Antrag: Verpackungssteuer zum Erfolg machen - Gastronomie bei der Anschaffung von Mehrwegsystemen unterstützen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, begleitend zur Einführung einer Verpackungssteuer eine geeignete Unterstützung von gastronomischen Klein- und Kleinst-Unternehmen zur Anschaffung von Mehrwegsystemen zu entwickeln. Hierzu ist Stadtrat bis zum 4. Quartal 2023 eine Vorlage zu unterbreiten.
Begründung:
Am 24. Mai 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht die Tübinger Verpackungssteuer, die seit Januar 2022 in Kraft ist, als rechtmäßig bestätigt. Nun beabsichtigt die Verwaltung auch für Leipzig eine Satzung zur Erhebung einer solchen Verpackungssteuer erarbeiten.
Aus der Antwort auf die Anfrage VII-F-08726 ergibt sich, dass in Leipzig schätzungsweise 43% bzw. 410 Tonnen des Mülls aus öffentlichen Papierkörben dem leicht vermeidbaren Einweg-Müll zuzuordnen sind, für dessen Entsorgung im Jahr 2022 ca. 575.000 € angefallen sind. Mit einer Verpackungssteuer werden klare Anreize zur Nutzung von Mehrweggeschirr und -besteck gesetzt. Denn es hat sich gezeigt, dass in Leipzig trotz der seit Januar 2023 geltenden Mehrwegangebotspflicht kaum auf Mehrweg umgestellt wird (VII-F-08396-AW-01). Außerdem kann damit ein klarer Schritt gegen den deutlichen Aufwärtstrend des Müllaufkommens aus öffentlichen Papierkörben unternommen werden.
Die Stadt Leipzig selbst schätzt ein, dass eine Verpackungssteuer zur weiteren Reduktion des Restmüllaufkommens in Leipzig zuträglich sein kann und positioniert sich positiv zur Erarbeitung einer Verpackungssteuer. Damit wird auch dem Ziel Leipzigs, Zero-Waste-Stadt zu werden, Rechnung getragen.
Die Verpackungssteuer ist dann ein Erfolg, wenn sie die Nutzung von Einwegverpackungen reduziert und Verbraucher*innen zur Nutzung von Mehrwegsystemen anregt. Dies setzt voraus, dass gastronomische Betriebe entsprechende Mehrwegsysteme anschaffen. Es ist davon auszugehen, dass größere Gastronomiebetriebe, insbesondere im Franchisebereich diese Umstellung eigenständig leisten können. Für gastronomische Klein- und Kleinstunternehmen stellt die Umstellung auf Mehrwegsysteme jedoch durchaus eine Herausforderung dar. Für sie gilt es nach Tübinger Vorbild eine finanzielle Förderung, begleitet von Informationsangeboten zu entwickeln. Ziel muss es sein, Mehrwegsysteme zu etablieren, bei denen möglichst zusätzliche Transporte vermieden werden.