Antrag: Wegeverbindung am Elstermühlgraben II - durchgehende Wegeführung zwischen Elsterstraße und Friedrich-Ebert-Straße am Nordufer endlich umsetzen!

Antrag vom 29. Juni 2020

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die durchgehende öffentliche Wegeführung am Nordufer des Elstermühlgrabens zwischen Elsterstraße und Friedrich-Ebert-Straße auch als solche erkennbar für FußgängerInnen unter Beachtung der Sichtachse Villa Davignon/Poniatowskiplan wieder herzustellen.
  2. Eine Steglösung analog des Nordufers des Elstermühlgrabens zwischen Lessingstraße und Thomasiusstraße ist seitens der Stadtverwaltung zu prüfen. Das Ergebnis ist dem Stadtrat bis Ende IV. Quartals 2020 mitzuteilen.

Begründung:

In einem Grundsatzbeschluss in den 1990er Jahren hat der Stadtrat festgelegt, dass eine beidseitige Begehung des damals noch freizulegenden Elstermühlgrabens ermöglicht und umgesetzt werden soll. Insbesondere auch der nicht mehr existierende Verein Neues Ufer e.V setzte sich für eine beidseitige öffentliche Begehung eines freigelegten Elstermühlgrabens ein.

Die städtische Fläche entlang des Privatgrundstücks Friedrich-Ebert-Straße 66 ist laut geltenden Bebauungsplans zu bepflanzen. Dies ist bis heute nicht erfolgt. Vielmehr werden Teile dieser Flächen bis zum heutigen Tage als Parkplatz genutzt.

Sowohl Stadtrat als auch der Stadtbezirksbeirat Mitte kritisierten vor fast fast fünf Jahren, dass ohne Beratung in den Gremien die durchgehende öffentliche Wegeverbindung gekappt wurde.

Der die Wegeverbindung trennende Zaun wurde mittlerweile beseitigt. Menschen nutzen bereits jetzt wieder den Uferweg.

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grüne spricht sich deshalb nun erneut dafür aus, diese Wegeverbindung für die Öffentlichkeit durchgehend und erkennbar für die FußgängerInnen zu öffnen und das Umfeld zu begrünen. Eine Steglösung analog am Nordufer des Elstermühlgrabens zwischen Lessingstraße und Thomasisustraße ist seitens der Stadtverwaltung zu prüfen. Das Parken von Kfz ist zu untersagen.

Verwaltungsstandpunkt von September 2020

Beschlussvorschlage:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die durchgehende öffentliche Wegeführung am Nordufer des Elstermühlgrabens zwischen Elsterstraße und Friedrich-Ebert-Straße auch als solche erkennbar für FußgängerInnen unter Beachtung der Sichtachse Villa Davignon/Poniatowskiplan wiederherzustellen.

Alternativvorschlag:

Eine Steglösung analog des Nordufers des Elstermühlgrabens zwischen Lessing- und Thomasiusstraße ist seitens der Stadtverwaltung zu prüfen und das Ergebnis dem Stadtrat mitzuteilen, wenn die Wiederherstellung der Wegebeziehung sich als nicht praktikabel erweist.

Zusammenfassung:

Die öffentliche Wegebeziehung am Nordufer des Elstermühlgrabens ist zwischen Friedrich-Ebert- und Elsterstraße wiederherzustellen.

Die Errichtung einer Steglösung für diese Wegebeziehung ist durch die Verwaltung zu prüfen.
Strategische Ziele

Für die fehlende Wegebeziehung am Nordufer bedarf es Lösungen, um den qualitativen Anspruch an die Offenlegungsmaßnahmen am Elstermühlgraben, d. h. der Zugänglichkeit von allen Seiten, gerecht zu werden.

Sachverhalt

zu Beschlusspunkt 1:

Mit Beginn des Planfeststellungsverfahrens zur Offenlegung des Elstermühlgrabens im Jahr 2004 wurde klar, dass Kritik gegen eine Fuß-/Radwegeverbindung auf der Nordseite des Elstermühlgrabens, Teilbauabschnitt 3.3, seitens der betroffenen Eigentümer hervorgebracht wird. Um das Baurecht nicht zu gefährden, wurde den betroffenen Eigentümern 2005 zugesichert, dass die öffentlich gewidmete Wegeverbindung nur auf der Südseite des geöffneten Elstermühlgrabens verlaufen wird.

Auf dieser Grundlage erhielt die Stadt Leipzig für dieses Bauvorhaben Baurecht in Form des Planfeststellungsbescheides für das Vorhaben „Öffnung des Elstermühlgrabens zwischen Schreberbrücke und Jacobstraße/Rosentagasse“ vom 31.05.2007.

Mit Änderungsbescheid zur Planfeststellung vom 21.12.2010 wurde eine verringerte Grabenbreite des Elstermühlgrabens beschieden. Aufgrund der Zugeständnisse an die anliegenden Eigentümer, dass nur auf der Südseite des Elstermühlgrabens eine öffentliche Wegeverbindung verläuft, wurde in der dafür eingereichten Planungsunterlage auf der nunmehr entstandenen „Restfläche“ eine Grünfläche vorgesehen.

2014 wurde in intensiven Verhandlungen mit den betroffenen Eigentümern und der Feuerwehr der Kompromiss gefunden, diese Grünfläche als Schotterrasen auszubilden und am Übergangsbereich in Richtung Elsterstraße eine Hecke zu pflanzen. Da die „Restfläche“ zum Teil auch Feuerwehraufstellfläche ist und deshalb keine Sträucher gepflanzt werden dürfen, wurde diese Ausführung der Grünfläche notwendig.

Aufgrund der rechtlichen Vorgaben und der strikten Position der Grundstückseigentümer muss die Schotterrasenfläche verbleiben und kann nicht gepflastert werden.

Die Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der Eigentümergemeinschaft der anliegenden privaten Fläche, welche die Nutzung der städtischen Restfläche für die Anpflanzung einer Hecke am Übergangsbereich zur Elsterstraße regelt, läuft aufgrund der Befristung auf fünf Jahre zum 31.03.2021 aus und wird seitens der Stadt Leipzig nicht verlängert. Damit wird die geforderte direkte Verbindung auf der nördlichen Seite des Elstermühlgrabens über die Schotterrasenfläche wiederhergestellt und kann von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden, ohne das ein durchgängiger gepflasterter Fußweg angelegt ist.

Ein öffentlich gewidmeter Fuß-/Radweg ist unter Einhaltung der dafür vorgeschriebenen Mindestbreiten auf der geringen städtischen Fläche nicht realisierbar.

zu Punkt 2 Alternativvorschlag:

Wie im Beschlusspunkt 1 ausgeführt, wird nach Rückbau der Hecke eine für Fuß- und Radverkehr nutzbare durchgängige Wegebeziehung auf der Schotterrasenfläche entstehen.

Die Prüfung einer Steglösung wäre daher lediglich notwendig, wenn sich die Nutzung der unter Beschlusspunkt 1 beschriebenen Wegeverbindung nicht bewähren sollte.

In diesem Fall wäre mit der Prüfung neben der technischen Ausführung und den damit verbundenen Kosten, ebenfalls darzustellen, in welchem Umfang der Bau des Steges zu einer qualitativen Verbesserung der Wegebeziehung beiträgt.

Beschluss:

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die durchgehende öffentliche Wegeführung am Nordufer des Elstermühlgrabens zwischen Elsterstraße und Friedrich-Ebert-Straße auch als solche erkennbar für FußgängerInnen unter Beachtung der Sichtachse Villa Davignon/Poniatowskiplan wieder herzustellen.

2. Eine Steglösung analog des Nordufers des Elstermühlgrabens zwischen Lessingstraße und Thomasiusstraße ist seitens der Stadtverwaltung zu prüfen. Das Ergebnis ist dem Stadtrat bis Ende IV. Quartals 2020 mitzuteilen.

2. Eine Steglösung analog des Nordufers des Elstermühlgrabens zwischen Lessing- und Thomasiusstraße ist seitens der Stadtverwaltung zu prüfen und das Ergebnis dem Stadtrat mitzuteilen, wenn die Wiederherstellung der Wegebeziehung sich als nicht praktikabel erweist.

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