebenstraßen möglich.
Es wird geprüft, inwieweit durch eine neue Straßenraumaufteilung die Verkehrssicherheit des Fuß- und Radverkehrs erhöht werden kann. Hierzu sind intensive Abstimmungen mit Händlern, Gewerbetreibenden bzw. deren Interessenvertretern zu führen, um ggf. alternative Andienungslösungen zu finden und zu realisieren. Dabei sind die Belange des ÖPNV und des Event-Verkehrs zu beachten und in angemessener Weise zu berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang wird auch die Abtrennung einer Radverkehrsanlage (protected bike lane) geprüft. Über das Ergebnis wird im II. Quartal 2019 informiert.
Es ist geplant, mit der Erstellung eines Verkehrskonzeptes, das die Belange der Radfahrer in der Relation Lindenau - Innenstadt berücksichtigt, 2019 zu beginnen. Eine Umsetzung dieses Konzepts mit baulichen und verkehrsorganisatorischen Maßnahmen wäre ab 2021 möglich.
In diesem Zusammenhang wird insbesondere die Umgestaltung der Gustav-Adolf-Straße zu einer Fahrradstraße geprüft.
Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 24.4.2020:

in Arbeit

Die Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der inneren Jahnallee wurden in der 11. Kalenderwoche 2019 umgesetzt. Zur Sicherung der Liefertätigkeit wurden 3 Ladebereiche zeitbeschränkt auf werktags 9-14 Uhr eingerichtet. Weitere Ladebereiche gibt es in der Lessingstraße, der Funkenburgstraße und der Tschaikowskistraße. Kurzzeitparken ist in den Nebenstraßen möglich.

Die Erstellung eines Verkehrskonzeptes zur Verbesserung der Radverbindung Lindenau – Innenstadt ist bereits Inhalt des Beschlusses zur Petition VI-P-06194-DS-02 "Sicheren Radverkehr in der inneren Jahnallee Leipzig ermöglichen".

Als erster Schritt wurde hierfür im April 2019 eine Befahrung der Strecke gemeinsam mit Vertretern des Stadtbezirksbeirats Alt-West, Quartiersmanagement Leipziger Westen und interessierten Verbänden unternommen, in dessen Ergebnis auch Handlungsbedarf im Bereich der Zeppelinbrücke gesehen wird, die ein hohes Radverkehrsaufkommen auf beiden Seiten in jeweils beide Fahrtrichtungen aufweist. Geprüft wird hier zunächst die Einrichtung von Radverkehrsanlagen. Eine Verbreiterung der bestehenden Brücke oder der Bau einer separaten Brücke wäre erst zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden, wenn eine angemessene Führung des Radverkehrs im gegebenen Verkehrsbereich der Brücke nicht als möglich angesehen wird.

Der Abschnitt der inneren Jahnallee wird Teil der Planung zur Untersuchung der Radverkehrsverbindung Lindenauer Markt zur Innenstadt, die noch nicht begonnen werden konnte. Hierbei werden auch die Einrichtung von Fahrradstraßen in der Relation Gustav-Adolf-Straße, Humboldtstraße, Keilstraße bis zum Hauptbahnhof gemäß dem RVEP 2010 – 2020 geprüft. Der Abschnitt der Gustav-Adolf-Straße kann eine ergänzende Alternative zur Radverkehrsführung in der Inneren Jahnallee sein. Mit Aufnahme der Planung wird es wieder Bürgerinformationsveranstaltungen und ggf. –workshops geben, bei denen sich die Anwohner, Gewerbetreibenden sowie Interessenverbände einbringen können. Es sollen verschiedene Varianten geprüft werden.

 

 

 

Durch die Einrichtung des Bewohnerparkens im Waldstraßenviertel, mit erweiterten Regelungen zum Kurzzeitparken in den Anliegerstraßen zur Jahnallee und den Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan werden sich noch Änderungen ergeben, deren Wirkung und Auswirkungen auf andere Bereiche zu bewerten ist. Plangrundlage wird die neue Verkehrsprognose 2035 sein, die 2020 auf Grundlage der neuen Bevölkerungsprognose 2035 erstellt wird.

 

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 18.03.2021:

x in Arbeit

In der inneren Jahnallee wird als Sofortmaßnahme die Verkehrssicherheit mittels verkehrsregelnder Maßnahmen, insbesondere durch die maßvolle Reduzierung des ruhenden Verkehrs, hergestellt.

Die Umsetzung der Sofortmaßnahme erfolgte bis Ende der 11. Kalenderwoche 2019. In diesem Zuge wurde der ruhende Verkehr im Verlauf der inneren Jahnallee unter Berücksichtigung einzelner Andienzonen zur Sicherung der Liefertätigkeiten unterbunden. Weitere Kurzzeitparkmöglichkeiten wurden in den angrenzenden Nebenstraßen geschaffen.

Es wird geprüft, inwieweit durch eine neue Straßenraumaufteilung die Verkehrssicherheit des Fuß- und Radverkehrs erhöht werden kann. Hierzu sind intensive Abstimmungen mit den Händlern, Gewerbetreibenden bzw. deren Interessenvertretern zu führen, um ggf. alternative Andienmöglichkeiten zu finden und zu realisieren. Dabei sind die Belange des ÖPNV und des Event-Verkehrs zu beachten und in angemessener Weise zu berücksichtigen.

Nachdem die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h bis über den östlichen Haltestellenzugang der Haltestelle Leibnitzstraße hinaus ausgedehnt wurde, werden derzeit Änderungen an den Lichtsignalanlagen Waldplatz und Leibnitzstraße vorbereitet. Im Ergebnis kann der Kfz-Verkehr dann jeweils nur noch einstreifig, d.h. direkt in den Gleisbereich der Straßenbahn, in die innere Jahnallee einfahren. Dadurch soll das gegenseitige Überholen oder auch das Überholen der Straßenbahn weitestgehend unterbunden und so das Konfliktpotenzial zum Radverkehr weiter minimiert sowie die Akzeptanz der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit erhöht werden. In der westlichen Knotenpunktzufahrt Waldplatz erhält der Radverkehr zudem einen Radfahrstreifen.

Die Realisierung dieser Maßnahme ist für das II. Quartal 2021 vorgesehen.

Es ist geplant, mit der Erstellung eines Verkehrskonzeptes, das die Belange der Radfahrer in der Relation Lindenau – Innenstadt berücksichtigt, 2019 zu beginnen. Eine Umsetzung dieses Konzepts mit baulichen und verkehrsorganisatorischen Maßnahmen wäre ab 2021 möglich.

Mit Beschluss des Stadtrates zum Hauptnetzrad (VI-Ifo-08223) im Juli 2020 wurde die Verbindung im HauptnetzRad von einer Hauptradverbidnung (IR III) auf die Kategorie "innerstädtische Radschnellverbindung" (IR II) hochgestuft.

Die insgesamt 21 Hinweise der Befahrung der Radverbindung Lindenauer Markt - Innenstadt mit Vertretern des Stadtbezirksbeirats Alt-West, Quartiersmanagement Leipziger Westen und interessierten Verbänden vom April 2019 wurden im VTA aufgenommen, bewertet und konnten bereits teilweise abgeholfen werden.

Zu den bereits erfolgten Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehr zählen die Anordnung von temporären Radfahrstreifen auf der Zeppelinbrücke im August 2020 als einjährigen Verkehrsversuch zur Entschärfung der Unfallhäufungsstelle am Knotenpunkt Jahnallee/Cottaweg, wodurch auch die von den Teilnehmenden der Befahrung als Gefahr angesehenen Steinblöcke des östlichen Brückenkopfes keine Gefahr mehr darstellen, sowie die Verbesserung der Sichtbarkeit für aus Richtung Carusbrücke kommende Radfahrende, die linksabbiegen wollen, durch Einführung von Tempo 30 im angrenzenden Haltestellenbereich.

Des Weiteren soll für den stadtwärtigen Ranstädter Steinweg die Einordnung von Radfahrstreifen angehört werden. Da die neuen Steuerungen für die drei Lichtsignalanlagen im Zusammenhang mit der einspurigen Zufahrt in die Jahnallee erst Mitte dieses Jahres in Betrieb gehen und die erforderlichen Feinjustierungen und Verkehrsbeobachtungen erfahrungsgemäß mehrere Monate dauern, kann die Prüfung und Anhörung des Radfahrstreifens im I. Quartal 2022 eingeordnet werden.

Ein grundlegender Planungsbedarf hat sich besonders für zwei Knotenpunkte herausgestellt. Es handelt sich dabei um den Knotenpunkt Jahnallee / Bowmannstraße / Capastraße und den Knotenpunkt Jahnallee/Cottaweg mit Schaffung einer Querungsmöglichkeit der Jahnallee in Nord-Süd-Richtung. Entsprechend umfangreiche Planungskapazitäten konnten jedoch, auch in Kenntnis der besonderen Notwendigkeit für diese Maßnahmen, bislang nicht freigelenkt werden.

Die Untersuchung zum Streckenabschnitt der inneren Jahnallee konnte bislang nicht weitergeführt werden.

In diesem Zusammenhang wird insbesondere die Umgestaltung der Gustav-Adolf-Straße zu einer Fahrradstraße geprüft.

Beim Prüfauftrag zur Einrichtung der Gustav-Adolf-Straße als Fahrradstraße im Zusammenhang mit der Untersuchung der inneren Jahnallee hat sich gegenüber dem Stand der Umsetzung vom 24.04.2020 keine neue Sachlage ergeben.

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