Antrag: Widerspruch gegen Hochrechnung im Rahmen des Zensus 2022 – Melderegister als Grundlage kommunaler Finanzzuweisungen

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Freistaat Sachsen Gespräche zu führen mit dem Ziel, abweichend von den Hochrechnungen der Einwohner*innenzahl des Zensus 2022 die Zahlen des Melderegisters der Stadt Leipzig zu plausibilisieren und als Grundlage für die Finanzzuweisungen für die Kommunen nach dem Vorbild des Landes Rheinland-Pfalz zu nehmen.

Gegen die Hochrechnungen des Zensus 2022 legt die Stadt Leipzig mit einer Stellungnahme gegenüber dem Freistaat Sachsen Widerspruch ein und prüft ein Klageverfahren.

Begründung:

Die Ergebnisse des Zensus 2022 liegen seit Juni bundesweit vor. Danach hatte Leipzig zum Stichtag 15. Mai 2022 insgesamt 598.899 Einwohner*innen. Hochgerechnet auf Juni 2024 bedeutet dies auf Basis des Zensus eine aktuelle Bevölkerungszahl von 607.000. Damit leben laut Zensus in Leipzig rund 20.000 Menschen weniger als das Melderegister ausweist.

Aufgrund der Methodik des Zensus besteht grundsätzlich Zweifel an der Plausibilität der Hochrechnungen. Es ist begründet anzunehmen, dass auch bei auftretenden Ungenauigkeiten bei der Pflege des Melderegisters die stadteigenen Daten genauer sind als die statistischen Hochrechnungen.

Zum Problem wird es für die Stadt Leipzig, da sich die Finanzzuweisungen vom Freistaat auf Basis der Zensusdaten berechnen. Das Land Rheinland-Pfalz geht da einen anderen Weg und zieht als Berechnungsgrundlage die Daten der Melderegister heran. Dies scheint aus unserer Sicht ein gerechter Weg, um die Kommunen nicht ungerechtfertigter Weise zu benachteiligen. Hierzu sollten gegenüber dem Freistaat Kriterien erörtert werden, wie die Daten des Melderegisters einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden können. Hinweise dafür können u.a. der Aktion „Halle (Saale) zählt selbst“ der Stadt Halle (Saale) entnommen werden.

 

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