Verbindliche Beteiligung beim Schulbau (Antrag 571/14)

Beschlussvorschlag

  1. Zur Beteiligung der Schüler-, Eltern- und Lehrerschaft – mithin der Vertretung der NutzerInnen – wird bei jedem Bau- oder Sanierungsvorhaben an Schulen ein Beirat der Schule gegründet.
  2. Dieser Beirat wird bereits in der Planungsphase und im Verlauf der Durchführung der Baumaßnahme verbindlich beteiligt.
  3. Bauvorhaben zu Schulneugründungen werden ersatzweise durch einen Beirat aus Vertretungen anderer Schulen (z.B. im Zusammenwirken mit dem Stadtelternrat und der Bildungsagentur) begleitet.

Begründung

Bereits seit Jahren diskutieren der Unterausschuss Schule, die Verwaltung sowie der Stadtelternrat die bessere Beteiligung der Schulen an Bauvorhaben. Da trotz intensiver Diskussion und Erörterung bislang kein Verwaltungshandeln für eine nachvollziehbare, mithin verbindliche Beteiligung erkennbar ist und immer wieder medial begleitet Kommunikationsprobleme bei Bauvorhaben an Schulen zu Tage treten, ist eine Beschlussfassung zur zukünftigen Verfahrensweise nötig.

Verbindliche Beteiligung bedeutet, dass der jeweils zu gründende Beirat ernsthaft und transparent beteiligt wird, aber auch Anliegen weiterer Interessierter einem demokratischen Verfahren unterzogen werden. Damit sollten medial ausgetragene Konflikte, die häufig die engagierte Zusammenarbeit der Schulen/ Schulleitungen und der Schulverwaltung in einem misslichen Licht erscheinen lassen, vermieden werden können.

Bei kleinen Sanierungsvorhaben (bis 50 000€) kann als Beirat ersatzweise die Schulkonferenz beteiligt werden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist überzeugt, dass die Beteiligung der NutzerInnen von Schulen bereits in der Planungsphase nachträgliche Planänderungen unnötig macht und somit Kosten spart. Prioritäten - erst die Toiletten oder erst die Küchenausgabe, Fachunterrichtskabinette im ersten oder zweiten Halbjahr - können nach den Erfordernissen der Schule festgelegt werden und der jeweilige Bauablauf eine breitere Akzeptanz finden. Darüber hinaus haben wir schon erkennen dürfen, dass durch die Elternbeteiligung innovative Lösungen ohne Mehraufwand umgesetzt werden können (wie am Kantgymnasium).

Schließlich erwarten wir, dass die Stadt Leipzig, die die Beteiligung bei verschiedenen Gelegenheiten erprobt, verbindliche Beteiligung als festen Bestandteil bei Bauvorhaben tatsächlich vorsieht.


Verwaltungsstandpunkt vom 7. Mai 2015 (Alternativvorschlag)

  1. Die Verwaltung legt bis Ende 2015 einen Leitfaden zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in kommunalen Entscheidungsbereichen vor. Dieser enthält, in Fortschreibung der DA OBM Nr. 37/2001, Vorschläge zur Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Beteiligungs­feldern. Ein Schwerpunkt des Leitfadens liegt auf Schulbauvorhaben.
  2. Um die Anforderungen der Nutzer langfristig stärker berücksichtigen zu können, soll in ausgewählten Fällen eine "Phase 0" vorgeschaltet und erprobt werden, um mit den künftigen Nutzern ein integriertes Schul- und Raumprogramm als Basis für die weitere Bauplanung entwickeln zu können.
  3. Im Rahmen ihrer Kooperation mit der Sächsischen Bildungsagentur wirkt die Stadt Leipzig weiter­hin darauf hin, dass Kinder- und Jugendbeteiligung im Kontext von Schulbaumaßnahmen stärkere Verankerung im Schulalltag, bsp. im Sach-/Gesellschaftskunde- oder Kunstunterricht oder innerhalb von Projektwochen, findet.

Begründung

Seit vielen Jahren gehört bei Schulbaumaßnahmen die Beteiligung der Nutzer/-innen zum Verwaltungshandeln. Kinder- und Jugendbeteiligung bzw. die Einbeziehung von Vertretungen der NutzerInnen' wurde beispielsweise bei den Baumaßnahmen an der 21. Schule, der 46. Schule, der Karl-Liebknecht-Schule (Freiflächengestaltung), an der 74. Schule (Sanierung), der Schule am Op­ferweg (Reaktivierung) oder zum Telemann-Gymnasium (Neubau) erfolgreich durchgeführt. Eingesetzte Methoden waren u. a. Zukunfts-/Ideenwerkstatt, Ausstellungen, Modellbau- oder Malaktionen, Schulwegcheck oder die Kinder- und Jugendsprechstunde des Oberbürgermeisters.

Eine regelmäßig tagender Arbeitskreis „Beteiligungen“ überprüft seit 2013, für welche kurz- und mit­telfristigen Bauprojekte eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erforderlich wird und gewährleistet werden kann. Vertreter des Amtes für Gebäudemanagement, des Amtes für Stadtgrün und Gewässer, des Stadtschüler- und Stadtelternrates sowie des Kinderbüros erörtern in der AG, koordiniert durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung, die Projekte nach verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten.

Derzeit wird ein Leitfaden erarbeitet, welcher Beteiligungsmöglichkeiten für die verschiedenen Leistungsphasen bei Schulbauvorhaben aufzeigt und Ansätze für die Beteiligung formuliert. Die bisheri­gen Erfahrungen mit der Beteiligung von Nutzer/-innen fließen in den Leitfaden ein. Dabei ist zu beachten, dass die Einbeziehung von Vertretungen der NutzerInnen in Abstimmung mit den Schul-/ Hortleitungen über das bisher praktizierte Maß personelle, finanzielle und zeitliche Ressourcen bin­det. Daher muss eine mögliche Beteiligung einzelfallbezogen geprüft, im Planungsbeschluss darge­legt und gestaltet werden.

Bei komplexen Sanierungs- und Neubauvorhaben, die planerisch die erforderlichen Vorlaufzeiten haben, ist eine Einbeziehung von Vertretungen der NutzerInnen in Abstimmung mit den Schul- und Hortleitungen ab den frühen Projektphasen, z.B. in Vorbereitung von Wettbewerben oder in Vorbereitung von Aufgabenstellungen für frühe Planungsphasen sinnvoll. Weitere vom Bauvorhaben Betroffene bzw. Beteiligte (SchülerInnen, Lehrkräfte, SozialarbeiterInnen, ErzieherInnen) können sich als Arbeitsgruppe einbringen. Der Kreis der zu Beteiligten sollte sich mit den Erfordernissen des Vorhabens befassen, geeignete Methoden für Beteiligungen sind anzuwenden. Eine qualifizierte Leitung des Prozesses ist erforderlich, hier ist bisher z. B. das Kinderbüro tätig. Die in der Gruppe gefassten Entscheidungen sind zu dokumentieren und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung als Bauherrenamt mit der Bitte um Prüfung zur Aufnahme in das weitere Planverfahren zu übergeben.

Für das Projekt „Grundschule Am Opferweg“ konnte sich die Stadt Leipzig erfolgreich um eine Teilnahme am Pilotprojekt "Schulen planen und bauen" der Montag-Stiftung bewerben. Die "Phase 0" des Pilotprojektes wurde im März 2014 abgeschlossen. Der Verlauf und die Ergebnisse der "Phase 0" können als Erfolg gewertet werden. Die Zusammenarbeit verschiedener Fachämter mit Schule und Hort führte zu einer an den Nutzerwünschen ausgerichteten Gebäudeplanung. Auch für die Schule und Hort bedeutete die integrierte Raumplanung eine neue Qualität der Zusammenarbeit. Der Abstimmungsprozess verlief über sechs Monate. Er schloss Vorort-Begehungen, pädagogische Workshops von Schule/Hort, Eltern- und Informationsabende mit Kooperationspartnern sowie Treffen der integrierten Planungsgruppe (Schulnetzplanung, Schulbau, Bildung, Stadtplanung, AGM, SBA L, Schule, Hort, Fachteam der Montag Stiftung) ein.

Für alle am Prozess Beteiligte war es ein erkenntnisreicher Prozess. Insbesondere dass die Flächensumme, ermittelt nach den bisher praktizierten Raumprogrammempfehlungen im Vergleich zu den Flächenbedarfen aus dem Beteiligungsprojekt mit der Montagsstiftung, den nunmehr aktuellen Bedürfnissen entspricht. D. h. das Ergebnis führt nicht zu Mehrbedarfen an Fläche, sondern stellt ein von den Nutzern akzeptiertes integriertes pädagogisches Raumprogramm als solide Basis für die Weiterarbeit dar.

Das Vorschalten einer „Phase 0“ ist aufgrund der derzeit kurzfristig bestehenden Ausbaubedarfe im Bereich des Schulbaus sowie des hohen Aufwandes jedoch nur in ausgewählten Fällen möglich.

Bei der Errichtung neuer Schulen ohne bestehenden Lehrkörper gibt es bereits positive Erfahrungen mit der für das Projekt Gymnasium Telemannstraße gebildeten Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Raumprogrammes nach modernen pädagogischen Gesichtspunkten. Hierbei wurden Schulleitung/ Vertretung der NutzerInnen anderer Schulen, Vertreter des Stadteltern- und Stadtschülerrates, verschiedene Ämter und externe Sachverständige eingebunden. Für das Projekt Gymnasium Gorkistraße sowie Oberschule Ratzelstrasse wurden in kleineren Arbeitsgruppen ebenfalls Raumprogramme ausgearbeitet.

Bei Bauvorhaben, die ausschließlich darauf ausgerichtet sind, vorhandene Bausubstanz auf ein gesetzlich vorgeschriebenes Niveau anzupassen, z.B. bei Brandschutzmaßnahmen gemäß Schulbauprogramm 2013-2016, werden die Schul- und Hortleitungen regelmäßig zu wesentlichen Meilensteinen informiert (z.B. Vorentwurfs-, Entwurfsplanung, Bauablauf, Baubeginn/ Bauanlaufberatung). Der Bauablauf unterliegt jedoch technologischen und wirtschaftlichen Prämissen, die nur begrenzt vari­ierbar sind.

Beschluss der Ratsversammlung vom 20. Mai 2015

einstimmig angenommen im Sinne des Verwaltungsstandpunktes, den die Fraktion zur Abstimmung stellte

 

Zwischenbericht vom 15.09.2015

Der Leitfaden befindet sich in der verwaltungsinternen Abstimmung.
Es sind derzeit keine Ressourcen vorhanden, um regulär allen Schulbauvorhaben eine Phase „0“ vorzuschalten. Beim Projekt „Schule am Opferweg“ wurden acht Monate für diese Vorplanungsphase benötigt. Die Projektvorläufe gemäß Schulnetzplanung werden jedoch umgehend benötigt, um die Finanzierung zu sichern. Derzeit wird eine vorgeschaltete Phase „0“ für den Ersatzneubau der 31. Schule sowie für den Campus Grünau geprüft.

Im Rahmen der AG „Kinder- und Jugendbeteiligung und Elternmitwirkung bei Schulbauvorhaben“ werden Beteiligungsmaßnahmen besprochen und über das Leipziger Kinderbüro, den Stadtschülerrat sowie den Stadtelternrat in Schulen initiiert. Ein Großteil der Schulen, an den umfangreiche Baumaßnahmen geplant sind, nutzt Unterrichtssequenzen oder den Ganztag, um Beteiligungsprojekte durchzuführen (Bsp.: Gymnasium Schönefeld, BSZ 12). Gemeinsam mit der Sächsischen Bildungsagentur wird weiter an einer Sensibilisierung
der Schulleitungen für Kinder- und Jugendbeteiligung gearbeitet.

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