Antrag: Wasserrahmenrichtlinie umsetzen und Gewässerenaturierung voranbringen - Gewässerentwicklungsplan für Leipzig

Antrag vom 29.10.2020

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen sowie den angrenzenden betroffenen Kommunen einen Integrierten Gewässerentwicklungsplan zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für alle Leipziger Gewässer zu erarbeiten und bis Ende 2022 vorzulegen. Zielstellung ist dabei die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie durch eine umfassende Renaturierung aller Leipziger Fließgewässer unter besonderer Beachtung des Auenentwicklungskonzepts. Der Integrierte Gewässerentwicklungsplan soll Vorrang- und Zielerreichungsgewässer ausweisen, für die gewässerspezifisch abrechenbare Kenngrößen zur Verbesserung der ökologischen Gewässerkomponenten aufgestellt und integrierte Gewässerentwicklungskonzepte mit konkreten Umsetzungsplänen für die Renaturierung von Gewässern erstellt werden. Der Fachausschuss Umwelt- und Ordnung ist regelmäßig über den Stand der Umsetzung zu informieren.

Begründung:

Das Leipziger Gewässersystem mit der Weißen Elster, der Pleiße, der Parthe, der Nahle, der Alten und Neuen Luppe sowie des Elstermühlgrabens und Pleißemühlgrabens (Gewässerknoten Leipzig) weist durch starke Eingriffe der Vergangenheit erhebliche Probleme in der Gewässerstruktur und -güte auf.Die Leipziger Fließgewässer sind (Stand 2018) nach europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in einem ökologisch schlechten Zustand. Zielstellung der WRRL ist jedoch ein guter Zustand aller Gewässer durch ein weitgehend natürliches Vorkommen von Pflanzen und Fischen in den Gewässern, die Durchgängigkeit von Bächen und Flüssen für alle Lebewesen, sanierte, naturnahe und naturbelassene Uferzonen und Schadstoffkonzentrationen innerhalb der Grenzwerte. Sollte die WRRL, die ursprünglich bereits bis 2015 umgesetzt werden sollte, nicht umgesetzt werden, droht ein EU-Vertragsstrafenverfahren, dessen Kosten auf die Verursacher, hier die Kommunen umgelegt werden können.

Entsprechend muss die Umsetzung der WRRL prioritär bearbeitet werden und im Wege eines integrierten Gesamtkonzepts in Abstimmung mit dem Freistaat Sachsen und den angrenzenden Kommunen angegangen werden, um den übersteuerten Gewässerknoten Leipzig zukunftsfähig zu gestalten und die Renaturierung der Gewässer voranzutreiben. Das 2004 verabschiedete Integrierte Gewässerkonzept Leipzig (IGK) spiegelt mit dem Fokus auf Sediment- und Hochwasserproblematiken den Erkenntnisstand von vor 20 Jahren wider und ist nicht geeignet, den Herausforderungen zur Umsetzung der WRRL insbesondere vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen ausreichend zu begegnen. Das IGK sollte deshalb bis 2022 durch einen Integrierten Gewässerentwicklungsplan als Grundlage für gewässerspezifische Maßnahmen abgelöst werden. Durch Renaturierungsmaßnahmen im Rahmen von Integrierten Gewässerentwicklungskonzepten sollen Nähr- und Schadstoffeintrag wirksam gesenkt, die Gewässerdynamik verstärkt und die Ausbildung der natürlichen Uferstrukturen ermöglicht werden.

 

Beschluss der Ratsversammlung am 23. März 2021

Der Antrag wurde mit 35/23/5 geändert beschlossen

  1. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass Maßnahmenpläne für die Verbesserung der Gewässer im Sinne der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie kontinuierlich erstellt und in Abhängigkeit der vorhandenen Ressourcen schrittweise umgesetzt werden.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen und den angrenzenden Kommunen vorzunehmende Neubewertung des Integrierten Gewässerkonzepts (IGK) zu initiieren. Ausschlaggebende Maßnahmen für die Gewässer können sich aus dem derzeit in Erarbeitung befindlichen Integrierten Auenentwicklungskonzept ableiten. Die Neubewertung des IGK kann daher erst nach Fertigstellung des Integrierten Auenentwicklungskonzeptes erfolgen.
  3. Der Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung wird regelmäßig über den Stand der Umsetzung informiert.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 25.11.2021:

x in Arbeit

Aktuell in Bearbeitung befindliche Projekte:

Für die Renaturierung des Zschampert wird derzeit die Anhörung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens „Lebendige Luppe – Bauabschnitt 4“ (siehe Amtsblatt Stadt Leipzig Ausgabe 14/2021 vom 30.10.2021) durchgeführt.

Ein Hochwasserrisikomanagementplan wird für den Pösgraben erstellt.

 

Integriertes Gewässerkonzept (IGK):

Gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen wird das IGK fortgeschrieben. Derzeit laufen Abstimmungen zur Aufgabenstellung. Das Auenentwicklungskonzept in seinem jeweiligen Bearbeitungsstand wird als eine der wichtigen Randbedingungen bei der Fortschreibung des IGK angesetzt.

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