Antrag: Verschenke-Kisten ermöglichen - Kreislauf fördern

Antrag vom 23. Oktober 2025

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine kommunale Regelung zu erarbeiten, die das genehmigungsfreie Aufstellen privater Verschenke-Kisten im öffentlichen Raum ermöglicht. Hierfür sind klare Kriterien zu entwickeln, die mit den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Einklang stehen.

Begründung:

Anfang Juni war der lokalen Presse zu entnehmen, dass die Stadtverwaltung Leipzig verstärkt gegen sogenannte Verschenke-Kisten im öffentlichen Raum vorgeht. Demnach drohen beim Aufstellen solcher Kisten vor der eigenen Haustür Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Dieses Vorgehen hat in der Stadtgesellschaft für erhebliches Unverständnis gesorgt: Über zahlreiche Kanäle äußerten viele Einwohner*innen Kritik und Unmut.

Auf die Anfrage VIII-F-01367 „Umgang mit Verschenke-Kisten im öffentlichen Raum“ erklärt die Verwaltung, an ihrem restriktiven Kurs festhalten zu wollen. Präventive Streifen sollen fortgeführt, Rechtsverstöße dokumentiert werden. Dabei ist dieses Vorgehen vor dem Hintergrund der eigenen Ziele der Stadt Leipzig kaum nachvollziehbar: Als Mitglied des Zero Waste Cities Netzwerks verfolgt Leipzig ambitionierte Strategien zur Abfallvermeidung, Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft. Das Verschenken, Tauschen und Weiterverwenden gebrauchter Gegenstände ist ein zentraler und wirksamer Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit und sozialer Teilhabe, insbesondere, wenn es um alltägliche Dinge wie Kinderkleidung, Bücher, Spielzeug oder Haushaltsgegenstände geht.

Verschenke-Kisten stellen hier eine niedrigschwellige, wohnortnahe Lösung dar, um Gegenständen ein zweites Leben zu ermöglichen. Zwar wird vonseiten der Stadt gern auf alternative Angebote wie Tauschschränke im öffentlichen Raum verwiesen. Doch diese sind weder flächendeckend vorhanden noch dauerhaft funktionsfähig. Sie werden immer wieder Opfer von Vandalismus und Vermüllung, was teilweise sogar zu ihrer Schließung führt. Daher ist es zielführender, das Aufstellen von Verschenke-Kisten im öffentlichen Raum unter klaren Bedingungen zu ermöglichen, anstatt es mit hohen Bußgeldern zu sanktionieren.

Eine solche Regelung könnte folgende Grundsätze im Sinne einer Selbstverpflichtung enthalten:

  • Es soll maximal eine Verschenke-Kiste direkt vor der eigenen Haustür aufgestellt werden.
  • Die Verschenke-Kiste darf keinen Abfall beinhalten.
  • Bei Regen soll das Aufstellen von Verschenke-Kisten unterlassen werden.
  • Eine Verschenke-Kiste soll die Maße von 60 × 40 × 40 cm nicht überschreiten und nicht mehr als 20 kg wiegen.
  • Der Inhalt muss vollständig in die Kiste passen; Gegenstände dürfen nicht daneben abgestellt werden.
  • Der Gehweg soll zumindest so freigehalten werden, dass Menschen mit Rollstuhl, Kinderwagen, Rollator o.ä. passieren können.
  • Zugelassen sind nur tragbare, saubere, funktionsfähige Gegenstände (z. B. Kleidung, Geschirr, Bücher, Spielzeug, kleine Elektrogeräte wie Toaster).

Wird diesen selbstverpflichtenden Grundsätzen vernünftig nachgekommen, sollte das Ordnungsamt keine Sanktionen verhängen und im Falle von Anzeigen oder eigenen Kontrollen bei Verstößen die Möglichkeit haben, eine Verwarnung oder Beanstandung auszusprechen. So lässt sich eine Balance herstellen zwischen dem berechtigten Interesse an Ordnung und Sauberkeit im Stadtbild und dem ebenso legitimen Wunsch vieler Leipziger*innen, auf einfache Weise einen Beitrag zu Nachhaltigkeit und sozialem Miteinander zu leisten.

Unser Ziel muss sein, die Verschenke-Kisten unter fairen und praktikablen Bedingungen zu erhalten, nicht sie zu verbieten.

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