Antrag: Wohngemeinschaft Connewitz e. V. - Finanzierung und Bauabschluss sichern

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Linke vom 15. September 2017

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Leipzig beauftragt die Stadtverwaltung mit der Zahlung von 180.000 Euro für den Wohngemeinschaft Connewitz e. V. aus dem Haushalt der Stadt Leipzig zur Realisierung des inklusiven Wohnprojektes in der Probstheidaer Straße 40 a, 04277 Leipzig. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 1089700000 "unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Finanzhaushalt".

Begründung

Das ambulant betreute Wohnen stellt zunehmend eine Form des selbstbestimmten Wohnens und Lebens für Menschen mit Behinderungen dar. Folgerichtig sieht das Wohnungspolitische Konzept der Stadt Leipzig Modellprojekte von Wohngemeinschaften vor allem für junge Menschen vor, auch im Sinne ihrer Integration (siehe WPK, Fortschreibung).

Ein solches Modellprojekt stellt die Wohngemeinschaft Connewitz dar. Auf einem Hofareal in der Probstheidaer Straße 40 a entsteht ein Wohngemeinschaftsbau mit 8 Wohneinheiten für Menschen mit Behinderungen. Ebenso befinden sich dort zwei Familienwohnungen und eine WG, in der 8 chinesische Studenten wohnen. Das Projekt für gelebte Inklusion im Alltag im Leipziger Süden zeichnet sich dadurch aus, dass neben der inklusiven Wohnmöglichkeit für junge Menschen mit Handicap zahlreiche Begegnungs- und Austauschmöglichkeiten innerhalb des großzügigen Hofgeländes ermöglicht werden. So gibt es offene Angebote des Kennenlernens und der Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung wie zum Beispiel Hoffeste oder den Austausch mit Akteuren wie beispielsweise dem Eine Welt e. V. Leipzig im Stadtteil Leipzig-Connewitz.

Weitere Angebote wie der Betrieb eines Lehmbackofens durch eine Connewitzer Bäckerei, ein Weihnachtsmarkt oder die Beteiligung am Festival „Leipzig liest“ sind in Planung.

Darüber hinaus beteiligt sich der Verein ab dem Frühjahrs-Semester 2017 an der Volkshochschul-Reihe "Lernen leicht gemacht", mit Angeboten vor Ort für Menschen mit Behinderungen aus ganz Leipzig - im Sinne des lebenslangen Lernens.

Initiator des Projektes ist die Elterninitiative Wohngemeinschaft Connewitz e. V.

Bauherr und künftiger Vermieter ist die DENKMALSOZIAL gemeinnützige GmbH, die mit dem Verein eng zusammenarbeitet.

Verpächter des Geländes ist die gemeinnützige Stiftung Nord-Süd-Brücken, die das selbstbestimmte Wohnen von Menschen mit Behinderung als Bedingung im Erbpachtvertrag festgeschrieben hat.

Frühzeitig wurden sowohl das Projekt als auch im Verlauf die Finanzierungsschwierigkeiten von der Elterninitiative gegenüber der Stadt und dem Kostenträger kommuniziert. Unter anderem ist ein Förderantrag bei der Aktion Mensch weiterhin nicht abschließend behandelt. Jenseits davon hat die Initiative mit einem Kostenanstieg durch branchenüblich gestiegene Baupreise sowie durch Auflagen zu kämpfen. Weitere Kosten, wie zum Beispiel für eine Brandlast zum Grundstück der Deutschen Bahn hin, lassen das Projekt noch teurer werden. Die Elterninitiative hat sich bereits bis zum Rohbau persönlich finanziell eingebracht.

Das Projekt ist jetzt existentiell gefährdet. Es ist eine Deckungslücke von derzeit 180.000 Euro bekannt, die Verein und Bauherr nicht aufbringen können, um das Wohnprojekt erfolgreich zum Bauabschluss zu bringen.
Wenn sich die Stadt Leipzig hier einbringt, um den Erfolg des Wohnprojektes abzusichern, leistet sie auch einen konkreten Beitrag zur Umsetzung des Querschnittsthemas „Entwicklung der Vielfalt / Integration / Inklusion“ des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Leipzig 2030 sowie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Mit dem Modellprojekt können zudem Erfahrungen im Hinblick auf die Erfordernisse beim Aufbau und der Umsetzung weiterer inklusiver Wohnprojekte in Leipzig gesammelt werden.

Deswegen ist eine umgehende, einmalige Zahlung aus dem Haushalt der Stadt Leipzig notwendig. Als Sicherheit soll mit der Zahlung eine Grundbucheintragung erfolgen.


Beschluss der Ratsversammlung am 15. November 2017:

Der Antrag wurde vom Stadtrat im Sinne einer Neufassung beschlossen:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Verein „Wohngemeinschaft Connewitz e.V.“  aus dem Haushalt der Stadt Leipzig einmalig bis Ende Februar 2018 einen Zuschuss in Höhe von 180.000 Euro zur Realisierung des inklusiven Wohnprojektes in der Probstheidaer Straße 40 a, 04277 Leipzig, zukommen zu lassen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 1089700000 "unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Finanzhaushalt".
  2. Der Stadtverwaltung wird die betriebswirtschaftliche Situation des Vereins „Wohngemeinschaft Connewitz e.V.“ und ein tragfähiges Finanzierungskonzept des Wohnprojektes in der Probstheidaer Straße 40 a, 04277 Leipzig vorgelegt. Weiterhin hat der Verein den Nachweis einer professionellen Beratung zum Wohnprojekt der Stadtverwaltung vorzulegen. Erst nach Prüfung der Unterlagen werden die städtischen Mittel dem Verein „Wohngemeinschaft Connewitz e.V.“ zur Verfügung gestellt.
  3. Mit dem Bauherren und Vermieter des Wohngemeinschaft Connewitz e.V., der DENKMALSOZIAL gGmbH, werden Miet- und Belegungsrechte für die Stadt Leipzig ab dem Zweitbezug der Einrichtung für bis zu 99 Jahre (Dauer des Erbpachtvertrags) gesichert und vertraglich geregelt.
  4. Der Oberbürgermeister wird außerdem beauftragt, bis Ende 2018 entsprechend der Regelungen im Wohnungspolitischen Konzept (Leitlinie 3) und vor dem Hintergrund der Richtlinie "Investitionen Teilhabe" des Freistaates Sachsen eine städtische Richtlinie zur Förderung von Wohnprojekten für behinderte Menschen zu erarbeiten.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 2. Mai 2018:
 
umgesetzt

Dem Verein "Wohngemeinschaft Connewitz e.V." wurde am 22.02.2018 ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 180 TEUR zur Realisierung des inklusiven Wohnprojektes in der Probstheidaer Straße 40a, 04277 Leipzig ausgezahlt.

Die an die Ausreichung des Zuschusses geknopften Bedingungen

  • Darstellung der betriebswirtschaftlichen Situation des Vereins "Wohngemeinschaft Connewitz e.V."
  • Vorlage eines tragfähigen Finanzierungskonzeptes für das Wohnprojekt in der Probstheidaer Straße 40a, 04277 Leipzig


wurden erfüllt.

Ab dem Zweitbezug der Einrichtung sollen der Stadt Leipzig Miet- und Belegungsrechte für bis zu 99 Jahre gesichert und vertraglich geregelt werden. Eine entsprechende Vereinbarung befindet sich in Vorbereitung.
Die Erarbeitung einer städtischen Richtlinie zur Förderung von Wohnprojekten für behinderte Menschen wurde in der AG Wohnen diskutiert. Die Richtlinie wird derzeit erarbeitet und anschließend in das Beschlussverfahren eingebracht.

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