Antrag Neufassung (neuer Titel) „Gemeinsam im Umfeld des Leipziger Sportforums das Beste für die Stadt ermöglichen und umsetzen!“

2. Neufassung des Antrages "Waldstraßenviertel: Kein Parkhaus auf der Fläche des ehemaligen Schwimmstadions!" vom 6. Februar 2020

  1. Das Grundstück des ehemaligen Schwimmstadions am Sportforum ist in Abhängigkeit inhaltlicher Ergebnisse eines unter Beschlusspunkt 3. zu erstellenden Masterplans im Wege des Erbbaurechts an RedBull und RB zu veräußern. Eine Veräußerung durch Verkauf der Fläche an RedBull und RB wird ausgeschlossen.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für den Bereich des Stadionumfeldes (Friedrich-Ebert-Straße, Jahnallee, Am Sportforum, Elsterbecken) einschließlich des Bereichs östlich und westlich des Cottaweges (Capastraße, Jahnallee, Hans-Driesch-Straße, Elsterbecken) einen Masterplan zu erarbeiten. Eine Bürger/-innen- und Akteursbeteiligung ist durchzuführen. Dem Stadtrat ist dazu ein Beteiligungskonzept, das im Sachverständigengremium Bürgerbeteiligung vorzuberaten ist, vorzulegen.
  3. Dem Stadtrat ist der Masterplan bis spätestens zum Ende des II. Quartals 2021 als Beschlussvorlage zur Entscheidung vorzulegen. Erste inhaltliche Ergebnisse des Erarbeitungsprozesses zum Masterplan sind dem Stadtrat und einer interessierten Öffentlichkeit bis spätestens Ende 2020 vorzustellen.
  4. Folgende Zielstellungen sind in der Erarbeitung des Masterplanes zu berücksichtigen:

a) Bedarfe auf der in Beschlusspunkt 1. genannten Grundstücksfläche:

  • Ø Neubau der Geschäftsstelle von RB aufgrund unter anderem Mitarbeiter/-innenzuwachs;
  • Ø notwendige Bereithaltung von erforderlichen Stellplätzen laut Verwaltungsstandpunkt für die RB Arena aufgrund Liga- und europäischen Spielbetrieb (Besucher/- innenstellplätze werden ausgeschlossen);
  • Ø kein Parkhaus, sondern Tiefgarage für Kfz und Fahrräder;
  • Ø bauliche Entwicklung des Sportmuseums;
  • Ø neue Unterkunft für im bislang im Hauptgebäude eingemieteten Vereine und Verbände sowie den SC DHfK und den Olympiastützpunkt Sachsen;
  • Ø Unterbringung des Amtes für Sport (Teil der Stadtverwaltung),
  • Ø Öffentlichkeit des Erdgeschosses, flächensparendes Bauen, extensive Dachbegrünung/Dachnutzung,
  • Ø Kita-Standort,
  • Ø Architektur- und Gestaltungswettbewerb

b) Verbesserung des ÖPNV-, Fuß- und Radverkehrs durch:

  • Ø Berücksichtigung des ruhenden MIV des Waldstraßenviertels,
  • Ø Stärkung der Wegebeziehungen für den Fuß- und Fahrradverkehr zu den Veranstaltungsstätten RB Arena und Arena Leipzig auch und insbesondere im Bereich Jahnallee bis zum Knotenpunkt Capastraße/Lütznerstraße.,
  • Ø Brückenbau über Elsterbecken für den Fuß- und Radverkehr),
  • Ø Ausbau der Wendeschleife der LVB,
  • Ø Absicherung der Fahrradgarderobe (Ausbau von öffentlichen Fahrradabstellmöglichkeiten)

c) Gestaltung und Aufwertung des Stadionvorplatzes,
d) Konzept für eine nachhaltige Abdeckung des örtlichen Grundschul- sowie des notwendigen Freiflächenbedarfes,
e) Erhalt des Baumbestandes,
f) eingehende Betrachtung des äußerst umstrittenen Themas „Freilegung der Alten Elster“ und „Nutzung des Elsterbeckens“

5. Die Umsetzung des Beschlusses wird seitens der Verwaltung personell und finanziell abgesichert. Das macht einen weiteren Personalzuwachs insbesondere im Dezernat VI erforderlich. Diesen gilt es im Stellenplan 2021/2022 außerdem mit abzusichern.

Begründung:

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen legt der Ratsversammlung nun eine zweite Neufassung des Ursprungsantrags mit dem Titel „Waldstraßenviertel: Kein Parkhaus auf der Fläche des ehemaligen Schwimmstadions!“ zur Beratung und Entscheidung vor. Grund dafür ist das bislang intransparente Verfahren und der Umstand, dass der Stadtrat Informationen zum Thema erst aufgrund unseres Ursprungsantrages und weitere Informationen erst aufgrund unserer ersten Neufassung in Form von Verwaltungsstandpunkten erhalten hat.

Wir haben den Titel unseres Antrages geändert. Er lautet nun: „Gemeinsam im Umfeld des Leipziger Sportforums das Beste für die Stadt und RB ermöglichen und umsetzen!“

Denn wir gehen davon aus, dass der Bau eines oberirdischen Parkhauses auf der Grundstücksfläche des ehemaligen Stadions endgültig vom Tisch ist, es wäre nicht im Sinne eines flächensparenden Bauens und die im Beschlusspunkt 4. genannten Bedarfe, mit denen die Fläche bestückt werden soll, ließen dies auch kaum mehr zu. Wir freuen uns, das Stadt und RB auf unseren Antrag hin auch schnell nach vorne denkend reagiert haben.

Wir haben die Intransparenz des bisherigen Verfahrens kritisiert. Deshalb begrüßen wir den neuen Verwaltungsstandpunkt zur ersten Neufassung unseres Antrages, der nun erstmals zusichert, proaktiv Stadtrat und Öffentlichkeit in der sog. Entwurfsphase mit einzubinden. Die Frage wie das gelingen soll, bleibt leider offen. Damit dies letztendlich aber auch gelingt, schlagen wir deshalb in Bezug auf die Erarbeitung des Masterplanes eine verbindliche Bürger/-innen -und Akteursbeteiligung vor. Ein dem Stadtrat vorzulegendes Beteiligungskonzept ist im Sachverständigengremium Bürgerbeteiligung vorzubereiten. Des weiteren bringen wir den Transparenzgedanken auch im Beschlusspunkt 3. zum Ausdruck. Wir setzen der Stadtverwaltung außerdem eine Frist, den Masterplan als Beschlussvorlage bis spätestens zum Ende des II. Quartals dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Den Geltungsbereich des Masterplans haben wir erweitert um die Flächen östlich und westlich des Cottaweges, weil insbesondere auch die schwierigen und gefährlichen Verkehrs- und (Nicht-)Wegebeziehungen sowie fehlende Querungsmöglichkeiten für den Fußgänger- und Fahrradverkehr im Bereich der Jahnallee insgesamt unseres Erachtens zwingend mitbetrachtet werden müssen.

Die Machbarkeitsstudie Olympia sollte für den zu betrachtenden Stadtraum mit herangezogen werden.

Wir lehnen weiter die Veräußerung der Grundstücksfläche durch einen Verkauf ab. Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn die Stadt die Fläche an RB verkauft, um sich dann wiederum mit der Sportverwaltung in die neuen Räume einzumieten. Wir gehen davon aus, dass auch eine Rechtsaufsicht diesbzgl. ihre rechtlichen Bedenken anmelden würde. Wir sprechen uns deshalb auch weiter für die Vergabe des Grundstücks im Wege des Erbbaurechts aus. Damit erhält die Vorhabenträgerin die auch für sie wichtige und abdingbare „eigentümerähnliche Stellung“.

Unsere Zielvorstellungen haben wir im Beschlusspunkt 4. neu sortiert und ergänzt aufgrund der neuen Informationen aus den Verwaltungsstandpunkten. Wir sehen die Öffnung der Alten Elster kritisch. Wir nehmen deshalb die Anregung der Stadtverwaltung gerne auf, das äußerst umstrittene Thema „Freilegung der Alten Elster“ und „Nutzung des Elsterbeckens“ eingehend zu vertiefen. Dies sollte zeitnah mit Stadtrat und interessierter Öffentlichkeit geschehen.

Die Umsetzung des Beschlusses ist seitens der Verwaltung personell und finanziell abzusichern, ohne dass andere Aufgaben nicht weiter bearbeitet oder verschoben werden. Deshalb fordern wir auch einen weiteren nachhaltigen Personalzuwachs insbesondere im Dezernat VI ein. Diesen gilt es im Stellenplan 2021/2022 seitens der Stadtverwaltung außerdem mit abzusichern.

 

Neufassung des Antrages "Waldstraßenviertel: Kein Parkhaus auf der Fläche des ehemaligen Schwimmstadions!" vom 11. Dezember 2019

Beschlussvorschlag:

  1. Das Grundstück des ehemaligen Schwimmstadions am Sportforum wird nicht an Dritte verkauft oder verpachtet, sondern in Abhängigkeit der Ergebnisse eines unter BP3 zu erstellenden Masterplanes von einer vorhandenen oder neu zu gründenden städtischen Gesellschaft - unter Einbeziehung weiterer potenzieller Partner - entwickelt.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt eine Evaluation des Ratsbeschlusses RBV-2101/14 („Beschluss zur Umsetzung und Planungsbeschluss für das Nutzungskonzept für den öffentlichen Raum im Umfeld des Sportforums und Information zum Sachstand“) vom 18.06.2014 vorzunehmen und dem Stadtrat bis Ende II. Quartal 2020 Bericht zu erstatten.
  3. Unter Einbeziehung des Evaluationsergebnisses erarbeitet die Stadtverwaltung für den Bereich zwischen der Arena Leipzig, der Friedrich-Ebert-Straße, der Eitingonstraße, der Goyastraße sowie der Straße Am Sportforum in einem transparenten und mit dem Stadtrat abgestimmten Verfahren bis Ende 2020 einen Masterplan unter folgender Zielstellung: ;die erforderliche Verbesserung der ÖPNV-Anbindung an der Ostseite der Veranstaltungsstätten RedBull Arena und Arena Leipzig unter Realisierung der vom Stadtrat 2014 beschlossenen Wendeschleife der LVB (Feuerbachschleife), die geeignet ist, bei Großveranstaltungen entsprechend notwendigen Abstellkapazitäten vorzuhalten,
    - Reduzierung der aktuell vorhandenen Pkw-Stellplätze bei Großveranstaltungen im Stadionumfeld (inkl. Cottaweg), Steigerung der Attraktivität der vorhandenen P&R-Angebote gemäß RBV-2101/14 und deutlicher Verweis auf ausschließliche Nutzung der Mobilitätsangebote des Umweltverbundes,
    - eine angemessene Gestaltung des Stadionvorplatzes unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes, des Fußverkehrs sowie des ruhenden Verkehrs (Fahrradabstellanlagen und Bewohnerparken),
    - die Unterstützung bei der Entwicklung notwendiger Infrastrukturen für eine sachgerechte Betreibung der RedBull Arena,
    - der nachhaltige Ausbau der Kita- und ggf. Grundschulstandorte im näheren Umfeld,
    - die Möglichkeit der Unterbringung von Teilen der Stadtverwaltung,
    - die Möglichkeit der Errichtung des Sportmuseums im Kontext einer denkmalgerechten Nutzung vorhandener Bausubstanz und eines zeitlich ambitionierten Realisierungsrahmens.
  4. Für den Bereich der Flächen östlich und westlich des Cottaweges sind folgende Entwicklungen zu prüfen und dem Stadtrat im Rahmen des Masterplanprozesses transparent darzulegen:
    - bauliche Realisierung weiterer Entwicklungsnotwendigkeiten wie einer dauerhaften Geschäftszentrale für RB Leipzig,
    - Ausschluss der Schaffung weiterer Stellplätze unter Einbeziehung eines ganzheitlichen Verkehrskonzeptes für den Veranstaltungsbetrieb des Stadions wie auch des Cottaweges.
    - Vervollständigung des Grünzuges westlich des Cottaweges durch Renaturierung bislang versiegelter und für o.g. Entwicklungen nicht benötigter Flächen.

Sachverhalt:
 

Der Neufassung liegen folgende Prämissen und Zielstellungen zu Grunde:
 
Ziel muss die dauerhafte Sicherung besagter Entwicklungsflächen in kommunalem Eigentum sein. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Stadt Leipzig künftige Entwicklungen unter Wahrung eigener Interessen steuern und beeinflussen kann.
Der Ratsbeschluss von 2014 wurde seitens der Stadtspitze bislang nicht umgesetzt. Ehe die darin benannten zentralen Zielstellungen nicht umgesetzt und deren Wirkungen entfalten können, müssen die weiteren Entwicklungsschritte ausgesetzt werden.
Zentraler Bestandteil eines nachhaltigen Entwicklungskonzeptes für den Betrieb des innerstädtischen Stadions ist eine optimale Anbindung an den ÖPNV. Dafür braucht es die Realisierung einer funktionalen Abstell- und Wendeschleife, der Feuerbachschleife. Nur unter Beachtung dieses obersten Zieles ist die weitere Entwicklung der anderen Bedarfe zu prüfen.
Die künftige Geschäftsstelle von RB Leipzig würde mit dem Cottaweg in direkter Anbindung an das Nachwuchsleistungszentrum einen wesentlich funktionaleren Standort finden.
Die Realisierung sowohl eines Sportmuseums als auch einer Verwaltungsunterbringung muss durch die Stadt Leipzig selbst bzw. eine ihrer Gesellschaften erfolgen, um sowohl Fördermittel binden als auch langfristig Kosten sparen zu können.
Die Renaturierung nicht benötigter Flächen westlich des Cottaweges muss zur Förderung des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes klaren Vorrang vor der Schaffung weiterer Pkw-Stellplätze haben.

Auszug RBV-2101

1. Der Stand zur Umsetzung der Vorlage RBV-1312/12 wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Ratsversammlung stimmt dem Verkehrskonzept einschließlich Stufenkonzept entsprechend Anlage 1 zu und beauftragt den Oberbürgermeister, die notwendigen Mittel für die Umsetzung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel einzuplanen.


3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Maßnahmen des Verkehrskonzeptes gemäß Stufenplan schrittweise umzusetzen und die für die Umsetzung ggf. erforderlichen Beschlüsse durch die zuständigen Gremien einzuholen.


4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit RB Leipzig und ZSL die Finanzierung zur Umsetzung des Anwohnerschutzes zu verhandeln und vertraglich zu regeln. Der Fachausschuss Stadtentwicklung/Bau ist mindestens aller vier Wochen über den aktuellen Stand der Verhandlungen zu informieren.


5. Der Oberbürgermeister und die Vertreter der Stadt Leipzig im MDV werden beauftragt, aktiv für eine Anerkennung der Eintrittskarten zu den Spielen von RB Leipzig/für Veranstaltungen auf dem Gelände des Sportforums als Fahrkarte für den ÖPNV/SPNV im MDV-Verbundgebiet einzutreten.


6. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, aktiv mit den Vertretern des Regionalen Planungsverbandes Nordsachsen, des Zweckverbandes Nahverkehrsraum Leipzig sowie der angrenzenden Landkreise und Kommunen über ein regionales P&R-Konzept mit optimaler Anbindung an das S-/Straßenbahnnetz zu verhandeln.


7. Die vorhandenen städtischen P&R-Parkplätze sind aufzuwerten. Der Stadtrat empfiehlt u. a. folgende Maßnahmen:

  • Ausstattung mit Informationssäulen, sanitären Anlagen sowie einer Notrufsäule, einschließlich Auskunftssäule mit direkter Verbindung zu einer rund um die Uhr besetzen Verkehrszentrale,
  • angebotsorientierte ÖPNV-Anbindung des Sportforums jeweils 3 Stunden vor und 2 Stunden nach jeder Veranstaltung durch Direktverbindungen im mindestens 15-Minuten-Takt.

8. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, jährlich nach Ratsbeschluss zur Erreichung der Ziele des Nutzungskonzeptes zu informieren.

9. Für die Umsetzung der Prioritätenpakete 1 und 2 werden in 2014 im Produkt 1.100.54.1.0.01 gemäß § 79 SächsGemO 179.500 € überplanmäßig bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.61.2.0.01/Sachkonto 45171100.

10. Für vertiefende Planungen und Umsetzungsmaßnahmen werden im Produkt 1.100.54.1.0.01 in 2015 250.000 € und in 2016 250.000 € bestätigt. Im gleichen Maße erfolgt eine Budgeterhöhung für das VTA. Die Mittel stehen unter dem Haushaltsvorbehalt.

11. Für vertiefende Planungen und Umsetzungsmaßnahmen werden im Produkt 7.0001321.700 in 2015 250.000 € und in 2016 230.000 € bestätigt. Im gleichen Maße erfolgt eine Eckwerterhöhung für das VTA.

12. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Konkretisierung einzelner Maßnahmenpakete Bürgerbeteiligungen/Bürgerforen durchzuführen (z.B. bei den Maßnahmen Anwohnerschutzkonzept während Veranstaltungen, Bewohnerparken, temporäre Sperrmaßnahmen in der Jahnallee und in der Waldstraße, Ausbau der Straßenbahnhaltestelle Stadionvorplatz/Max-Planck- Straße einschließlich Straßenbahnschleife Feuerbachstraße).

13. Die im B-Plan Nr. 383 384.2 „Westlich vom Cottaweg“ planungsrechtlich festzusetzenden ca. 250 Besucherstellplätze für die Kleinmesse am Ende der Erich-Köhn-Straße werden bis 30.06.2015 eingerichtet. Im Vorgriff auf den noch zu fassenden Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 384.2 „Westlich vom Cottaweg – südlicher Teil“ werden die zukünftigen ca. 250 ebenerdigen PKW-Stellplätze provisorisch in wassergebundener Bauweise hergestellt und an die unbenannte Straße zwischen LVB-Straßenbahnhof und Grünzug westlich des Kleinmessegeländes angebunden.

 

Ursprungsantrag vom 17. August 2018

Beschlussvorschlag:

Die Fläche des ehemaligen Schwimmstadions (heute: Parkplatz) zwischen Stadionvorplatz und Arena Leipzig verbleibt dauerhaft im kommunalen Eigentum.

Neben der Erweiterung „Feuerbachschleife“ wird die oben beschriebene Fläche Nutzungen zugeführt, die insbesondere sozial- und sportpolitischen Zielstellungen entspricht.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf der Fläche neben der Erweiterung „Feuerbachschleife“ unter Berücksichtigung der denkmalgeschützten Zuschauertribüne und im Sinne eines flächensparenden Bauens und einer vertikalen Nutzungsmischung folgende Infrastruktur zu prüfen und zu entwickeln:

  • Neubau einer Schule,
  • Neubau einer oder mehrerer notwendiger Sporthallen,
  • extensive Gründächer, Photovoltaik und/oder Dachterrasse (Nutzung: Erholung, Spielen, etc.)  sowie
  • ergänzende weitere und nicht im Widerspruch stehene Nutzungen.

Für den integrierten Mehrzweckbau ist ein Gestaltungs- und Architekturwetbewerb  durchzuführen.
Der Prüfbericht und ein Umsetzungsvorschlag wird dem Stadtrat bis spätestens zum Ende des I. Quartals 2019 vorgelegt.

Sachverhalt:

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt eine Veräußerung der Fläche des ehemaligen Schwimmstadions (siehe Anlagen) zwischen Stadionvorplatz und Arena Leipzig  zum Neubau eines Parkhauses ab.

Derartige Überlegungen stehen in einem eklatanten Widerspruch, die notwendige Verkehrswende hin zu einer nachhaltigen Mobilität auch in Leipzig einzuleiten.  Die in den 60er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts geborene „Idee einer autogerechten Stadt“ würde mit einem solchen Vorhaben absurderweise wieder neuen Auftrieb erhalten.  Anwohner*innen von Jahnallee und Marschnerstraße, aber auch die Bewohner*innen des Waldstraßenviertels und des Bachviertels wünschen sich aus Lärmschutzgründen und Gründen der Luftreinhaltung eine merkliche Absenkung der verkehrlichen Belastung durch eine ständige und bislang ungebremste Zunahme des motorisierten Individualverkehrs.

Aufgrund der guten ÖPNV-Verbindung und der höchsten Priorität, Schulkapazitäten auszubauen und neu zu schaffen, schlägt die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen deshalb vor, auf dieser Fläche unter Berücksichtung der Erweiterung  „Feuerbachschleife“ insbesondere einen neuen Schulstandort zu entwickeln. Eine oder mehrere Sporthallen und die Kombination verschiedener ggf. weiterer Nutzungsmöglichkeiten sind mitzuplanen.

Die Kombination dieser verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten in einem kompakten und flächensparenden Mehrzweckbau  ist analog der Vorgehensweise zum „Schwimmhallenneubau Otto-Runki-Platz“ ergebnis- und zielführend zu prüfen.    


Verwaltungsstandpunkt (ALT) vom 15. März 2019

Alternativvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für den Bereich zwischen der Arena Leipzig, der Friedrich-Ebert-Straße, der Eitingonstraße, der Goyastraße sowie der Straße Am Sportforum, bis Ende des 1. Quartals 2020 ein Entwicklungskonzept zu erarbeiten, welches die Belange der Entwicklung des Stadions, des damit verbundenen Verkehrs, der Realisierung des Sportmuseums und der Absicherung der sozialen Infrastruktur (Grundschulen) unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes (mögliche Öffnung Alte Elster) zusammenführt.

Begründung:

Die Stadt Leipzig unterstützt die Entwicklung des hochklassigen Fußballs am Standort des Sportforums. Hierzu gehört neben der Erweiterung der RB Arena entsprechend der Baugenehmigung vom 29.06.2018 die notwendige Aufwertung des Stadionumfeldes mit Blick auf die Tatsache, dass Leipzig am 27.09.2018 auch als Austragungsort der Fußball-EM 2024 bestätigt wurde.

Im konstruktiven Zusammenwirken mit dem Vorhabenträger RB Leipzig erfolgt dabei die Entwicklung des Stadionumfelds, zu deren Zielstellung - auch im Anwohnerinteresse - die bestmögliche Abwicklung des zu bewältigenden Verkehrsaufkommens gehört.

Bei den laufenden Gesprächen mit dem Vorhabenträger sind zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen, zu denen insbesondere zählen:

  • die gemeinsame Errichtung des Sportmuseums im Kontext einer denkmalgerechten Nutzung vorhandener Bausubstanz und eines zeitlich ambitionierten Realisierungsrahmens,
  • die dauerhafte Sicherung kommunalen Eigentums in Form eines Erbbaupachtrechts für den Bereich des ehemaligen Schwimmstadions,
  • die Unterstützung bei der Entwicklung notwendiger Infrastrukturen für eine sachgerechte Betreibung der RedBull Arena,
  • die erforderliche Verbesserung der ÖPNV-Anbindung an der Ostseite der Veranstaltungsstätten RedBull Arena und Arena Leipzig,
  • eine angemessene Gestaltung des Stadionvorplatzes unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes, des Fußverkehrs sowie des ruhenden Verkehrs (Fahrradabstellanlagen und Bewohnerparken),
  • die Möglichkeit zur späteren Öffnung der Alten Elster und
  • der nachhaltige Ausbau der Grundschulstandorte im näheren Umfeld.

Zur Abwicklung und besseren Bewältigung des Verkehrsaufkommens wurde im Jahr 2012 mit den im Ratsbeschluss RBV-1312/12 zum "Nutzungskonzept für den öffentlichen Raum im Umfeld des Sportforums" festgelegten Punkten eine wesentliche Grundlage zur Lösung geschaffen. Eine mögliche Errichtung eines Parkhauses auf der Parkfläche Arena 2 wurde dort aufgeführt und im Zuge der Untersetzung durch das detaillierte Verkehrskonzept Sportforum aufgegriffen.

Mit der vom Vorhabenträger beabsichtigten Errichtung des Parkhauses soll ein gesteuertes, privilegiertes Nutzungsangebot ermöglicht werden. Gleichzeitig soll die denkmalgeschützte Nordtribüne des ehemaligen Schwimmstadions zum Sportmuseum umgebaut und dergestalt erweitert werden, dass auch die für die RedBull Arena notwendigen Nutzungen Verwaltung, medizinische Abteilung und Merchandising mit untergebracht werden können. Unter dieser Voraussetzung der Gesamtentwicklung kann das Vorhaben aus Sicht der Verwaltung unterstützt werden.

Die mit dem Antrag beabsichtigte Verhinderung eines Parkhauses gefährdet die laufenden Verhandlungen mit dem Vorhabenträger und damit die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung am Standort in einem erheblichen Maße. Ein gemäß Ursprungsantrag gefasster Beschluss würde deshalb als nachteilig für die Stadt Leipzig bewertet.

Zum Änderungsantrag Nr. VI-A-06222-ÄA-01 (CDU-Fraktion)
 
Der Änderungsantrag VI-A-06222-ÄA-01 ist aus Sicht der Verwaltung in der vorliegenden Form ebenfalls abzulehnen. Jedoch entsprechen viele einzelne Aspekte, wie die geforderte großräumigere Betrachtung im Rahmen einer stadträumlichen Konzeption, die besondere Erwähnung der Optimierung und Schaffung von sicheren Wegebeziehungen, die Aufwertung des Stadionvorplatzes sowie die Berücksichtigung der freizulegenden Alten Elster den Themen, für die die Verwaltung auch aus eigener Einschätzung ein eingehenderes Betrachtungserfordernis sieht. Zudem wird seitens der Verwaltung die Notwendigkeit gesehen, ein realistisches Konzept für die nachhaltige Abdeckung des örtlichen Grundschulbedarfs zu entwickeln, da die derzeitige Containerschule auf dem Verlauf der Alten Elster errichtet wurde und nur eine befristete Problemlösung darstellt.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Stadtverwaltung unter der Prämisse der beschriebenen Entwicklungsziele für den Bereich des ehemaligen Schwimmstadions einen Alternativvorschlag zum Änderungsantrag Nr. VI-A-06222-ÄA-01 vor.


Verwaltungsstandpunkt (Neufassung) vom 9. Januar 2020:

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Stadt Leipzig unterstützt die Entwicklung des hochklassigen Fußballs am Standort des Sportforums. Hierzu gehört neben der Erweiterung/Modernisierung der privaten Immobilie RedBull Arena entsprechend der Baugenehmigung vom 29.06.2018 die notwendige Aufwertung des Stadionumfeldes auch mit Blick auf die Tatsache, dass der Standort Leipzig zu den Austragungsorten der Fußball EM 2024 in Deutschland gehört. Die auch damit notwendig gewordenen Umbauarbeiten und Kapazitätserweiterungen durch den privaten Vorhabenträger sind begonnen. Er hat sie schrittweise umzusetzen, um dem EM-Pflichtenheft zu genügen. Dessen Umsetzung (einschließlich einer erforderlichen Stadionkapazität) wurde verbindlich zugesagt. Der zeitliche Rahmen ist ambitioniert.

Mit dem Stadionkauf haben sich Red Bull und RB zum Standort bekannt und wollen mit der Ansiedlung der Geschäftsstelle das „Sportforum Leipzig“ auch wieder zum Hotspot der Sportstadt Leipzig machen. Und das gemeinsam und in unmittelbarer Nachbarschaft mit dem Sportmuseum, mit den vielen im Hauptgebäude eingemieteten Vereinen und Verbänden, mit dem SC DHfK und dem Olympiastützpunkt Sachsen. Eine Verlagerung der künftigen Geschäftsstelle von RB Leipzig auf den Cottaweg in direkter Anbindung zum Nachwuchsleistungszentrum würde dem widersprechen.

Der Fußballverein RB Leipzig ist sehr erfolgreich in der Bundesliga, Teilnehmer der Champions League und liefert damit für die Stadt und die Region Leipzig den höchsten Mehrwert in Standortmarketing und Imagebildung.

Eine Nichtverpachtung des Grundstücks auf dem ehemaligen Schwimmstadiongelände beeinträchtigt die laufenden Verhandlungen mit dem privaten Vorhabenträger zur gemeinsamen baulichen Entwicklung des Sportmuseums, der notwendigen Infrastruktur für eine sachgerechte Betreibung der RedBull Arena und des dazugehörigen Sport- und Trainingsbetriebs und zur Errichtung eines Parkhauses – auch im Kontext mit den Bedarfen der Quarterback Immobilien Arena und der Bewerbung um die Fußball-EM 2024. In Verhandlung ist unter anderem ein Erbbaupachtrecht zur dauerhaften Sicherung kommunalen Eigentums. Für den privaten Vorhabenträger ist aus kaufmännischer Sicht eine eigentümerähnliche Stellung zur Umsetzung für die Stadt (Sportmuseum) und den Investor (Infrastruktur zur Stadionbetreibung und zum Sportbetrieb) unabdingbar. Ein Abbruch der Verhandlungen gemäß Antrag gefährdet die Konzept- und Projektentwicklung erheblich und wäre nachteilig für die Stadt Leipzig.

Die mit der Baugenehmigung vom 29.06.2018 zur Kapazitätserweiterung des Stadions unter Berücksichtigung des Mobilitätsmixes erforderlichen Stellplätze wurden nachgewiesen und durch Baulast gesichert. Damit sind alle im unmittelbaren Umfeld des Stadions verfügbaren Flächen ausgeschöpft.

Die für die sachgerechte Betreibung des Stadions erforderlichen Stellplätze im Liga- und im europäischen Spielbetrieb setzen die Bereithaltung von zugewiesenen Stellplätzen für VIP-Gäste, Medienvertreter, Broadcaster und Fans mit Handicap voraus. Der Bedarf liegt für die RB Arena bei 1.000 bis 1.200 Stellplätzen. Eine Verlagerung auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes ist hier nicht möglich, da es sich bei diesen Stellplätzen nicht um Besucherstellplätze handelt. Parksuchverkehr kann deshalb auch ausgeschlossen werden.

Das im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zur Kapazitätserweiterung des Stadions erstellte Verkehrsgutachten sieht bei entsprechender Organisation des Verkehrsabflusses für dieses privilegierte Parken keine nachteiligen Auswirkungen auf das Verkehrsmittelwahlverhalten. Eine wirtschaftliche Auslastung des Parkhauses setzt allerdings außerhalb der Veranstaltungstage die Nutzung für Bewohner und weitere Nutzergruppen voraus und sollte ggf. auch mit Abstellanlagen für Fahrräder kombiniert werden.

Gemäß Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-2101/14 vom 18.06.2014 wurde mehrfach zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen des Nutzungskonzeptes für den öffentlichen Raum im Umfeld des Sportforums informiert. Die mit den Beschlusspunkten festgesetzten, aus dem Stufenplan des Verkehrskonzeptes für das Sportforum Leipzig abgeleiteten Maßnahmen mit kurz- und zum Teil auch mittelfristiger Dringlichkeit wurden schrittweise in den Jahren 2015 bis 2017 umgesetzt bzw. die dafür erforderlichen Planungen und bauvorbereitenden Leistungen erbracht. Die Realisierung der im Stufenkonzept

ausgewiesenen langfristigen Maßnahmen steht noch aus und ist nach entsprechender Prüfung und Aktualisierung im Zusammenhang mit den mit der Kapazitätserweiterung des Stadions verbundenen Maßnahmen zur Verbesserung der Leichtigkeit des Verkehrs und des Verkehrsflusses nunmehr in einem zweiten Schritt festzulegen. Sich abzeichnende Auswirkungen der für Leipzig beschlossenen nachhaltigen Mobilitätsstrategie auf die verkehrliche Entwicklung des Stadionumfeldes werden geprüft und ggf. daraus resultierende zusätzliche Maßnahmen einbezogen

Auf Grundlage der Ergebnisse des 2015 in Auftrag gegebenen Parkraumkonzeptes wurde zum Schutz der Bewohner des Waldstraßenviertels in einem sehr intensiven Abstimmungsprozess ein Konzept zur Umsetzung der vom Gutachter empfohlenen Maßnahmen erstellt und darauf aufbauend im Detail die Anordnung für die Parkregelungen im Waldstraßenviertel erarbeitet. Mit Beschluss des Stadtrates Nr. VI-DS-03681 vom 22.08.2018 wurden die Maßnahmen zur Umsetzung der Parkregelungen des Bewohnerparkens und der Bewohnerschutzzone im Waldstraßenviertel bestätigt und die damit verbundenen baulichen und verkehrsorganisatorischen Leistungen realisiert. Mit nochmaliger Präzisierung der Parkregelungen konnten diese ab 01.01.2020 in Betrieb genommen werden.

Die Stadtverwaltung hat bereits mit der Grundlagenerarbeitung für den Masterplan Stadionumfeld begonnen und beabsichtigt das Verfahren bis Ende 2020 zu inhaltlichen Ergebnissen zu führen. Dabei soll der Stadtrat und auch die Öffentlichkeit in die Entwurfsphase eingebunden werden. Die genannten inhaltlichen Befassungen mit den Themen Verbesserungsmöglichkeiten des ÖPNV, Fuß- und Radverkehrs, die Berücksichtigung des ruhenden MIV des Waldstraßenviertels, die angemessene Gestaltung des Stadionvorplatzes, die Berücksichtigung notwendiger Infrastrukturen für die Betreibung der RedBull Arena einschließlich der Verwaltungsunterbringung RB, die Anforderungen von Schule und Kita, die Berücksichtigung der Ansiedlung des Sportmuseums sowie die Öffnung der Alten Elster werden im Rahmen der Planung intensiv erfolgen. Nicht Gegenstand der Aufgabenstellung wird jedoch die zusätzliche Unterbringung von Teilen der Stadtverwaltung mit Ausnahme des Amtes für Sport sein, da die begrenzten Flächenangebote dies absehbar nicht hergeben werden.

Mit dem weiteren Wachstum von RB Leipzig ist eine Erhöhung der Mitarbeiterzahl um mindestens 300 Personen bis 2030 zu erwarten. Mit Blick auf vergleichbare Bundesligastandorte dürfte die Zahl noch weit darüber liegen und sich etwa bei 500 zusätzlichen Mitarbeitern bewegen. Die Einrichtung erforderlicher moderner Arbeitsplätze zzgl. Realisierung der damit verbundenen Gemeinschafts- und Verkehrsflächen ist am Cottaweg flächenmäßig nicht realisierbar.

Vorgenannte Gründe sowie die bestehenden vertraglichen Bindungen im Rahmen der Baugenehmigung zur Kapazitätserweiterung der RedBull Arena sprechen gegen die Platzierung der Entwicklungsnotwendigkeiten/Geschäftsstelle an diesem Standort und werden deshalb für nicht sinnvoll erachtet und abgelehnt.

Zum Änderungsantrag Nr. VI-A-06222-ÄA-01 (CDU-Fraktion)

Der Änderungsantrag Nr. VI-A-06222-ÄA-01 ist aus Sicht der Verwaltung in der vorliegenden Form ebenfalls abzulehnen. Jedoch entsprechen viele einzelne Aspekte, wie die geforderte großräumige Betrachtung im Rahmen einer stadträumlichen Konzeption, die besondere Erwähnung der Optimierung und Schaffung von sicheren Wegebeziehungen, die Aufwertung des Stadionvorplatzes sowie die Berücksichtigung der freizulegenden Alten Elster den Themen, für die die Verwaltung auch aus eigener Einschätzung ein eingehenderes Betrachtungserfordernis sieht. Zudem wird seitens der Verwaltung die Notwendigkeit gesehen, ein realistisches Konzept für die nachhaltige Abdeckung des örtlichen Grundschulbedarfs zu entwickeln, da die derzeitige Containerschule auf dem Verlauf der Alten Elster errichtet wurde und nur eine befristete Problemlösung darstellt.

Vor diesem Hintergrund ist die Stadtverwaltung im Rahmen des Arbeitsprogramms 2023 bereits tätig, um einen städtebaulichen Rahmenplan zu erarbeiten

Beschluss der Ratsversammlung am 26. Februar 2020:

Verwaltungsstandpunkt (Letzte Neufassung) vom 14. April 2020

Beschlussvorschlag:

  1. Für das Grundstück des ehemaligen Schwimmstadions am Sportforum (Parkplatz ARENA II) wird mit RB Leipzig ein Erbbaupachtvertrag verhandelt und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für den Bereich des Stadionumfeldes bis Ende IV. Quartals 2020 einen Masterplan zu erarbeiten, welcher die Belange der Entwicklung des Stadions, des damit verbundenen Verkehrs, der Realisierung des Sportmuseums und der Absicherung der sozialen Infrastruktur (Grundschulen) unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes (mögliche Öffnung „Alte Elster“) zusammenführt. Dazu ist dem Stadtrat im II. Quartal ein Beteiligungskonzept vorzulegen und im Forum Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches Engagement vorzuberaten.
  3. In der Rahmenplanung soll mit den im Antrag unter Punkt 4 vorgegebenen Zielstellungen wie folgt umgegangen werden.
    Die unter a) genannten Zielstellungen werden im Zuge der Rahmenplanung auch mit RB Leipzig abgestimmt. Die konkrete Ausgestaltung kann sich aber erst im Verfahren ergeben.
    Die unter a) – f) genannten Themenbereiche sind Gegenstand der Planung, mit Ausnahme der Fuß- und Radwegeverbindung, auf Grund der Begrenzung des Bearbeitungsgebietes.

Begründung:

Anders als zum bisherigen Antrag kann zu wesentlichen Teilen der Vorlage positiv durch die Stadtverwaltung Stellung genommen werden. Als wesentliche Dissenzstandpunkte

verbleiben:

  • die gewünschte Abhängigkeit der Vergabe der ARENA II Fläche in zeitlicher Abhängigkeit von der Masterplanung (siehe 1.)
  • die Berücksichtigung der Flächen westlich des Cottaweges (siehe 2.)

Zu 1.)

Die Stadt Leipzig unterstützt die Entwicklung des hochklassigen Fußballs am Standort des Sportforums. Hierzu gehört neben der Erweiterung/Modernisierung der privaten Immobilie RedBull Arena entsprechend der Baugenehmigung vom 29.06.2018 die notwendige Aufwertung des Stadionumfeldes auch mit Blick auf die Tatsache, dass der Standort Leipzig zu den Austragungsorten der Fußball EM 2024 in Deutschland gehört. Die auch damit notwendig gewordenen Umbauarbeiten durch den privaten Vorhabenträger sind begonnen. Er hat sie schrittweise umzusetzen, um dem EM-Pflichtenheft zu genügen. Dessen Umsetzung (einschließlich einer erforderlichen Stadionkapazität) wurde verbindlich zugesagt. Der zeitliche Rahmen ist ambitioniert.

Die Stadt Leipzig hat in ihren Bewerbungsunterlagen im Rahmen der Bewerbung um die EURO 2024 keine Errichtung eines Parkhauses zugesagt bzw. eine derartige Verpflichtung abgegeben. Demzufolge ist die Errichtung eines Parkhauses keine Voraussetzung für die Durchführung von EURO 2024 Spielen am Standort Leipzig.

Mit dem Stadionkauf haben sich die Stadt Leipzig und RB Leipzig zum Standort bekannt und wollen mit der Ansiedlung der Geschäftsstelle das „Sportforum Leipzig“ auch wieder zu einem attraktiven Standort der Sportstadt Leipzig zu entwickeln und das gemeinsam und in unmittelbarer Nachbarschaft mit dem Sportmuseum und mit den 40 im Hauptgebäude mit Geschäftsstellen eingemieteten Vereinen und Verbänden. Unberücksichtigt bleibt dabei die im Hauptgebäude verankerte Spezialsportfläche (Fechten, Boxen, Schach, Tischtennis, allgemeiner Kinder- und Jugendsport). Eine Verlagerung der künftigen Geschäftsstelle von RB Leipzig auf den Cottaweg in direkter Anbindung zum Nachwuchsleistungszentrum würde dem widersprechen.

Der Fußballverein RB Leipzig ist sehr erfolgreich in der Bundesliga und aktuell Teilnehmer des Viertelfinales der UEFA Champions League und liefert damit für die Stadt und die Region Leipzig einen großen Mehrwert in Standortmarketing und Imagebildung.

Der Antrag zielt darauf ab, mit RB Leipzig erst nach Abschluss der Rahmenplanung (Masterplanung) über das Areal ARENA II zu verhandeln.

Aus Sicht der Verwaltung ist dies jedoch nicht zielführend, da die Gesamtentwicklung dieser Fläche und insbesondere des Sportmuseums über einen längeren Zeitraum unmöglich gemacht werden würde. Die Fördermittel für das Sportmuseum stehen nur bis Ende 2022 - und demnach begrenzt - zur Verfügung.

Da diese Entwicklung grundsätzlicher Natur ist, erfolgte durch den OBM erstmalig am 05. April 2019 eine Information im Ältestenrat. In der Sitzung des Ältestenrates am 25. April 2019 wurden die Pläne von RB Leipzig zur möglichen Bebauung des Bereichs vom ehemaligen Schwimmstadion (Tribüne) bis zum angrenzenden Parkplatz der Quarterback Immobilien ARENA konkret vorgestellt. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Veräußerung des Grundstücks an RB Leipzig die Ablösung des Mitnutzungsrechtes am Cottaweg und die Löschung der diesbezüglichen Baulasten in dem Umfang erfolgen, wie Stellplätze im Parkhaus hergestellt werden. Bezüglich der Veräußerung, der Ablösung und der Stellplatzbereitstellung besteht ein innerer Zusammenhang.

Mit Datum vom 07. Mai 2019 wurden über das gesamte Vorhaben die FA Stadtentwicklung und Bau, Sport, Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule sowie Kultur auf ihrer gemeinsamen Sondersitzung durch Vertreter der Geschäftsführung von RB Leipzig berichtet.

Es wird als sinnvoller eingeschätzt, im Zeitraum der Rahmenplanung mit RB Leipzig an der zielgerichteten Entwicklung des Areals zu arbeiten, um möglichst schon eher eine tragfähige Lösung zu entwickeln, die auch in einen Kauf- oder Erbbaurechtsvertrag münden kann.

Zu 2.)

Das Stadtplanungsamt hat Ende Dezember 2019 ein Landschaftsarchitekturbüro (Rehwaldt Landschaftsarchitekten) mit der Erarbeitung eines Rahmenplans für den öffentlichen Raum (Masterplan) des Stadionumfeldes betraut. Die Bearbeitung befindet sich derzeit in der Grundlagen- und Analysephase. Die Zeitschiene sieht eine Bearbeitung bis Ende 2020 vor.

Der Bearbeitungsbereich erstreckt sich von der Friedrich-Ebert-Straße, Jahnallee, Straße am Sportforum und Goyastraße. Zudem ist vorgesehen, ergänzend die Festwiese und den vorgelagerten Vorplatz mit in das Bearbeitungsgebiet aufzunehmen.

Einer westlichen Erweiterung über das Elsterflutbecken hinaus, wird seitens der Stadtverwaltung nicht zugestimmt, da die aktuellen Nutzungen der Fläche am Cottaweg sowie die räumliche Entfernung zum Stadionareal aktuell kein planerisches Handeln erfordern. Zudem sprechen die Belange des Naturschutzes (SPA/Vogelschutzgebiet, FFH, Landschaftsschutzgebiet) sowie derzeit fehlende sinnfällige Verkehrsbeziehungen gegen planerische Maßnahmen, wie zum Beispiel einer Fußgängerbrücke über das Elsterflutbecken.

Entsprechend der Aufgabenstellung für die Rahmenplanung ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung vorgesehen. Ein erster Beteiligungsprozess ist für Mai / Juni 2020 geplant. Eine zweite Veranstaltung soll im Oktober / November 2020 erfolgen. Ein detailliertes Beteiligungskonzept wird durch den Auftragnehmer erarbeitet und im Mai 2020 im Forum Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches Engagement vorberaten werden.

Zu 3.)

Die Erarbeitung des Rahmenplans ist entsprechend Beschlusspunkt 2 vorgesehen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung als auch die Einbeziehung des Stadtrates sind zweistufig geplant.

Zu 4.)

In der Rahmenplanung soll mit den vorgegebenen Zielstellungen wie folgt umgegangen werden.

a) Im Zuge der Rahmenplanung soll auch mit RB Leipzig eine Abstimmung zu den genannten Zielstellungen erfolgen. Die konkrete Ausgestaltung kann sich aber erst im Verfahren ergeben.

b) -  e)  Die genannten Themenbereiche sind mit Ausnahme der Fuß- und

        Radwegverbindung nach Lindenau (Begrenzung des Betrachtungsbereichs)     

        Gegenstand der Rahmenplanung.

f )  Gemäß den Beschlussvorlagen  (Stadtratsbeschluss vom 18.02.2004 Nr. RBIII-1563/2004  Integriertes Gewässerkonzept (IGK) und vom 21.03.2012 Nr. RBV-1172/12 Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des IGK) hat sich die Stadt Leipzig dazu verpflichtet, die Trasse der Alten Elster für die Entwicklung einer grün/blauen Infrastruktur freizuhalten. Die flächenbezogene Rahmenplanung soll daher in einer Variante sicherstellen, dass die Möglichkeit zur späteren Öffnung der Alten Elsteruneingeschränkt bestehen bleibt. Die komplexen wassertechnischen und wassertouristischen Aspekte sind in nachfolgenden Planfeststellungsverfahren zu klären.

Zu 5.)

Personalfragen sind nicht anhand einzelner Planungsaufgaben zu entscheiden. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erarbeitung des Rahmenplanes und die damit verbundene Bürgerbeteiligung werden im Haushalt des Stadtplanungsamtes abgesichert.

 

Beschluss der Ratsversammlung vom 20. Mai 2020

Der Stadtrat hat dem Alternativvorschlag der Verwaltung vom 14. April 2020, der von uns als Antragstellerin zur Abstimmung gestellt wurde, mehrheitlich so beschlossen.

 

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 27.07.2022

Sachstand:

Zu Beschlusspunkt 1)

-       Umgesetzt

Ein Erbbaupachtvertrag wurde verhandelt. RB Leipzig hat sich jedoch gegen einen Erbbaupachtvertrag entschieden. Die Verhandlungen sind somit ergebnislos verlaufen.

Zu Beschlusspunkt 2)

-       In Arbeit

Die Stadtverwaltung hat für den Bereich des Stadionumfeldes einen Masterplan, welcher die Belange der Entwicklung des Stadions, des damit verbundenen Verkehrs, der Realisierung des Sportmuseums und der Absicherung der sozialen Infrastruktur (Grundschulen) unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes (mögliche Öffnung „Alte Elster") zusammengeführt bearbeitet. Der Entwurf soll im III. Quartal vom Stadtrat bestätigt und für die öffentliche Beteiligung freigegeben werden. Eine öffentliche Beteiligung hat bereits im Erarbeitungsprozess stattgefunden.

Zu Beschlusspunkt 3)

-       Umgesetzt

Punkt 4 des Antrags wurde nicht beschlossen. Damit sind die genannten Zielstellungen nicht verbindend beschlossen worden. Unabhängig davon wurde der Rahmenplan auch mit RB Leipzig abgestimmt. Die unter a bis f genannten Themen sind eingeflossen.

Nächster Termin Beschlusskontrolle:    07/2023

Zurück