Antrag: Windkraft im Leipziger Stadtgebiet ausbauen – Potentiale ausschöpfen, Bürger beteiligen, Naturschutz gewährleisten

Antrag vom 28. April 2022

Beschlussvorschlag:


Die Stadt Leipzig unterstützt den Ausbau von Windenergie auf dem Leipziger Stadtgebiet. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die neuen landes- und bundesrechtlichen Regelungen, um auf dem Leipziger Stadtgebiet Flächen für Windkraft bereitzustellen und Repowering zu ermöglichen, umfänglich ausgeschöpft werden,
  2. vor dem Hintergrund der neuen landes- und bundesrechtlichen Regelungen bis zum 3. Quartal 2022 eine belastbare Potentialrechnung für den Ausbau und das Repowering von Windkraftanlagen im Leipziger Stadtgebiet vorzunehmen und dem Rat vorzulegen,
  3. bei der Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Leipziger Stadtgebiet auf die finanzielle Beteiligung von Anwohner*innen und Energiegenossenschaften und die Realisierung von Bürgerenergieprojekten hinzuwirken,
  4. auf Grundlage der Regelungen und Leitlinien von Bund und Freistaat verbindliche Natur- und Artenschutzvorgaben für die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Leipziger Stadtgebiet zu entwickeln.

Begründung:

Mit den Zielsetzungen der Bundesregierung, 80% der Stromerzeugung bis 2030 durch Erneuerbare Energien zu gewährleisten, ist auch ein erheblicher Ausbau der Windenergie verbunden. Auch durch das Energie- und Klimaschutzprogramm des Freistaates Sachsen und die neue Sächsische Bauordnung sollen die Windausbaupotentiale vervielfacht werden.
Die Novellierung der Sächsischen Bauordnung sieht vor, dass der Abstand neuer Windkraftanlagen 1.000 Meter zur Wohnbebauung (ab fünf Wohngebäuden) betragen soll, wobei auch eine Unterschreitung dieses Abstands Nachrüstung von Windenergieanlagen (Repowering) und für Einzelvorhaben möglich ist, sofern die betreffenden Gemeinden und Ortschaften zustimmen. Zudem soll eine landesrechtliche Experimentierklausel die Errichtung von Windkraftanlagen außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten ermöglichen.

Die Bundesregierung plant ein Wind-an Land-Gesetz mit einem Zwei-Prozent-Flächen-Ziel für Windkraft und plant in weiteren Gesetzesänderungen wie etwa in der EEG-Novelle Erleichterungen für den Ausbau von Windkraft. Windkraftanlagen von Bürgerenergieprojekten sollen ohne Teilnahme an Ausschreibungen realisiert werden können.

Vor dem Hintergrund dieser politisch-rechtlichen Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene, der globalen Klimakrise und dem dringenden Ausbaubedarf an Erneuerbaren Energien auch auf dem Stadtgebiet Leipzig soll sich die Stadt Leipzig zum Windkraftausbau (inkl. Repowering) bekennen und diesen nach Möglichkeiten fördern. Hierzu sind rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Um die Akzeptanz bei Bürger*innen und Anwohner*innen für Windkraft zu stärken, ist es wichtig die Energiewende auch als eine Bürgerenergiewende zu gestalten. Dafür sind finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten an den Windenergieanlagen im Leipziger Stadtgebiet für Energiegenossenschaften und Bürger*innen zu schaffen und bei der Planung zu berücksichtigen. Beispielhaft ist hier die Stadt Coesfeld, NRW, zu nennen, wo eine breite Beteiligung von Landwirt*innen und Bürger*innen einen Windpark mit großer gesellschaftlicher Akzeptanz ermöglicht hat, welche nun als Vorbild für den Ausbau der Windkraft bundesweit gilt. Die EEG-Novelle sieht erleichterte Regelungen für Bürgerenergieprojekte vor, welche von der Stadt Leipzig unterstützt werden sollen.

Die Diskussion um andere Projekte zum Ausbau von Erneuerbaren zeigen, dass die Vereinbarkeit von Arten- und Naturschutz von Anfang an mitgedacht werden muss. Seitens Bund und Freistaat wurden dazu verschiedene Eckpunkte und Leitlinien entwickelt, die eine Grundlage für verbindliche naturschutzfachliche Vorgaben bei der Errichtung von Windkraftanlagen bilden.

Zunächst sollten die vorhandenen Flächepotentiale vor allen Dingen auf bereits versiegelten Flächen ausgeschöpft werden und keine ökologisch wertvollen Flächen dafür in Anspruch genommen werden.

Verwaltungsstandpunkt vom 1. Dezember 2022

Alternativvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in enger Kooperation mit den Leipziger Stadtwerken ein Energiekonzept zu erarbeiten, um die lokalen Bedarfe an Strom und Wärme sowie die sich ergebenden Flächenbedarfe für regenerative Erzeugungsanlagen, einschließlich Windkraftanlagen, zu ermitteln. Parallel hierzu erfolgt ein Abgleich mit bestehenden Flächenbedarfen für künftige Nutzungen wie bspw. Wohnungsneubau, Landwirtschaftsflächen, Gewerbenutzung im Einklang mit der Grün- und Freiraumnutzung sowie unter Berücksichtigung verbindlicher Natur- und Artenschutzvorgaben.

2. Basierend auf dem Energiekonzept wird die Stadtverwaltung die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um auf Grundlage neuer landes- und bunderechtlicher Regelungen die Flächenbereitstellung für neue Windkraftanlagen und das Repowering bestehender Anlagen zu ermöglichen.

3. Die Stadtverwaltung wird bei der Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Leipziger Stadtgebiet auf die finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Energiegenossenschaften hinwirken.

Begründung:

Nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gehören Anlagen die der Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Windenergie dienen zu den im Außenbereich privilegierten Vorhaben. Diese Vorhaben sind jedoch nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Raumbedeutsame Vorhaben wie Windkraftanlagen dürfen gemäß § 35 (3) Satz 2 BauGB nicht gegen die Ziele der Raumordnung verstoßen. Im Regionalplan Leipzig-Westsachsen sind als Ziele der Raumordnung Vorrang- und Eignungsgebiete zur Nutzung der Windenergie festgelegt.

Im Stadtgebiet von Leipzig gibt es gemäß Regionalplan ein Vorrang- und Eignungsgebiet im Ortsteil Hartmannsdorf-Knautnaundorf, welches auch als solches im Flächennutzungsplan der Stadt dargestellt ist. Dieses wurde in der am 16.12.2021 in Kraft getretenen Fortschreibung des Regionalplans etwas größer abgegrenzt als in der Flächennutzungsplandarstellung und reicht auch geringfügig auf Flächen der Nachbarkommune. Auf Leipziger Stadtgebiet stehen in dem Gebiet bereits 7 Anlagen. Inwiefern hier ein Repowering möglich ist, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. Außerhalb dieses Gebietes sind bisher jedoch keine weiteren WKAs zulässig.

Im Zuge der bereits 2021 beschlossenen Fortschreibung des Regionalplans wurden Potentialflächen identifiziert, aus denen einerseits die bestehenden Vorrang- und Eignungsgebiete bestimmt wurden bzw. aus denen nach einer Einzelfallprüfung auch weitere Gebiete im Zuge der geplanten weiteren Fortschreibung des Regionalplans in den Status eines Vorrang- und Eignungsgebietes kommen könnten. Auf Leipziger Stadtgebiet sind Potenzialflächen im Umfeld des bestehenden Gebietes enthalten sowie zwei kleinere Flächen im Bereich Holzhausen/Engelsdorf.

Auch die Leipziger Stadtwerke unterstützen den Ausbau der Windenergie in Leipzig, um die lokalen Potentiale der regenerativen Stromerzeugung auszuschöpfen. Aus Sicht der Stadtwerke besteht im Stadtgebiet ein theoretisches Potential von bis zu 200 MW, was nach aktueller Anlagentechnik etwa 30 WKAs entspricht. Somit kann die Windenergie, ebenso wie Photovoltaik auf bisher ungenutzten Dach- und Freiflächen einen wichtigen Beitrag zur Transformation im Strom- und Mobilitätssektor leisten. Wenn es in Leipzig gelingt, das vorhandene Zubaupotential zu heben, könnten rund 20% des aktuellen Strombedarfs durch lokale WKAs gedeckt werden.

Wesentliche Grundlage für die Realisierung von WKAs ist die Ausweisung von Windvorranggebieten. Die derzeit gültige Regionalplanung Westsachen weist ohne das aktive Hinwirken der Stadt Leipzig keine weiteren Flächen für neue WKAs im Raum Leipzig aus. Mögliche Änderungen in der sächsischen Bauordnung über Bebauungsplanverfahren böten die Möglichkeit, Windgebiete in Eigenregie festzusetzen, was in Anbetracht langwieriger regionalplanerischer Anpassungsverfahren große Vorteile in der Projektplanung und -umsetzung verspräche.

Um die künftigen Flächenbedarfe für Windkraft im Stadtgebiet abschätzen zu können, bedarf es der Erarbeitung eines kommunalen Energiekonzeptes analog zur derzeit beauftragten kommunalen Wärmeplanung, um in enger Kooperation mit den Leipziger Stadtwerken die lokalen Bedarfe regenerativer Stromproduktion ermitteln zu können.

Insbesondere die Flächenbedarfsermittlung wird umso wichtiger, da aktuell Flächenbedarfe auch für weitere Nutzungen in der wachsenden Stadt bestehen (z. B. für Wohnbauflächen) bei gleichzeitig begrenztem Flächenpotenzial und Nutzungskonkurrenzen, z. B. zu landwirtschaftlichen Nutzungen. Ein integriertes Flächenkonzept sollte das Ziel haben, die Flächenbedarfe für die Erzeugung von Strom, wie auch Wärme, für den Wohnungsneubau, für die gewerblich/wirtschaftliche Entwicklung, die landwirtschaftliche Produktion miteinander in Einklang zu bringen und dabei Grün- und Freiflächen in ausgewogenem Verhältnis zu sichern.

Die finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Energiegenossenschaften kann ein wirksames Instrument sein, um die Akzeptanz von Maßnahmen vor Ort zu erhöhen. Die finanzielle Beteiligungsbereitschaft aus der Bürgerschaft hat jedoch auch Grenzen, was der unter den Erwartungen liegende Zuspruch zu einem bereits Ende 2021 durch die Leipziger Stadtwerke aufgelegten Bürgerbeteiligungsprogramm zeigte. Dennoch wird die Auflage weiterer Tranchen sowie die Eignung weiterer Enrneuerbare-Energien-Projekte (EE-Projekte) fortlaufend durch die Leipziger Stadtwerke geprüft.

Realisierungs- / Zeithorizont

Im Erarbeitungsprozess der Rahmenkonzeption für Flächen der erneuerbaren Energieproduktion werden diese Fragestellungen bis Ende 2023 für das Leipziger Stadtgebiet erörtert und abgewogen.

Neufassung auf Grundlage des Verwaltungsstandpunktes vom 12. Januar 2023

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in enger Kooperation mit den Leipziger Stadtwerken ein Energiekonzept zu erarbeiten, um die lokalen Bedarfe an Strom und Wärme sowie die sich ergebenden Flächenbedarfe für regenerative Erzeugungsanlagen, einschließlich Windkraftanlagen, zu ermitteln. Parallel hierzu erfolgt bis Ende 2023 ein Abgleich mit bestehenden Flächenbedarfen für künftige Nutzungen wie bspw. Wohnungsneubau, Landwirtschaftsflächen, Gewerbenutzung im Einklang mit der Grün- und Freiraumnutzung sowie unter Berücksichtigung verbindlicher Natur- und Artenschutzvorgaben.
  2. Die Stadtverwaltung wird die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um auf Grundlage neuer landes- und bunderechtlicher Regelungen Potentialflächen für Windkraftanlagen auf Antrag im Flächennutzungsplan auszuweisen, zusammen mit den Projektentwickler*innen auf die Genehmigungsfähigkeit hinzuarbeiten und zudem das Repowering bestehender Anlagen zu ermöglichen.
  3. Die Stadtverwaltung wird bei der Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Leipziger Stadtgebiet auf die finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Energiegenossenschaften hinwirken.

Beschluss vom 15. März 2023

Der Antrag wurde in Form des Verwaltungsstandpunktes mit 47/7/0-Stimmen angenommen.

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