Antrag: Waldstraßenviertel: Kein Parkhaus auf der Fläche des ehemaligen Schwimmstadions!

Antrag vom 17. August 2018

Beschlussvorschlag:

Die Fläche des ehemaligen Schwimmstadions (heute: Parkplatz) zwischen Stadionvorplatz und Arena Leipzig verbleibt dauerhaft im kommunalen Eigentum.

Neben der Erweiterung „Feuerbachschleife“ wird die oben beschriebene Fläche Nutzungen zugeführt, die insbesondere sozial- und sportpolitischen Zielstellungen entspricht.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf der Fläche neben der Erweiterung „Feuerbachschleife“ unter Berücksichtigung der denkmalgeschützten Zuschauertribüne und im Sinne eines flächensparenden Bauens und einer vertikalen Nutzungsmischung folgende Infrastruktur zu prüfen und zu entwickeln:

  • Neubau einer Schule,
  • Neubau einer oder mehrerer notwendiger Sporthallen,
  • extensive Gründächer, Photovoltaik und/oder Dachterrasse (Nutzung: Erholung, Spielen, etc.)  sowie
  • ergänzende weitere und nicht im Widerspruch stehene Nutzungen.

Für den integrierten Mehrzweckbau ist ein Gestaltungs- und Architekturwetbewerb  durchzuführen.
Der Prüfbericht und ein Umsetzungsvorschlag wird dem Stadtrat bis spätestens zum Ende des I. Quartals 2019 vorgelegt.

Sachverhalt:

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt eine Veräußerung der Fläche des ehemaligen Schwimmstadions (siehe Anlagen) zwischen Stadionvorplatz und Arena Leipzig  zum Neubau eines Parkhauses ab.

Derartige Überlegungen stehen in einem eklatanten Widerspruch, die notwendige Verkehrswende hin zu einer nachhaltigen Mobilität auch in Leipzig einzuleiten.  Die in den 60er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts geborene „Idee einer autogerechten Stadt“ würde mit einem solchen Vorhaben absurderweise wieder neuen Auftrieb erhalten.  Anwohner*innen von Jahnallee und Marschnerstraße, aber auch die Bewohner*innen des Waldstraßenviertels und des Bachviertels wünschen sich aus Lärmschutzgründen und Gründen der Luftreinhaltung eine merkliche Absenkung der verkehrlichen Belastung durch eine ständige und bislang ungebremste Zunahme des motorisierten Individualverkehrs.

Aufgrund der guten ÖPNV-Verbindung und der höchsten Priorität, Schulkapazitäten auszubauen und neu zu schaffen, schlägt die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen deshalb vor, auf dieser Fläche unter Berücksichtung der Erweiterung  „Feuerbachschleife“ insbesondere einen neuen Schulstandort zu entwickeln. Eine oder mehrere Sporthallen und die Kombination verschiedener ggf. weiterer Nutzungsmöglichkeiten sind mitzuplanen.

Die Kombination dieser verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten in einem kompakten und flächensparenden Mehrzweckbau  ist analog der Vorgehensweise zum „Schwimmhallenneubau Otto-Runki-Platz“ ergebnis- und zielführend zu prüfen.    


Verwaltungsstandpunkt vom 15. März 2019

Alternativvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für den Bereich zwischen der Arena Leipzig, der Friedrich-Ebert-Straße, der Eitingonstraße, der Goyastraße sowie der Straße Am Sportforum, bis Ende des 1. Quartals 2020 ein Entwicklungskonzept zu erarbeiten, welches die Belange der Entwicklung des Stadions, des damit verbundenen Verkehrs, der Realisierung des Sportmuseums und der Absicherung der sozialen Infrastruktur (Grundschulen) unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes (mögliche Öffnung Alte Elster) zusammenführt.

Begründung:

Die Stadt Leipzig unterstützt die Entwicklung des hochklassigen Fußballs am Standort des Sportforums. Hierzu gehört neben der Erweiterung der RB Arena entsprechend der Baugenehmigung vom 29.06.2018 die notwendige Aufwertung des Stadionumfeldes mit Blick auf die Tatsache, dass Leipzig am 27.09.2018 auch als Austragungsort der Fußball-EM 2024 bestätigt wurde.

Im konstruktiven Zusammenwirken mit dem Vorhabenträger RB Leipzig erfolgt dabei die Entwicklung des Stadionumfelds, zu deren Zielstellung - auch im Anwohnerinteresse - die bestmögliche Abwicklung des zu bewältigenden Verkehrsaufkommens gehört.

Bei den laufenden Gesprächen mit dem Vorhabenträger sind zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen, zu denen insbesondere zählen:

  • die gemeinsame Errichtung des Sportmuseums im Kontext einer denkmalgerechten Nutzung vorhandener Bausubstanz und eines zeitlich ambitionierten Realisierungsrahmens,
  • die dauerhafte Sicherung kommunalen Eigentums in Form eines Erbbaupachtrechts für den Bereich des ehemaligen Schwimmstadions,
  • die Unterstützung bei der Entwicklung notwendiger Infrastrukturen für eine sachgerechte Betreibung der RedBull Arena,
  • die erforderliche Verbesserung der ÖPNV-Anbindung an der Ostseite der Veranstaltungsstätten RedBull Arena und Arena Leipzig,
  • eine angemessene Gestaltung des Stadionvorplatzes unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes, des Fußverkehrs sowie des ruhenden Verkehrs (Fahrradabstellanlagen und Bewohnerparken),
  • die Möglichkeit zur späteren Öffnung der Alten Elster und
  • der nachhaltige Ausbau der Grundschulstandorte im näheren Umfeld.

Zur Abwicklung und besseren Bewältigung des Verkehrsaufkommens wurde im Jahr 2012 mit den im Ratsbeschluss RBV-1312/12 zum "Nutzungskonzept für den öffentlichen Raum im Umfeld des Sportforums" festgelegten Punkten eine wesentliche Grundlage zur Lösung geschaffen. Eine mögliche Errichtung eines Parkhauses auf der Parkfläche Arena 2 wurde dort aufgeführt und im Zuge der Untersetzung durch das detaillierte Verkehrskonzept Sportforum aufgegriffen.

Mit der vom Vorhabenträger beabsichtigten Errichtung des Parkhauses soll ein gesteuertes, privilegiertes Nutzungsangebot ermöglicht werden. Gleichzeitig soll die denkmalgeschützte Nordtribüne des ehemaligen Schwimmstadions zum Sportmuseum umgebaut und dergestalt erweitert werden, dass auch die für die RedBull Arena notwendigen Nutzungen Verwaltung, medizinische Abteilung und Merchandising mit untergebracht werden können. Unter dieser Voraussetzung der Gesamtentwicklung kann das Vorhaben aus Sicht der Verwaltung unterstützt werden.

Die mit dem Antrag beabsichtigte Verhinderung eines Parkhauses gefährdet die laufenden Verhandlungen mit dem Vorhabenträger und damit die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung am Standort in einem erheblichen Maße. Ein gemäß Ursprungsantrag gefasster Beschluss würde deshalb als nachteilig für die Stadt Leipzig bewertet.

Zum Änderungsantrag Nr. VI-A-06222-ÄA-01 (CDU-Fraktion)
 
Der Änderungsantrag VI-A-06222-ÄA-01 ist aus Sicht der Verwaltung in der vorliegenden Form ebenfalls abzulehnen. Jedoch entsprechen viele einzelne Aspekte, wie die geforderte großräumigere Betrachtung im Rahmen einer stadträumlichen Konzeption, die besondere Erwähnung der Optimierung und Schaffung von sicheren Wegebeziehungen, die Aufwertung des Stadionvorplatzes sowie die Berücksichtigung der freizulegenden Alten Elster den Themen, für die die Verwaltung auch aus eigener Einschätzung ein eingehenderes Betrachtungserfordernis sieht. Zudem wird seitens der Verwaltung die Notwendigkeit gesehen, ein realistisches Konzept für die nachhaltige Abdeckung des örtlichen Grundschulbedarfs zu entwickeln, da die derzeitige Containerschule auf dem Verlauf der Alten Elster errichtet wurde und nur eine befristete Problemlösung darstellt.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Stadtverwaltung unter der Prämisse der beschriebenen Entwicklungsziele für den Bereich des ehemaligen Schwimmstadions einen Alternativvorschlag zum Änderungsantrag Nr. VI-A-06222-ÄA-01 vor.


Beschluss der Ratsversammlung am 17. April 2019

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