Antrag: Vorhandene Sporthallen besser auslasten – Wochenend- und Feriennutzung wirtschaftlich und nachhaltig ermöglichen
Antrag vom 15. Juli 2026
Link zum Antrag im Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2026 ein Konzept vorzulegen, wie kommunale Sporthallen an Samstagen, Sonntagen, in Ferienzeiten sowie bei kurzfristig freiwerdenden Hallenzeiten effizienter genutzt werden können.
- Das Konzept soll insbesondere darstellen:
- welche kommunalen Sporthallen grundsätzlich für eine erweiterte Nutzung an Wochenenden, in Ferienzeiten und in Randzeiten geeignet sind,
- welche Hallenzeiten derzeit an Wochenenden und in Ferien tatsächlich genutzt, nicht genutzt oder kurzfristig frei werden,
- welche zusätzlichen Hallenstunden durch eine bessere Organisation realistisch gewonnen werden könnten,
- welche Kosten und organisatorischen Voraussetzungen damit verbunden wären, insbesondere die personellen Auswirkungen auf Hallenwarte, Schließdienste, Hausmeisterdienste und die Betreiberverantwortung,
- welche Hallen sich für eine Pilotphase eignen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachfrage, Lage, baulichen Voraussetzungen und organisatorischem Aufwand, Dabei sind insbesondere Hallen mit separatem Zugangssystem und geringem zusätzlichem Personalaufwand zu betrachten
- wie sichergestellt werden kann, dass Schulsport, regulärer Vereinssport sowie Wettkampf- und Punktspielbetrieb nicht beeinträchtigt werden, Ebenso ist darzustellen, ob sich die zusätzliche Nutzung auf Wartungs-, Reinigungs- und Instandhaltungsintervalle auswirkt.
- ob und in welcher Form die Entgelt- und Sportstättenvergabeordnung angepasst werden müsste.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Konzepts ab 2027 eine Pilotphase mit ausgewählten Sporthallen vorzubereiten. Ziel der Pilotphase ist es, zusätzliche Nutzungszeiten an Wochenenden, in Ferienzeiten und bei kurzfristig freiwerdenden Kapazitäten praktisch zu erproben.
- Die Verwaltung berichtet dem FA Sport spätestens bis zum 30.06.2027 über die Umsetzung des Konzepts, geeignete Pilotstandorte, den erwarteten Ressourcenbedarf und das weitere Vorgehen.
Sachverhalt / Begründung
Sporthallen sind in Leipzig eine knappe und stark nachgefragte öffentliche Infrastruktur. Viele Vereine, Nachwuchsgruppen und Freizeitsportangebote haben Schwierigkeiten, ausreichende Trainingszeiten zu erhalten. Gleichzeitig entstehen durch Neubau und Sanierung von Sporthallen erhebliche Investitionskosten.
Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage ist es daher geboten, vorhandene Sportinfrastruktur so effizient und nachhaltig wie möglich zu nutzen. Neubau bleibt dort notwendig, wo Bedarfe strukturell nicht anders gedeckt werden können. Gleichzeitig muss aber geprüft werden, ob zusätzliche Kapazitäten bereits durch eine bessere Auslastung bestehender Hallen gewonnen werden können.
Besonderes Potenzial besteht an Wochenenden, in Ferienzeiten, in Randzeiten sowie bei kurzfristig freiwerdenden Hallenzeiten. Wenn Hallen leer stehen, obwohl gleichzeitig Sportgruppen Bedarf haben, ist das weder wirtschaftlich noch nachhaltig. Jede zusätzlich nutzbare Hallenstunde stärkt den Sport, ohne sofort neue Flächen zu versiegeln oder zusätzliche Großinvestitionen auszulösen.
Der Antrag setzt bewusst nicht erneut bei der Digitalisierung der Turnhallenvergabe an. Diese wird bereits im Rahmen des Verwaltungsstandpunkts zum Antrag VIII-A-01353 bearbeitet. Dieser Antrag zielt vielmehr auf die Frage, wie die durch bessere Transparenz erkennbaren freien oder ungenutzten Hallenzeiten künftig praktisch genutzt werden können.
Eine erweiterte Wochenend- und Feriennutzung muss sorgfältig geprüft werden. Dabei sind Kosten, Personalaufwand, Reinigung, Sicherheit, Schließdienste und organisatorische Fragen realistisch darzustellen. Deshalb wird zunächst ein Konzept und anschließend eine Pilotphase vorgeschlagen.
Ziel ist eine nachhaltige, faire und wirtschaftliche Nutzung bestehender kommunaler Sporthallen – im Sinne des Sports, der Vereine, der Stadtteile und eines verantwortungsvollen Umgangs mit öffentlichen Mitteln.
Verwaltungsstandpunkt vom 6. Oktober 2026
Alternativvorschlag der Verwaltung:
- Im Rahmen eines Pilotprojektes wird die Öffnung einer Sporthalle, die an den Wochenenden nicht für den Wettkampfsport benötigt wird, ab dem 01.07.2027 für die Öffentlichkeit umgesetzt. Die Pilotzeitraum liegt bei einem halben Jahr.
- Nach Abschluss der Pilotphase werden die Ergebnisse dem FA Sport Anfang 2028 vorgestellt, sowie eine Empfehlung zum weiteren Verfahren unterbreitet.
Begründung des Vorschlags
Die Vergabe der kommunalen Sporthallen erfolgt auf Grundlage der Entgelt- und Sportstättenvergabeordnung der Stadt Leipzig (Ratsbeschluss Nr. VII-DS-01425 vom 25.02.2021). Da die Nachfrage nach Hallenzeiten deutlich größer ist als das verfügbare Angebot, werden die Nutzungszeiten nach festgelegten Prioritäten vergeben. Diese orientieren sich an den sportpolitischen Zielen des jeweils geltenden Sportprogramms der Stadt Leipzig.
Jährlich werden rund 120.000 Nutzungen in den kommunalen Sporthallen organisiert. Für die Vergabe stehen derzeit 2,5 Vollzeitstellen zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der bereits heute vorliegenden, hohen Arbeitsbelastung kann ein umfassendes Konzept zur weiteren Verbesserung der Sporthallenauslastung bis zum 31.12.2026 mit den derzeit verfügbaren personellen Ressourcen nicht erarbeitet werden.
Aktuelle Auslastung und Herausforderungen
Die Sporthallenvergabe erfolgt über das spezifische Programm „SKUBIS“, das statistische Auswertungen zur Auslastung ermöglicht. Die vorliegenden Daten belegen, dass sowohl bei den periodischen als auch bei den terminlichen Nutzungen nahezu eine Vollauslastung erreicht wird. Die vorhandenen Daten zeigen, dass die verfügbaren Hallenzeiten sowohl bei regelmäßigen als auch bei einzelnen Nutzungen bereits sehr stark ausgelastet sind und in vielen Bereichen nahezu eine Vollauslastung erreicht wird.
Die zentrale Herausforderung der Sportstättenvergabe besteht deshalb derzeit weniger darin, zusätzliche Nutzungszeiten zu vergeben. Vorrangig muss sichergestellt werden, dass bereits vergebene Hallenzeiten tatsächlich und verlässlich genutzt werden können.
Aufgrund der derzeitigen Personalausstattung kann das Amt für Sport seit mehreren Jahren keine regelmäßigen Nutzungskontrollen in allen Sporthallen der Stadt durchführen. Damit bestehen nur eingeschränkte Möglichkeiten zu überprüfen, ob vergebene Hallenzeiten tatsächlich und entsprechend der Vergabekriterien genutzt werden.
Zusätzliche Öffnungszeiten, beispielsweise an Wochenenden, in bisher nicht für den Wettkampfbetrieb genutzten Hallen oder während der Ferien, werden zusätzliche personelle und finanzielle Aufwendungen verursachen.
Pilotprojekt für zusätzliche Wochenendnutzungen
Dem Grunde nach ist das mit dem Antrag verfolgte Ziel, bestehende Sportinfrastrukturen möglichst effizient und umfassend zu nutzen, nachvollziehbar und zu unterstützen. Eine bessere Nutzung vorhandener Kapazitäten kann dazu beitragen, zusätzliche Bedarfe teilweise aufzufangen und den erforderlichen Ausbau neuer Sportflächen zu reduzieren oder zeitlich zu entlasten.
Daher wird vorgeschlagen die Punkte 3 und 4 des Beschlussvorschlags aus dem Antrag im Rahmen eines Pilotprojektes umzusetzen.
Ab dem 01.07.2027 wird die Sporthalle Biedermannstraße in Connewitz an Wochenenden zusätzlich für die öffentliche sportliche Nutzung geöffnet. Die Pilotphase läuft bis zum 13.12.2027. Die Halle eignet sich unter anderem für Sportarten wie Basketball und Volleyball.
Bis zum Beginn der Pilotphase werden die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen geklärt. Dazu gehört insbesondere die Personalplanung, die Ausstattung vor Ort und die Information der Öffentlichkeit.
Die Verwaltung sieht in der praktischen Erprobung einen wesentlichen Vorteil gegenüber einer zunächst ausschließlich konzeptionellen Betrachtung. Während ein Konzept mögliche Maßnahmen und deren Auswirkungen zunächst auf Grundlage von Annahmen beschreibt, können im Rahmen der Pilotphase konkrete Erfahrungen unter realen Bedingungen gesammelt werden. So lässt sich insbesondere feststellen, wie groß die tatsächliche Nachfrage nach zusätzlichen Wochenendzeiten ist, welche Nutzergruppen das Angebot in Anspruch nehmen und welche personellen, organisatorischen und finanziellen Aufwendungen tatsächlich entstehen.
Die Pilotphase ermöglicht damit eine belastbare Bewertung von Aufwand und Wirkung. Die gewonnenen Erkenntnisse können unmittelbar für die Entscheidung genutzt werden, ob, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen zusätzliche Öffnungszeiten auf weitere kommunale Sporthallen übertragen werden können. Eine mögliche Ausweitung kann damit auf praktischen Erfahrungen statt ausschließlich auf prognostizierten Annahmen aufbauen.