Antrag: Würdigung der Opfer des 17. Juni 1953 im Bezirk Leipzig auf dem Südfriedhof
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und SPD sowie den Stadträten Hobusch und Morlock
Beschlussvorschlag:
- Der Gedenkort der Opfer der Gewaltherrschaft von 1945-1989 wird bis zum 17. Juni 2017 im Erscheinungsbild erneuert und, wie auch die Grabanlagen einzelner Opfer des 17. Juni 1953, in das Leit- und Wegesystem des Südfriedhofes eingebunden.
- Auf der vormaligen Anlage neben der Hauptachse des Südfriedhofs mit dem sozialistischen Ehrenhain wird eine künstlerische Würdigung der Opfer der ersten Demokratiebewegung der DDR eingefügt und durch eine Informationstafel mit Erläuterungen zum 17. Juni 1953 im Bezirk Leipzig ergänzt.
Begründung:
Seit 1945 gab es Widerstand gegen die Errichtung einer kommunistischen Diktatur im sowjetisch besetzten Teil Deutschlands, der seinen vorläufigen Höhepunkt auch in Leipzig in den Protesten vom 17. Juni 1953 fand. Mit dem Einsatz von Schusswaffen und der Verhängung des Ausnahmezustandes wurden alle Hoffnungen auf Veränderungen zerstört. Neun Tote und mindestens 95 Verletzte waren allein im Bezirk Leipzig zu beklagen.
Auf dem Leipziger Südfriedhof befindet sich seit 1994 eine Grab- und Gedenkanlage „Opfer der Gewaltherrschaft von 1945 bis 1989“, auf dem unter anderem auf kleinen Granitplatten auch die Namen von Toten des 17. Juni 1953 verzeichnet sind. Der Gedenkort für die Opfer des 17. Juni 1953 liegt völlig unscheinbar am äußeren Rand der Friedhofsanlage im Urnengarten Nord. Hingegen wird an zentraler Stelle, direkt an der Hauptachse des Südfriedhofs, im ehemaligen sozialistischen Ehrenhain unter anderem an SED-Funktionäre erinnert.
Die Etablierung eines erkennbaren Gedenkortes für die Toten des 17. Juni 1953 ist gerade in der Stadt der Friedlichen Revolution wichtig. Kurzfristig sollte dazu die bestehende Gräberanlage erneuert und durch Wegweisung besser auffindbar werden. Zur Mahnung und Erinnerung an die erste Demokratiebewegung der DDR sollte außerdem an zentraler Stelle ein Gedenkort geschaffen werden. Dieser kann entlang der Hauptachse eingeordnet werden, die Anlage in der Abteilung VII nachgenutzt und durch eine künstlerische Bearbeitung erkennbar werden. Da auch eine Informationstafel fehlt, wo sämtliche Informationen zu diesem wichtigen Thema enthalten sind, sollte diese an zentraler Stelle angebracht werden. Mit diesem Antrag soll erreicht werden, dass neben der Erinnerung an die Ereignisse des 17. Juni 1953 durch die Panzerspur im Salzgäßchen sowie die Straßenbenennung und die Gedenktafel in der Straße des 17. Juni auch der Opfer des Volksaufstandes würdig gedacht werden kann.